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BGH, 26.05.1994 - III ZB 17/94 |
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Feststellungsklage - Schadenersatz - Klageabweisung - Beschwer - Berufungsbegründung - Leistungsantrag
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ZPO § 511
Zulässigkeit der Berufung bei Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage
Papierfundstellen
- NJW 1994, 2098
- MDR 1994, 825
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.02.1987 - III ZR 16/86
Zulässigkeit der Feststellungsklage trotz der Möglichkeit, Leistungsklage zu …
Auszug aus BGH, 26.05.1994 - III ZB 17/94
Ob dem gefolgt werden kann, obwohl der vom Kläger geltend gemachte Schaden zur Zeit der Klageerhebung auch nach Auffassung des Landgerichts noch in der Entwicklung begriffen war, mag dahinstehen (vgl. dazu Senatsurteil vom 5. Februar 1987 - III ZR 16/86 = BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Feststellungsinteresse 4 m.w.N.). - BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92
Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück - …
Auszug aus BGH, 26.05.1994 - III ZB 17/94
In einem solchen Fall ist § 17 a Abs. 5 GVG nicht anwendbar (vgl. Senatsurteil BGHZ 121, 367). - OLG Köln, 21.06.1989 - 2 U 211/88
Auszug aus BGH, 26.05.1994 - III ZB 17/94
Der zugrundeliegende Lebenssachverhalt, auf den der Kläger seinen Anspruch stützt, nämlich die seinem Vorbringen nach zur Unzeit erfolgte Beendigung der Tätigkeit des Beklagten für den Kläger, ist dabei derselbe (vgl. Zöller/Schneider ZPO 18. Aufl. vor § 511 Rn. 8 Abs. 4 unter Hinweis auf OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 1536 einerseits und OLG Köln NJW-RR 1990, 1085 f. andererseits).
- BGH, 17.10.1986 - V ZR 169/85
Rechtsmittel gegen ein fälschlich anstatt eines Beschlusses erlassenes Urteil
Auszug aus BGH, 26.05.1994 - III ZB 17/94
Es ist anerkannt, daß den Parteien dasjenige Rechtsmittel zusteht, das nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist (vgl. BGHZ 98, 362, 364 f. [BGH 17.10.1986 - V ZR 169/85] m.w.N.). - OLG Frankfurt, 19.03.1987 - 1 U 70/86
Auszug aus BGH, 26.05.1994 - III ZB 17/94
Der zugrundeliegende Lebenssachverhalt, auf den der Kläger seinen Anspruch stützt, nämlich die seinem Vorbringen nach zur Unzeit erfolgte Beendigung der Tätigkeit des Beklagten für den Kläger, ist dabei derselbe (vgl. Zöller/Schneider ZPO 18. Aufl. vor § 511 Rn. 8 Abs. 4 unter Hinweis auf OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 1536 einerseits und OLG Köln NJW-RR 1990, 1085 f. andererseits). - BGH, 25.11.1992 - XII ZR 116/91
Berufung - Berufungskläger - Erste Instanz - Hinweispflicht - Klageänderung
Auszug aus BGH, 26.05.1994 - III ZB 17/94
Ohne Weiterverfolgung wenigstens eines Teils des in erster Instanz erhobenen - und dort erfolglos gebliebenen - Klageanspruchs kommt grundsätzlich auch eine Klageänderung oder eine Klageerweiterung in der Berufungsinstanz nicht in Betracht, weil das eine wie das andere eine zulässige Berufung voraussetzt (vgl. BGH Urteil vom 25. November 1992 - XII ZR 116/91 = NJW 1993, 597, 598 m.w.N.).
- BGH, 03.05.2001 - XII ZR 62/99
Abweisung eines im Wege der Leistungsklage geltend gemachten Unterhaltsbegehrens
Eine Berufung, welche die Richtigkeit der vorinstanzlichen Klagabweisung nicht in Frage stellt und ausschließlich einen neuen, bisher noch nicht geltend gemachten Anspruch zum Gegenstand hat, ist unzulässig (BGH, Beschluß vom 26. Mai 1994 - III ZB 17/94 - NJW 1994, 2098, 2099).Auch wenn durch das amtsgerichtliche Urteil der Klägerin nicht der materielle Anspruch aberkannt, sondern rechtskraftfähig nur über die behandelte Prozeßfrage - nämlich die Frage nach der Zulässigkeit der Leistungsklage und der Notwendigkeit eines Abänderungsantrags - entschieden worden ist, wiederholt die Klägerin doch mit ihrem Berufungsbegehren die schon in erster Instanz - wenn auch im Ergebnis erfolglos - behauptete Begründetheit ihres Unterhaltsanspruchs; insoweit greift sie das vorinstanzliche Urteil jedenfalls im Ergebnis an (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Mai 1994 aaO S. 2099).
