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BGH, 12.07.1990 - III ZR 174/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Aufrechnung - Zurückbehaltungsrecht - Aufrechnungsausschluß - Schiedsverfahren - Vollstreckbarerklärung - Zulässigkeit von Einwendungen
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ZPO § 1042, § 767
Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs; Einwendungen gegen den Anspruch - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schiedsgerichtsverfahren: Wann muß ein Schiedsspruch aufgehoben werden? (IBR 1990, 670)
Papierfundstellen
- NJW 1990, 3210
- MDR 1991, 132
- WM 1990, 1766
- BB 1990, 1730
- DB 1990, 2317
Wird zitiert von ... (47) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.02.1961 - VII ZR 191/59
US-amerikanischer Schiedsspruch - § 767 Abs. 2 ZPO, Ausschluß der Aufrechnung …
Auszug aus BGH, 12.07.1990 - III ZR 174/89
Einwendungen gegen den zuerkannten Anspruch sind nur insoweit zulässig, als die Gründe, auf denen sie beruhen, nach dem Zeitpunkt entstanden sind, in dem sie in dem schiedsrichterlichen Verfahren spätestens hätten geltend gemacht werden müssen (Bestätigung von BGHZ 34, 274, 277 = NJW 1961, 1067 = LM § 767 ZPO Nr. 19).Solche Einwendungen können innerhalb des Verfahrens über die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs vorgebracht werden, soweit auf sie eine Vollstreckungsgegenklage gestützt werden könnte; es hätte nämlich keinen Sinn, wenn in solchen Fällen der Antragsgegner die Vollstreckbarerklärung hinnehmen und wegen seiner Einwendungen einen neuen Rechtsstreit nach § 767 ZPO anhängig machen müßte (BGHZ 34, 274, 277 m.w.Nachw.).
b) Wird dagegen angenommen, daß die Nutzung der Apotheke einen Entschädigungsanspruch des Antragsgegners begründet, weil die Nutzung nicht wie der Besitz der Apotheke zurückgewährt werden kann, so kann der Antragsgegner, soweit die Entschädigung sich auf die Nutzung der Apotheke nach dem Schluß der mündlichen Verhandlung im Schiedsverfahren bezieht, mit diesem Anspruch gegen die titulierte Forderung aufrechnen (vgl. BGHZ 34, 274, 278 ff).
- BGH, 04.07.1962 - V ZR 33/61
Verweisung an andere Gerichtsbarkeit
Auszug aus BGH, 12.07.1990 - III ZR 174/89
Ist eine zur Aufrechnung gestellte Forderung mit der Einrede des Zurückbehaltungsrechts behaftet, so findet der Aufrechnungsausschluß nach § 390 S. 1 BGB nicht statt, wenn das Zurückbehaltungsrecht gerade diejenige Gegenforderung sichert, gegen die sich die Aufrechnung richtet (Ergänzung zu BGH, NJW 1962, 2004 = LM § 767 ZPO Nr. 23).In diesem wesentlichen Punkt.unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von demjenigen, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Juli 1962, auf das sich das Berufungsgericht bezieht, zugrunde gelegen hatte (V ZR 33/61 = LM ZPO § 767 Nr. 23 = NJW 1962, 2004): Dort hatte das Zurückbehaltungsrecht nicht wegen der Forderung bestanden, gegen die aufgerechnet wurde, sondern wegen eines weiteren Anspruchs auf Herausgabe eines Grundstücks.
