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   BFH, 28.02.2013 - III R 94/10   

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https://dejure.org/2013,9625
BFH, 28.02.2013 - III R 94/10 (https://dejure.org/2013,9625)
BFH, Entscheidung vom 28.02.2013 - III R 94/10 (https://dejure.org/2013,9625)
BFH, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - III R 94/10 (https://dejure.org/2013,9625)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Verpflegungsmehraufwandspauschale für einen Unternehmensberater - Dreimonatsfrist bei einer längerfristigen vorübergehenden Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte ist verfassungsgemäß - Keine teleologische Reduktion von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG - ...

  • openjur.de

    Verpflegungsmehraufwandspauschale für einen Unternehmensberater; Dreimonatsfrist bei einer längerfristigen vorübergehenden Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte ist verfassungsgemäß; Keine teleologische Reduktion von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG; Änderung ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 5, GG Art 3 Abs 1, LStR R 9.6 Abs 4 S 2, LStR R 9.6 Abs 4 S 4, LStR R 9.6 Abs 4 S 2, LStR R 9.6 Abs 4 S 4, LStR Abschn 25 Abs 3, FGO § 74, AO § 163, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 1
    Verpflegungsmehraufwandspauschale für einen Unternehmensberater - Dreimonatsfrist bei einer längerfristigen vorübergehenden Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte ist verfassungsgemäß - Keine teleologische Reduktion von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG - ...

  • Bundesfinanzhof

    Verpflegungsmehraufwandspauschale für einen Unternehmensberater - Dreimonatsfrist bei einer längerfristigen vorübergehenden Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte ist verfassungsgemäß - Keine teleologische Reduktion von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 5 EStG 1997, Art 3 Abs 1 GG, R 9.6 Abs 4 S 2 LStR 2008, R 9.6 Abs 4 S 4 LStR 2008, R 9.6 Abs 4 S 2 LStR 2011
    Verpflegungsmehraufwandspauschale für einen Unternehmensberater - Dreimonatsfrist bei einer längerfristigen vorübergehenden Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte ist verfassungsgemäß - Keine teleologische Reduktion von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG - ...

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Verpflegungsmehraufwandspauschale für einen Unternehmensberater – Dreimonatsfrist bei einer längerfristigen vorübergehenden Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte ist verfassungsgemäß – Keine teleologische Reduktion von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 ...

  • Betriebs-Berater

    Verpflegungsmehraufwand für Unternehmensberater

  • rewis.io

    Verpflegungsmehraufwandspauschale für einen Unternehmensberater - Dreimonatsfrist bei einer längerfristigen vorübergehenden Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte ist verfassungsgemäß - Keine teleologische Reduktion von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5
    Verpflegungsmehraufwandspauschale für Einsatz eines Unternehmensberaters im Betrieb eines Kunden

  • datenbank.nwb.de

    Verpflegungsmehraufwandspauschale für einen Unternehmensberater

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verpflegungsmehraufwandspauschale für einen Unternehmensberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kein erneuter Verpflegungsmehraufwand bei Unterbrechung der Auswärtstätigkeit von weniger als vier Wochen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verpflegungsmehraufwand bei unterbrochener Auswärtstätigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch eines Unternehmensberaters auf Bewilligung einer Verpflegungsmehraufwandspauschale für den Einsatz im Betrieb eines Kunden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein erneuter Verpflegungsmehraufwand bei Unterbrechung der Auswärtstätigkeit von weniger als vier Wochen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zeitlich befristete Verpflegungsmehraufwandspauschale für Unternehmensberater

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verpflegungsmehraufwand für Unternehmensberater

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verpflegungsmehraufwand bei Unterbrechung der Auswärtstätigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein erneuter Verpflegungsmehraufwand bei Unterbrechung der Auswärtstätigkeit von weniger als vier Wochen

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kein erneuter Verpflegungsmehraufwand bei Unterbrechung der Auswärtstätigkeit von weniger als vier Wochen

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Kein erneuter Verpflegungsmehraufwand bei Unterbrechung der Auswärtstätigkeit von weniger als vier Wochen

