Rechtsprechung
BGH, 16.12.1968 - III ZR 102/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abänderung eines notariellen Testamentes durch eigenhändiges Testament - Vorlegungspflichten bei der Gewinnermittlungsberechnung einer Firma mit allen für die Errechnung des Jahresgewinnes erforderlichen Geschäftsunterlagen - Berechnung der Vermögensabgabelast eines ...
Papierfundstellen
- WM 1969, 337
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 16.05.1995 - VIII R 18/93
Kommanditist bleibt Mitunternehmer, wenn der ihm testamentarisch vermachte …
Es spielt dabei keine Rolle, ob sie die gesellschaftsrechtliche Gewinnverteilung unter den Gesellschaftern erbrechtlich ergänzen sollen (so z. B. BGH-Urteil vom 3. November 1982 IVa ZR 47/81, Betriebs-Berater - BB - 1983, 1562 und in Der Betrieb - DB - 1983, 1037) oder ob der Gewinnanteil eines Gesellschafters nach Erbrecht an einen Dritten herauszugeben ist (so z. B. BGH-Urteil vom 16. Dezember 1968 III ZR 102/66, WM 1969, 337;… Staudinger/Otte, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 12. Aufl., § 1939 Rdnr. 9;… Palandt/Edenhofer, Bürgerliches Gesetzbuch, 53. Aufl., Rdnr. 6 Vor § 2147). - BGH, 03.11.1982 - IVa ZR 47/81
Auszahlung eins Teilgewinns aus einem Apothekenbetrieb aufgrund eines Testaments …
In jedem dieser Fälle hat die Klägerin nach dem Testament der Erblasserin einen Anspruch (§ 2174 BGB) auf Auszahlung des streitigen Gewinnanteiles, da ihr ein nach der Rechtsprechung ohne weiteres zulässiges (BGH Urteile vom 16. Dezember 1968 - III ZR 102/66 - WM 1969, 337, 338 rechts Mitte - und vom 29. September 1977 - II ZR 214/75 - WM 1977, 1323, 1325 links unter aa) "Gewinnvermächtnis" (Beteiligungsvermächtnis) zugewendet worden ist.