- BGH, 30.10.1987 - V ZR 144/86
Zusicherung von Steuervorteilen
Auszug aus BGH, 12.07.1990 - III ZR 174/89
Dies läßt "einen eklatanten Verstoß gegen die materielle Gerechtigkeit" nicht erkennen; vielmehr halten die Würdigung des Verhandlungs- und Beweisergebnisses und der Rechtsfolgenausspruch zumindest dem eingeschränkten Prüfungsmaßstab des Vollstreckbarerklärungsverfahrens stand (vgl. zur Aufklärungspflicht des Verkäufers über Umstände, die den Vertragszweck vereiteln können und deshalb für den Kaufentschluß von wesentlicher Bedeutung sind: BGH, Urteil vom 30. Oktober 1987 - V ZR 144/86 = BGHR BGB vor § 1/Verschulden bei Vertragsschluß - Aufklärungspflicht 11 = ZIP 1988, 316, 318). - BGH, 08.10.1959 - VII ZR 87/58
Rechtliches Gehör im Schiedsverfahren
Auszug aus BGH, 12.07.1990 - III ZR 174/89
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß das Schiedsgericht im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht gehalten ist, den Parteien seine Rechtsansicht mitzuteilen und sie zur Außerung hierzu aufzufordern (BGHZ 31, 43, 46). - RG, 11.11.1927 - II 102/27
Aufrechnung
Auszug aus BGH, 12.07.1990 - III ZR 174/89
Denn durch die Aufrechnung als Erfüllungssurrogat wird die zu sichernde Forderung befriedigt; damit wird die Einrede des Zurückbehaltungsrechtes gegenstandslos (…MünchKomm/v. Feldmann, BGB, 2. Aufl. 1985 § 390 Rn. 1;… RGRK/Weber, BGB 12. Aufl. 1976, § 390 Rn. 4; ähnlich schon RGZ 119, 1, 4).
- BGH, 13.11.2012 - XI ZR 334/11
Schadenersatzanspruch bei fehlerhafter Beratung eines Kapitalanlegers: Umwandlung …
Vorbehaltlich - hier nicht vorliegender - zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannter künftiger ausgleichspflichtiger Vorteile (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1990 - III ZR 174/89, WM 1990, 1766, 1767 …und vom 23. April 2012 - II ZR 75/10, WM 2012, 1293 Rn. 41; siehe auch BGH, Urteile vom 18. Dezember 1969 - VII ZR 121/67, BGHZ 53, 132, 137 f. …und vom 1. März 2011 - XI ZR 96/09, WM 2011, 740 Rn. 11) sind deswegen die am Tag der letzten mündlichen Verhandlung bestehenden Vorteile auszugleichen. - BGH, 28.01.2014 - III ZB 40/13
Aufhebungsgrund für einen inländischen Schiedsspruch: Versagung der Anerkennung …
Dementsprechend hat der Senat in seiner Rechtsprechung (vgl. nur Urteil vom 12. Juli 1990 - III ZR 174/89, NJW 1990, 3210, 3211) darauf abgestellt, ob der Schiedsspruch "offensichtlich" eine Norm verletzt, die die Grundlagen des staatlichen und wirtschaftlichen Lebens regelt, oder ob er "offensichtlich" zu den deutschen Gerechtigkeitsvorstellungen in einem untragbaren Widerspruch steht. - OLG Brandenburg, 20.05.2020 - 11 Sch 1/19
Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Schiedsspruchs Bestreiten einer …
Eine bloße Verletzung des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts, nach dem das Schiedsgericht entscheiden sollte, reicht für einen solchen Verstoß nicht aus Dementsprechend ist der Schiedsspruch im Vollstreckbarerklärungsverfahren nicht in allen Einzelheiten auf seine materiell-rechtliche Richtigkeit hin zu überprüfen, sondern lediglich darauf, ob er die elementaren Grundlagen der Rechtsordnung verletzt (BGH, Urt. v. 12.07.1990 - III ZR 174/89, zitiert n. juris, Rn. 8 m.w.N.).Eine bloße Verletzung des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts, nach dem das Schiedsgericht entscheiden sollte, reicht für einen ordre public - Verstoß nicht aus (BGH, Urt. v. 12.07.1990 - III ZR 174/89, NJW 1990, 321).
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass das Schiedsgericht im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs - mit Blick auf den ordre public - nicht gehalten ist, den Parteien seine Rechtsansicht mitzuteilen und sie zur Äußerung hierzu aufzufordern (vgl. BGH, Urt. v. 12.07.1990 - III ZR 174/89, NJW 1990, 32 m.w.N.).
