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   BGH, 15.12.1977 - III ZR 159/75   

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BGH, 15.12.1977 - III ZR 159/75 (https://dejure.org/1977,477)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1977 - III ZR 159/75 (https://dejure.org/1977,477)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1977 - III ZR 159/75 (https://dejure.org/1977,477)
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Freibad an der Autobahn

§ 839 BGB, haftende Körperschaft bei Bundesauftragsverwaltung (Art. 85 GG), Drittgerichtetheit der Amtspflicht;

GoA, § 679 BGB, 'öffentliches Interesse'

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Amtshaftungsanspruch bei verringerter Schutzwirkung für Badegrundstück durch Verbreiterung der Autobahn - Bestimmung des Verantwortlichen für Verbreiterung von Bundesfernstraßen - Amtspflichtverletzung bei Ausübung der Aufsicht durch den Bund - Sinn und Zweck des Gebots ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1258
  • MDR 1978, 645
  • DÖV 1978, 688
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BGH, 15.12.1977 - III ZR 159/75
    Der betroffene Dritte kann durch Verpflichtungs- oder Bescheidungsklage gegen die Planfeststellungsbehörde an materiellen Rechten dasselbe durchsetzen, was er durchgesetzt hätte, wenn das gesetzlich vorgeschriebene Verwaltungsverfahren durchgeführt worden wäre (BVerwG NJW 1974, 813, 814; Redeker/von Oertzen VwGO 5. Aufl. § 42 Anm. 171; vgl. auch Eyermann/Fröhler VwGO 7. Aufl. § 42 Rdn. 31 f a.E.; zum durchsetzbaren Anspruch auf Schutzanlagen bei festgestelltem Plan vgl. BVerwGE 41, 178, 181 = NJW 1973, 915, 916; 51, 15, 20 ff = NJW 1976, 1760, 1761).

    Die hierfür in § 17 Abs. 4 FStrG getroffene Regelung entscheidet den Interessenkonflikt, der dadurch entsteht, daß die Planfestsetzungen in ihrer Auswirkung sich auf Nachbargrundstücke gefährlich oder nachteilig oder gar enteignend auswirken können, grundsätzlich zu Lasten des Trägers der Straßenbaulast (BVerwGE 51, 15, 26 ff = NJW 1976, 1760, 1762).

    Die Abwendung von Nachteilen, die sich aus der Straßenanlage und ihrer Benutzung für das benachbarte Grundeigentum ergeben (vgl. § 17 Abs. 6 Satz 1 FStrG 1974), liegt auch im öffentlichen Interesse, weil erst mit Errichtung der Schutzvorrichtungen der notwendige Ausgleich für die mit dem Bau und der Benutzung der Straße verbundenen Beeinträchtigungen von Nachbarrechten erreicht und auch in dieser Hinsicht die öffentlich-rechtliche Unbedenklichkeit des Vorhabens hergestellt wird (vgl. Kodal, Straßenrecht 2. Aufl. S. 468; Marschall FStrG 3. Aufl. § 17 Rdn. 4; Hoppe a.a.O. Rdn. 202: öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz; BVerwGE 51, 15, 21, 25 = NJW 1976, 1760, 1762).

    Würde man einem Dritten gestatten, die Entscheidung über die nähere Ausgestaltung der Schutzanlage oder über sie ersetzende sonstige Maßnahmen mit finanziell verbindlicher Wirkung (§ 670 BGB) gegenüber dem Träger der Straßenbaulast zu treffen, so würde das vom Gesetz der Planfeststellungsbehörde auch im öffentlichen Interesse gegebene Handlungsermessen im Grundsatz beseitigt und durch eine Entscheidung des "Geschäftsführers" ersetzt, die trotz ihrer Ausrichtung auf einen objektiven Maßstab (vgl. BGB-RGRK a.a.O. § 670 Rdn. 6) nicht die Gewähr dafür bieten kann, daß dem in § 17 Abs. 4 FStrG (1961) enthaltenen fernstraßenrechtlichen Abwägungsgebot (BVerwGE 51, 15, 26) genügt wird.

