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   BGH, 17.05.2018 - III ZR 195/17   

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https://dejure.org/2018,14820
BGH, 17.05.2018 - III ZR 195/17 (https://dejure.org/2018,14820)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2018 - III ZR 195/17 (https://dejure.org/2018,14820)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - III ZR 195/17 (https://dejure.org/2018,14820)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Anspruch auf Zahlung allgemeiner Krankenhausleistungen: Begrenzung der Entgelthöhe für mit einem Plankrankenhaus verbundene Privatklinik

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    KHG § 17; KHG § 20
    Unzumutbare Belastungen durch verbundene Privatkliniken sollen bei Privatpatienten und anderen Kostenträgern vermieden werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KHG § 17 Abs. 1 S. 5; KHG § 20 S. 1

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Entgeltbindung von Privatkliniken bei räumlicher und organisatorischer Verbundenheit mit einem für die Behandlung durch Krankenkassen zugelassenen Krankenhaus als Plankrankenhaus; Zahlung restlichen Entgelts für eine stationäre ...

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf Zahlung allgemeiner Krankenhausleistungen: Begrenzung der Entgelthöhe für mit einem Plankrankenhaus verbundene Privatklinik

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfassungsmäßigkeit der Entgeltbindung von Privatkliniken

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 20.06.2018)

    Klinikvergütung: Untersagung für privater Klinik, Preise frei zu vereinbaren

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 114 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Privatbehandlung | Entgeltbindung von Privatkliniken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 219, 1
  • NJW 2019, 368
  • MDR 2018, 916
  • VersR 2018, 1385
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12

    Entgeltbindung der mit Plankrankenhäusern verbundenen Privatkliniken (§ 17 Abs 1

    Auszug aus BGH, 17.05.2018 - III ZR 195/17
    Sie sei bereits Gegenstand einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gewesen, ohne dass ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt worden sei (Hinweis auf BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985).

    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerden unter anderem der Klägerin mit Beschluss vom 20. August 2013 (NVwZ-RR 2013, 985) mangels Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung angenommen.

    Vielmehr wirken sich dort unterschiedliche Vergütungsregelungen angesichts der unmittelbaren Verpflichtung der Versicherten noch gravierender aus (BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985 Rn. 22).

    Gleichzeitig sollte eine im Bereich der Krankenhausfinanzierung systemwidrige Quersubventionierung verhindert werden (BT-Drucks. 17/8005, S. 133 re. Sp.; siehe auch BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985 Rn. 35).

    Diese Auffassung liegt ersichtlich auch dem Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. August 2013 (NVwZ-RR 2013, 985) zugrunde.

    Insoweit besteht ein strukturell begründeter Anreiz für unerwünschte Quersubventionierungen (BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985 Rn. 35 f).

    Auch in Bezug auf die Eignung und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele verbleibt ihm ein weiter Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum, der erst dann überschritten ist, wenn die Erwägungen des Gesetzgebers so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985 Rn. 24).

    Nichts anderes gilt für das Ziel, für alle Bürger einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sicherzustellen (BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985 Rn. 25).

  • OLG Karlsruhe, 19.07.2017 - 10 U 2/17

    Behandlungsvertrag mit einer Privatklinik: Wirksamkeit einer die

    Auszug aus BGH, 17.05.2018 - III ZR 195/17
    Wird gegen eine solche Preisbestimmung verstoßen, führt dies nicht zur Nichtigkeit der zugrunde liegenden Vereinbarung, sondern dazu, dass der Vertrag mit dem zulässigen - im Streitfall bereits bezahlten - Preis aufrechterhalten bleibt (BeckOGK/Vossler, BGB, § 134 Rn. 193 [Stand: 1. März 2018]; Palandt/Ellenberger, BGB, 77. Aufl., § 134 Rn. 27; zu Abrechnungen der ARCUS Sportklinik siehe OLG Karlsruhe, Urteile vom 28. März 2017 - 12 U 143/16, juris Rn. 60 ff und vom 19. Juli 2017 - 10 U 2/17, juris Rn. 29 f sowie OLG Köln, Urteil vom 1. Dezember 2017 - 20 U 135/16, Umdruck S. 12; jeweils mwN).

