Rechtsprechung
   BGH, 09.01.2003 - III ZR 121/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1096
BGH, 09.01.2003 - III ZR 121/02 (https://dejure.org/2003,1096)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2003 - III ZR 121/02 (https://dejure.org/2003,1096)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2003 - III ZR 121/02 (https://dejure.org/2003,1096)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,1096) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    VermG § 1 Abs. 6; VermG § 3 Abs. 3
    Kostenerstattungsanspruch des Verfügungsberechtigten auch, wenn zur (Wieder-)Eintragung kein Verwaltungsverfahren vor dem Amt zur Regelung offener Vermögensfragen erforderlich war

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfolgungsbedingter Vermögensverlust nach dem Vermögensgesetz (VermG) ; Anwendbarkeit der Verordnung über die Behandlung von Vermögen der Angehörigen des ehemaligen polnischen Staates; Anordnung der kommissarischen Verwaltung eines Grundstücks als Beschlagnahme; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; kommissarische Verwaltung; Kostenerstattungsanspruch des Verfügungsberechtigten

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 6; ; VermG § 3 Abs. 3 Satz 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 6 § 3 Abs. 3 S. 4
    Rechtsstellung des Erben nach kommissarischer Verwaltung eines Grundstücks

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 45 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1 Abs. 6, 3 Abs. 3 Satz 4 VermG
    Vermögensrecht - verfolgungsbedingter Vermögensverlust

Papierfundstellen

  • BGHZ 153, 258
  • NJ 2003, 314
  • WM 2003, 1480
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94

    Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung

    Auszug aus BGH, 09.01.2003 - III ZR 121/02
    Für die Verwirklichung eines Wiedergutmachungstatbestandes, der wegen der Belegenheit des Vermögenswerts im Ostteil Berlins oder in der früheren DDR die Restitution nach dem Vermögensgesetz eröffnet, ist es ohne Bedeutung, ob die NS-Unrechtsmaßnahme seinerzeit zu einem zivilrechtlichen Verlust des Eigentums geführt hat (vgl. BVerwGE 98, 261, 263 zur Nichtigkeit des angeordneten Vermögensverfalls nach der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941, RGBl. I S. 722).

    Der Senat schließt sich der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts an, daß § 1 Abs. 6 VermG für den dort angesprochenen Personenkreis erstmals konstitutiv Rückübertragungsansprüche begründet hat (BVerwGE 98, 261, 265).

    Lagen ferner etwa Gründe vor, die eine Restitution nach § 5 VermG ausschlossen, konnte er den verlorenen Vermögenswert - auch bei einer nichtigen Entziehung - nicht wiedererlangen (vgl. BVerwGE 98, 261, 267 f).

    Eine vergleichbare Situation liegt jedoch, wie das Bundesverwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, bei entzogenen Vermögensgegenständen, die sich bei Kriegsende auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone befanden, nicht vor (vgl. BVerwGE 98, 261, 268 f).

  • BVerwG, 02.12.1999 - 7 C 46.98

    Jüdisches Vermögen; Feindvermögensverwaltung; Vermögensverlust auf andere Weise

    Auszug aus BGH, 09.01.2003 - III ZR 121/02
    Sie lehnt sich in ihren tatbestandlichen Voraussetzungen, insbesondere was die Verfolgung und den Vermögensverlust angeht, eng an die Terminologie des alliierten Rückerstattungsrechts an, das für ihre Auslegung und Anwendung eine wichtige Erkenntnisquelle ist (vgl. BVerwGE 108, 157, 163; BVerwG VIZ 2000, 284, 286).

    Die Anordnung der kommissarischen Verwaltung galt nach § 5 Abs. 2 der Verordnung als Beschlagnahme, die sowohl nach den Vorschriften des alliierten Rückerstattungsrechts (vgl. ORG Herford, RzW 1956, 291) als auch nach § 1 Abs. 6 VermG, der vornehmlich auf die faktischen Verhältnisse abstellt (vgl. BVerwG VIZ 2000, 284, 285), als Entziehung des Eigentums - hier zugunsten des Deutschen Reiches - anzusehen ist.

  • BGH, 22.02.2001 - III ZR 168/00

    Wohnungsunternehmen erhält für Sicherungsverwaltung Aufwendungsersatz!