    Das Maß an Rücksichtnahme, das hiernach für die Umgebung der Straße zu fordern ist, bestimmt sich nach der bebauungsrechtlich geprägten Situation dieser Umgebung und den jeweils gegebenen tatsächlichen Verhältnissen (vgl. im einzelnen dazu BVerwGE 51, 15, 30 ff = NJW 1976, 1760, 1763).

    Die Schwelle dieser im enteignungsrechtlichen Sinn verstandenen "Zumutbarkeit" liegt hoher als die der "Erheblichkeit" im Sinne von § 17 Abs. 4 FStrG (BVerwGE 51, 15, 29 = NJV 1976, 1760, 1763).

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

    Auszug aus BGH, 15.12.1977 - III ZR 159/75
    Eine Schutzwirkung (auch) für Dritte haben solche Verfahrensregelungen indessen nur, wenn sie nicht nur der Ordnung des Verfahrensablaufs dienen, sondern dem betroffenen Dritten eine eigene, selbständig durchsetzbare verfahrensrechtliche Rechtsposition gewähren (vgl. Senatsurteil vom 22. Dezember 1976 - III ZR 62/74 = DVBl 1977, 924, 929; BVerwGE 41, 58 64 ff; BVerwG NJW 1974, 813, 814).

    Der betroffene Dritte kann durch Verpflichtungs- oder Bescheidungsklage gegen die Planfeststellungsbehörde an materiellen Rechten dasselbe durchsetzen, was er durchgesetzt hätte, wenn das gesetzlich vorgeschriebene Verwaltungsverfahren durchgeführt worden wäre (BVerwG NJW 1974, 813, 814; Redeker/von Oertzen VwGO 5. Aufl. § 42 Anm. 171; vgl. auch Eyermann/Fröhler VwGO 7. Aufl. § 42 Rdn. 31 f a.E.; zum durchsetzbaren Anspruch auf Schutzanlagen bei festgestelltem Plan vgl. BVerwGE 41, 178, 181 = NJW 1973, 915, 916; 51, 15, 20 ff = NJW 1976, 1760, 1761).

  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 21.69

    Zurückweisung einer Revision - Anordnung über Schutzanlagen in einem

    Auszug aus BGH, 15.12.1977 - III ZR 159/75
    Der betroffene Dritte kann durch Verpflichtungs- oder Bescheidungsklage gegen die Planfeststellungsbehörde an materiellen Rechten dasselbe durchsetzen, was er durchgesetzt hätte, wenn das gesetzlich vorgeschriebene Verwaltungsverfahren durchgeführt worden wäre (BVerwG NJW 1974, 813, 814; Redeker/von Oertzen VwGO 5. Aufl. § 42 Anm. 171; vgl. auch Eyermann/Fröhler VwGO 7. Aufl. § 42 Rdn. 31 f a.E.; zum durchsetzbaren Anspruch auf Schutzanlagen bei festgestelltem Plan vgl. BVerwGE 41, 178, 181 = NJW 1973, 915, 916; 51, 15, 20 ff = NJW 1976, 1760, 1761).

    Insoweit kommt es nicht nur auf die Auswirkungen der Straßen verbreiterung auf die Umgebung an; vielmehr mußten die von der früheren Straßenanlage ausgehenden Gefährdungen mit einbezogen werden (BVerwGE 41, 178, 185 = NJW 1973, 915, 917), was vorliegend auch dafür spricht, daß eine Planfeststellung nicht unterbleiben durfte (vgl. dazu auch Nr. 4 a der Planfeststellungsrichtlinien vom 29.1.1962 - VkBl. 1962, 178, abgedruckt bei Kodal a.a.O. S. 477 -, wonach eine Planfeststellung gem. § 17 Abs. 2 FStrG nur entbehrlich war, wenn das Bauvorhaben tatsächlich oder rechtlich keine Wirkungen nach außen hatte).

