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   BGH, 18.07.2002 - III ZR 124/01   

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BGH, 18.07.2002 - III ZR 124/01 (https://dejure.org/2002,557)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2002 - III ZR 124/01 (https://dejure.org/2002,557)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - III ZR 124/01 (https://dejure.org/2002,557)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 35; HGB § 54
    Abgrenzung zwischen unzulässiger organersetzender Generalvollmacht und zulässiger Generalhandlungsvollmacht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Auslegung - Notarielle Beurkundung - Generalvollmacht - Geschäftsführer - GmbH - Erklärungen - Rechtshandlungen - Verbindlichkeit von Verträgen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Generalvollmacht - Auslegung einer notariell beurkundeten

  • Judicialis

    GmbHG § 35; ; HGB § 54

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 35; HGB § 54
    Auslegung einer notariell beurkundeten Generalvollmacht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslegung einer Generalvollmacht eines Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3545 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 1325
  • ZIP 2002, 1895
  • MDR 2002, 1198
  • DNotZ 2003, 147
  • WM 2003, 747
  • BB 2002, 1824
  • NZG 2002, 813
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.10.1976 - II ZR 9/75

    Unübertragbare Befugnis des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter

    Auszug aus BGH, 18.07.2002 - III ZR 124/01
    a) Das Berufungsgericht geht unter Bezugnahme auf das Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 18. Oktober 1976 (II ZR 9/75 - NJW 1977, 199 f = WM 1976, 1246) davon aus, die frühere Geschäftsführerin der Beklagten habe ihren Sohn mit der Generalvollmacht vom 17. Februar 1983 nicht wirksam bevollmächtigt.

    Ob die Gesellschafter einer entsprechenden Bevollmächtigung zugestimmt haben, ist deshalb nicht von Bedeutung, weil Rechtssicherheit und die Belange des Rechtsverkehrs darunter leiden könnten, wenn solche nicht nach außen tretenden gesellschaftsinternen Vorgänge für die allgemeine Vertretungsmacht maßgebend wären (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1976 - II ZR 9/75 - WM 1976, 1246).

    Die Beklagte hat sich zwar, nachdem erstmals in der mündlichen Verhandlung vor der Kammer für Handelssachen die Frage der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung durch das Gericht unter Hinweis auf die Entscheidung BGH WM 1976, 1246 aufgeworfen wurde, den Standpunkt zu eigen gemacht, die Vollmacht enthalte eine unwirksame Übertragung organschaftlicher Befugnisse; hiervon abgesehen hat sie jedoch - wie die Klägerin unwidersprochen vorgetragen hat - von diesen Verträgen keinen Abstand genommen und, wie die Vereinbarung vom 7. Juli 1999 zeigt, den Betrieb der gekauften Seniorenwohnanlage durch eine ihr nahestehende Gesellschaft übernommen.

    Zwar sind einem gerichtlichen Geständnis grundsätzlich auch einfache Rechtsbegriffe zugänglich; die hier aufgeworfenen Fragen nach der rechtlichen Einordnung der Generalvollmacht waren jedoch komplex und auch unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WM 1976, 1246; 1978, 1047) nicht ohne weiteres in einem bestimmten Sinn zu beantworten.

  • BGH, 08.05.1978 - II ZR 209/76

    Umfang der Handlungsvollmacht; Erteilung eines Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus BGH, 18.07.2002 - III ZR 124/01
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist geklärt, daß gegen die Zulässigkeit einer solchen allgemeinen Handlungsvollmacht, die sich auf sämtliche Geschäfte erstreckt, die in einem Geschäftsbetrieb wie dem der GmbH üblich sind, und die nicht auf die unmittelbare Vertretung der GmbH, sondern lediglich auf ein Handeln in (Unter-)Vollmacht des oder der Geschäftsführer gerichtet ist, keine Bedenken bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1978 - II ZR 209/76 - WM 1978, 1047, 1048).

    Zwar sind einem gerichtlichen Geständnis grundsätzlich auch einfache Rechtsbegriffe zugänglich; die hier aufgeworfenen Fragen nach der rechtlichen Einordnung der Generalvollmacht waren jedoch komplex und auch unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WM 1976, 1246; 1978, 1047) nicht ohne weiteres in einem bestimmten Sinn zu beantworten.

    Gegen ein Geständnis spricht im übrigen auch, daß die Klägerin an ihrer Auffassung einer vertraglichen Bindung der Beklagten unter Bezugnahme auf das Urteil BGH WM 1978, 1047 festgehalten hat.

  • BGH, 12.12.1960 - II ZR 255/59

    Vertretungsmacht der Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus BGH, 18.07.2002 - III ZR 124/01
    Richtig ist, daß nach dieser Entscheidung die Befugnis des Geschäftsführers einer GmbH zur organschaftlichen Willensbildung und -erklärung und die damit verbundene Verantwortung unübertragbar sind (in diesem Sinn vorher bereits BGHZ 13, 61, 65; 34, 27, 30; 64, 72, 76; BGH, Urteil vom 19. Juni 1975 - II ZR 170/73 - WM 1975, 790, 791).
  • BGH, 31.03.1954 - II ZR 57/53

    Rechtsstellung des zur gesetzlichen Vertretung einer GmbH mitberufenen

    Auszug aus BGH, 18.07.2002 - III ZR 124/01
    Richtig ist, daß nach dieser Entscheidung die Befugnis des Geschäftsführers einer GmbH zur organschaftlichen Willensbildung und -erklärung und die damit verbundene Verantwortung unübertragbar sind (in diesem Sinn vorher bereits BGHZ 13, 61, 65; 34, 27, 30; 64, 72, 76; BGH, Urteil vom 19. Juni 1975 - II ZR 170/73 - WM 1975, 790, 791).
  • BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73

    Ermächtigung eines Gesamtvertreters zum alleinigen Handeln für die Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 18.07.2002 - III ZR 124/01
    Richtig ist, daß nach dieser Entscheidung die Befugnis des Geschäftsführers einer GmbH zur organschaftlichen Willensbildung und -erklärung und die damit verbundene Verantwortung unübertragbar sind (in diesem Sinn vorher bereits BGHZ 13, 61, 65; 34, 27, 30; 64, 72, 76; BGH, Urteil vom 19. Juni 1975 - II ZR 170/73 - WM 1975, 790, 791).
  • BGH, 01.07.1991 - II ZR 292/90

    Zurechnung des Handelns eines geschäftsunfähigen Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 18.07.2002 - III ZR 124/01
    Dieser Vortrag rechtfertigt, worauf sich auch die Klägerin hilfsweise berufen hat, eine Zurechnung nach den Maßstäben des Urteils BGHZ 115, 78, 82 f. In diesem Urteil wird näher ausgeführt, daß der Gesetzgeber das Vertrauen des Rechtsverkehrs, daß Rechtsgeschäfte, die mit einer GmbH getätigt werden, wirksam sind, geschützt sehen wolle, wie sich den Normen des § 15 HGB und des § 10 Abs. 1 Satz 2 GmbHG entnehmen lasse.
  • BGH, 19.06.1975 - II ZR 170/73

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Vertrags (Abnahme von Abfüllmaterial

    Auszug aus BGH, 18.07.2002 - III ZR 124/01
    Richtig ist, daß nach dieser Entscheidung die Befugnis des Geschäftsführers einer GmbH zur organschaftlichen Willensbildung und -erklärung und die damit verbundene Verantwortung unübertragbar sind (in diesem Sinn vorher bereits BGHZ 13, 61, 65; 34, 27, 30; 64, 72, 76; BGH, Urteil vom 19. Juni 1975 - II ZR 170/73 - WM 1975, 790, 791).
  • BGH, 20.10.2008 - II ZR 107/07

    Kündigung des GmbH-Geschäftsführers durch Bevollmächtigten

    Ob eine solche rechtsgeschäftliche Generalvollmacht zulässig ist, kann dahinstehen, weil sie jedenfalls auf eine zulässige Generalhandlungsvollmacht nach § 54 HGB zu reduzieren ist (Sen.Urt. v. 8. Mai 1978 - II ZR 209/76, WM 1978, 1047; BGH, Urt. v. 18. Juli 2002 - III ZR 124/01, ZIP 2002, 1895).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2011 - 20 W 459/11

    Formerfordernisse bei der Handelsregisteranmeldung

    Die Erteilung einer Generalvollmacht, die sich im Wesentlichen auf die Befugnisse des Vollmachtgebers als Vertretungsorgan der GmbH erstrecke, sei daher unzulässig (BGH Urteil vom 18.07.2002 in DStR 2003, 260).