- BGH, 08.11.2007 - III ZB 95/06
Berücksichtigung von Einwendungen im Verfahren auf Vollstreckbarklärung eines …
Der Senat (Urteil vom 12. Juli 1990 - III ZR 174/89 - NJW 1990, 3210, 3211; s. auch BGHZ 34, 274, 277) hat - unter der Geltung des § 1042 ZPO a.F. - entschieden, dass Einwendungen gegen den im Schiedsspruch zuerkannten Anspruch innerhalb des Verfahrens über die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs vorgebracht werden können, soweit auf sie eine Vollstreckungsgegenklage gestützt werden könnte. - BGH, 30.09.2010 - III ZB 57/10
Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs: Zulässigkeit der Aufrechnung im …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 6. Februar 1957 - V ZR 126/55, LM § 1042 ZPO Nr. 4, und 16. Februar 1961 - VII ZR 191/59, BGHZ 34, 274, 277 ff; Senat, Urteile vom 12. Juli 1990 - III ZR 174/89, NJW 1990, 3210, 3211 und 3. Juli 1997 - III ZR 75/95, NJW-RR 1997, 1289) sind im Vollstreckbarerklärungsverfahren - über die gesetzlichen Aufhebungsgründe hinaus (für inländische Schiedssprüche § 1060 Abs. 2, § 1059 Abs. 2 ZPO bzw. § 1042 Abs. 2, § 1041 Abs. 1 ZPO a.F.; für ausländische Schiedssprüche § 1061 Abs. 1 ZPO i.V.m. dem Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, BGBl. 1961 II S. 121) - sachlich-rechtliche Einwendungen gegen den im Schiedsspruch festgestellten Anspruch zulässig. - OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 4 Sch 4/15
Gerichtliche Überprüfung eines Schiedsspruchs
Eine bloße Verletzung des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts, nach dem das Schiedsgericht entscheiden sollte, reicht deshalb für einen solchen Verstoß nicht aus (BGH NJW 1990, 3210;… Schwab-Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 4. Aufl. 1990, S. 204).Auf seine materiell-rechtliche Richtigkeit hin ist der Schiedsspruch im Aufhebungs- bzw. Vollstreckbarerklärungsverfahren nicht in allen Einzelheiten zu überprüfen, sondern lediglich darauf, ob er die elementaren Grundlagen der Rechtsordnung verletzt (materiell-rechtlicher ordre public - BGH NJW 1990, 3210).
Allerdings ist das Schiedsgericht grundsätzlich nicht verpflichtet, den Parteien die jeweilige Rechtsansicht in jeder einzelnen Frage vorab mitzuteilen und sie zur Äußerung darüber aufzufordern (BGHZ 31, 43; BGH NJW 1990, 3210).
- OLG Köln, 15.02.2000 - 9 Sch 13/99
Anerkennung und Vollstreckung eines Schiedsspruch des Schiedsgerichts bei dem …
Eine bloße Verletzung des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts, nach dem das Schiedsgericht entscheiden sollte, reicht für einen solchen Verstoß nicht aus ( vgl. BGH, NJW 1990, 3210 f).Solche Einwendungen können grundsätzlich innerhalb des Verfahrens über die Vollstreckbarkeitserklärung des Schiedspruchs vorgebracht werden, soweit auf sie eine Vollstreckungsgegenklage gestützt werden könnte ( vgl. BGH, NJW 1990, 3210; NJW 1961, 1067 ).
Die Einwendungen sind indes entsprechend § 767 Abs. 2 ZPO nur insoweit zulässig, als die Gründe, auf denen sie beruhen, nach dem Zeitpunkt entstanden sind, in dem sie in dem schiedsrichterlichen Verfahren spätestens hätten geltend gemacht werden müssen ( vgl. BGH, NJW 1990, 3210; WM 1997, 1720;… Zöller - Geimer, ZPO, 21. Aufl., § 1061, Rn 21 ).