  • BGH, 30.12.1954 - III ZR 102/53

    Verkehrssicherung auf Bundesstraßen

    Auszug aus BGH, 15.12.1977 - III ZR 159/75
    Wenn die Beamten hierbei Amtspflichten verletzt haben, trifft die Verantwortlichkeit (Art. 34 GG) nicht die Bundesrepublik, sondern den Landschaftsverband als die Körperschaft, die ihnen die Aufgabe, bei deren Wahrnehmung die Amtspflicht verletzt worden ist, übertragen hat (vgl. Senatsurteil NJW 1970, 750 m.w.Nachw.) und die dem Bürger gegenüber die Verantwortung dafür trägt, daß die Verwaltung nicht zum Nachteil Dritter ausgeübt wird (Maunz/Dürig/Herzog/Scholz GG Art. 85 Rdn. 6, 37, Art. 90 Rdn. 46; Bartlsperger in Bonner Kommentar Art. 90 GG - Zweitbearbeitung - Rdn. 98; Kodal StraßenR 2. Aufl. S. 71; ähnlich Marschall/Schroeter/Kastner FStrG 4. Aufl. § 20 Rdn. 1.5; für Verkehrssicherungspflicht: Senatsurteil BGHZ 16, 95, 98; weitere Nachw. bei Weist, Bundesauftragsverwaltung als Verwaltungsform S. 81 ff).

    Soweit steh die Amtspflicht darin erschöpft, das Funktionieren der Auftragsverwaltung im Interesse der Allgemeinheit zu überwachen, kommen bei Verletzung dieser Amtspflicht Schadensersatzansprüche außenstehender Dritter nicht in Betracht, Eine Ausnahme kann nur für Fälle gelten, in denen eine besondere Beziehung zwischen der verletzten Amtspflicht und dem geschädigten Bürger besteht (Senatsurteil BGHZ 56, 40, 46), etwa dadurch, daß die Aufsichtsbehörde mit Bezug auf bestimmte "Dritte" unsachgemäße Weisungen erteilt (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 63, 319, 324 u. NJW 1977, 713) oder untätig bleibt, obwohl nach Lage der Dinge - beispielsweise weil ein Land um Weisung gebeten hatte - ihr Eingreifen geboten gewesen wäre (Senatsurteil BGHZ 16, 95, 98).

  • BGH, 20.03.1975 - III ZR 215/71

    Maß des zumutbaren Straßenlärms; Rechtsnatur einer Entschädigung nach BImSchG

    Auszug aus BGH, 15.12.1977 - III ZR 159/75
    Im vorliegenden Fall ist einerseits zu berücksichtigen, daß die Bundesfernstraße im Außenbereich (§ 35 BBauG) liegt, der u.a. dazu bestimmt ist, gerade emmissionsintensive Vorhaben aufzunehmen, die wegen ihrer nachteiligen Wirkungen auf die Umgebung nicht in Wohngebiete oder in deren Nähe gehören (Senatsurteile in BGHZ 64, 220, 231 ff und WM 1977, 419, 421).

    Ein solcher Anspruch könnte zwar auch auf einen Geldausgleich für notwendige Schutzeinrichtungen gerichtet sein (Senatsurteil in BGHZ 64, 220).

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BGH, 15.12.1977 - III ZR 159/75
    Zugunsten der Klägerin kann in gewissem Umfang auch ins Gewicht fallen, daß die Badeanstalt schon zu einer Zeit errichtet wurde, als das Gebiet noch nicht durch eine Autobahn "vorbelastet" war (BVerwG BauR 1977, 244).
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 107.67

    Erlaubnis zur Förderung von Thermalwasser - Nachbarschutz im Wasserrecht -

    Auszug aus BGH, 15.12.1977 - III ZR 159/75
    Eine Schutzwirkung (auch) für Dritte haben solche Verfahrensregelungen indessen nur, wenn sie nicht nur der Ordnung des Verfahrensablaufs dienen, sondern dem betroffenen Dritten eine eigene, selbständig durchsetzbare verfahrensrechtliche Rechtsposition gewähren (vgl. Senatsurteil vom 22. Dezember 1976 - III ZR 62/74 = DVBl 1977, 924, 929; BVerwGE 41, 58 64 ff; BVerwG NJW 1974, 813, 814).
  • BGH, 22.12.1976 - III ZR 62/74