    Auszug aus BGH, 09.01.2003 - III ZR 121/02
    Ist die Klägerin hiernach nicht als staatlicher Verwalter anzusehen (so bereits Senatsbeschluß vom 22. Februar 2001 - III ZR 168/00; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 149, 380, 386 f), kann sie wegen möglicher Aufwendungsersatzansprüche nicht auf diese Rechtsstellung verwiesen werden.
  • BGH, 17.01.2002 - III ZR 98/01

    Rechtsstellung des - fiktiv - Verfügungsberechtigten eines zum früheren

    Auszug aus BGH, 09.01.2003 - III ZR 121/02
    Ist die Klägerin hiernach nicht als staatlicher Verwalter anzusehen (so bereits Senatsbeschluß vom 22. Februar 2001 - III ZR 168/00; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 149, 380, 386 f), kann sie wegen möglicher Aufwendungsersatzansprüche nicht auf diese Rechtsstellung verwiesen werden.
  • BGH, 06.07.1995 - III ZR 145/94

    Amtspflichtverletzung durch Vollziehung eines unrichtigen Steuerbescheides;

    Auszug aus BGH, 09.01.2003 - III ZR 121/02
    Demgegenüber weist die Revision zu Recht darauf hin, daß bei Anwendung des § 270 Abs. 3 ZPO darauf abzustellen ist, ob nach Ablauf der einzuhaltenden Frist, also hier ab dem 31. Dezember 1998, eine erhebliche Verzögerung eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 1993 - I ZR 100/91 - NJW 1993, 2320; Senatsurteil vom 6. Juli 1995 - III ZR 145/94 - NJW 1995, 2778, 2780).
  • BGH, 27.05.1993 - I ZR 100/91

    Verjährungsunterbrechung trotz verspäteter Klagezustellung bei rechtzeitiger

    Auszug aus BGH, 09.01.2003 - III ZR 121/02
    Demgegenüber weist die Revision zu Recht darauf hin, daß bei Anwendung des § 270 Abs. 3 ZPO darauf abzustellen ist, ob nach Ablauf der einzuhaltenden Frist, also hier ab dem 31. Dezember 1998, eine erhebliche Verzögerung eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 1993 - I ZR 100/91 - NJW 1993, 2320; Senatsurteil vom 6. Juli 1995 - III ZR 145/94 - NJW 1995, 2778, 2780).
  • BGH, 21.10.1999 - III ZR 319/98

    Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes bei in Sicherungsverwaltung überführten

    Auszug aus BGH, 09.01.2003 - III ZR 121/02
    Ansprüche des (auftragslosen) Geschäftsführers aus der Besorgung eines fremden Geschäfts im Rahmen seines Berufs oder Gewerbes, für die zugleich eine Vergütung geschuldet ist, unterliegen nämlich nach der Rechtsprechung des Senats der kurzen Verjährung nach § 196 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 7 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung (vgl. BGHZ 143, 9, 16 f).
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94

    Restitution nach NS-Enteignung

    Auszug aus BGH, 09.01.2003 - III ZR 121/02
    Denn für die Anwendung des § 3 Abs. 1 VermG genügt bei einem Restitutionsanspruch nach § 1 Abs. 6 VermG die Überführung des Grundstücks in Reichseigentum (vgl. BVerwGE 98, 137, 140).
  • BVerwG, 23.08.2000 - 8 B 60.00

    Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; Entziehung von Vermögen durch

    Auszug aus BGH, 09.01.2003 - III ZR 121/02
    b) Auf der Grundlage des § 1 Abs. 6 VermG ist anzunehmen, daß die eingetragene Eigentümerin, die Rechtsvorgängerin der Beklagten, durch die Anordnung der kommissarischen Verwaltung auf Ersuchen des Beauftragten für den Vierjahresplan, Haupttreuhandstelle Ost, nach den Bestimmungen der Verordnung über die Behandlung von Vermögen der Angehörigen des ehemaligen polnischen Staates vom 17. September 1940 (RGBl. I S. 1270) verfolgungsbedingt einen Vermögensverlust erlitten hat (vgl. BVerwG VIZ 2000, 719).
  • BGH, 04.04.2002 - III ZR 4/01

    Kostenerstattungsanspruch des Verfügungsberechtigten; Begriff der gewöhnlichen

    Auszug aus BGH, 09.01.2003 - III ZR 121/02
    Ein möglicher Anspruch nach dieser Bestimmung, der nach der Rechtsprechung des Senats entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts mangels Eingreifens einer speziellen Regelung der regelmäßigen Verjährungsfrist von damals 30 Jahren (§ 195 BGB a.F.) unterliegt (vgl. BGHZ 148, 241, 251; Urteil vom 4. April 2002 - III ZR 4/01 - NJW 2002, 2242, 2246; zur Veröffentlichung in BGHZ 150, 237 vorgesehen), wäre nicht verjährt.
  • BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98