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Verpflegungsmehraufwand mit Unterbrechung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwandspauschale bei Auswärtstätigkeit verfassungsgemäß

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Dreimonatsfrist auch auf Dienstreisen Selbstständiger anzuwenden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Erneuter Verpflegungsmehraufwand nur ab vierwöchiger Unterbrechung der Auswärtstätigkeit

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Verpflegungsmehraufwand bei Projektbetreuung eines Unternehmensberaters

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 240, 325
  • NZA 2013, 834
  • BB 2013, 1237
  • DB 2013, 1094
  • BStBl II 2013, 725
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 19.07.1996 - VI R 38/93

    Eine vorübergehende Rückkehr in den Betrieb führt nicht zu einer Verlängerung der

    Auszug aus BFH, 28.02.2013 - III R 94/10
    bb) Dass ihrem Charakter nach vorübergehende Unterbrechungen der Auswärtstätigkeit (Wochenendheimfahrten, einzelne Arbeitstage im heimischen Büro, kurzfristige Auswärtstätigkeiten in anderen Orten, Krankheits- und Urlaubszeiten) unschädlich für den Ablauf der Dreimonatsfrist sind und nicht jeweils zu einem Neubeginn derselben führen, hat der BFH bereits mehrfach entschieden (BFH-Urteile vom 19. Juli 1996 VI R 38/93, BFHE 181, 161, BStBl II 1997, 95; vom 4. Mai 1990 VI R 83/86, BFH/NV 1991, 40; vom 27. Juli 2004 VI R 43/03, BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357).

    Hinsichtlich des zeitlichen Zusammenhangs hatte der BFH keine Bedenken, die typisierende Regelung der damals geltenden LStR (vgl. jetzt R 9.6 Abs. 4 Sätze 2 und 4 LStR 2008 bzw. 2011) heranzuziehen, wonach erst bei einer Unterbrechung von mindestens vier Wochen eine neue Dienstreise anfängt und damit die Dreimonatsfrist erneut zu laufen beginnt (BFH-Urteil in BFHE 181, 161, BStBl II 1997, 95; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357, zu einer über vier Wochen hinausgehenden Unterbrechung durch Einsatz an einer anderen Tätigkeitsstätte).

    Das BFH-Urteil in BFHE 181, 161, BStBl II 1997, 95 ist zwar zu der früher in Abschn. 25 Abs. 3 LStR 1987 enthaltenen Dreimonatsfrist ergangen.

  • BFH, 27.07.2004 - VI R 43/03

    Verpflegung auf Baustellen nach drei Monaten nicht mehr steuerfrei

    Auszug aus BFH, 28.02.2013 - III R 94/10
    bb) Dass ihrem Charakter nach vorübergehende Unterbrechungen der Auswärtstätigkeit (Wochenendheimfahrten, einzelne Arbeitstage im heimischen Büro, kurzfristige Auswärtstätigkeiten in anderen Orten, Krankheits- und Urlaubszeiten) unschädlich für den Ablauf der Dreimonatsfrist sind und nicht jeweils zu einem Neubeginn derselben führen, hat der BFH bereits mehrfach entschieden (BFH-Urteile vom 19. Juli 1996 VI R 38/93, BFHE 181, 161, BStBl II 1997, 95; vom 4. Mai 1990 VI R 83/86, BFH/NV 1991, 40; vom 27. Juli 2004 VI R 43/03, BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357).

    Hinsichtlich des zeitlichen Zusammenhangs hatte der BFH keine Bedenken, die typisierende Regelung der damals geltenden LStR (vgl. jetzt R 9.6 Abs. 4 Sätze 2 und 4 LStR 2008 bzw. 2011) heranzuziehen, wonach erst bei einer Unterbrechung von mindestens vier Wochen eine neue Dienstreise anfängt und damit die Dreimonatsfrist erneut zu laufen beginnt (BFH-Urteil in BFHE 181, 161, BStBl II 1997, 95; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357, zu einer über vier Wochen hinausgehenden Unterbrechung durch Einsatz an einer anderen Tätigkeitsstätte).

    Denn bei beiden Formen der Auswärtstätigkeit gilt die Dreimonatsfrist (BFH-Urteil in BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357).