    Eingriff in ein Recht zur Verfügung über Grundwasser

    Auszug aus BGH, 15.12.1977 - III ZR 159/75
    Eine Schutzwirkung (auch) für Dritte haben solche Verfahrensregelungen indessen nur, wenn sie nicht nur der Ordnung des Verfahrensablaufs dienen, sondern dem betroffenen Dritten eine eigene, selbständig durchsetzbare verfahrensrechtliche Rechtsposition gewähren (vgl. Senatsurteil vom 22. Dezember 1976 - III ZR 62/74 = DVBl 1977, 924, 929; BVerwGE 41, 58 64 ff; BVerwG NJW 1974, 813, 814).
  • BGH, 13.01.1977 - III ZR 6/75

    Wertminderung eines Grundstücks wegen eines Autobahnbaus - Zubilligung einer

    Auszug aus BGH, 15.12.1977 - III ZR 159/75
    Im vorliegenden Fall ist einerseits zu berücksichtigen, daß die Bundesfernstraße im Außenbereich (§ 35 BBauG) liegt, der u.a. dazu bestimmt ist, gerade emmissionsintensive Vorhaben aufzunehmen, die wegen ihrer nachteiligen Wirkungen auf die Umgebung nicht in Wohngebiete oder in deren Nähe gehören (Senatsurteile in BGHZ 64, 220, 231 ff und WM 1977, 419, 421).
  • BGH, 12.12.1974 - III ZR 76/70

    Amtspflichten eines Bundesministers bei der Durchführung außenwirtschaftlicher

    Auszug aus BGH, 15.12.1977 - III ZR 159/75
    Soweit steh die Amtspflicht darin erschöpft, das Funktionieren der Auftragsverwaltung im Interesse der Allgemeinheit zu überwachen, kommen bei Verletzung dieser Amtspflicht Schadensersatzansprüche außenstehender Dritter nicht in Betracht, Eine Ausnahme kann nur für Fälle gelten, in denen eine besondere Beziehung zwischen der verletzten Amtspflicht und dem geschädigten Bürger besteht (Senatsurteil BGHZ 56, 40, 46), etwa dadurch, daß die Aufsichtsbehörde mit Bezug auf bestimmte "Dritte" unsachgemäße Weisungen erteilt (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 63, 319, 324 u. NJW 1977, 713) oder untätig bleibt, obwohl nach Lage der Dinge - beispielsweise weil ein Land um Weisung gebeten hatte - ihr Eingreifen geboten gewesen wäre (Senatsurteil BGHZ 16, 95, 98).
  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 110/68

    Untätigbleiben des Gesetzgebers als Enteignung

  • BGH, 12.02.1970 - III ZR 231/68

    Haftung für Amtspflichtverletzungen eines Schiedsmanns

  • BGH, 08.03.1956 - III ZR 113/54

    Amtspflichten der Staatsanwaltschaft

  • BGH, 22.05.1970 - IV ZR 1008/68

    ausgelaufenes Heizöl - öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr, § 677 BGB, keine GoA

  • BGH, 16.12.1976 - III ZR 3/74

    Einfuhrstelle - Weisung, § 839 BGB, Amtspflicht, Art. 34 GG, Passivlegitimation

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

  • BGH, 27.11.1962 - VI ZR 217/61

    Haftungsverteilung bei Schäden eines Kraftfahrers durch Ausweichen vor einem

  • BVerwG, 12.07.1956 - I C 223.54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Der Bundesgerichtshof präzisiert diesen Gedanken in einem Urteil vom 15. Dezember 1977 (- III ZR 159/75 - NJW 1978, S. 1258) wie folgt: "Ein aus §§ 683, 679, 670 BGB herzuleitender Anspruch setzt aber weiter voraus, daß auch die Geschäftsführung selbst, hier also die Herstellung des Werkes durch eine andere als die nach der öffentlich-rechtlichen Regelung dazu bestimmte Person, im öffentlichen Interesse liegt.".

    Es geht grundsätzlich nicht an, daß ein Träger öffentlicher Verwaltung durch private Initiative im Hinblick auf das Ob und Wie einer konkreten Maßnahme vor vollendete Tatsachen gestellt wird, wenn ihm in dieser Hinsicht ein Ermessen eingeräumt ist (so auch BGH, Urteil vom 15. Dezember 1977 - III ZR 159/75 - a.a.O.).

