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   BGH, 29.01.2009 - III ZB 61/08   

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https://dejure.org/2009,2554
BGH, 29.01.2009 - III ZB 61/08 (https://dejure.org/2009,2554)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2009 - III ZB 61/08 (https://dejure.org/2009,2554)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - III ZB 61/08 (https://dejure.org/2009,2554)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit des objektiven Inhalts der an die Partei gerichteten Mitteilung zur Beurteilung der ihr bewilligten gerichtlichen Fristverlängerung; Umfang der Erstreckung einer gerichtlichen Verfügung zur Verlängerung einer Frist bei Verwendung des Kürzels "u.a." (hier: ...

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 520 Abs. 2; ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    Auslegung einer gerichtlichen Fristverlängerung bei mehreren Berufungsklägern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblichkeit des objektiven Inhalts der an die Partei gerichteten Mitteilung zur Beurteilung der ihr bewilligten gerichtlichen Fristverlängerung; Umfang der Erstreckung einer gerichtlichen Verfügung zur Verlängerung einer Frist bei Verwendung des Kürzels "u.a." (hier: ...

  • rechtsportal.de

    Maßgeblichkeit des objektiven Inhalts der an die Partei gerichteten Mitteilung zur Beurteilung der ihr bewilligten gerichtlichen Fristverlängerung; Umfang der Erstreckung einer gerichtlichen Verfügung zur Verlängerung einer Frist bei Verwendung des Kürzels "u.a." (hier: ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Umfang einer gerichtlichen Fristverlängerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsbegründugnsfrist, Fristverlängerung und Wiedereinsetzung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fristenverwaltung - Judex non calculat! - Oder doch?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 643
  • MDR 2009, 460
  • FamRZ 2009, 686 (Ls.)
  • VersR 2010, 364
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.04.2008 - III ZB 85/07

    Rechtsfolgen der "antragsgemäßen" Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - III ZB 61/08
    Für den Umfang einer gerichtlichen Fristverlängerung, auf den sich eine Partei grundsätzlich verlassen kann, ist der objektive Inhalt der an sie gerichteten Mitteilung maßgeblich (Anschluss anSenatsbeschluss vom 30. April 2008 - III ZB 85/07 - NJW-RR 2008, 1162).

    Für den Umfang einer gerichtlichen Fristverlängerung, auf den sich eine Partei grundsätzlich verlassen kann, ist der objektive Inhalt der an sie gerichteten Mitteilung maßgeblich(Senatsbeschluss vom 30. April 2008 - III ZB 85/07 -NJW-RR 2008, 1162, 1163 m.w.N.).

  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - III ZB 61/08
    Zu Unrecht beruft sich die Rechtsbeschwerde darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2004, 2887 m.w.N.) ein Gericht nach dem Gebot eines fairen Verfahrens aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern, Unklarheiten oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten darf, wobei diese das Verschulden einer Partei überlagern und deren Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gebieten können (NJW 2005, 2137).
  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 950/04

    Verletzung des Anspruchs auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren durch

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - III ZB 61/08
    Zu Unrecht beruft sich die Rechtsbeschwerde darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2004, 2887 m.w.N.) ein Gericht nach dem Gebot eines fairen Verfahrens aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern, Unklarheiten oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten darf, wobei diese das Verschulden einer Partei überlagern und deren Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gebieten können (NJW 2005, 2137).
  • BGH, 13.07.1972 - VII ZB 9/72

    Fristenwesen - Berufung - Begründung - Berufungsbegründungsfrist -

    Auszug aus BGH, 29.01.2009 - III ZB 61/08
    Auf die Ausführungen in der Rechtsbeschwerde, wonach eine Fristverlängerung auch dann wirksam sein könne, wenn kein entsprechender Antrag gestellt wurde, und zudem (unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 13. Juli 1972 - VII ZB 9/72 - VersR 1972, 1128, 1129) die Möglichkeit bestehe, dass die auf Antrag einer Partei bewilligte Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist auch Wirkungen für eine andere Partei des Berufungsverfahrens haben könne, kommt es deshalb nicht an.
  • KG, 05.09.2017 - 7 U 136/16