    Teltow-Seehof: Grünflächen- und Straßenlandgrundstücke müssen nicht an die

  • BGH, 28.02.1955 - GSZ 4/54

    Wertpapierdepot. Rückerstattung

  • BGH, 05.07.2001 - III ZR 235/00

    Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters

  • BGH, 15.12.1994 - III ZB 46/94

    Rechtsweg für Ansprüche der Grundstückseigentümer gegen den bisherigen

  • BGH, 08.04.2004 - III ZR 432/02

    Begriff des Verfügungsberechtigten; Umfang des Nutzungsherausgabeanspruchs

    Für dessen Anwendung, hier der Bestimmung des § 1 Abs. 6 VermG, ist es ohne Bedeutung, daß der nach der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz angeordnete Vermögensverfall als nichtig angesehen wird (vgl. BVerwGE 98, 261, 263; BGHZ - GSZ - 16, 350, 352 ff; grundlegend zu dieser Verordnung unter dem Gesichtspunkt des Entzugs der Staatsangehörigkeit BVerfGE 23, 98); denn das Vermögensgesetz will auch und gerade Vermögensentziehungen des NS-Staates wiedergutmachen, die nicht zu einem Verlust des Eigentums geführt haben (vgl. Senatsurteil BGHZ 153, 258, 260 f).

    Ferner waren Erben des eingetragenen Eigentümers nicht bekannt, so daß auch nicht in Betracht kam, etwa außerhalb eines vor dem Amt zur Regelung offener Vermögensfragen geführten Verwaltungsverfahrens durch eine auf einer Erbscheinserteilung beruhenden Grundbuchberichtigung - bei Rücknahme oder Erledigterklärung des von der Klägerin gestellten Rückgabeantrags (zu einer solchen Konstellation vgl. das Senatsurteil BGHZ 153, 258, 264 f, 268) - ihre Rechte wiederherzustellen.

    Soweit die Revisionserwiderung unter Bezugnahme auf das Senatsurteil BGHZ 153, 258, 264 f meint, bei dem von der Beklagten vertretenen Eigentümer könne es sich nicht um den früheren jüdischen Eigentümer oder dessen Erben gehandelt haben, weil diese ungeachtet der weiterbestehenden Grundbucheintragung das Eigentum an dem Grundstück verloren hätten, liegt dem eine Sichtweise zugrunde, die mit der Bestellung nach § 11b Abs. 1 VermG nicht in Einklang steht.

  • KG, 28.01.2010 - 8 U 56/09

    Zivilrechtliche Ansprüche eines Erben eines jüdischen Eigentümers einer durch das

    Es kommt es nicht darauf an, dass der Vater des Klägers nicht förmlich enteignet wurde, da § 1 Abs. 6 VermG nach seinem Wortlaut und gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung auch faktische Vermögensentziehungen erfasst (BVerwGE 98, 261, zitiert nach juris, Tz. 10; BVerwG Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 100, zitiert nach juris, Tz. 2; BVerwG VIZ 2000, 284, zitiert nach juris, Tz. 11; BGHZ 153, 258 = VIZ 2003, 179, zitiert nach juris, Tz. 9).

    Soweit im Urteil BGHZ 153, 258 eine Anordnung der kommissarischen Verwaltung nach der Verordnung über die Behandlung von Vermögen der Angehörigen des ehemaligen polnischen Staates vom 17.9.1940 als Entziehung des Eigentums gewertet worden ist, lässt sich dies nicht auf den vorliegenden Fall übertragen, in dem die Vermögensgegenstände ohne jeglichen Rechtsakt lediglich faktisch entzogen wurden.

  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 27.06

    Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Alteigentum;

    Diesem Umstand kommt zusätzliche indizielle Bedeutung für kommunales Alteigentum zu; denn er verdeutlicht die Auffassung der DDR, dass es sich bei dem hiervon betroffenen Grundbesitz um Eigentum der öffentlichen Hand handelte, für das grundsätzlich Eigentum des Volkes eingetragen werden sollte (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2003 - III ZR 121/02 - BGHZ 153, 258).
  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

    Mit Blick auf die Ausführungen der Kammer in dem Urteil vom 12. September 2001 (1 K 1468/01, UA S. 12: "Denn nur dort, wo sich die Enteignung in der Rechtswirklichkeit durch eine faktische Verdrängung des Eigentümers aus seiner Verfügungsmacht manifestiert hat und mit Kriegsende nicht ohne weiteres dadurch ihre Wirkung verloren hat, dass niemand unter Berufung auf diese Enteignung die Verfügungsmacht des Eigentümers in Frage gestellt hat, liegt ein die Zeit des Nationalsozialismus überdauernder, die Rückübertragung gebietender Vermögensverlust vor <BGHZ 16, 350>") ist jedoch klarzustellen, dass es einer über den 08. Mai 1945 hinaus bestehenden eigentumsentziehenden Wirkung einer während der Herrschaft des Nationalsozialismus getroffenen vermögensentziehenden Maßnahme nicht bedarf (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - juris Rn. 9/10 und Beschl. v. 18. Mai 2011 - BVerwG 8 B 68.10 - BA S. 3; in diesem Sinne aber auch: BGH, Beschl. v. 28. Februar 1955 - GSZ 4.54 - BGHZ 16, 350 - 366 und juris Rn. 19/20; BGH, Urt. v. 09. Januar 2003 - III ZR 121/02 - juris Rn. 8 ff.).
  • OLG Naumburg, 02.09.2003 - 11 U 91/02