Hier sind Einwendungen entsprechend § 767 Abs. 2 ZPO nur zuzulassen, wenn die zugrundeliegenden Umstände nach dem Zeitpunkt entstanden sind, in welchem sie vor dem ausländischen Schiedsgericht spätestens hätten geltend gemacht werden müssen ( BGH, NJW 1990, 3210 ( 3211 ) ).
- OLG München, 09.11.2015 - 34 Sch 27/14
Überprüfung eines inländischen Schiedsspruchs
Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gibt aber keinen Anspruch darauf, vorab die Rechtsauffassung des Gerichts kennen zu lernen (BGH NJW 1990, 3210/3211 m. w. N.).Gleiches gilt in Bezug auf den im schiedsgerichtlichen Verfahren gehaltenen Sachvortrag und Beweisantritt zur Schadenshöhe (vgl. BGH NJW 1990, 3210/3211).
Dabei steht nicht das Einzelinteresse im Vordergrund; vielmehr muss der Rechtsverstoß geeignet sein, das Vertrauen weiter Kreise in die allgemeine Rechtssicherheit und die Zuverlässigkeit des schiedsgerichtlichen Verfahrens zu erschüttern (BGH NJW 2014, 1597/1598; SchiedsVZ 2009, 66/67; NJW 1990, 3210/3211; OLG Köln SchiedsVZ 2012, 161/165; OLG Dresden SchiedsVZ 2005, 210/213;… Zöller/Geimer § 1059 Rn. 47, 57, 62;… MüKo/Münch § 1059 Rn. 39 f., 47 f.;… Lachmann Rn. 2303 ff.).
- BGH, 30.10.2008 - III ZB 17/08
Aufhebung eines ausländischen Schiedsspruchs wegen Verstoßes gegen wesentliche …
Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 1041 Abs. 1 Nr. 2 a.F. (Urteil vom 12. Juli 1990 - III ZR 174/89 - NJW 1990, 3210, 3211) setzt die Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen Verstoßes gegen den inländischen ordre public - in allenfalls geringfügiger Abweichung von dem noch großzügigeren internationalen ordre public (…vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2006 - III ZB 50/05 - NJW 2007, 772, 774 Rn. 28 m.w.N., insoweit nicht in BGHZ 166, 278 abgedruckt;… MünchKommZPO/Münch, 3. Aufl., § 1059 Rn. 43) - voraus, dass die Entscheidung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechtes offensichtlich unvereinbar ist, das heißt wenn der Schiedsspruch eine Norm verletzt, die die Grundlagen des staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens regelt, oder wenn er zu deutschen Gerechtigkeitsvorstellungen in einem untragbaren Widerspruch steht; der Schiedsspruch muss mithin die elementaren Grundlagen der Rechtsordnung verletzen. - KG, 09.02.2017 - 8 U 57/16
Rückabwicklungsprozess nach Widerruf eines grundschuldbesicherten …
Entgegen der Argumentation im Schriftsatz des Klägers vom 8.9.2015 steht sein Zurückbehaltungsrecht im Hinblick auf die Freigabe der Grundschuld der Aufrechnung nicht gemäß § 390 S.1 BGB entgegen, weil die Grundschuld gerade die Aufrechnungsforderung sichert (vgl. BGH, Urteil vom 12.7.1990 - III ZR 174/89 - NJW 1990, 3210). - OLG Frankfurt, 03.03.2022 - 26 Sch 2/21
Keine Aufhebung eines Schiedsspruchs über Unwirksamkeit einer außerordentlichen …
- OLG Köln, 21.03.2014 - 11 U 223/12
Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten des Titelgläubigers
- OLG Stuttgart, 30.07.2010 - 1 Sch 3/10
Vollstreckbarerklärungsverfahren für einen Schiedsspruch: Einwand der Aufhebung …
- OLG Brandenburg, 24.07.2015 - 11 Sch 2/13
Vollstreckbarerklärung einer polnischen Schiedsgerichtsentscheidung: …
