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   BGH, 01.12.1988 - III ZR 151/87   

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https://dejure.org/1988,7333
BGH, 01.12.1988 - III ZR 151/87 (https://dejure.org/1988,7333)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1988 - III ZR 151/87 (https://dejure.org/1988,7333)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1988 - III ZR 151/87 (https://dejure.org/1988,7333)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aus einem Treuhandverhältnis - Rechtliche Einordnung der Zahlung auf ein Anderkonto - Haftung aus unerlaubter Handlung - Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss (PfÜB) - Auslegung von Individualerklärungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.03.1988 - III ZR 195/86

    Abbuchung von Anwaltskosten von einem Treuhandkonto - Abredewidrige Umbuchung vom

    Auszug aus BGH, 01.12.1988 - III ZR 151/87
    Eine treuhänderische Bindung der Beklagten bestand nicht nur im Verhältnis zu Bu., sondern auch gegenüber der Klägerin, und zwar mit dem Inhalt, das hinterlegte Geld demjenigen auszukehren, dem es letztlich gebührte (vgl. zur Treuhänderstellung eines Rechtsanwalts auch Senatsurteil vom 10. März 1988 - III ZR 195/86 = NJW-RR 1988, 1299 = WM 1988, 986 = BGHR BGB § 675 Anwaltssozietät 3; OLG Hamm AnwBl. 1987, 42; Borgmann/Haug Anwaltshaftung 2. Aufl. S. 30 f., 209 ff.; Rinsche Haftung des Rechtsanwalts und Notars 2. Aufl. S. 9 f.).
  • BGH, 10.10.1996 - III ZR 205/95

    Rückabwicklung eines wegen der Verpflichtung zur Schaffung eines Adeltstitels

    Denn für die - auch im Rahmen der Anwendung der Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag (s. unter c) - entscheidungserhebliche Frage, ob der Beklagte zur Weiterleitung bzw. Auskehrung der auf dem Anderkonto eingezahlten Beträge befugt war, kommt es allein darauf an, welche Treuhandabreden über die Verwendung dieses Geldes zwischen den Parteien getroffen worden sind (vgl. auch Senatsurteile vom 10. März 1988 - III ZR 195/86 - NJW-RR 1988, 1299, und vom 1. Dezember 1988 - III ZR 151/87 - BGHR BGB § 675 - Rechtsanwalt 9).
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