  • BFH, 16.11.2005 - VI R 12/04

    Verpflegungsmehraufwendungen wegen Auswärtstätigkeit bei vorübergehenden

    Auszug aus BFH, 28.02.2013 - III R 94/10
    Das FG-Urteil stehe auch mit den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. November 2005 VI R 12/04 (BFHE 212, 64, BStBl II 2006, 267) und vom 19. Dezember 2005 VI R 30/05 (BFHE 212, 218, BStBl II 2006, 378) nicht im Einklang.

    Nichts anderes ist gemeint, wenn in der Rechtsprechung des BFH dieses Tatbestandsmerkmal gelegentlich mit der Formulierung "gleichbleibende, nämliche Auswärtstätigkeit" umschrieben wird (z.B. BFH-Urteil in BFHE 212, 64, BStBl II 2006, 267).

    c) Die Berufung des Klägers auf die BFH-Urteile in BFHE 212, 64, BStBl II 2006, 267 und in BFHE 212, 218, BStBl II 2006, 378 vermag den Erfolg der Revision nicht zu begründen.

  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 76/00

    Kindergeld: Günstigerprüfung bei sog. Mangelfall

    Auszug aus BFH, 28.02.2013 - III R 94/10
    Denn die in dem BMF-Schreiben aus Vertrauensschutzgründen vorgesehene Übergangsregelung (keine Anwendung der Dreimonatsfrist bei Einsatzwechseltätigkeit) stellt eine Billigkeitsmaßnahme gemäß § 163 der Abgabenordnung (AO) dar, über die in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden ist (vgl. BFH-Urteile vom 30. November 2004 VIII R 76/00, BFH/NV 2005, 856; vom 14. April 2011 IV R 15/09, BFHE 233, 206, BStBl II 2011, 706).

    Sollte eine Billigkeitsmaßnahme nach Rechtskraft der Entscheidung des erkennenden Senats gewährt werden, ist der Einkommensteuerbescheid nach § 175 AO zu ändern (BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 856).

  • BFH, 19.12.2005 - VI R 30/05

    Dreimonatsfrist bei Verpflegungsmehraufwendungen - Auswärtstätigkeit eines

    Auszug aus BFH, 28.02.2013 - III R 94/10
    Das FG-Urteil stehe auch mit den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. November 2005 VI R 12/04 (BFHE 212, 64, BStBl II 2006, 267) und vom 19. Dezember 2005 VI R 30/05 (BFHE 212, 218, BStBl II 2006, 378) nicht im Einklang.

    c) Die Berufung des Klägers auf die BFH-Urteile in BFHE 212, 64, BStBl II 2006, 267 und in BFHE 212, 218, BStBl II 2006, 378 vermag den Erfolg der Revision nicht zu begründen.

  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88

    Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)

    Auszug aus BFH, 28.02.2013 - III R 94/10
    Auch der Verwaltungsakt, der eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO zulässt, wird als Grundlagenbescheid angesehen (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1992 VIII R 51/88, BFHE 168, 500, BStBl II 1993, 3, m.w.N.).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 28.02.2013 - III R 94/10
    Zu verweisen sei auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur zeitlichen Begrenzung der doppelten Haushaltsführung (Beschluss vom 4. Dezember 2002  2 BvR 400/98, BVerfGE 107, 27, BStBl II 2003, 534).
  • BFH, 04.05.1990 - VI R 83/86

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Urteilsbegründung - Voraussetzungen für

    Auszug aus BFH, 28.02.2013 - III R 94/10
    bb) Dass ihrem Charakter nach vorübergehende Unterbrechungen der Auswärtstätigkeit (Wochenendheimfahrten, einzelne Arbeitstage im heimischen Büro, kurzfristige Auswärtstätigkeiten in anderen Orten, Krankheits- und Urlaubszeiten) unschädlich für den Ablauf der Dreimonatsfrist sind und nicht jeweils zu einem Neubeginn derselben führen, hat der BFH bereits mehrfach entschieden (BFH-Urteile vom 19. Juli 1996 VI R 38/93, BFHE 181, 161, BStBl II 1997, 95; vom 4. Mai 1990 VI R 83/86, BFH/NV 1991, 40; vom 27. Juli 2004 VI R 43/03, BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357).
  • BFH, 04.05.2006 - VI R 17/03