    Dies ist dann der Fall, wenn Inhalt der Beschlussempfehlung eine neue Regelungsmaterie ist, ohne dass auch nur eine thematisch verwandte Regelung Gegenstand des vorherigen Verfahrens gewesen wäre (OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2017 - 10 U 2/17, juris Rn. 59 unter Hinweis auf BVerfGE 120, 56, 78).

    Es war nicht erforderlich, dass in der Plenardebatte die vom Ausschuss für Gesundheit empfohlene Ergänzung des § 17 Abs. 1 KHG auch ausdrücklich zur Sprache kam (vgl. OLG Karlsruhe, Urteile vom 28. März 2017 - 12 U 143/16, juris Rn. 86 f und vom 19. Juli 2017 - 10 U 2/17, juris Rn. 60 f).

    Dafür, dass der Gesetzgeber das Tatbestandsmerkmal der "Einrichtung" in § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG in einem von der Legaldefinition des § 2 Nr. 1 KHG abweichenden Sinn verstanden wissen will, ist nichts ersichtlich (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2017 - 10 U 2/17, juris Rn. 35).

    Die Norm bestimmt somit allgemein den Anwendungsbereich der Vorschriften zu den Krankenhauspflegesätzen und beschränkt diese auf öffentlich geförderte Krankenhäuser (vgl. OLG Karlsruhe, Urteile vom 28. März 2017 - 12 U 143/16, juris Rn. 72 und vom 19. Juli 2017 - 10 U 2/17, juris Rn. 45).

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG nur eine räumliche und keine unmittelbare Nähe verlangt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 1. Juli 2017 - 10 U 2/17, juris Rn. 37; OLG Köln, Urteil vom 1. Dezember 2017 - 20 U 135/16, Umdruck S. 12 f).

  • OLG Köln, 01.12.2017 - 20 U 135/16

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für in einer privaten

    Auszug aus BGH, 17.05.2018 - III ZR 195/17
    Wird gegen eine solche Preisbestimmung verstoßen, führt dies nicht zur Nichtigkeit der zugrunde liegenden Vereinbarung, sondern dazu, dass der Vertrag mit dem zulässigen - im Streitfall bereits bezahlten - Preis aufrechterhalten bleibt (BeckOGK/Vossler, BGB, § 134 Rn. 193 [Stand: 1. März 2018]; Palandt/Ellenberger, BGB, 77. Aufl., § 134 Rn. 27; zu Abrechnungen der ARCUS Sportklinik siehe OLG Karlsruhe, Urteile vom 28. März 2017 - 12 U 143/16, juris Rn. 60 ff und vom 19. Juli 2017 - 10 U 2/17, juris Rn. 29 f sowie OLG Köln, Urteil vom 1. Dezember 2017 - 20 U 135/16, Umdruck S. 12; jeweils mwN).

    Die Entwicklung der Kosten und die nachhaltige Finanzierung der medizinischen Versorgung stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Regelung der medizinischen Versorgung selbst (OLG Köln, Urteil vom 1. Dezember 2017 - 20 U 135/16, Umdruck S. 19).

    Dabei kann es auch - naheliegend - zu einer Fehlallokation von staatlichen Fördermitteln kommen, indem die Privatklinik auf öffentlich geförderte Organisations- und Betriebsstrukturen des Plankrankenhauses zurückgreift (vgl. OLG Köln, Urteil vom 1. Dezember 2017 - 20 U 135/16, Umdruck S. 23).

