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   BGH, 20.05.2021 - III ZR 126/19   

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BGH, 20.05.2021 - III ZR 126/19 (https://dejure.org/2021,20156)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2021 - III ZR 126/19 (https://dejure.org/2021,20156)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - III ZR 126/19 (https://dejure.org/2021,20156)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW

    § 312g Abs. 1, § ... 312c BGB, § 355 Abs. 1 Satz 2 bis 4, Abs. 2 Satz 1 BGB, § 355 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 357 Abs. 8 Satz 1 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 3 BGB, § 312d Abs. 1 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB, § 357 Abs. 8 Satz 4 BGB, § 361 BGB, § 627 BGB, § 628 Abs. 1 BGB, § 357 Abs. 8 Satz 2 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 3 EGBGB, Anlage 1 zum EGBGB, Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB, § 5a VVG, § 356 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 356 Abs. 1 Satz 8 BGB, § 361 Abs. 2 BGB, §§ 307 ff, § 628 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 627 Abs. 1 BGB, §§ 312c, 312d, 355, 357 BGB, § 280 Abs. 1, 2, § 286 BGB

  • Wolters Kluwer

    Wertersatzanspruch nach dem Widerruf eines Online-Partnervermittlungsvertrags; Abstellen zur Bemessung des Wertersatzes nach dem Widerruf eines Vertrags auf den im Vertrag vereinbarten Preis für die Gesamtheit der vertragsgegenständlichen Leistungen

  • Betriebs-Berater

    Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

  • online-und-recht.de

    Keine Schutzwirkung trotz ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung

  • rewis.io

    Verbrauchervertrag: Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung durch eine Online-Partnervermittlung und einer weiteren nicht ordnungsgemäßen Belehrung - Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 357 Abs. 8; BGB § 361 Abs. 2; BGB § 628 Abs. 1; EGBGB Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 2
    Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Online-Partnervermittlungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 2
    Wertersatzanspruch nach dem Widerruf eines Online-Partnervermittlungsvertrags; Abstellen zur Bemessung des Wertersatzes nach dem Widerruf eines Vertrags auf den im Vertrag vereinbarten Preis für die Gesamtheit der vertragsgegenständlichen Leistungen

  • rechtsportal.de

    EGBGB Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 2
    Wertersatzanspruch nach dem Widerruf eines Online-Partnervermittlungsvertrags; Abstellen zur Bemessung des Wertersatzes nach dem Widerruf eines Vertrags auf den im Vertrag vereinbarten Preis für die Gesamtheit der vertragsgegenständlichen Leistungen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht: Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

  • datenbank.nwb.de

    Verbrauchervertrag: Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung durch eine Online-Partnervermittlung und einer weiteren nicht ordnungsgemäßen Belehrung - Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Weitere Belehrung hebelt Muster-Widerrufsbelehrung aus!

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Berufung auf die Schutzwirkung des Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB für eine Muster-Widerrufsbelehrung, wenn der Verbraucher durch eine weitere - formal oder inhaltlich nicht ordnungsgemäße - Belehrung irregeführt oder von einer rechtzeitigen Ausübung seines Rechts ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verwender gesetzlicher Muster-Widerrufsbelehrung kann sich nicht auf Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB berufen wenn Verbraucher durch weitere unzutreffende Belehrung irregeführt wird

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechts durch zusätzliche AGB

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung in einem Online-Partnervermittlungsvertrag

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Unzulässige AGB-Klausel kann zu falscher Widerrufsbelehrung führen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Wertersatz trotz ordnungsgemäßer Verwendung der fernabsatzrechtlichen Muster-Widerrufsbelehrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3122
  • ZIP 2021, 2490
  • MDR 2021, 1184
  • VersR 2021, 1183
  • WM 2021, 1383
  • MMR 2021, 725
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.04.2019 - XI ZR 463/18

    Unzulässige Aufrechnungsbeschränkung in AGB hat keine Auswirkung auf Wirksamkeit

    Auszug aus BGH, 20.05.2021 - III ZR 126/19
    Ein Unternehmer, der die Muster-Widerrufsbelehrung nach Anlage 1 zum EGBGB verwendet, kann sich auf die Schutzwirkung des Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB nicht berufen, wenn der Verbraucher durch eine weitere - formal oder inhaltlich nicht ordnungsgemäße - Belehrung irregeführt oder von einer rechtzeitigen Ausübung seines Rechts abgehalten wird (Fortführung von BGH, Urteil vom 16. Dezember 2015 - IV ZR 71/14, juris Rn. 11 sowie Abgrenzung von BGH, Beschluss vom 2. April 2019 - XI ZR 463/18, juris).

