Rechtsprechung
BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit der in einem Ausbildungsvertrag enthaltenen Klausel zum (Teil-)Erlass der Ausbildungskosten bei vorfristigen Ausscheidens aus der "Prüforganisation" des Unternehmens; Differenzierungsgebot des Grunds der Beendigung der Zugehörigkeit zu dieser Organisation ...
- reise-recht-wiki.de
AGB - Gebot von Treu und Glaube
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit der in einem Ausbildungsvertrag enthaltenen Klausel zum (Teil-)Erlass der Ausbildungskosten bei vorfristigen Ausscheidens aus der "Prüforganisation" des Unternehmens; Differenzierungsgebot des Grunds der Beendigung der Zugehörigkeit zu dieser Organisation ...
- rechtsportal.de
Wirksamkeit der in einem Ausbildungsvertrag enthaltenen Klausel zum (Teil-)Erlass der Ausbildungskosten bei vorfristigen Ausscheidens aus der "Prüforganisation" des Unternehmens; Differenzierungsgebot des Grunds der Beendigung der Zugehörigkeit zu dieser Organisation ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Berufsrecht - Erlass der Ausbildungskosten bei Ausscheiden des Unternehmens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ausbildungskosten und Verbleibensklausel
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ausbildungskostenerstattung nicht immer zulässig!
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Rückzahlung von Ausbildungskosten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Inhaltskontrolle von Ausbildungskostenerstattungsklausel
Verfahrensgang
- AG Vechta, 04.12.2007 - 11 C 853/07
- LG Oldenburg, 17.07.2008 - 9 S 11/08
- BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08
Papierfundstellen
- NJW 2010, 57
- MDR 2009, 1396
- NZA 2010, 37
Wird zitiert von ... (59) Neu Zitiert selbst (18)
- BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07
Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion - …
Auszug aus BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08
Letzteres ist der Fall, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (st. Rspr.;… vgl. nur Senat, BGHZ 175, 102, 107 f Rn. 19 …und Urteil vom 12. Februar 2009 - III ZR 179/08 -NJW 2009, 1334, 1337 Rn. 29; BAG NZA 2003, 668, 669;… NZA 2009, 435, 438 Rn. 31; NZA 2009, 666, 667 Rn. 14).Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Vereinbarung der Pflicht des Arbeitnehmers zur Rückzahlung oder Erstattung von Ausbildungskosten an den Arbeitgeber für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis vor dem Ablauf einer bestimmten (Bindungs-)Frist endet, allerdings grundsätzlich zulässig und stellt nicht schon für sich genommen eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar (…BAG NJW 2006, 3083, 3085 Rn. 24;… NZA 2009, 435, 438 Rn. 34; NZA 2009, 666, 667 Rn. 17; s. auch BAG NZA 1994, 937, 938; NJW 2004, 3059, 3060) .
Im Rahmen einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und unter Heranziehung der Umstände des Einzelfalles ist zu prüfen, ob die Erstattungspflicht dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben zumutbar ist (BAG NZA 1991, 178, 179; NZA 1994, 937, 938 ; NZA 2002, 551, 552 ; NJW 2004, 3059, 3060 ;… NJW 2006, 3083, 3085 Rn. 25; NZA 2009, 666, 668 Rn. 17).
Seit dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform (am 1. Januar 2003; Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB) und dem damit verbundenen Wegfall der ehedem in § 23 Abs. 1 AGBG angeordneten Bereichsausnahme für Arbeitsverträge unterzieht das Bundesarbeitsgericht arbeitsvertragliche Bestimmungen über die Erstattung von Ausbildungskosten der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB n.F. (…s. dazu BAG NJW 2006, 3083, 3084 Rn. 17;… NJW 2007, 3018 f Rn. 14 ff; NZA 2009, 666, 667 Rn. 16).