    Rückzahlung von Arbeitslohn - Rückzahlungsverpflichtung - rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus BFH, 28.02.2013 - III R 94/10
    Eine solche Klageänderung ist gegeben, wenn der erstmals im Revisionsverfahren gestellte Antrag einen anderen Streitgegenstand betrifft als der Klageantrag (BFH-Urteil vom 4. Mai 2006 VI R 17/03, BFHE 213, 383, BStBl II 2006, 830).
  • BFH, 10.04.2008 - VI R 66/05

    Ermittlung der Fahrtkosten im Rahmen einer längerfristigen, jedoch befristeten

    Auszug aus BFH, 28.02.2013 - III R 94/10
    Außerdem hat die Rechtsprechung die Abzugsbegrenzung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG auch bei einem nur an bestimmten Wochentagen erfolgten Besuch einer auswärtigen Fortbildungseinrichtung angewandt (BFH-Urteil vom 10. April 2008 VI R 66/05, BFHE 221, 35, BStBl II 2008, 825).
  • BFH, 08.07.2010 - VI R 10/08

    Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung ist

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 15/09

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH &

  • FG Hamburg, 05.04.2016 - 6 K 93/15

    Umwandlungssteuerrecht: Zeitpunkt der Realisierung stiller Reserven bei einer

    b) Von einer Aussetzung nach § 74 FGO kann aber abgesehen werden, wenn - wie hier - das Finanzamt über die Billigkeitsmaßnahme noch nicht entschieden hat, sodass sich die Erledigung des Klageverfahrens bei einer Aussetzung erheblich verzögern würde, oder wenn es - ebenfalls wie hier - sinnvoll ist, zunächst die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Steuerfestsetzung festzustellen, ehe über eine Billigkeitsmaßnahme entschieden wird (BFH-Urteile vom 28.02.2013 III R 94/10, BFHE 240, 325, BStBl II 2013, 725; vom 14.04.2011 IV R 15/09, BFHE 233, 206, BStBl II 2011, 706).

    Sollte eine Billigkeitsmaßnahme nach Rechtskraft einer eventuellen klageabweisenden Entscheidung im Revisionsverfahren gewährt werden, wäre der Körperschaftsteuerbescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO zu ändern (vgl. BFH-Urteil vom 28.02.2013 III R 94/10, BFHE 240, 325, BStBl II 2013, 725).

  • FG Hamburg, 08.12.2015 - 6 K 184/12

    Während der Investitionsphase eines Private Equity-/Venture Capital-Fonds

    b) Von einer Aussetzung nach § 74 FGO kann aber abgesehen werden, wenn - wie hier - das Finanzamt über die Billigkeitsmaßnahme noch nicht entschieden hat, sodass sich die Erledigung des Klageverfahrens bei einer Aussetzung erheblich verzögern würde, oder wenn es - ebenfalls wie hier - sinnvoll ist, zunächst die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Steuerfestsetzung festzustellen, ehe über eine Billigkeitsmaßnahme entschieden wird (BFH-Urteile vom 28.02.2013 III R 94/10, BFHE 240, 325, BStBl II 2013, 725; vom 14.04.2011 IV R 15/09, BFHE 233, 206, BStBl II 2011, 706).

    Sollte eine Billigkeitsmaßnahme nach Rechtskraft der Entscheidung des erkennenden Senats gewährt werden, wären die Feststellungsbescheide nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO zu ändern (vgl. BFH-Urteil vom 28.02.2013 III R 94/10, BFHE 240, 325, BStBl II 2013, 725).

  • FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 1498/11

    Keine Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen bei

    Die die Dreimonatsfrist bestimmende Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Sätze 5 und 6 EStG ist nach der Rechtsprechung des BFH verfassungsgemäß (vgl. BFH Urteil vom 08.07.2010 VI R 10/08, a.a.O.; Urteil vom 28.02.2103 III R 94/10, BStBl II 2013, 725).