- BGH, 30.11.1995 - III ZR 240/94
Prüfung der Zulässigkeit der Berufung in der Revisionsinstanz; Versteigerung …
Die Erweiterung oder Änderung der Klage in zweiter Instanz (§§ 523 i.V.m. 264 Nr. 2, 263 ZPO) kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein; vielmehr setzt ein derartiges Prozeßziel eine zulässige Berufung voraus (vgl. BGHZ 85, 140, 142; BGH, Urteile vom 25. September 1986 - II ZR 32/86 - NJW-RR 1987, 124, 125; vom 8. November 1988 - VI ZR 117/88 - NJW-RR 1989, 254; vom 9. Mai 1990 - VIII ZR 237/89 - NJW 1990, 2683; vom 22. November 1990 - IX ZR 73/90 - WM 1991, 609; vom 25. November 1992 - XII ZR 116/91 - NJW 1993, 597, 598 …und vom 8. Juni 1994 - VIII ZR 178/93 - BGHR ZPO vor § 511 Beschwer 9 = NJW 1994, 2896, 2897; BGH, Beschlüsse vom 24. November 1987 - VI ZB 13/87 - NJW 1988, 827, 828 und vom 17. September 1992 - IX ZB 45/92 - NJW 1992, 3243, 3244; Senatsbeschluß vom 26. Mai 1994 - III ZB 17/94 - NJW 1994, 2098). - BGH, 12.07.2002 - V ZR 195/01
Zulässigkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren; Leistungsstörungen beim …
Diese Änderung des Klageantrags führt nicht zur Unzulässigkeit der Berufung, weil der Übergang von der Vollstreckungsgegenklage zur Klage auf Rückgewähr des beigetriebenen oder zur Abwendung der Zwangsvollstreckung geleisteten Betrages unabhängig von der in Betracht gezogenen materiellen Anspruchsgrundlage als "verlängerte Vollstreckungsabwehrklage" nach § 264 Nr. 3 ZPO a. F. nicht als Klageänderung anzusehen ist (vgl. BGHZ 99, 292, 294; OLG Schleswig, MDR 1991, 669;… MünchKommZPO/Rimmelspacher, 2. Aufl., vor § 511 Rdnr. 37;… Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., vor § 511 Rdnr. 10c; Schneider, MDR 1987, 811, 812; Bub, MDR 1995, 1191, 1192; siehe auch BGH, Beschl. v. 26. Mai 1994, III ZB 17/94, NJW 1994, 2098, 2099;… BGH, Urt. v. 8. Juni 1994, VIII ZR 178/93, NJW 1994, 2896, 2897 zur Klageerweiterung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO).
- KG, 21.06.2023 - 26 U 7/20
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Zulässigkeit der Berufung des …
Da eine Änderung des Anspruchsgrundes durch den Übergang von der (negativen) Feststellungs- zur Leistungsklage - auch in zweiter Instanz - nicht erfolgt, liegt keine Klageänderung im Sinne von §§ 533 i. V. m. § 263 ZPO vor, die der Zustimmung des Gegners bedürfte oder dessen Sachdienlichkeit von Seiten des Gerichts festgestellt werden müsste (BGH…, Urteil vom 04.10.1984 - VII ZR 162/83, juris Rn. 8 und 9, BGH, Beschluss vom 26.05.1994 - III ZB 17/94, juris Rn. 12). - OLG Braunschweig, 14.05.2018 - 11 U 1/18
Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages bei …
Jedenfalls ist die Umstellung von der Feststellungsklage zur Leistungsklage in der zweiten Instanz als zulässig anzusehen (vgl. § 264 Nr. 2 ZPO, BGH, Beschluss vom 26.05.1994 - III ZB 17/94 -, juris). - OLG Düsseldorf, 26.02.2016 - 16 U 197/14
Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter …
Denn mit der zulässigen Erweiterung des Klageantrages wenden sich die Kläger jedenfalls im Ergebnis zugleich auch dagegen, dass das Landgericht dem erstinstanzlich nur dem Grunde nach verfolgten Schadensersatzverlangen insgesamt die Berechtigung abgesprochen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 26.05.1994 - III ZB 17/94, Juris, Rn. 12;… Zöller-Heßler, a.a.O., vor § 511, Rn. 10b). - OLG Stuttgart, 19.12.2012 - 14 U 11/12
Personenhandelsgesellschaft: Übergang von Beschlussanfechtungsklage zu …
(1) Unter dem hier interessierenden Aspekt ist es zulässig, eine in erster Instanz erhobene Feststellungsklage als Leistungsklage weiterzuverfolgen, geht es um denselben zugrundeliegenden Anspruch (s. BGH, NJW 1994, 2098, 2099; NJW 1994, 2896, 2897; NJW-RR 1996, 1020, 1021), entsprechend ist es etwa beim Übergang vom Freistellungs- zum Schadensersatzanspruch (BGH, NJW 1994, 944, 945) sowie im Fall des § 264 Nr. 3 ZPO (BGH, NJW-RR 2005, 318, 322;… s. zum Ganzen Musielak/Ball, ZPO, 9. Aufl., Vorbem. §§ 511 ff. Rn. 28). - OLG München, 01.09.2004 - 7 U 6152/99
Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters - Ermittlung des …
Auch wenn in erster Instanz nur durch Prozessurteil über den Feststellungsantrag entschieden wurde, wiederholt der Kläger seine bereits erstinstanzlich aufgestellte Behauptung der Begründetheit eines über das gesellschaftsvertraglich vereinbarte hinausgehenden Zahlungsanspruchs und greift damit das Ersturteil jedenfalls im Ergebnis an (vgl. BGH NJW 1994, 2098, 2099; OLG Frankfurt, NJW-RR 1987, 1536;… Zöller-Gummer/Heßler, 24. Aufl., Rdnr. 10 b vor § 511 ZPO). - OLG Düsseldorf, 26.02.2016 - 16 U 198/14
Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter …
Denn mit der zulässigen Erweiterung des Klageantrages wenden sich die Kläger jedenfalls im Ergebnis zugleich auch dagegen, dass das Landgericht dem erstinstanzlich nur dem Grunde nach verfolgten Schadensersatzverlangen insgesamt die Berechtigung abgesprochen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 26.05.1994 - III ZB 17/94, Juris, Rn. 12;… Zöller-Heßler, a.a.O., vor § 511, Rn. 10b). - OLG Brandenburg, 05.06.2008 - 5 U 89/06
Notarhaftung: Rangbestätigung gegenüber einer Bank ohne Vorliegen der dafür …
Der mit seinem Feststellungsantrag in erster Instanz unterliegende Kläger darf mit seiner Berufung anerkanntermaßen das bisherige Feststellungsbegehren - unter Zugrundelegung desselben Lebenssachverhaltes - zulässigerweise auf ein Leistungsbegehren umstellen (§ 264 Nr. 2 ZPO; s. etwa BGH NJW 1994, S. 2098, 2099;… NJW 1992, S. 2296 f.;… Zöller/Gummer/ Heßler, ZPO, 26. Aufl. 2007, vor § 511 Rdn. 10b m.w.Nw.;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 65. Aufl. 2007, Grdz. § 511 Rdn. 24). - OLG München, 15.04.2021 - 21 U 5664/20
Erst zweitinstanzlich hilfsweise gestellter Zahlungsantrag in einem Diesel-Fall
- OLG Brandenburg, 09.03.2022 - 4 U 36/21
Widerruf eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs; …
- OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 1 U 4/98
Verletzung des Eigentum- oder Persönlichkeitsrechts durch Fotografien; Abgrenzung …
- KG, 06.03.2023 - 26 U 37/21
Berufung: Beschwer des Klägers einer negativen Feststellungsklage bei einer …
- LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 TaBV 124/04
Zulässigkeit der Beschwerde im Beschlussverfahren Übergang vom Feststellungs- zum …
- OLG Hamm, 16.02.2000 - 13 U 191/99
Zulässigkeit einer isolierten allein auf zukünftige immaterielle Schäden …
- BGH, 03.05.1996 - LwZR 9/95
Zulässigkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren; Übergang vom Antrag auf …
- LAG Düsseldorf, 04.03.2011 - 6 Sa 858/10
Zulässigkeit der Berufung bei verdeckter Klagehäufung; Eingruppierung in die …
- OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 213/05
Bürgschaft: Inanspruchnahme aus einer Höchstbetragsbürgschaft; hinreichende …
- OLG Stuttgart, 24.05.2006 - 4 U 54/06
- BGH, 22.09.2009 - Xa ZR 77/08
Unterscheidung der Streitgegenstände bei einer Klage auf Rückzahlung eines …
- OLG Düsseldorf, 24.04.2008 - 6 U 22/07
Zur Zulässigkeit der Berufung und der Klage - Wirksamkeit eines Sozietätvertrages …
- OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 212/05
Bürgschaft: Inanspruchnahme aus einer Höchstbetragsbürgschaft; hinreichende …
- OLG Stuttgart, 07.07.2021 - 6 U 529/20
Verbraucherdarlehen: Zulässigkeit einer Berufung bei einer bloßen Erweiterung …
- OLG Koblenz, 23.04.2004 - 13 UF 83/04
Gerichtliche Überprüfung einer Vereinbarung über den Ausschluss des …
- OLG Brandenburg, 13.01.1999 - 1 U 28/98
(Annex-) Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts; Anfechtungs- und …
- LG Bonn, 26.07.1995 - 6 S 111/95
Anforderungen an den Übergang von einem unbezifferten Feststellungsantrag zu …
- VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.02.2003 - VerwG.EKD I-0124/G15
- VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.02.2003 - VerwG.EKD I-0124/G15
- MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.02.2003 - VerwG.EKD I-0124/G15