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Unwirksamkeit einer formularmäßigen "Ausbildungskostenrückzahlungsklausel", insbesondere bei einer zu langen Bindungsdauer, eine ergänzende Vertragsauslegung nicht von vorneherein ausgeschlossen (vgl. BAG NZA 2009, 666, 668 Rn. 27 ff).
- BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle
Auszug aus BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Vereinbarung der Pflicht des Arbeitnehmers zur Rückzahlung oder Erstattung von Ausbildungskosten an den Arbeitgeber für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis vor dem Ablauf einer bestimmten (Bindungs-)Frist endet, allerdings grundsätzlich zulässig und stellt nicht schon für sich genommen eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar (BAG NJW 2006, 3083, 3085 Rn. 24;… NZA 2009, 435, 438 Rn. 34;… NZA 2009, 666, 667 Rn. 17; s. auch BAG NZA 1994, 937, 938; NJW 2004, 3059, 3060) .Im Rahmen einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und unter Heranziehung der Umstände des Einzelfalles ist zu prüfen, ob die Erstattungspflicht dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben zumutbar ist (BAG NZA 1991, 178, 179; NZA 1994, 937, 938 ; NZA 2002, 551, 552 ; NJW 2004, 3059, 3060 ; NJW 2006, 3083, 3085 Rn. 25;… NZA 2009, 666, 668 Rn. 17).
Die Verpflichtung zur Erstattung der Ausbildungskosten vor Ablauf einer angemessenen Bindungsfrist ist nur dann gerechtfertigt, wenn die vorzeitige Lösung des Arbeitsverhältnisses dem Bereich des Arbeitnehmers zuzurechnen ist, er die Beendigung des Arbeitsverhältnisses also beeinflussen kann und es in der Hand hat, der Erstattungspflicht durch eigene Betriebstreue zu entgehen (BAG NJW 2004, 3059, 3060; NJW 2006, 3083, 3085 Rn. 27;… NJW 2007, 3018, 3019 Rn. 21;… NZA 2009, 435, 439 Rn. 35; Schmidt, Die Beteiligung der Arbeitnehmer an den Kosten der beruflichen Bildung - Umfang und Grenzen der Vertragsgestaltung, NZA 2004, 1002, 1004 f).
Seit dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform (am 1. Januar 2003; Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB) und dem damit verbundenen Wegfall der ehedem in § 23 Abs. 1 AGBG angeordneten Bereichsausnahme für Arbeitsverträge unterzieht das Bundesarbeitsgericht arbeitsvertragliche Bestimmungen über die Erstattung von Ausbildungskosten der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB n.F. (s. dazu BAG NJW 2006, 3083, 3084 Rn. 17;… NJW 2007, 3018 f Rn. 14 ff;… NZA 2009, 666, 667 Rn. 16).
Die vertragliche Formularregelung ist im Rahmen der Inhaltskontrolle anhand einer überindividuellen, typisierenden und generalisierenden Betrachtung zu würdigen (s. dazu BGHZ 105, 24, 31 ; 110, 241, 244 ; BGH, Urteil vom 13. Dezember 2001 - I ZR 41/99 - NJW 2002, 1713, 1715) und deshalb stets nichtig, wenn sie dem Arbeitnehmer ohne Ausnahme und ohne Differenzierung nach der Sphäre der auslösenden Umstände für jeden Fall der vorfristigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Erstattungspflicht für entstandene Ausbildungskosten auferlegt (BAG NJW 2006, 3083, 3085 f Rn. 27 ff;… NJW 2007, 3018, 3019 ff Rn. 19 ff;… NZA 2009, 435, 439 Rn. 35;… Schmidt aaO 1010).
- BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07
Rückzahlung von Ausbildungskosten - Anwendbarkeit des BBiG - unangemessene …
Auszug aus BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08
Letzteres ist der Fall, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (st. Rspr.;… vgl. nur Senat, BGHZ 175, 102, 107 f Rn. 19 …und Urteil vom 12. Februar 2009 - III ZR 179/08 -NJW 2009, 1334, 1337 Rn. 29; BAG NZA 2003, 668, 669; NZA 2009, 435, 438 Rn. 31;… NZA 2009, 666, 667 Rn. 14).Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Vereinbarung der Pflicht des Arbeitnehmers zur Rückzahlung oder Erstattung von Ausbildungskosten an den Arbeitgeber für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis vor dem Ablauf einer bestimmten (Bindungs-)Frist endet, allerdings grundsätzlich zulässig und stellt nicht schon für sich genommen eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar (…BAG NJW 2006, 3083, 3085 Rn. 24; NZA 2009, 435, 438 Rn. 34;… NZA 2009, 666, 667 Rn. 17; s. auch BAG NZA 1994, 937, 938; NJW 2004, 3059, 3060) .
Die Verpflichtung zur Erstattung der Ausbildungskosten vor Ablauf einer angemessenen Bindungsfrist ist nur dann gerechtfertigt, wenn die vorzeitige Lösung des Arbeitsverhältnisses dem Bereich des Arbeitnehmers zuzurechnen ist, er die Beendigung des Arbeitsverhältnisses also beeinflussen kann und es in der Hand hat, der Erstattungspflicht durch eigene Betriebstreue zu entgehen (BAG NJW 2004, 3059, 3060;… NJW 2006, 3083, 3085 Rn. 27;… NJW 2007, 3018, 3019 Rn. 21; NZA 2009, 435, 439 Rn. 35; Schmidt, Die Beteiligung der Arbeitnehmer an den Kosten der beruflichen Bildung - Umfang und Grenzen der Vertragsgestaltung, NZA 2004, 1002, 1004 f).
Die vertragliche Formularregelung ist im Rahmen der Inhaltskontrolle anhand einer überindividuellen, typisierenden und generalisierenden Betrachtung zu würdigen (s. dazu BGHZ 105, 24, 31 ; 110, 241, 244 ; BGH, Urteil vom 13. Dezember 2001 - I ZR 41/99 - NJW 2002, 1713, 1715) und deshalb stets nichtig, wenn sie dem Arbeitnehmer ohne Ausnahme und ohne Differenzierung nach der Sphäre der auslösenden Umstände für jeden Fall der vorfristigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Erstattungspflicht für entstandene Ausbildungskosten auferlegt (…BAG NJW 2006, 3083, 3085 f Rn. 27 ff;… NJW 2007, 3018, 3019 ff Rn. 19 ff; NZA 2009, 435, 439 Rn. 35;… Schmidt aaO 1010).
Denn bei derartigen Abreden ist in Wahrheit - entgegen dem Wortlaut - kein Darlehen im Rechtssinne gewollt, sondern eine arbeitsvertragliche Vereinbarung über die Tragung der Ausbildungskosten (s. BAG NZA 1991, 178 f;… NJW 2007, 3018 f Rn. 15 ff; NZA 2009, 435, 438 Rn. 32;… Schmidt aaO 1006).
- BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06
Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Inhaltskontrolle
Auszug aus BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08
Die Verpflichtung zur Erstattung der Ausbildungskosten vor Ablauf einer angemessenen Bindungsfrist ist nur dann gerechtfertigt, wenn die vorzeitige Lösung des Arbeitsverhältnisses dem Bereich des Arbeitnehmers zuzurechnen ist, er die Beendigung des Arbeitsverhältnisses also beeinflussen kann und es in der Hand hat, der Erstattungspflicht durch eigene Betriebstreue zu entgehen (BAG NJW 2004, 3059, 3060;… NJW 2006, 3083, 3085 Rn. 27; NJW 2007, 3018, 3019 Rn. 21;… NZA 2009, 435, 439 Rn. 35; Schmidt, Die Beteiligung der Arbeitnehmer an den Kosten der beruflichen Bildung - Umfang und Grenzen der Vertragsgestaltung, NZA 2004, 1002, 1004 f).Seit dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform (am 1. Januar 2003; Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB) und dem damit verbundenen Wegfall der ehedem in § 23 Abs. 1 AGBG angeordneten Bereichsausnahme für Arbeitsverträge unterzieht das Bundesarbeitsgericht arbeitsvertragliche Bestimmungen über die Erstattung von Ausbildungskosten der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB n.F. (…s. dazu BAG NJW 2006, 3083, 3084 Rn. 17; NJW 2007, 3018 f Rn. 14 ff;… NZA 2009, 666, 667 Rn. 16).
