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   BGH, 04.02.1960 - III ZR 12/59   

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https://dejure.org/1960,2764
BGH, 04.02.1960 - III ZR 12/59 (https://dejure.org/1960,2764)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1960 - III ZR 12/59 (https://dejure.org/1960,2764)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1960 - III ZR 12/59 (https://dejure.org/1960,2764)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.05.1958 - III ZR 125/57

    Amtspflichten der Gemeinden (SHG)

    Auszug aus BGH, 04.02.1960 - III ZR 12/59
    Auszugehen ist davon, daß - wie der Senat in BGHZ 27, 210, 212 [BGH 05.05.1958 - III ZR 125/57] /13 ausgeführt hat - für den Vollzug des Lastenausgleichsgesetzes abweichend von der normalen Auftragsverwaltung eine "gemischte Verwaltung" geschaffen worden ist derart, daß Bund, Länder, Kreise oder Gemeinden zu einer gemeinsamen Aufgabe, bei deren Erfüllung sie gleichsinnig zusammenwirken müssen, besonders eng miteinander verbunden worden sind, also eine Verzahnung von Behörden verschiedener Rechtsträger besonderer Art hergestellt worden ist.
  • BGH, 22.09.1958 - III ZR 138/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.02.1960 - III ZR 12/59
    Auszugehen ist davon, daß - da es sich um ein pflichtwidriges Unterlassen des Ausgleichsamtes handelt - die Frage, welche tatsächliche Lage bei einem pflichtgemäßen Verhalten des Sachbearbeiters des Ausgleichsamtes eingetreten wäre, vom Tatrichter nach § 287 ZPO zu beurteilen und diese Würdigung vom Revisionsgericht nur in der Richtung nachprüfbar ist, ob die Würdigung des Berufungsgerichts auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, ob das Berufungsgericht wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer acht gelassen hat, und schließlich, ob es die tatsächlichen Grundlagen seiner Schätzung und ihrer Auswertung in den Urteilsgründen ausreichend dargelegt hat (Urt. des Senats vom 22. September 1958 - III ZR 138/57 = VersR 1958, 782; LM Nr. 3, 4, 5, 7 zu § 287 ZPO).
  • BGH, 28.05.1962 - III ZR 46/61

    Mitteilungspflichten gegenüber dem Empfänger einer Abtretung von

    Die Kosten des ersten und zweiten Rechtszuges sowie des Revisionsverfahrens III ZR 12/59 werden gegeneinander aufgehoben.

    Dieses erste Berufungsurteil hat der auch jetzt erkennende Senat auf die Revision des Klägers mit Urteil vom 4. Februar 1960 - III ZR 12/59 -, auf das im übrigen hier Bezug genommen wird, aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszuges, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

  • BGH, 10.11.1983 - III ZR 166/82

    Amtspflichten öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber beim Austausch

    Dem steht nicht entgegen, daß besoldungsrechtliche Vergleichsmitteilungen nur behördenintern ausgetauscht werden und keine unmittelbare Außenwirkung haben (vgl. Senatsurteilevom 4. Februar 1960 - III ZR 12/59 = WM 1960, 693, 695;vom 27. Januar 1975 - III ZR 112/72 = WM 1975, 426, 427; BGHZ 65, 182, 185) [BGH 29.09.1975 - III ZR 40/73].
  • BVerwG, 24.04.1963 - V C 37.62

    Kündigung eines Aufbaudarlehens wegen Verzuges mit den Zinszahlungen - Anspruch

    Ein Anspruch aus § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG wegen Verletzung der den Ausgleichsbehörden obliegenden Amtspflichten gegenüber dem Kläger würde sich aber, da die Ausgleichsbehörden das Lastenausgleichsgesetz als Länder- oder Kreisbehörden im Auftrag des Bundes ausführen, gegen den jeweiligen Dienstherrn des handelnden Beamten richten (BGH, Urteil vom 4. Februar 1960 - III ZR 12/59 - [Wertpap.Mtlg. 1960, 693 [649]; Urteil vom 5. Mai 1958 - VII ZR 102/57 - [Wertpap.Mtlg. 1958, 756 [757]]; Schaefer, DÖV 1957, 394; a.A. König, DÖV 1957, 112).
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