  • BGH, 26.09.2006 - VI ZR 166/05

    Persönlicher Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht des Abfallerzeugers;

    Insbesondere hindert der Umstand, dass der Geschäftsführer einer eigenen öffentlich-rechtlichen Pflicht nachkommt, nicht die Annahme, dass er damit zugleich das privatrechtliche Geschäft eines Dritten besorgt (vgl. BGH, BGHZ 40, 28, 30; 63, 167, 169 f.; 65, 354, 357 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Dezember 1977 - III ZR 159/75 - NJW 1978, 1258 f.; MünchKommBGB/Seiler, 4. Aufl., § 677 Rdn. 9 m.w.N.; Staudinger/Wittmann, aaO, Rdn. 23).
  • BGH, 25.05.1984 - V ZR 199/82

    Vertiefung durch den Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks

    Es mag offenbleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen allgemein ein Anspruch auf Aufwendungsersatz aus auftragsloser Geschäftsführung (§§ 683 S. 2, 679, 670 BGB) gegeben ist, wenn der "Geschäftsführer" geltend macht, er habe eine Straßenbaulastverpflichtung der öffentlichen Hand erfüllt (zu einem Sonderfall vgl. BGH, LM § 683 BGB Nr. 35 = NJW 1978, 1258 (1259)).
  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 251/96

    Aufwendungsersatzanspruch eines privaten Grundstückseigentümers in der ehemaligen

    Es kommt hinzu, daß nach § 679 BGB gerade die Geschäftsführung selbst, also die Verlegung der Leitungen durch eine andere als die nach der öffentlich-rechtlichen Regelung dazu bestimmte Stelle, hier den Träger der öffentlichen Wasserversorgung, im öffentlichen Interesse liegen muß (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1977 - III ZR 159/75 = BGHWarn 1977 Nr. 271 = NJW 1978, 1258, 1259 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 08.12.2020 - 12 K 8048/19

    Erstattung geleisteter Grundstücksanschlusskosten und Abwassergebühren

    Dies gilt auch im Verhältnis zwischen einem Träger öffentlicher Verwaltung und einem Bürger, wenn ein Privater eine Maßnahme trifft, die zu den Aufgaben einer Behörde dieses Trägers der öffentlichen Verwaltung gehört (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 - juris, Rn. 14; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1977 - III ZR 159/75 - juris, Rn. 20).

    Ein Tätigwerden Privater anstelle einer zuständigen Behörde gegen deren wirklichen oder mutmaßlichen Willen kann demnach nur dann Rechte und Pflichten nach den Regeln über eine Geschäftsführung ohne Auftrag auslösen, wenn ein öffentliches Interesse nicht allein an der Erfüllung der Aufgabe an sich, sondern darüber hinaus daran bestand, dass sie in der gegebenen Situation von dem privaten "Geschäftsführer" wahrgenommen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1977 - III ZR 159/75 - juris, Rn. 22; Bergmann, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2020, BGB, § 679, Rn. 21, m. w. N.).

    Die Prioritäten, die eine Behörde selbst setzen kann, dürfen folglich nicht überspielt werden durch private Initiativen, die den öffentlichen Haushalt hernach durch Aufwendungsersatzansprüche belasten (BVerwG, a. a. O., Rn. 17; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1977 - III ZR 159/75 - juris, Rn. 22).

  • VG Karlsruhe, 12.01.2021 - 12 K 5675/19

    Kein Anspruch auf die Erstattung der für die Reparatur des Hausanschlusses

    Dies gilt auch im Verhältnis zwischen einem Träger öffentlicher Verwaltung und einem Bürger, wenn ein Privater eine Maßnahme trifft, die zu den Aufgaben einer Behörde dieses Trägers der öffentlichen Verwaltung gehört (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 - juris, Rn. 14; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1977 - III ZR 159/75 - juris, Rn. 20).

    Ein Tätigwerden Privater anstelle einer zuständigen Behörde gegen deren wirklichen oder mutmaßlichen Willen kann demnach nur dann Rechte und Pflichten nach den Regeln über eine Geschäftsführung ohne Auftrag auslösen, wenn ein öffentliches Interesse nicht allein an der Erfüllung der Aufgabe an sich, sondern darüber hinaus daran bestand, dass sie in der gegebenen Situation von dem privaten "Geschäftsführer" wahrgenommen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1977 - III ZR 159/75 - juris, Rn. 22; Bergmann, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2020, BGB, § 679, Rn. 21, m. w. N.).