Die vertragliche Formularregelung ist im Rahmen der Inhaltskontrolle anhand einer überindividuellen, typisierenden und generalisierenden Betrachtung zu würdigen (s. dazu BGHZ 105, 24, 31 ; 110, 241, 244 ; BGH, Urteil vom 13. Dezember 2001 - I ZR 41/99 - NJW 2002, 1713, 1715) und deshalb stets nichtig, wenn sie dem Arbeitnehmer ohne Ausnahme und ohne Differenzierung nach der Sphäre der auslösenden Umstände für jeden Fall der vorfristigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Erstattungspflicht für entstandene Ausbildungskosten auferlegt (…BAG NJW 2006, 3083, 3085 f Rn. 27 ff; NJW 2007, 3018, 3019 ff Rn. 19 ff;… NZA 2009, 435, 439 Rn. 35;… Schmidt aaO 1010).
Denn bei derartigen Abreden ist in Wahrheit - entgegen dem Wortlaut - kein Darlehen im Rechtssinne gewollt, sondern eine arbeitsvertragliche Vereinbarung über die Tragung der Ausbildungskosten (s. BAG NZA 1991, 178 f; NJW 2007, 3018 f Rn. 15 ff;… NZA 2009, 435, 438 Rn. 32;… Schmidt aaO 1006).
- BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 383/03
Ausbildungskosten - Erstattung bei Arbeitgeberkündigung
Auszug aus BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Vereinbarung der Pflicht des Arbeitnehmers zur Rückzahlung oder Erstattung von Ausbildungskosten an den Arbeitgeber für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis vor dem Ablauf einer bestimmten (Bindungs-)Frist endet, allerdings grundsätzlich zulässig und stellt nicht schon für sich genommen eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar (…BAG NJW 2006, 3083, 3085 Rn. 24;… NZA 2009, 435, 438 Rn. 34;… NZA 2009, 666, 667 Rn. 17; s. auch BAG NZA 1994, 937, 938; NJW 2004, 3059, 3060) .Im Rahmen einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und unter Heranziehung der Umstände des Einzelfalles ist zu prüfen, ob die Erstattungspflicht dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben zumutbar ist (BAG NZA 1991, 178, 179; NZA 1994, 937, 938 ; NZA 2002, 551, 552 ; NJW 2004, 3059, 3060 ;… NJW 2006, 3083, 3085 Rn. 25;… NZA 2009, 666, 668 Rn. 17).
Die Verpflichtung zur Erstattung der Ausbildungskosten vor Ablauf einer angemessenen Bindungsfrist ist nur dann gerechtfertigt, wenn die vorzeitige Lösung des Arbeitsverhältnisses dem Bereich des Arbeitnehmers zuzurechnen ist, er die Beendigung des Arbeitsverhältnisses also beeinflussen kann und es in der Hand hat, der Erstattungspflicht durch eigene Betriebstreue zu entgehen (BAG NJW 2004, 3059, 3060;… NJW 2006, 3083, 3085 Rn. 27;… NJW 2007, 3018, 3019 Rn. 21;… NZA 2009, 435, 439 Rn. 35; Schmidt, Die Beteiligung der Arbeitnehmer an den Kosten der beruflichen Bildung - Umfang und Grenzen der Vertragsgestaltung, NZA 2004, 1002, 1004 f).
- BAG, 11.04.1990 - 5 AZR 308/89
Rückzahlung von Ausbildungskosten (Pilot)
Auszug aus BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08
Im Rahmen einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und unter Heranziehung der Umstände des Einzelfalles ist zu prüfen, ob die Erstattungspflicht dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben zumutbar ist (BAG NZA 1991, 178, 179; NZA 1994, 937, 938 ; NZA 2002, 551, 552 ; NJW 2004, 3059, 3060 ;… NJW 2006, 3083, 3085 Rn. 25;… NZA 2009, 666, 668 Rn. 17).Bei dieser Abwägung ist zu berücksichtigen, ob und inwieweit der Arbeitnehmer aus der vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung einen Vorteil erlangt, der seine Arbeitsmarktchancen erhöht und sich als geldwerte Verbesserung seiner beruflichen Position darstellt (vgl. BAG NZA 1991, 178, 179; NZA 1994, 937, 940 ; NZA 2002, 551, 552 f) .
Denn bei derartigen Abreden ist in Wahrheit - entgegen dem Wortlaut - kein Darlehen im Rechtssinne gewollt, sondern eine arbeitsvertragliche Vereinbarung über die Tragung der Ausbildungskosten (s. BAG NZA 1991, 178 f;… NJW 2007, 3018 f Rn. 15 ff;… NZA 2009, 435, 438 Rn. 32;… Schmidt aaO 1006).
- BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92
Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung
Auszug aus BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Vereinbarung der Pflicht des Arbeitnehmers zur Rückzahlung oder Erstattung von Ausbildungskosten an den Arbeitgeber für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis vor dem Ablauf einer bestimmten (Bindungs-)Frist endet, allerdings grundsätzlich zulässig und stellt nicht schon für sich genommen eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar (…BAG NJW 2006, 3083, 3085 Rn. 24;… NZA 2009, 435, 438 Rn. 34;… NZA 2009, 666, 667 Rn. 17; s. auch BAG NZA 1994, 937, 938; NJW 2004, 3059, 3060) .Im Rahmen einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und unter Heranziehung der Umstände des Einzelfalles ist zu prüfen, ob die Erstattungspflicht dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben zumutbar ist (BAG NZA 1991, 178, 179; NZA 1994, 937, 938 ; NZA 2002, 551, 552 ; NJW 2004, 3059, 3060 ;… NJW 2006, 3083, 3085 Rn. 25;… NZA 2009, 666, 668 Rn. 17).
Bei dieser Abwägung ist zu berücksichtigen, ob und inwieweit der Arbeitnehmer aus der vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung einen Vorteil erlangt, der seine Arbeitsmarktchancen erhöht und sich als geldwerte Verbesserung seiner beruflichen Position darstellt (vgl. BAG NZA 1991, 178, 179; NZA 1994, 937, 940 ; NZA 2002, 551, 552 f) .
- BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00
Ausbildungskosten eines Copiloten - Vertragskontrolle
Auszug aus BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08
Im Rahmen einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und unter Heranziehung der Umstände des Einzelfalles ist zu prüfen, ob die Erstattungspflicht dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben zumutbar ist (BAG NZA 1991, 178, 179; NZA 1994, 937, 938 ; NZA 2002, 551, 552 ; NJW 2004, 3059, 3060 ;… NJW 2006, 3083, 3085 Rn. 25;… NZA 2009, 666, 668 Rn. 17).Bei dieser Abwägung ist zu berücksichtigen, ob und inwieweit der Arbeitnehmer aus der vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung einen Vorteil erlangt, der seine Arbeitsmarktchancen erhöht und sich als geldwerte Verbesserung seiner beruflichen Position darstellt (vgl. BAG NZA 1991, 178, 179; NZA 1994, 937, 940 ; NZA 2002, 551, 552 f) .
- BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 632/00
Ausbildungskosten - selbständige Handelsvertreterin
Auszug aus BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08
Letzteres ist der Fall, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (st. Rspr.;… vgl. nur Senat, BGHZ 175, 102, 107 f Rn. 19 …und Urteil vom 12. Februar 2009 - III ZR 179/08 -NJW 2009, 1334, 1337 Rn. 29; BAG NZA 2003, 668, 669;… NZA 2009, 435, 438 Rn. 31;… NZA 2009, 666, 667 Rn. 14).Dabei sind derartige Klauseln in Arbeitsverträgen kontrollfähig, weil sich die Erstattungsregelungen im Kern nicht (isoliert) als Regelungen über die Gegenleistung für die erhaltenen Ausbildungsleistungen des Arbeitgebers darstellen, sondern als arbeitsvertragliche Abreden einzustufen sind, die die Vertragsbeendigung durch den Arbeitnehmer faktisch erschweren (BAG NZA 2003, 668, 669).
- BGH, 15.10.1991 - XI ZR 192/90
Verstoß gegen das Transparenzgebot
Auszug aus BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08
Zu Recht weist das Berufungsgericht darauf hin, dass die Regelung in Ziffer 6 des Ausbildungsvertrages (insbesondere: Ziffer 6 Abs. 3) - die der Senat selbständig auslegen kann (BGHZ 163, 321, 323 f) - nicht isoliert, sondern unter Berücksichtigung des gesamten Vertragsinhalts einschließlich der Individualbestandteile und des Zusammenwirkens dieser Klausel mit anderen, nicht angegriffenen Vertragsbestimmungen zu würdigen ist (BGHZ 106, 259, 263 ; 116, 1, 4 ; BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1992 - VIII ARZ 5/92 - NJW 1993, 532 ; jeweils m. w. N.). - BGH, 17.01.2008 - III ZR 74/07
Formularmäßige Vereinbarung der Beschränkung der Kündigung eines privaten …
- BGH, 12.02.2009 - III ZR 179/08
Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung eines Vertragspartners durch eine …
- BGH, 17.01.1989 - XI ZR 54/88
Formularmäßige Vereinbarung der Verzögerung der Wertstellung von Bareinzahlungen …
- BGH, 09.02.1990 - V ZR 200/88
Formularmäßige Beschränkung der Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr einer …
- BGH, 13.12.2001 - I ZR 41/99
Klausurerfordernis
- BGH, 02.12.1992 - VIII ARZ 5/92
Formularmäßige Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen bei …
- BGH, 23.06.1988 - VII ZR 117/87
Unwirksamkeit eines aus Anlaß einer Ausschreibung abgegebenen …
- BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04
Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht
- BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09
Internet-System-Vertrag
a) Die Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 der AGB kann der erkennende Senat selbständig auslegen, weil eine unterschiedliche Auslegung durch verschiedene Berufungsgerichte in Betracht kommt (BGHZ 163, 321, 323 f; Senat, Urteil vom 17. September 2009 - III ZR 207/08 - NJW 2010, 57 Rn. 16; BGH…, Urteil vom 16. Juni 2009 - XI ZR 145/08 - NJW 2009, 3422, 3423 Rn. 20).Vor diesem Hintergrund bedarf es im Rahmen der bei der Überprüfung nach § 307 BGB anzustellenden umfassenden Interessenabwägung (…vgl. etwa Senat, BGHZ 175, 102, 107 f Rn. 19 …sowie Urteile vom 12. Februar 2009 - III ZR 179/08 - NJW 2009, 1334, 1337 Rn. 29 und vom 17. September 2009 aaO S. 58 Rn. 18) eines sachlichen Grundes für die Verwendung einer Vorleistungsklausel regelmäßig auch dann, wenn der Kunde Unternehmer ist (…so auch Dammann aaO; offen gelassen in BGH…, Urteil vom 24. September 2002 aaO;… offen gelassen wohl auch bei Hensen aaO Rn. 17; a.A. OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1988, 1458, 1459;… Kieninger aaO Rn. 21).