    Zum anderen darf auch hier nicht außer Betracht bleiben, dass die vorbestehende Privatklinik die Organisations- und Betriebsstrukturen des öffentlich geförderten Plankrankenhauses mitbenutzen und zum Beispiel auf Funktionsräume, medizinische Geräte oder auch das medizinische Personal zurückgreifen kann (OLG Köln, Urteil vom 1. Dezember 2017 - 20 U 135/16, Umdruck S. 19, 23).

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG nur eine räumliche und keine unmittelbare Nähe verlangt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 1. Juli 2017 - 10 U 2/17, juris Rn. 37; OLG Köln, Urteil vom 1. Dezember 2017 - 20 U 135/16, Umdruck S. 12 f).

  • OLG Karlsruhe, 28.03.2017 - 12 U 143/16

    Krankheitskostenversicherung: Erstattungsfähigkeit des Entgelts für allgemeine

    Auszug aus BGH, 17.05.2018 - III ZR 195/17
    Wird gegen eine solche Preisbestimmung verstoßen, führt dies nicht zur Nichtigkeit der zugrunde liegenden Vereinbarung, sondern dazu, dass der Vertrag mit dem zulässigen - im Streitfall bereits bezahlten - Preis aufrechterhalten bleibt (BeckOGK/Vossler, BGB, § 134 Rn. 193 [Stand: 1. März 2018]; Palandt/Ellenberger, BGB, 77. Aufl., § 134 Rn. 27; zu Abrechnungen der ARCUS Sportklinik siehe OLG Karlsruhe, Urteile vom 28. März 2017 - 12 U 143/16, juris Rn. 60 ff und vom 19. Juli 2017 - 10 U 2/17, juris Rn. 29 f sowie OLG Köln, Urteil vom 1. Dezember 2017 - 20 U 135/16, Umdruck S. 12; jeweils mwN).

    Es war nicht erforderlich, dass in der Plenardebatte die vom Ausschuss für Gesundheit empfohlene Ergänzung des § 17 Abs. 1 KHG auch ausdrücklich zur Sprache kam (vgl. OLG Karlsruhe, Urteile vom 28. März 2017 - 12 U 143/16, juris Rn. 86 f und vom 19. Juli 2017 - 10 U 2/17, juris Rn. 60 f).

    Die Norm bestimmt somit allgemein den Anwendungsbereich der Vorschriften zu den Krankenhauspflegesätzen und beschränkt diese auf öffentlich geförderte Krankenhäuser (vgl. OLG Karlsruhe, Urteile vom 28. März 2017 - 12 U 143/16, juris Rn. 72 und vom 19. Juli 2017 - 10 U 2/17, juris Rn. 45).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Auszug aus BGH, 17.05.2018 - III ZR 195/17
    Auch die Auslegungsbedürftigkeit einer Norm steht dem Bestimmtheitsgebot nicht entgegen, solange die Auslegung unter Nutzung der anerkannten juristischen Methodik zu bewältigen ist (BVerfGE 110, 33, 56 f; BGH, Urteil vom 9. Februar 2015 - AnwZ [Brfg] 54/13, NJW-RR 2015, 745 Rn. 21; jeweils mwN).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus BGH, 17.05.2018 - III ZR 195/17
    Welche Anforderungen an die Bestimmtheit zu stellen sind, lässt sich indes nicht generell und abstrakt festlegen, sondern hängt auch von der Eigenart des Regelungsgegenstands und dem Zweck der betroffenen Norm ab sowie davon, in welchem Ausmaß Grundrechte betroffen sind (BVerfGE 108, 186, 234 f mwN).
  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Auszug aus BGH, 17.05.2018 - III ZR 195/17
    aa) UStG von der Umsatzsteuer befreit ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2003 - IV ZR 278/01, BGHZ 154, 154, 162 zur Vollkostenrechnung einer privaten Belegklinik), hinter den vorgenannten sozialstaatlichen Erwägungen und Gemeinwohlbelangen zurücktreten zu lassen.
  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13