    Insofern ist die vorliegende Vertragsgestaltung nicht mit den Fällen vergleichbar, in denen Allgemeine Geschäftsbedingungen (zu einem Verbraucherdarlehensvertrag) ein Aufrechnungsverbot enthalten und hierdurch die Ausübung des Widerrufsrechts zwar erschwert würde, der Verbraucher im Übrigen aber über sein Widerrufsrecht zutreffend unterrichtet wird (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 2. April 2019 - XI ZR 463/18, juris).

  • BGH, 16.12.2015 - IV ZR 71/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer privaten Rentenversicherung nach

    Auszug aus BGH, 20.05.2021 - III ZR 126/19
    Ein Unternehmer, der die Muster-Widerrufsbelehrung nach Anlage 1 zum EGBGB verwendet, kann sich auf die Schutzwirkung des Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB nicht berufen, wenn der Verbraucher durch eine weitere - formal oder inhaltlich nicht ordnungsgemäße - Belehrung irregeführt oder von einer rechtzeitigen Ausübung seines Rechts abgehalten wird (Fortführung von BGH, Urteil vom 16. Dezember 2015 - IV ZR 71/14, juris Rn. 11 sowie Abgrenzung von BGH, Beschluss vom 2. April 2019 - XI ZR 463/18, juris).

    Jedoch kann sich der Unternehmer auf die Schutzwirkung dieser Vorschrift nicht berufen, wenn der Verbraucher durch eine weitere - formal oder inhaltlich nicht ordnungsgemäße - Belehrung irregeführt oder von einer rechtzeitigen Ausübung seines Rechts abgehalten wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2015 - IV ZR 71/14, juris Rn. 11 zum Widerspruchsrecht nach § 5a VVG in der bis zum 31. Dezember 2007 gültigen Fassung).

  • BGH, 06.05.2021 - III ZR 169/20

    Rückzahlungsansprüche nach Widerruf eines Partnervermittlungsvertrags

    Auszug aus BGH, 20.05.2021 - III ZR 126/19
    Hiervon ausgehend ist der geschuldete Betrag nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Senats grundsätzlich zeitanteilig zu berechnen (EuGH, Urteil vom 8. Oktober 2020 - C-641/19, NJW 2020, 3771 Rn. 26 ff; Senat, Urteil vom 6. Mai 2021 - III ZR 169/20, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Der Schutzzweck der §§ 312c, 312d, 355, 357 BGB steht jedenfalls einer Anwendung des § 628 Abs. 1 Satz 1 BGB entgegen, die dazu führen würde, dass der Verbraucher im Fall der bloßen Ausübung seines Widerrufsrechts Ansprüchen des Unternehmers ausgesetzt ist, die über die gegebenenfalls nach § 357 Abs. 8 Satz 1 BGB geschuldete Verpflichtung zum Wertersatz hinausgehen (vgl. Senat, Urteil vom 6. Mai 2021 aaO).

  • OLG Brandenburg, 18.07.2018 - 4 U 140/17

    Verbraucherdarlehensvertrag: Ordnungsgemäßheit der Widerrufsbelehrung in einem

    Auszug aus BGH, 20.05.2021 - III ZR 126/19
    Denn dort handelt es sich um eine nicht "in Zusammenhang mit der Unterrichtung über das Widerrufsrecht als solches" stehende unwirksame Regelung (vgl. BGH aaO), bei der - wie in den in diesem Beschluss zustimmend zitierten obergerichtlichen Entscheidungen ausgeführt - ein rechtlicher Zusammenhang mit der inhaltlich in sich geschlossenen Widerrufsinformation nicht gegeben ist (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 4 U 140/17, juris Rn. 19 f; ähnlich OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2018 - 24 U 71/18, juris Rn. 9: "allenfalls mittelbare[r] Zusammenhang"), so dass die "beiden Punkte (...) nichts miteinander zu tun" haben (Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 9. August 2018 - 5 U 43/18, juris Rn. 45).
  • BGH, 04.12.2018 - XI ZR 46/18

