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   BGH, 16.10.1961 - III ZR 102/60   

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https://dejure.org/1961,14309
BGH, 16.10.1961 - III ZR 102/60 (https://dejure.org/1961,14309)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1961 - III ZR 102/60 (https://dejure.org/1961,14309)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1961 - III ZR 102/60 (https://dejure.org/1961,14309)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VersR 1962, 83
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.01.1960 - III ZR 49/59

    Anspruchsgegner bei Schäden durch Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus BGH, 16.10.1961 - III ZR 102/60
    aussagen Urteil vom 7. Januar I960 III ZR 49/59 S. 12)» Damit verliert der von der Revision hervorgehobenei Umstand an Gewicht und hat nicht notwendig vom Tatrichter abgehandelt werden müssen».
  • BGH, 26.01.1955 - VI ZR 251/53
    Auszug aus BGH, 16.10.1961 - III ZR 102/60
    Der verbotswidrig überholende Busfahrer hat hier gerade die Gefahr verwirklicht, die vermieden werden sollte» Baß rv eine auf der Fahrbahn zu fällig vorhandene ölspur zu dem Unfall beigetragen hat, berührt nicht, daß ganz allgemein die Fahrweise des Busfahrers geeignet gewesen ist, eine Unfallgefahr für den entgegenkommenden Kläger zu begründen« wie die Unfallgefahr sich im einzelnen auswirkt, ist nicht entscheidend (vgl. für einon rechtsähnlichen Fall VI ZR 251/53 vom 26. Januar 1955 in VRS 8, 248).
  • AG Brandenburg, 13.01.2017 - 31 C 71/16

    Streifunfall zwischen zu breitem überholenden Pkw mit Lkw in Autobahnbaustelle

    Dieser dem Kläger insofern obliegende Beweis kann auch nicht auf Grund seiner eigenen Angaben hier als geführt angesehen werden, da die Beklagten bereits grundsätzlich einen Verursachungsbeitrag durch den Lkw der Zweitbeklagten bestritten haben ( BGH , Urteil vom 16.10.1961, Az.: III ZR 102/60, u.a. in: FHZivR 8 Nr. 4908; OLG Saarbrücken , MDR 2006, Seiten 89 f.; OLG Köln , DAR 2001, Seite 35, Nr.: 8; OLG Düsseldorf , NVwZ-RR 1995, Seiten 2 ff.; OLG Köln , NZV 1994, Seiten 230 f.; OLG Köln , VRS, Band 75, Seiten 276 ff.; OLG Bamberg , VersR 1987, Seiten 465 ff.; OLG Düsseldorf , VerkMitt 1977, Seiten 22 f., Nr.: 27; OLG Hamm , VRS, Band 30, Seiten 225 f., Nr.: 106; OLG Hamm , VersR 1962, Seiten 434 f.; OLG Nürnberg , VersR 1961, Seiten 572 f.; LG Cottbus , NZV 2002, Seite 42; LG Bonn , VerkMitt 2000, Seite 40, Nr.: 45; LG Kassel , Schaden-Praxis 1997, Seiten 280 f.; LG Lübeck , r+s 1980, Seiten 35 f.; AG Brühl , ZfSch 2002, Seiten 125 f.; AG Rendsburg , ZfSch 1998, Seiten 205 f. ), jedoch konnte der Erstbeklagte selbst nicht mehr sagen, ob er ggf. mit dem Lkw von der rechten auf die linke Fahrspur gekommen sei und hat der Zeuge S. hier zudem ausgesagt, dass der Lkw der Beklagtenseite auf die von ihm gefahrene linke Fahrspur rüber gekommen sei, mithin den vom Kläger vorgetragenen vorschriftswidrigen Fahrstreifenwechsel ausgeführt hat.
  • OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 3 U 212/03

    Verkehrsunfallhaftung: Alleinverschulden des zur Vorbereitung eines Überholens

    Eine Mithaftung kommt auch in Betracht, wenn der Entgegenkommende seinen Bremsvorgang zu spät einleitet oder hierbei die Herrschaft über sein Fahrzeug verliert (vgl. BGH, VersR 1960, 667; VersR 1962, 83; VersR 1968, 577; VersR 1968, 944; Grüneberg, aaO., Rdnr. 217).
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