    Die Prioritäten, die eine Behörde selbst setzen kann, dürfen folglich nicht überspielt werden durch private Initiativen, die den öffentlichen Haushalt hernach durch Aufwendungsersatzansprüche belasten (BVerwG, a. a. O., Rn. 17; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1977 - III ZR 159/75 - juris, Rn. 22).

  • BGH, 30.01.1997 - III ZB 110/96

    Rechtsweg für Ansprüche eines Krankenhausträgers gegen eine gesetzliche

    Sie ist danach vorzunehmen, welchen Charakter das Geschäft gehabt hätte, wenn es vom Geschäftsherrn selbst vorgenommen worden wäre, wobei nicht nur Fälle in Betracht kommen, in denen ein Verwaltungsträger für einen anderen Verwaltungsträger handelt (so etwa in BSGE 67, 100, 101; BVerwG DÖV 1973, 490, 491), sondern auch Fallgestaltungen, in denen ein Privater Maßnahmen trifft, die zu den Aufgaben einer Behörde gehören (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1977 - III ZR 159/75 - NJW 1978, 1258 f; BVerwGE 80, 170, 172).

    Die hieraus folgende Einbindung der Krankenhäuser in ein System öffentlich-rechtlicher Verträge (vgl. hierzu Rüfner, NJW 1989, 1001, 1005), das dem der kassenärztlichen Versorgung sehr ähnlich ist, läßt für diesen Sachbereich für privatrechtliche Regelungen keinen Raum, so daß auch im Rahmen einer entsprechenden Anwendung der Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag, nicht zuletzt im Zusammenhang mit § 679 BGB (Senatsurteil vom 15. Dezember 1977 aaO.; BVerwGE 80, 170, 173 f; BSGE 67, 100, 103), die öffentlich-rechtlichen Besonderheiten in einem Maße in Betracht zu ziehen sind, daß auch die Sachnähe für eine sozialgerichtliche Zuständigkeit spricht (BGHZ 103, 255, 257).

    Schließlich stehen auch die Senatsurteile vom 15. Dezember 1977 (aaO.) und vom 25. Februar 1993 (BGHZ 121, 367, 372, 373 f) der hier getroffenen Entscheidung nicht entgegen, weil in beiden Fällen einer mehrfachen Begründung des Klageanspruchs der Zivilrechtsweg jedenfalls hinsichtlich eines der konkurrierenden Klagegründe zulässig gewesen ist; unter diesen Umständen hat das Gericht des zulässigen Rechtswegs den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten zu entscheiden (§ 17 Abs. 2 GVG n.F.; zur früheren Rechtslage vgl. Senatsurteil vom 17. Mai 1990 - III ZR 191/88 - NVwZ 1990, 1103, 1104).

  • OVG Thüringen, 24.08.2017 - 4 KO 391/14

    Ersatz von Aufwendungen eines Privaten aus öffentlich-rechtlicher GoA; Reparatur

    Wer eine Angelegenheit erledigt, die zum Aufgabenbereich einer Behörde gehört, tätigt ein objektiv fremdes Geschäft und handelt als Geschäftsführer ohne Auftrag (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 - juris Rdnr. 13 f.; BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1991 - 7 C 1/91 - juris Rdnr. 12; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Dezember 1977 - III ZR 159/75 - juris Rdnr. 20).

    Hierbei ist der Wille ausreichend, ein fremdes Geschäft zumindest mit zu besorgen, wobei es nicht hinderlich ist, wenn die vom Geschäftsführer besorgte Angelegenheit zugleich auch eine eigene war (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1974 - VII ZR 223/72 - juris Rdnr. 9; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1977 - III ZR 159/75 - juris Rdnr. 20 ff.; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. März 1990 - III ZR 81/88 - juris Rdnr. 20).

    In einer solchen Lage kann ein öffentliches Interesse daran bestehen, dass ein Privater sich der öffentlichen Angelegenheiten annimmt, wenn die Maßnahme - gemessen an objektiven Kriterien - sach- und zeitgerecht war (BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 - juris Rdnr. 15 ff.; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1977 - III ZR 159/75 - juris Rdnr. 20 ff.).