    Verleihungsvoraussetzungen für die Fachanwaltsbezeichnung für "Urheber- und

    Auszug aus BGH, 17.05.2018 - III ZR 195/17
    Auch die Auslegungsbedürftigkeit einer Norm steht dem Bestimmtheitsgebot nicht entgegen, solange die Auslegung unter Nutzung der anerkannten juristischen Methodik zu bewältigen ist (BVerfGE 110, 33, 56 f; BGH, Urteil vom 9. Februar 2015 - AnwZ [Brfg] 54/13, NJW-RR 2015, 745 Rn. 21; jeweils mwN).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Auszug aus BGH, 17.05.2018 - III ZR 195/17
    Denn für ranggleiches innerstaatliches Recht gilt im Fall der Kollision der Grundsatz "lex posterior derogat legi priori", es sei denn, die ältere Regelung ist spezieller als die jüngere oder die Geltung des lex-posterior-Grundsatzes wird abbedungen (BVerfGE 141, 1 Rn. 50).
  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 270/02

    Auslegung der Garagelklausel in der Hausratsversicherung

    Auszug aus BGH, 17.05.2018 - III ZR 195/17
    Ob aufgrund der geographischen Verhältnisse eine nur geringe Entfernung und damit nach allgemeinem Sprachgebrauch eine "räumliche Nähe" (vgl. auch BGH, Urteil vom 26. März 2003 - IV ZR 270/02, NJW-RR 2003, 805 Rn. 10) zwischen Einrichtung und Plankrankenhaus vorliegt, ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu entscheiden.
  • BVerfG, 26.08.2002 - 1 BvR 142/02

    Zur Neuerrichtung von Telekommunikationslinien auf Privatgrundstücken

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BGH, 21.04.2011 - III ZR 114/10

    Krankenhausentgeltrecht: Anwendbarkeit auf eine von dem Träger eines

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

  • BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvL 12/01

    Vermittlungsausschuss

  • BVerfG, 21.07.2015 - 1 BvF 2/13

    Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Betreuungsgeld

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

  • BGH, 10.11.2021 - VIII ZR 187/20

    Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln nach Gebrauchtwagenkauf: Einordnung des

    Danach geht im Fall der Kollision ranggleicher innerstaatlicher Normen grundsätzlich das jüngere dem älteren Gesetz vor, es sei denn die ältere Regelung ist spezieller als die jüngere oder die Geltung des sogenannten lex-posterior-Grundsatzes wird abbedungen (BVerfGE 141, 1 Rn. 50; BGH, Urteil vom 17. Mai 2018 - III ZR 195/17, BGHZ 219, 1 Rn. 62; Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZB 94/16, BGHZ 220, 253 Rn. 26).
  • BSG, 18.08.2022 - B 1 KR 29/21 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Liposuktion - partielle Einschränkung

    Für eine von einem Plankrankenhaus räumlich abgetrennte Privatkrankenanstalt, die nicht dem KHEntgG unterfällt (vgl BGH vom 17.5.2018 - III ZR 195/17 - BGHZ 219, 1; zum Rechtszustand vor dem 1.1.2012 BGH vom 21.4.2011 - III ZR 114/10 - juris = MedR 2011, 801) ist vorliegend nichts ersichtlich.
  • BGH, 06.12.2018 - V ZB 94/16

    Antrag auf Eintragung eines Nießbrauchs an einem im Erbbaugrundbuch eingetragenen

    Danach gehen das jüngere dem älteren (sog. lexposterior-Regel, BVerfG, 141, 1 Rn. 50 und BGH, Urteil vom 17. Mai 2018 - III ZR 195/17, VersR 2018, 1385 Rn. 62) und das spezielle dem allgemeinen Gesetz vor (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - IX ZB 113/11, WM 2012, 553 Rn. 19).
  • BGH, 20.09.2018 - III ZR 383/17

    Erstattung von Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen aufgrund

    Wegen der näheren Einzelheiten zur räumlichen und organisatorischen Verbundenheit der beiden Krankenhäuser wird auf das Senatsurteil vom 17. Mai 2018 (III ZR 195/17, BeckRS 2018, 10540 Rn. 2-4, 65-69, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) verwiesen.

    Die im Streitfall entscheidungserheblichen Rechtsfragen sind durch das in einer parallel gelagerten Sache ergangene Grundsatzurteil des Senats vom 17. Mai 2018 (III ZR 195/17, BeckRS 2018, 10540, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) inzwischen höchstrichterlich geklärt.

    Wird gegen eine solche Preisbestimmung verstoßen, führt dies nicht zur Nichtigkeit der zugrunde liegenden Vereinbarung, sondern dazu, dass der Vertrag mit dem zulässigen Preis aufrechterhalten bleibt (Senatsurteil vom 17. Mai 2018 aaO Rn. 16 mwN).

  • BGH, 20.09.2018 - III ZR 374/17

    Erstattung der Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen im Zusammenhang

    Wegen der näheren Einzelheiten zur räumlichen und organisatorischen Verbundenheit der beiden Krankenhäuser wird auf das Senatsurteil vom 17. Mai 2018 (III ZR 195/17, BeckRS 2018, 10540 Rn. 2-4, 65-69, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) verwiesen.

    Die im Streitfall entscheidungserheblichen Rechtsfragen sind durch das in einer parallel gelagerten Sache ergangene Grundsatzurteil des Senats vom 17. Mai 2018 (III ZR 195/17, BeckRS 2018, 10540, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) inzwischen höchstrichterlich geklärt.

    Wird gegen eine solche Preisbestimmung verstoßen, führt dies nicht zur Nichtigkeit der zugrunde liegenden Vereinbarung, sondern dazu, dass der Vertrag mit dem zulässigen Preis aufrechterhalten bleibt (Senatsurteil vom 17. Mai 2018 aaO Rn. 16 mwN).

  • BGH, 20.09.2018 - III ZR 65/18

    Anspruch eines Versicherungsnehmers gegenüber einem privaten Krankenversicherer;

    Wegen der näheren Einzelheiten zur räumlichen und organisatorischen Verbundenheit der beiden Krankenhäuser wird auf das Senatsurteil vom 17. Mai 2018 (III ZR 195/17, BeckRS 2018, 10540 Rn. 2-4, 65-69, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) verwiesen.

    Die im Streitfall entscheidungserheblichen Rechtsfragen sind durch das in einer parallel gelagerten Sache ergangene Grundsatzurteil des Senats vom 17. Mai 2018 (III ZR 195/17, BeckRS 2018, 10540, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) inzwischen höchstrichterlich geklärt.

    Wird gegen eine solche Preisbestimmung verstoßen, führt dies nicht zur Nichtigkeit der zugrunde liegenden Vereinbarung, sondern dazu, dass der Vertrag mit dem zulässigen Preis aufrechterhalten bleibt (Senatsurteil vom 17. Mai 2018 aaO Rn. 16 mwN).

  • BGH, 20.09.2018 - III ZR 63/18

    Anspruch eines Versicherten auf vollständige Erstattung der Aufwendungen für

    Wegen der näheren Einzelheiten zur räumlichen und organisatorischen Verbundenheit der beiden Krankenhäuser wird auf das Senatsurteil vom 17. Mai 2018 (III ZR 195/17, BeckRS 2018, 10540 Rn. 2-4, 65-69, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) verwiesen.

    Die im Streitfall entscheidungserheblichen Rechtsfragen sind durch das in einer parallel gelagerten Sache ergangene Grundsatzurteil des Senats vom 17. Mai 2018 (III ZR 195/17, BeckRS 2018, 10540, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) inzwischen höchstrichterlich geklärt.