- OLG Köln, 21.11.2008 - 19 Sch 12/08
Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung
- OLG Saarbrücken, 30.05.2011 - 4 Sch 3/10
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Inlandsrechtsprechung …
- BGH, 26.02.1991 - XI ZR 349/89
Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs; Berücksichtigung des …
- OLG Brandenburg, 14.07.2015 - 11 Sch 2/13
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedspruchs
- OLG Rostock, 18.09.2007 - 1 Sch 4/06
Anerkennung und Vollstreckung eines Schiedsspruchs; Vollstreckbarkeitserklärung …
- BGH, 28.01.2014 - III ZB 41/13
Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs
- OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 17 Sch 3/01
Schiedsgerichtsverfahren: Mündlichkeit und rechtliches Gehör im Schiedsverfahren …
- OLG München, 31.08.2015 - 34 Sch 11/13
Schadensersatz wegen unterbliebener Abnahme von Strom
- OLG Frankfurt, 17.10.2019 - 26 Sch 2/19
Antrag auf teilweise Aufhebung eines Schiedsspruchs
- OLG Köln, 21.11.2008 - 19 U 72/08
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen aus Fehlbeträgen …
- OLG Frankfurt, 28.05.2020 - 26 Sch 7/19
Antrag auf Aufhebung eines Schlussschiedsspruchs über englischsprachigen …
- OLG Schleswig, 15.05.2009 - 16 Sch 1/09
Berücksichtigung der Aufrechnung im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines …
- OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 8/07
Vertragliche Verpflichtung zum Verzicht auf einen Kassenarztsitz: Übertragbarkeit …
- BGH, 03.07.1997 - III ZR 75/95
Berücksichtigung einer Hilfsaufrechnung im Verfahren zur Vollstreckbarerklärung …
- OLG Köln, 24.09.1996 - 22 U 53/96
Zulässigkeit der Vollstreckung an einem Anwaltsvergleich
- OLG München, 20.12.2006 - 34 Sch 16/06
Präklusion der Gründe zur Ablehnung eines Schiedsrichters
- OLG Hamm, 20.06.2001 - 8 Sch 2/00
Berücksichtigung des Einwandes der Aufrechnung im Verfahren der …
- OLG Stuttgart, 05.11.2013 - 1 Sch 2/11
Schiedsrichterliches Verfahren: Aufhebung eines deutschen Schiedsspruchs bei …
- OLG Frankfurt, 17.12.2020 - 26 Sch 15/19
Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs: unbegründeter Einwand …
- BayObLG, 04.05.2000 - 4Z Sch 4/00
Voraussetzungen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit
- OLG München, 20.12.2006 - 34 SchH 16/06
Ausschluss von Gründen zur Ablehnung des Schiedsrichters - Steuerberater der …
- OLG Frankfurt, 08.09.2022 - 26 Sch 16/21
Aufhebungsantrag Schiedsverfahren: Anforderungen an Beschwer durch Schiedsspruch
- OVG Niedersachsen, 07.07.1997 - 4 O 3007/97
Vollstreckbarkeitserklärung eines Schiedsspruches;; Einwendung; Schiedsspruch; …
- OLG München, 02.12.2010 - 34 Sch 26/10
- OLG München, 15.07.2010 - 34 Sch 14/10
Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche: Ordre-public-Verstoß bei …
- OLG Koblenz, 04.10.2007 - 2 Sch 6/05
- OLG Köln, 03.12.2004 - 9 Sch 8/04
- OLG Frankfurt, 26.06.2003 - 1 Sch 1/02
- OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 Sch 1/99
- OLG Düsseldorf, 16.03.1999 - 4 Sch 1/98
- OLG Hamburg, 22.12.2008 - 6 Sch 9/08
- OLG Köln, 03.12.2004 - 9 Sch 9/04
- OLG Köln, 30.07.2002 - 9 Sch 14/02