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   BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02   

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https://dejure.org/2003,1326
BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02 (https://dejure.org/2003,1326)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2003 - III ZR 115/02 (https://dejure.org/2003,1326)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02 (https://dejure.org/2003,1326)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 713
  • MDR 2003, 716
  • AnwBl 2003, 596
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 47/63

    Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02
    Entscheidend für die Anwendung des § 19 Abs. 1 Satz 3 GKG ist vielmehr, ob die Ansprüche einander ausschließen und damit notwendigerweise die Zuerkennung des einen Anspruchs mit der Aberkennung des anderen verbunden ist (vgl. BGHZ 43, 31, 33 zu § 16 Abs. 1 Satz 2 GKG a.F.; Anders/Gehle/Kunze, Streitwert-Lexikon, 4. Aufl. 2002, Echte Hilfsanträge Rn. 7).
  • BGH, 05.05.2010 - III ZR 209/09

    Befreiungsanspruchs des Treuhänder: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist

    Entscheidend ist dabei, ob die Ansprüche einander ausschließen und damit notwendigerweise die Zuerkennung des einen Anspruchs mit der Aberkennung des anderen verbunden ist (Senatsbeschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02 - NJW-RR 2003, 713 zu § 19 Abs. 1 Satz 3 GKG a.F. m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 14.07.2016 - 2 U 615/15

    Unterlassungsanspruch: Wirksamkeit der AGB eines Telekommunikationsunternehmens

    Denn die von dem Kläger erhobenen Ansprüche können nicht nebeneinander bestehen, vielmehr ist mit der Zuerkennung des einen Anspruchs notwendigerweise die Aberkennung des anderen Anspruchs verbunden (vgl. BGH NJW-RR 2003, 713).
  • OLG München, 02.03.2017 - 29 U 1797/16

    Voraussetzungen der Teilnehmer- und Störerhaftung eines Sharehostingdienstes

    Insoweit ist entscheidend, ob die Ansprüche einander ausschließen und damit notwendigerweise die Zuerkennung des einen Anspruchs mit der Aberkennung des anderen verbunden ist (vgl. BGH NJW-RR 2003, 713).
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