    Dies gilt auch dann, wenn - wie möglicherweise vorliegend - sämtliche Gesellschafter der Erteilung zugestimmt haben, da es sich hierbei lediglich um einen nicht nach außen tretenden gesellschaftsinternen Vorgang handelt, über den ein Außenstehender in der Regel nicht zuverlässig unterrichtet ist und der daher für die allgemeine Vertretungsmacht nicht maßgebend sein darf (vgl. zu vorstehendem Haas in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., § 78, Rn. 4; Zimmermann in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 4. Aufl., § 78, Rn. 15; Schaub in Münchner Kommentar zum GmbHG, 2011, § 78, Rn. 43; Rühland in Michalski, GmbHG, 2010, § 78, Rn. 20; Altmeppen in Roth/Altmeppen, GmbHG, 6.Aufl., § 35, Rn. 15 zur allgemeinen Frage der Generalvollmacht, offen gelassen zur Frage der Bevollmächtigung in Falle des § 78, dort Rn. 4; Winter/Veil in Scholz, GmbHG, 10. Aufl., § 78, Rn. 19 sowie Schneider in Scholz, aaO., § 35, Rn. 17; Gustavus in GmbHR 1978, 219 ff, 225; Geitzhaus in GmbHR 1989, 229ff, 232; BGH, Urteile vom 18.07.2002, Az. III ZR 124/01, vom 12.12.1960, Az. II ZR 255/59, vom 19.06.1975, Az. II ZR 170/73 und vom 18.10.1976, Az. II ZR 9/75, KG, Beschluss vom 11.06.1991, Az. 1 W 1581/91, zitiert jeweils nach juris; a.A. LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.03.1972, Az. 3/6 T 8/72 in BB 1972, 512, Casper in Ulmer, GmbHG, Großkommentar, 2008, § 78, Rn. 21, ohne weitere Begründung; Schippers in DNotZ 2009, 353 ff).

    Eine Umdeutung, wie sie von der Rechtsprechung oder der Literatur für möglich gehalten wird, beispielsweise in eine Generalhandlungsvollmacht im Sinne von § 54 HGB (vgl. BGH, Urteil vom 18.07.2002, aaO.) oder aber auch in eine im einfachen rechtsgeschäftlichen Bereich geltende Generalvollmacht ( Geitzhaus, aaO.) kommt für die vorliegende Handelsregisteranmeldung nicht in Frage, da es sich bei dieser gerade nicht um eine von derartigen Vollmachten erfasste Rechtshandlung handelt.

  • KG, 07.12.2010 - 1 W 484/10

    Wirksamkeit einer durch einen GmbH-Geschäftsführer erteilten

    Der Bevollmächtigte ist insbesondere befugt, die Gesellschaft in ihrer Eigenschaft als persönlich haftende Gesellschafterin der ... GmbH & Co. KG gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten ..." ist unwirksam, da ein Geschäftsführer seine organschaftliche Vertretungsmacht nicht vollständig auf einen Dritten übertragen kann (vgl. BGH, NJW-RR 2002, 1325, 1326; 1986, 778).

    Ein Geschäftsführer kann seine organschaftliche Vertretungsmacht nicht - wie hier ("in allen Angelegenheiten der Gesellschaft") - vollständig auf einen Dritten übertragen (vgl. BGH, NJW-RR 2002, 1325, 1326; 1986, 778).

  • OLG Hamburg, 04.12.2008 - 11 Wx 80/08

    Eintragungsfähigkeit einer kaufmännischen Generalvollmacht zum Handelsregister

    Auch bei einer unbeschränkt erteilten Generalvollmacht kann die Auslegung eine Begrenzung auf bestimmte Arten von Geschäften ergeben (BGH NZG 2002, 813 ; Hübner, ZHR 143 (1979), 1 (3)).
  • KG, 05.09.2018 - 22 W 53/18