    Anspruch eines Darlehensnehmers auf Rückabwicklung von

    Auszug aus BGH, 20.05.2021 - III ZR 126/19
    Der Zweck der Widerrufsbelehrung, dem Verbraucher eine informierte Entscheidung zu ermöglichen (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2017 - I ZR 54/16, WM 2017, 1474 Rn. 20 und vom 4. Dezember 2018 - XI ZR 46/18, WM 2019, 66 Rn. 10), wird durch die von der tatsächlichen Rechtslage zum Nachteil des Verbrauchers erheblich abweichende Darstellung der Widerrufsfolgen in diesen Hinweisen ins Gegenteil verkehrt.
  • OLG Köln, 13.09.2018 - 24 U 71/18

    Anforderungen an die formale Gestaltung der Widerrufsbelehrung beim Abschluss

    Auszug aus BGH, 20.05.2021 - III ZR 126/19
    Denn dort handelt es sich um eine nicht "in Zusammenhang mit der Unterrichtung über das Widerrufsrecht als solches" stehende unwirksame Regelung (vgl. BGH aaO), bei der - wie in den in diesem Beschluss zustimmend zitierten obergerichtlichen Entscheidungen ausgeführt - ein rechtlicher Zusammenhang mit der inhaltlich in sich geschlossenen Widerrufsinformation nicht gegeben ist (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 4 U 140/17, juris Rn. 19 f; ähnlich OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2018 - 24 U 71/18, juris Rn. 9: "allenfalls mittelbare[r] Zusammenhang"), so dass die "beiden Punkte (...) nichts miteinander zu tun" haben (Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 9. August 2018 - 5 U 43/18, juris Rn. 45).
  • BGH, 14.06.2017 - I ZR 54/16

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Auslegung der Verbraucherrechtsrichtlinie

    Auszug aus BGH, 20.05.2021 - III ZR 126/19
    Der Zweck der Widerrufsbelehrung, dem Verbraucher eine informierte Entscheidung zu ermöglichen (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2017 - I ZR 54/16, WM 2017, 1474 Rn. 20 und vom 4. Dezember 2018 - XI ZR 46/18, WM 2019, 66 Rn. 10), wird durch die von der tatsächlichen Rechtslage zum Nachteil des Verbrauchers erheblich abweichende Darstellung der Widerrufsfolgen in diesen Hinweisen ins Gegenteil verkehrt.
  • EuGH, 08.10.2020 - C-641/19

    PE Digital - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus BGH, 20.05.2021 - III ZR 126/19
    Hiervon ausgehend ist der geschuldete Betrag nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Senats grundsätzlich zeitanteilig zu berechnen (EuGH, Urteil vom 8. Oktober 2020 - C-641/19, NJW 2020, 3771 Rn. 26 ff; Senat, Urteil vom 6. Mai 2021 - III ZR 169/20, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Schleswig, 09.08.2018 - 5 U 43/18
    Auszug aus BGH, 20.05.2021 - III ZR 126/19
    Denn dort handelt es sich um eine nicht "in Zusammenhang mit der Unterrichtung über das Widerrufsrecht als solches" stehende unwirksame Regelung (vgl. BGH aaO), bei der - wie in den in diesem Beschluss zustimmend zitierten obergerichtlichen Entscheidungen ausgeführt - ein rechtlicher Zusammenhang mit der inhaltlich in sich geschlossenen Widerrufsinformation nicht gegeben ist (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 4 U 140/17, juris Rn. 19 f; ähnlich OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2018 - 24 U 71/18, juris Rn. 9: "allenfalls mittelbare[r] Zusammenhang"), so dass die "beiden Punkte (...) nichts miteinander zu tun" haben (Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 9. August 2018 - 5 U 43/18, juris Rn. 45).
  • BGH, 17.06.2021 - III ZR 125/19

    Online-Partnervermittlungsvertrag: Vergütungsanspruch durchsetzbar

    Hiervon ausgehend ist der geschuldete Betrag nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Senats grundsätzlich zeitanteilig zu berechnen (EuGH, Urteil vom 8. Oktober 2020 - C-641/19, NJW 2020, 3771 Rn. 26 ff; Senat, Urteile vom 6. Mai 2021 - III ZR 169/20 und vom 20. Mai 2021 - III ZR 126/19, jeweils zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 01.12.2022 - I ZR 28/22

    Keine Verpflichtung zur Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung;

    Unzulässig ist eine Belehrung, deren Inhalt oder Gestaltung die Gefahr begründet, dass der Verbraucher irregeführt und von einem rechtzeitigen Widerruf abgehalten wird (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2021 - III ZR 126/19, NJW 2021, 3122 [juris Rn. 15 und Rn. 22 f.]).
  • OLG München, 18.01.2022 - 35 U 8169/21

