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   BGH, 28.09.1995 - III ZR 16/95   

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https://dejure.org/1995,3049
BGH, 28.09.1995 - III ZR 16/95 (https://dejure.org/1995,3049)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1995 - III ZR 16/95 (https://dejure.org/1995,3049)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1995 - III ZR 16/95 (https://dejure.org/1995,3049)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Nachweismaklervertrages als Hauptvertrag - Bedeutung eines Nachweismaklers - Nachweis des Maklers an den Kunden über den Eintritt in die erstrebte Hauptverbindlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Provisionspflicht bei Teilanmietung und Maklernachweis für Gesamtvermietung (IBR 1996, 261)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 113
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.03.1991 - IV ZR 93/90

    Anfall der Maklerprovision

    Auszug aus BGH, 28.09.1995 - III ZR 16/95
    Damit ist eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebtem Hauptvertrag einzutreten (ständige Rechtsprechung vgl. z.B. die Urteile des Bundesgerichtshofs in BGHR BGB § 652 Abs. 1 Satz 1 Nachweis 6, 8, 10).

    Der Makler, der einem Interessenten ein Objekt benennt, das gar nicht zur Vermietung ansteht, hat keinen Nachweis im Sinne des § 652 BGB erbracht; er kann deshalb auch dann keine Provision verlangen, wenn sich der Eigentümer später zu einer Vermietung entschließt und der Interessent diese Möglichkeit ausnutzt (vgl. BGH, Urt. v. 20. März 1991 - IV ZR 93/90 = BGHR BGB § 652 Abs. 1 Satz 1 Nachweis 10. betreffend einen Grundstücksverkauf).

  • BGH, 15.06.1988 - IVa ZR 170/87

    Voraussetzungen des Provisionsanspruchs des Nachweismaklers

    Auszug aus BGH, 28.09.1995 - III ZR 16/95
    Damit ist eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebtem Hauptvertrag einzutreten (ständige Rechtsprechung vgl. z.B. die Urteile des Bundesgerichtshofs in BGHR BGB § 652 Abs. 1 Satz 1 Nachweis 6, 8, 10).
  • BGH, 16.05.1990 - IV ZR 337/88

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers; Identität zwischen nachgewiesenem und

    Auszug aus BGH, 28.09.1995 - III ZR 16/95
    Damit ist eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebtem Hauptvertrag einzutreten (ständige Rechtsprechung vgl. z.B. die Urteile des Bundesgerichtshofs in BGHR BGB § 652 Abs. 1 Satz 1 Nachweis 6, 8, 10).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 28.09.1995 - III ZR 16/95
    Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 16.12.2004 - III ZR 119/04

    Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages über

    Damit ist eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 4. Oktober 1995 - IV ZR 73/94 - NJW-RR 1996, 113 und Senatsbeschluß vom 28. September 1995 - III ZR 16/95 - NJW-RR 1996, 113, 114 m.w.N.).
  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 153/09

    Provisionsanspruch des Wohnungsmaklers: Anforderungen an eine Nachweistätigkeit;

    Unverzichtbare, aber auch ausreichende Voraussetzung für einen Nachweis ist dabei, dass der Makler dem Kunden einen möglichen Vertragspartner, der zum Vertragsschluss bereit ist, grundsätzlich mit vollständigem Namen und Anschrift, zur Kenntnis bringt und damit auf eine konkrete Vertragsgelegenheit hinweist (vgl. zu den Anforderungen an einen Nachweis z.B. die Senatsurteile BGHZ 141, 40, 46; vom 15. Mai 2008 - III ZR 256/07 - NJW-RR 2008, 1281, Rn. 11; vom 23. November 2006 - III ZR 52/06 - NJW-RR 2007, 402, 403, Rn. 13; vom 6. Juli 2006 - III ZR 379/04 - NJW 2006, 3062 f; Rn. 13; vom 28. September 1995 - III ZR 16/95 - NJW-RR 1996, 113, 114; Schwerdtner/Hamm, Maklerrecht, 5. Aufl. 2008, Rn. 235 f; MünchKommBGB/Roth, 5. Aufl. 2009, § 652, Rn. 96; Staudinger/Reuter, BGB, Neubearbeitung 2003, §§ 652, 653, Rn. 35; Palandt/Sprau, BGB, 69. Aufl. 2010, § 652, Rn. 25, 26).
  • BGH, 17.04.1997 - III ZR 182/96

    Entstehen des Provisionsanspruchs eines Maklers

    Der Makler, der einem Interessenten ein Objekt benennt, das gar nicht zur Vermietung ansteht, hat keinen Nachweis im Sinne des § 652 BGB erbracht; er kann deshalb auch dann keine Provision verlangen, wenn sich der Eigentümer später zu einer Vermietung entschließt und der Interessent diese Möglichkeit ausnutzt (Senatsbeschluß vom 28. September 1995 - III ZR 16/95 = BGHR BGB § 652 Abs. 1 Satz 1 Nachweis 11).
  • OLG Dresden, 27.09.2000 - 8 U 14/00

    Sittenwidrigkeit; Maklerprovision; Gerichtsstandsvereinbarung

    aa) Der für die Entstehung der Maklerprovision gem. § 652 Abs. 1 BGB erforderliche Nachweis einer Vertragsgelegenheit setzt voraus, dass der Makler seinem Auftraggeber Informationen geben muss, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (vgl. BGH, NJW-RR 1996, 113; NJW 1987, 1628, 1629).
  • OLG Dresden, 27.06.1997 - 8 U 221/97

    Pflichten des Maklers bei möglicher Beauftragung eines weiteren Maklers durch den

    Ein Nachweismaklervertrag ist gerichtet auf den Nachweis einer Gelegenheit auf Abschluß eines angestrebten (Haupt-)Vertrages, wobei der Nachweis so konkret sein muß, dass der Auftraggeber in die Lage versetzt wird, selbst in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Vertrag einzutreten (BGH NJW-RR 96, 113; Palandt/Thomas, BGB , 56. Aufl., § 652 Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 02.07.1998 - 1 U 100/97
    Diese ist nur dann erfüllt, wenn der vom Makler erbrachte Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß des Hauptvertrages den Auftraggeber in die Lage versetzt, mit dem Eigentümer des Objekts in konkrete Verhandlungen über den angestrebten Hauptvertrag einzutreten (BGH NJW-RR 1996, 113; WM 1996, 928).
  • OLG München, 04.03.1997 - 25 U 3620/96

    Wirksamkeit eines Maklernachweises - Abschlußbereitschaft eines

    Der Vorbehalt eines Vermieters, nach Möglichkeit das gesamte Objekt einheitlich zu vermieten, steht der Wirksamkeit eines Nachweises über die Vermietung einer Teilfläche nicht entgegen (BGH NJW-RR 1996, 113 f).
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