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   BGH, 14.11.2002 - III ZR 19/02   

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https://dejure.org/2002,1542
BGH, 14.11.2002 - III ZR 19/02 (https://dejure.org/2002,1542)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2002 - III ZR 19/02 (https://dejure.org/2002,1542)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2002 - III ZR 19/02 (https://dejure.org/2002,1542)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2212; ZPO § 51 Abs. 1
    Geltendmachung eines gegen den Testamentsvollstrecker als Nachlaßschuldner gerichteten Anspruchs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen einen Testamentsvollstrecker als Nachlassschuldner - Gerichtliche Geltendmachung - Prozessführungsbefugnis eines Erben - Herausgabe eines Erlöses aus dem Verkauf von Wertpapieren - Auszahlungskonto

  • Judicialis

    BGB § 2212; ; ZPO § 51 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2212; ZPO § 51 Abs. 1
    Geltendmachung von Ansprüchen des Erben gegen den Testamentsvollstrecker

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbrecht - Anspruch gegen den Testamentsvollstrecker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 217
  • MDR 2003, 284
  • FamRZ 2003, 307
  • WM 2003, 1570
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 438/02

    Anfechtung einer unter Lebenden vollzogenen Verfügung auf den Todesfall

    Der Anspruch richtet sich gegen den Beklagten aber in seiner Eigenschaft als Nachlaßschuldner, so daß das Prozeßführungsrecht der Erbin selbst zusteht (BGH, Urteil vom 14. November 2002 - III ZR 19/02 - ZEV 2003, 75 unter I).
  • BGH, 13.05.2014 - II ZR 250/12

    Anordnung der unbeschränkten Testamentsvollstreckung: Ausübung der

    Das aus der Missachtung der gesellschaftsrechtlichen Beschränkung seiner Befugnisse vom Senat abgeleitete eigene Anfechtungsrecht der Erben hat seinen Grund in der Verletzung ihrer - wegen gesellschaftsrechtlicher Verhinderung des Testamentsvollstreckers bestehenden - Befugnis, das Stimmrecht selbst auszuüben (vgl. zur ähnlichen Konstellation einer Befugnis des Erben, den Testamentsvollstrecker als Nachlassschuldner selbst zu verklagen: BGH, Urteil vom 14. November 2002 - III ZR 19/02, WM 2003, 1570, 1571).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.2015 - 7 U 99/14

    Anforderungen an den Nachweis des Vollzugs eines formnichtigen

    Ein Anspruch gegen den Testamentsvollstrecker als Nachlassschuldner kann vom Erben gerichtlich geltend gemacht werden (BGH NJW-RR 2003, 217).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2010 - 16 U 121/09

    Klage des miterbenden Testamentsvollstreckers gegen die Miterben

    Er könne nämlich nicht Ansprüche des Nachlasses verfolgen, die sich gegen eine Eigentümergemeinschaft richten, der er selbst angehört, weil er dann gegebenenfalls mit sich selbst prozessieren müßte (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 217).
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