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   BGH, 09.07.2009 - III ZR 171/07 (1)   

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BGH, 09.07.2009 - III ZR 171/07 (1) (https://dejure.org/2009,12075)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2009 - III ZR 171/07 (1) (https://dejure.org/2009,12075)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - III ZR 171/07 (1) (https://dejure.org/2009,12075)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.04.2009 - III ZA 2/09

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei Mitwirkung an der Entscheidung über

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - III ZR 171/07
    Auch wenn die hierbei zu prüfenden Fragen mit der Hauptsache Berührungspunkte aufweisen können, geht es nicht im Kern darum, über die eigene Rechtsauslegung oder -anwendung im vorangegangenen Verfahren zu befinden (Senatsbeschluss vom 2. April 2009 - III ZA 2/09 und III ZR 16/06 - [...] Rn. 9).
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   BGH, 05.02.2009 - III ZR 171/07   

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BGH, 05.02.2009 - III ZR 171/07 (https://dejure.org/2009,9497)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2009 - III ZR 171/07 (https://dejure.org/2009,9497)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - III ZR 171/07 (https://dejure.org/2009,9497)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 05.06.2007 - 16 U 103/06

    Verfahren um den Tod eines Marinesoldaten

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - III ZR 171/07
    Insbesondere liegt entgegen der Auffassung des Klägers zu 1 eine solche unrichtige Sachbehandlung nicht darin, dass der Senat im Beschluss vom 26. Juni 2008, mit dem die Beschwerde beider Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 5. Juni 2007 - 16 U 103/06 - zurückgewiesen worden ist, gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO von einer näheren Begründung abgesehen hat.
  • BGH, 14.12.2017 - IX ZR 243/16

    Rechtsanwaltsgebühr: Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr bei zunächst

    e) Anerkannt ist die Anwendbarkeit des § 33 RVG für eine Vielzahl von Fallgestaltungen: Die Vorschrift greift etwa bei Betreuung mehrerer Mandanten hinsichtlich unterschiedlicher Gegenstände (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - III ZR 274/07, nv), bei unterwertiger Beteiligung eines Streitgenossen (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZR 49/15, AGS 2017, 136 Rn. 2), bei Vertretung eines Miterben im Erbscheinerteilungsverfahren und nur teilweiser Inanspruchnahme der Erbschaft (BGH, Beschluss vom 30. September 1968 - III ZB 11/67, NJW 1968, 2334) wie auch bei Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen mehrere Gegner, die später hinsichtlich eines Gegners ausdrücklich beschränkt wird (BGH, Beschluss vom 5. Februar 2009 - III ZR 171/07, nv).
  • BGH, 04.04.2013 - IX ZR 75/12

    Bedeutung der Anträge des Rechtsmittelführers für die Bestimmung des Streitwerts

    Der Antrag des Bevollmächtigten, der sich nicht auf den zur Begründung angeführten Beschluss vom 5. Februar 2009 (III ZR 171/07) stützen kann, ist zulässig (§ 32 Abs. 2 Satz 1 RVG), aber nicht begründet.
  • BGH, 10.12.2019 - KZR 73/18

    Statthaftigkeit einer Nichtzulassngsbeschwerde

    Nachdem es hinsichtlich der (Dritt-)Widerbeklagten zu keiner Antragstellung gekommen ist, bestimmt sich insoweit die Wertfestsetzung gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 GKG nach der Beschwer (Gegenstandswert der abgewiesenen (Dritt-)Widerklagen in voller Höhe, vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2009 - III ZR 171/07, juris Rn. 3).
  • BGH, 10.12.2019 - KZR 74/18

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Nachdem es hinsichtlich der (Dritt-)Widerbeklagten zu keiner Antragstellung gekommen ist, bestimmt sich insoweit die Wertfestsetzung gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 GKG nach der Beschwer (Gegenstandswert der abgewiesenen (Dritt-)Widerklagen in voller Höhe, vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2009 - III ZR 171/07, juris Rn. 3).
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