    Zulässigkeit von Erstattungsansprüchen bei Erhaltungs- und

    Dabei bezieht sich der Anspruch aus § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG entgegen dem Wortlaut nicht nur auf Instandsetzungsmaßnahmen nach § 3 Abs. 3 Satz 3 VermG, sondern auf alle, vom Unterlassensgebot ausgenommenen Geschäfte nach § 3 Abs. 3 Satz 2 u. 5 VermG soweit sie über die gewöhnliche Erhaltung des Vermögenswertes hinausgehen (BGH, Urteil vom 12. Juni 1997, III ZR 105/96 = WM 1997, 1851, 1852 f.; Urteil vom 17. Mai 2001, III ZR 283/00 = WM 2001, 1346, 1348; Urteil vom 5. Juli 2001, III ZR 235/00 = NJW 2001, 3046; Urteil vom 9. Januar 2003, III ZR 121/02; OLG Frankfurt, Urteil vom 9. Juni 1999, 23 U 58/98 = VIZ 2001, 211, 212; Redeker/Hirtschulz/Tank, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Stand: Juni 2002, § 3 VermG Rdn. 306).

    Das Vermögensgesetz enthält eine auf das Verhältnis der Parteien zugeschnittene, abschließende Regelung zur Kostenerstattung (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1994, V ZR 177/93 = VIZ 1995, 293, 294; Urteil vom 9. Januar 2003, III ZR 121/02; Redeker / Hirtschulz / Tank, § 3 VermG Rdn. 286, 309; a.A. Kinne, § 3 VermG Rdn. 136).

  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 33.06

    Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Alteigentum;

    Diesem Umstand kommt zusätzliche indizielle Bedeutung für kommunales Alteigentum zu; denn er verdeutlicht die Auffassung der DDR, dass es sich bei dem hiervon betroffenen Grundbesitz um Eigentum der öffentlichen Hand handelte, für das grundsätzlich Eigentum des Volkes eingetragen werden sollte (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2003 - III ZR 121/02 - BGHZ 153, 258).
  • VG Cottbus, 11.06.2014 - 1 K 902/11

    Friedrich zu Solms-Baruth

    Die Beschlagnahme habe im Grundbuch nicht eingetragen werden müssen, das Reich sei vielmehr berechtigt gewesen, ohne Eintragungen im Grundbuch über den Grundbesitz durch Veräußerung zu verfügen (BVerwG, Beschl. v. 23. August 2000 - BVerwG 8 B 60.00 - juris Rn. 4 und BGH, Urt. v. 09. Januar 2003 - III ZR 121/02 - juris).
  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 621/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

    Die Beschlagnahme habe im Grundbuch nicht eingetragen werden müssen, das Reich sei vielmehr berechtigt gewesen, ohne Eintragungen im Grundbuch über den Grundbesitz durch Veräußerung zu verfügen (BVerwG, Beschl. v. 23. August 2000 - BVerwG 8 B 60.00 - juris Rn. 4 und BGH, Urt. v. 09. Januar 2003 - III ZR 121/02 - juris).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 32.06

    Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Alteigentum;

    Diesem Umstand kommt zusätzliche indizielle Bedeutung für kommunales Alteigentum zu; denn er verdeutlicht die Auffassung der DDR, dass es sich bei dem hiervon betroffenen Grundbesitz um Eigentum der öffentlichen Hand handelte, für das grundsätzlich Eigentum des Volkes eingetragen werden sollte (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2003 - III ZR 121/02 - BGHZ 153, 258).
  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 623/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

    Die Beschlagnahme habe im Grundbuch nicht eingetragen werden müssen, das Reich sei vielmehr berechtigt gewesen, ohne Eintragungen im Grundbuch über den Grundbesitz durch Veräußerung zu verfügen (BVerwG, Beschl. v. 23. August 2000 - BVerwG 8 B 60.00 - juris Rn. 4 und BGH, Urt. v. 09. Januar 2003 - III ZR 121/02 - juris).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 28.06

    Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Alteigentum;

  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 31.06

    Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Alteigentum;

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 622/12

    Rückübertragungsrecht

  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 30.06

    Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Alteigentum;

  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 29.06

    Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Alteigentum;

  • KG, 21.02.2008 - 22 U 240/06

    Entschädigung jüdischer Berechtigter im Beitrittsgebiet: Grenzen der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht