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   BGH, 16.09.2004 - III ZR 201/03   

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https://dejure.org/2004,1366
BGH, 16.09.2004 - III ZR 201/03 (https://dejure.org/2004,1366)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2004 - III ZR 201/03 (https://dejure.org/2004,1366)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2004 - III ZR 201/03 (https://dejure.org/2004,1366)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Richterernennungen in Brandenburg wirkssam

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Richterernennungen in Brandenburg wirksam

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Richterernennungen in Brandenburg wirksam

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Richterernennung in Brandenburg wirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3784
  • MDR 2004, 1448
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 26.04.2005 - X ZB 17/04

    Rechtsfolgen fehlerhafter Auswahl der richterlichen Mitglieder des

    Ein bloßer Mangel des Auswahlverfahrens, wie er hier geltend gemacht ist, entzieht damit grundsätzlich niemand seinem gesetzlichen Richter (BGH, Beschl. v. 16.09.2004 - III ZR 201/03, NJW 2004, 3784; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 27.10.1996 - 2 BvR 1375/96; BGHSt 38, 47).
  • BGH, 26.04.2005 - X ZB 19/04

    Anforderungen an den gesetzlichen Richter

    Ein bloßer Mangel des Auswahlverfahrens, wie er hier geltend gemacht ist, entzieht damit grundsätzlich niemand seinem gesetzlichen Richter (BGH, Beschl. v. 16.9.2004 - III ZR 201/03, NJW 2004, 3784; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 27.10.1996 - 2 BvR 1375/96; BGHSt 38, 47).
  • VerfG Hamburg, 23.01.2017 - HVerfG 8/15
    Selbst wenn die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung eines Richterwahlausschusses gänzlich unterblieben wäre, begründete dies gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 DRiG unter weiteren Voraussetzungen lediglich einen Rücknahmegrund (vgl. BGH, Beschl. v. 16.9.2004, III ZR 201/03, NJW 2004, 3784, juris; siehe auch BGH, Beschl. v. 26.4.2005, X ZB 17/04, NJW 2005, 2317, juris Rn. 5 ff.).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 190/03

    Zur Geltendmachung einer Restwerklohnforderung aus einem vorzeitig gekündigten

    aa) Soweit die Beklagten die ordnungsgemäße Ernennung der an den Entscheidungen in der ersten Instanz beteiligten Richter im Hinblick auf eine nicht ordnungsgemäße Besetzung des Richterwahlausschusses im Land Brandenburg gerügt haben, hat der BGH mit Beschluss vom 16.09.2004 - Az. III ZR 201/03 - ausgeführt, dass ein etwaiger Verfahrensmangel bei der Richterwahl nicht zur Unwirksamkeit der Ernennung der betroffenen Richter führt.
  • BGH, 27.10.2004 - 5 StR 415/04

    Verwerfung der Revision der Angeklagten als unbegründet

    Der Senat merkt an: Die von den Angeklagten G und R erhobene Besetzungsrüge, die an die Wahl der richterlichen Mitglieder des Richterwahlausschusses des Landes Brandenburg anknüpft, wäre auch unbegründet (BGH, Beschluß vom 16. September 2004 - III ZR 201/03).
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