    Wird gegen eine solche Preisbestimmung verstoßen, führt dies nicht zur Nichtigkeit der zugrunde liegenden Vereinbarung, sondern dazu, dass der Vertrag mit dem zulässigen Preis aufrechterhalten bleibt (Senatsurteil vom 17. Mai 2018 aaO Rn. 16 mwN).

  • BGH, 30.08.2018 - III ZR 370/17

    Erstattung der Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen im Zusammenhang

    Wegen der näheren Einzelheiten zur räumlichen und organisatorischen Verbundenheit der beiden Krankenhäuser wird auf das Senatsurteil vom 17. Mai 2018 (III ZR 195/17, BeckRS 2018, 10540 Rn. 2-4, 65-69, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) verwiesen.

    Die im Streitfall entscheidungserheblichen Rechtsfragen sind durch das in einer parallel gelagerten Sache ergangene Grundsatzurteil des Senats vom 17. Mai 2018 (III ZR 195/17, BeckRS 2018, 10540, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) inzwischen höchstrichterlich geklärt.

  • VerfGH Bayern, 26.10.2023 - 6-VII-22

    Erfolglose Popularklage gegen Rauchmelderpflicht

    Ein wesentlicher Teil der Beratungen und der vorbereitenden Willensbildung wird gerade in den Ausschüssen geleistet, in den Ausschüssen vollzieht sich ein wesentlicher Teil des Willens- und Entscheidungsprozesses eines Parlaments (vgl. VerfGH vom 21.2.2002 VerfGHE 55, 28/36; BVerfG vom 10.5.1977 BVerfGE 44, 308/317; BGH vom 17.5.2018 NJW 2019, 368 Rn. 27 ff.).
  • BGH, 30.08.2018 - III ZR 42/18

    Zahlungsbegehren einer räumlich und organisatorisch mit einem Plankrankenhaus

    Wegen der näheren Einzelheiten zur räumlichen und organisatorischen Verbundenheit der beiden Krankenhäuser wird auf das Senatsurteil vom 17. Mai 2018 - III ZR 195/17, BeckRS 2018, 10540 Rn. 2-4, 65-69 (zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) verwiesen.

    Die im Streitfall entscheidungserheblichen Rechtsfragen sind durch das in einer identisch gelagerten Sache ergangene Urteil des Senats vom 17. Mai 2018 (III ZR 195/17, BeckRS 2018, 10540, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) inzwischen höchstrichterlich - zum Nachteil der Klägerin - geklärt.

  • BGH, 30.08.2018 - III ZR 52/18

    Zahlungsbegehren einer räumlich und organisatorisch mit einem Plankrankenhaus

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - L 11 KA 50/18

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Anforderungen an das Vorliegen einer

  • BGH, 20.12.2018 - III ZR 370/17

    Rechtmäßige Investitionssperre für mit einem öffentlich geförderten

  • BGH, 20.12.2018 - III ZR 383/17

    Rechtmäßige Investitionssperre für mit einem öffentlich geförderten

  • OLG Zweibrücken, 14.11.2018 - 1 U 42/17

    Private Krankenversicherung: Nichtigkeit eines mit einer Privatklinik

  • BGH, 30.08.2018 - III ZR 7/18

    Ersatz von Aufwendungen durch die Krankheitskostenversicherung; Begrenzung der

  • BGH, 20.12.2018 - III ZR 65/18

    Rechtmäßige Investitionssperre für mit einem öffentlich geförderten

  • BGH, 20.12.2018 - III ZR 63/18

    Zulassung der Revision hinsichtlich Anordnung einer Entgeltbindung für verbundene

  • BGH, 30.08.2018 - III ZR 381/17

    Ersatz von Aufwendungen durch die Krankheitskostenversicherung; Begrenzung der

  • BGH, 20.12.2018 - III ZR 42/18

    Zulassung der Revision i.R.d. Erhalts einer staatlichen

  • BGH, 20.12.2018 - III ZR 52/18

    Zulassung der Revision i.R.d. Anordnung einer Entgeltbindung für verbundene

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