    Bereicherungsanspruch: Nichtigkeit eines Grundstückkaufvertrags bei deutlichem

    Das ist offensichtlich auch nicht geschehen (vgl. auch BGH, Beschluss v. 29.1.2009 - III ZB 61/08, juris Rn 13 ff.).
  • BGH, 16.10.2014 - VII ZB 15/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei einem

    Zwar weist die Beklagte zutreffend darauf hin, dass es auf den objektiven Inhalt der gerichtlichen Verfügung ankommt und die Bindung des Rechtsmittelführers an das bisherige Fristende aufgehoben sein kann, wenn bei der Ausfertigung einer Verfügung, durch die der Vorsitzende die Frist zur Begründung eines Rechtsmittels verlängert hat, versehentlich das in der Urschrift angegebene neue Fristende ausgelassen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2013 - VI ZB 6/13, NJW 2013, 2821 Rn. 7; Beschluss vom 29. Januar 2009 - III ZB 61/08, NJW-RR 2009, 643 Rn. 13; Beschluss vom 25. Februar 1987 - IVa ZB 20/86, NJW-RR 1987, 1277 m.w.N.).
  • BGH, 08.04.2015 - VII ZB 62/14

    Berufungsbegründungsfrist: Auslegung einer gewährten Fristverlängerung

    b) Für den Umfang einer gerichtlichen Fristverlängerung ist der objektive Inhalt der Mitteilung maßgeblich, die an die die Fristverlängerung beantragende Partei gerichtet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - III ZB 61/08, NJW-RR 2009, 643 Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 02.06.2016 - III ZB 13/16

    Rechtsbeschwerde gegen eine Berufungsverwerfung: Versäumung der "antragsgemäß"

    Maßgeblich für den Umfang einer gerichtlichen Fristverlängerung ist deren objektiver Inhalt (Senat, Beschlüsse vom 30. April 2008 - III ZB 85/07, NJW-RR 2008, 1162 Rn. 2 und vom 29. Januar 2009 - III ZB 61/08, NJW-RR 2009, 643 Rn. 13; BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 1999 - V ZB 31/98, NJW 1999, 1036 und vom 8. April 2015 - VII ZB 62/14, NJW 2015, 1966 Rn. 12).
  • BGH, 20.04.2020 - VI ZB 49/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Eigenmächtige Änderung der

    Denn eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist wird gemäß § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO nur auf Antrag gewährt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - VIII ZB 32/97, NJW 1998, 1155, juris Rn. 12) und bezieht sich nur auf den Berufungsführer, der den Verlängerungsantrag gestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - III ZB 61/08, NJW-RR 2009, 643 Rn. 14).
  • BGH, 30.06.2011 - I ZB 37/10

    Auslegungsfähigkeit von Prozesshandlungen entsprechend der für

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich eine Partei allerdings grundsätzlich auf den Umfang einer Fristverlängerung verlassen, wie er sich aus dem objektiven Inhalt der an sie gerichteten Mitteilung ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - III ZB 61/08, NJW-RR 2009, 643 Rn. 13).
  • BGH, 15.02.2017 - IV ZR 236/14

    Beiderseitige Berufung - aber nur eine Fristverlängerung für die

    Der Prozessbevollmächtigte des Klägers konnte - zumal die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist nach § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO einen Antrag voraussetzt und er selbst einen solchen Fris tverlängerungsantrag nicht gestellt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2013 - VII ZR 254/12, juris Rn. 2) - dem ihm nur nachrichtlich übersandten, unmittelbar aber an den Beklagtenvertreter gerichteten Fristve rlängerungsschreiben nicht entnehmen, dass damit auch die für den Kläger laufende Berufungsbegründungsfrist hätte verlängert werden sollen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - III ZB 61/08, VersR 2010, 364 Rn. 14).
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