    Berufung, Widerrufsbelehrung, Widerruf, Widerrufsrecht, Feststellung,

    Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 7. Juni 2021 - 16 U 139/20, juris; a. A. wohl: OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. März 2020 - I-7 U 43/19, juris; OLG Naumburg, Urteil vom 1. Juni 2018 - 7 U 13/18, juris) und der Beklagten der ihr gemäß § 361 Abs. 3 BGB obliegende Beweis gelingen sollte, dass dem Kläger die Widerrufsbelehrung zuging (vgl. zu den Voraussetzungen des Zugangs einer E-Mail: BeckOGK/Busch, Stand: 1.6.2021, Art. 246a § 1 EGBGB Rn. 43.1), führen die Abweichungen zwischen den Belehrungen (Anlage K1 und K2 einerseits und Anlage B1 andererseits) jedenfalls in ihrer Gesamtheit dazu, dass es insgesamt an einer unmissverständlichen Belehrung fehlt (vgl. BGH, Urteile vom 18. Oktober 2004 - II ZR 352/02, juris Rn. 17; vom 20. Mai 2021 - III ZR 126/19, juris Rn. 15; OLG Hamm, Urteil vom 24. Mai 2012 - I-4 U 48/12, juris Rn. 26; OLG Frankfurt, Urteil vom 22. August 2018 - 3 U 145/17, juris Rn. 39).

    Im vorliegenden Fall dürfte ein - im gegenständlichen Verfahren von der Beklagten nicht geltend gemachter - Anspruch auf Wertersatz indes an der nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung scheitern (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2020 - I ZR 169/19, juris Rn. 69 ff.; BGH, Urteil vom 20. Mai 2021 - III ZR 126/19, juris Rn. 15).

  • LG Frankenthal, 13.12.2023 - 6 O 198/23

    Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung bei Fehlen einer Telefonnummer

    Unzulässig ist eine Belehrung dann, wenn deren Inhalt oder Gestaltung die Gefahr begründet, dass der Verbraucher irregeführt und von einem rechtzeitigen Widerruf abgehalten wird (vgl. BGH NJW 2021, 3122 Rn. 15 und Rn. 22 f.).

    Dies ist beispielsweise für den Fall bejaht worden, dass eine verwendete Klausel zur Berechnung des Wertersatzes erheblich zum Nachteil des Verbrauchers von der zutreffend in der Belehrung dargestellten Regelung abweicht (BGH, NJW 2021, 3122 Rn. 15) oder für den Fall widersprüchlicher Angaben zum Adressaten eines Widerrufs, welche mit der Gefahr einer Irreführung über den Vertragspartner einhergeht (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2022 - I ZR 28/22 -, Rn. 45, juris).

  • OLG Hamm, 10.08.2023 - 18 U 34/22

    Maklercourtage und Widerrufsbelehrung

    Die seitens der Kläger angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.05.2021 (Urt. v. 20.05.2021, III ZR 126/19, BeckRS 2021, 17221 Rn. 15, beck-online) betrifft im Übrigen den Fall, dass eine weitere - formal oder inhaltlich nicht ordnungsgemäße - Belehrung in den Vertragsbedingungen selbst vorhanden ist, die den Verbraucher von einer rechtzeitigen Ausübung seines Widerrufsrechts abhält.
  • OLG Hamm, 16.02.2023 - 18 U 34/22

    Maklercourtage und Widerrufsbelehrung

    Die seitens der Kläger angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.05.2021 (Urt. v. 20.05.2021, III ZR 126/19, BeckRS 2021, 17221 Rn. 15, beck-online) betrifft im Übrigen den Fall, dass eine weitere - formal oder inhaltlich nicht ordnungsgemäße - Belehrung in den Vertragsbedingungen selbst vorhanden ist, die den Verbraucher von einer rechtzeitigen Ausübung seines Widerrufsrechts abhält.
  • LG Offenburg, 30.12.2021 - 3 O 113/21

    Keine ordnungsgemäße Belehrung: Keine Vergütung nach Widerruf!

    Die Belehrung enthält daher einen Hinweis auf einen möglichen Anspruch der Klägerin, der über einen gegebenenfalls nach § 357 Abs. 8 Satz 1 BGB bestehende Verpflichtung zum Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung hinausgeht (vgl. BGH, NJW 2021, 3122).
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