    In den Urteilen des BFH vom 27.07.2004 VI R 43/03, BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357 und vom 28.02.2013 III R 94/10, BFH/NV 2013, 1159, hat dieser entschieden, dass die Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG auch dann Anwendung findet, wenn ein Arbeitnehmer im Zuge einer Einsatzwechseltätigkeit längerfristig vorübergehend an derselben Tätigkeitsstätte eingesetzt wird.

  • FG Münster, 01.03.2021 - 9 K 1651/18

    Steuerrechtliche Berücksichtigung von Fahrtkosten zur Betreuung von Enkelkindern

    Unterbrechungen von mindestens vier Wochen führen zu einem Neubeginn der Dreimonatsfrist (BFH, Urt. vom 28.02.2013 - III R 94/10, BStBl. II 2013, 725, nunmehr ausdrücklich geregelt in § 9 Abs. 4a Satz 7 EStG n.F.).
  • LAG Köln, 18.03.2015 - 11 TaBV 44/14

    Umfang des Ersatzes von Reiseaufwendungen von Mitgliedern des Gesamtbetriebsrats

    Diese Mitteilung war veranlasst durch Kenntnisnahme einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urt. v. 28.02.2013 - III R 94/10 -), der von einer Unterbrechung der Tätigkeit, die zum Neubeginn der Dreimonatsfrist für die Möglichkeit der Gewährung einer steuerprivilegierten Verpflegungsmehraufwandspauschale bei Auswärtstätigkeit führt, ausgegangen ist, wenn die Unterbrechung der Tätigkeit mindestens vier Wochen dauert.
  • FG Düsseldorf, 12.11.2014 - 4 K 314/14

    Berücksichtigung einer Forderung gegenüber einer KG bei der Bewertung des

    Hier ist eine Aussetzung des Klageverfahrens nicht zweckmäßig, weil das beklagte Finanzamt über den hilfsweise von der Klägerin gestellten Antrag überhaupt noch nicht entschieden hat (Bl. 32 R GA) (vgl. auch BFH, Urteile vom 11. Mai 2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067; vom 28. Februar 2013 III R 94/10, BFHE 240, 325, BStBl II 2013, 725).
  • FG München, 18.08.2016 - 15 K 1519/15

    Vermietungseinkünfte bei 70 Objekten und auswärtiger Übernachtung

    Es lagen im Übrigen auch, getrennt nach Kläger und Klägerin, jeweils Unterbrechungen von mindestens vier Wochen Dauer vor, die zum Neubeginn der Dreimonatsfrist geführt haben (vgl. BFH-Urteil vom 28. Februar 2013 III R 94/10, BStBl II 2013, 725).
  • FG München, 15.03.2021 - 7 K 2114/18

    Änderung der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

    Die Entscheidung über die Aussetzung steht grundsätzlich im Ermessen des Gerichts (so ausdrücklich BFH-Urteil vom 28. Februar 2013 - III R 94/10, BFHE 240, 325, BStBl II 2013, 725).
  • FG München, 09.12.2014 - 15 K 2153/12

    (Zum Mittelpunkt einer Vermietungstätigkeit bei umfangreichem Grundbesitz -

    Es lagen auch, getrennt nach Kläger und Klägerin, jeweils Unterbrechungen von mindestens vier Wochen Dauer vor, die zum Neubeginn der Dreimonatsfrist geführt haben (vgl. BFH-Urteil vom 28. Februar 2013 III R 94/10, BStBl II 2013, 725).
  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2021 - 2 K 1159/21

    Einkünfte im Zusammenhang mit sog. Stillhaltergeschäften - Zuordnung zu

    Anders als im BFH-Urteil vom 28. Februar 2013 III R 94/10 (BStBl II 2013, 725) erscheine der Anspruch der Kläger auf einen Billigkeitserlass begründet.
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 7 K 7345/12

    Abführungspflicht bei Bauleistungen

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 11 K 11245/08

    Sachbezug durch private Nutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen betrieblichen

  • FG Münster, 12.11.2014 - 4 K 314/14
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