    Handelsregistersache: Auslegung einer Anmeldung zum Handelsregister

    Die vertretene Auffassung dürfte aber auch unrichtig sein, weil die Bestellung zur Geschäftsführerin wegen der gesellschaftsvertraglichen Regelungen tatsächlich gewollt war (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 04. April 2007 - III ZR 197/06 -, juris Rdn. 4; Palandt/Ellenberger, BGB, 77. Aufl., § 117 Rdn. 5), so dass mehr für eine Unwirksamkeit der erteilten Vollmacht spricht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Juli 2002 - III ZR 124/01 -, juris Rdn. 6; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1976 - II ZR 9/75 -, juris; Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack, GmbHG, 21. Aufl., § 35 Rdn. 76).
  • OLG Hamm, 07.11.2005 - 8 U 203/04

    Zur Frage, ob der Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers durch

    Zwar kann nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichts der Geschäftsführer einer GmbH auch mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung seine Befugnis zur organschaftlichen Willensbildung und Willenserklärung nicht im Ganzen durch einen anderen ausüben lassen (BGH NJW 1977, 199; NZG 2002, 813 = BB 2002, 1824).

    In seiner bereits zitierten Entscheidung vom 18. Juli 2002 (NZG 2002, 813) hat der BGH eine Generalvollmacht, die eine betagte Geschäftsführerin ihrem Sohn erteilt hatte, als Generalhandlungsvollmacht gem. § 54 HGB ausgelegt und insoweit für zulässig gehalten.

  • OLG Brandenburg, 18.01.2010 - 5 W 56/09

    Zwischenverfügung im Grundbuchverfahren: (Un-)Wirksamkeit einer durch den

    Das Verbot einer umfassenden Übertragung der organschaftlichen Vertretungsmacht schützt nicht nur die Gesellschafter vor einer Ausübung aller Geschäftsführungsbefugnisse durch Personen, die nicht ihr Vertrauen genießen, sondern es will auch der besonderen Verantwortlichkeit des Geschäftsführers Rechnung tragen (BGH, NJW-RR 2002, 1325).

    Gegen die Zulässigkeit einer solchen allgemeinen Handlungsvollmacht (§ 46 Nr. 7 GmbHG), die sich auf sämtliche Geschäfte erstreckt, die in einem Geschäftsbetrieb wie dem einer GmbH üblich sind, und die nicht auf die unmittelbare Vertretung der GmbH, sondern lediglich auf ein Handeln in (Unter-)Vollmacht des oder der Geschäftsführer gerichtet ist, bestehen grundsätzlich keine Bedenken (BGH, WM 1978, 1047, 1048; NJW-RR 2002, 1325).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2019 - 9 Ta 2458/18

    Organ - Vorstand - Stiftung - organschaftliche Vertretungsbefugnis -

    Unzulässig wäre nur eine umfassende Übertragung organschaftlicher Befugnisse als solcher (MHdB GesR V, 2. Teil. Stiftung bürgerlichen Rechts 19. Kapitel. Rechtsbeziehungen zu Dritten § 99 Vertretungsmacht Rn. 13-14, beck-online; vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2002 - III ZR 124/01 -, juris) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2022 - L 8 BA 75/20

    Versicherungspflicht einer Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH in der

    Der Rechtsverkehr kann erwarten, dass die Gesellschafter einen erkennbar Geschäftsunfähigen nicht bestellen oder sofort durch einen geschäftsfähigen Geschäftsführer ersetzen, falls die Geschäftsfähigkeit erst später wegfällt (vgl. z.B. BGH Urt. v. 18.07.2002 - III ZR 124/01 - juris Rn. 13 ff.; BGH Urt. v. 01.07.1991 - II ZR 292/90 - juris Rn. 11).
  • OLG Hamm, 12.10.2010 - 15 W 98/10

    Wirksamkeit der Bevollmächtigung eines Dritten durch den organschaftlichen

    Denn die organschaftliche WiIlensbildung und Willensbetätigung und die damit verbundene Verantwortung des Vertretungsorgans einer juristischen Person sind nicht übertragbar (vgl. etwa BGH NJW 1977, 199; WM 1978, 1047; NJW-RR 2002, 1325).
  • SG Düsseldorf, 19.02.2020 - S 39 R 284/17
  • KG, 07.12.2010 - 1 W 489/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Voraussetzungen für die Eintragung erwerbender

  • LG Bonn, 08.01.2009 - 14 O 47/08

    Gesamtvertretung der GmbH, Haftung der GmbH für das Handeln des nicht allein

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