  • KG, 14.05.2009 - 8 U 106/08

    Belastung eines Grundstücks mit Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg:

    Auch hierbei kommt es darauf an, ob gerade die Tätigkeit des Geschäftsführers im objektiven Interesse des Geschäftsherrn liegt (vgl. BGH NJW 1978, 1258, 1259).

    Weiterhin muss das öffentliche Interesse sich ebenfalls darauf beziehen, dass ein Privater anstatt der zuständigen Behörde tätig wird (vgl. BGH NJW 1978, 1258, 1259; BVerwG NJW 1989, 922).

  • BGH, 18.07.2002 - III ZR 287/01

    Ansprüche der Gemeinden aufgrund der Entwässerung von Bundesstraßen; Begriff der

    Darüber hinaus hat der Senat aber auch Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag gegen die Bundesrepublik Deutschland als Träger der Straßenbaulast im Zusammenhang mit dem Bau von Bundesfernstraßen für denkbar gehalten (Urteil vom 15. Dezember 1977 - III ZR 159/75 - NJW 1978, 1258 = DÖV 1978, 688 m. Anm. Püttner).
  • BGH, 13.11.2003 - III ZR 368/02

    GoA durch Erfüllung von Gewässerunterhaltungspflichten

  • VGH Hessen, 17.05.2017 - 8 A 1064/14

    Kein Aufwendungsersatzanspruch für Behandlung herrenloser Katzen

  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 153/78

    Rechtsnatur von Bebauungsplänen

  • VG Trier, 12.02.2020 - 9 K 4381/19

    Erstattung von Kosten zur Erhaltung eines Fahrweges

  • VG Berlin, 25.09.2012 - 1 K 339.10

    Kostentragungspflicht für eine Kampfmittelbeseitigung auf einem Flughafengelände

  • BGH, 21.12.1978 - VII ZR 91/77

    Ersatzfähigkeit von Aufwendungen für Besucher eines Unfallverletzten durch die

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2010 - 2 A 11003/10

    Kostentragungspflicht bei Schülerbeförderung

  • VG Gießen, 05.09.2001 - 10 E 2160/01

    Tierschutzverein; Versorgung aufgefundener Tiere; Erstattungsanspruch

  • BGH, 20.11.1980 - III ZR 31/78

    Leistungen einer privaten Krankenversicherung als anderweitige Ersatzmöglichkeit

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1990 - 4 L 69/89

    Geschäftsführung ohne Auftrag; Aufwendungsersatz

  • OLG Dresden, 10.08.2011 - 1 U 288/11

    Aufwendungsersatz nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag wegen

  • LG Halle, 20.12.2012 - 4 O 490/11

    Verantwortlichkeit für Altlasten: Haftung des Grundstückserwerbers für die

  • LG Potsdam, 20.12.2010 - 7 T 65/10

    Rechtswegabgrenzung: Heranziehung naher Angehöriger zu Bestattungskosten durch

  • OLG Koblenz, 16.06.2010 - 1 U 645/09

    Aufwendungsersatzanspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne

  • FG Köln, 17.11.1999 - 7 K 498/99

    Bestandskraft des Gewerbesteuermeßbescheides unter dem Vorbehalt

  • VG Neustadt, 24.07.2014 - 4 K 1055/13

    Bei Säuberung von Wirtschaftswegen Fräsgut auf angrenzenden Äckern hinterlassen -

  • BGH, 19.09.1979 - III ZR 121/78

    Pflichtverletzungen bei "Erfüllung der Straßenbaulast" (beim Bau und der

  • FG Köln, 17.11.1999 - 7 K 407/98

    Voraussetzungen für eine Zerlegung nach dem Gewerbesteuergesetz; Voraussetzungen

  • FG Köln, 17.11.1999 - 7 K 499/99

    Voraussetzungen für eine Zerlegung nach dem Gewerbesteuergesetz; Voraussetzungen

  • VGH Bayern, 04.05.1994 - 7 B 92.2935
  • BGH, 12.06.1980 - III ZR 145/79

    Fehlen einer grundsätzlichen Bedeutung bei vorheriger Befassung des Senats mit

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