Dem Verwender einer formularmäßigen Vertragsbestimmung ist es gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB - auch bei Verwendung der Klausel gegenüber einem Unternehmer (s. § 310 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB) - verwehrt, durch eine einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zu gewähren, da hierin eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners entgegen den Geboten von Treu und Glauben läge (…s. dazu etwa Senat, BGHZ 175, 102, 107 f Rn. 19 sowie Urteile vom 12. Februar 2009 aaO und 17. September 2009 aaO).
- BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12
Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für …
Eine unangemessene Benachteiligung liegt dann vor, wenn der Verwender der Klausel missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne die des Vertragspartners von vornherein hinreichend zu berücksichtigen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1984 - IX ZR 144/83, BGHZ 90, 280, 284; Urteil vom 10. Februar 1993 - XII ZR 74/91, NJW 1993, 1133, 1134; Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 405/96, NJW 1997, 3022, 3023; Urteil vom 1. Februar 2005 - X ZR 10/04, NJW 2005, 1774, 1775; Urteil vom 17. September 2009 - III ZR 207/08, NJW 2010, 57 Rn. 18). - BGH, 26.01.2022 - IV ZR 144/21
Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie
Unangemessen ist die Benachteiligung, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 2009 - III ZR 207/08, NJW 2010, 57 Rn. 18).
- OLG Dresden, 19.08.2014 - 14 U 603/14
Vorauszahlung von Mitgliedsgebühren
Unangemessen ist eine sich im Vergleich zum dispositiven Gesetzesrecht ergebende Benachteiligung dann, wenn der AGB-Verwender durch die einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich seine eigenen Interessen auf Kosten seiner Vertragspartner durchzusetzen versucht, ohne dabei auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und einen angemessenen Ausgleich vorzusehen (BGH NJW 2010, 57). - BGH, 23.09.2010 - III ZR 246/09
Haftung des Veranstalters eines Reit- und Springturniers für die Verletzung eines …
Die genannten Regelungen der Turnierausschreibung kann der erkennende Senat selbständig auslegen, weil eine unterschiedliche Auslegung durch verschiedene Berufungsgerichte in Betracht kommt (BGH, Urteile vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04, BGHZ 163, 321, 323 f …und vom 16. Juni 2009 - XI ZR 145/08, NJW 2009, 3422, 3423 Rn. 20; Senatsurteil vom 17. September 2009 - III ZR 207/08, NJW 2010, 57 Rn. 16). - OLG Düsseldorf, 07.10.2016 - 22 U 79/16
Abbedingung der Preisanpassungsmöglichkeit gem. § 2 Abs. 3 VOB/B durch Allgemeine …
Letzteres ist der Fall, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 2010, Az.: III ZR 207/08, NJW 2010, 57 - 60; Urteil vom 12. Februar 2009, Az.: III ZR 179/08, NJW 2009, 1334 - 1337; Urteil vom 8. Juli 1993, Az.: VII ZR 79/92, NJW 1993, 2738 - 2739 mit weiteren Nachweisen). - LAG Hamm, 29.01.2021 - 1 Sa 954/20
Rückforderung von Fort- und Ausbildungskosten, unangemessene Benachteili-gung, …
Der Arbeitnehmer muss die vorzeitige Lösung des Arbeitsverhältnisses beeinflussen können und es damit in der Hand haben, der Erstattungspflicht durch eigene Betriebstreue zu entgehen (BAG 18.03.2014 - 9 AZR 545/12; 19.02.2004 - 6 AZR 552/02; BGH 17.09.2009 - III ZR 207/08;… ErfKom-Preis, 21. Aufl. 2021, § 611a BGB Rn. 445). - LAG Hamm, 18.05.2018 - 1 Sa 49/18
Formularmäßige Vereinbarung der Rückzahlung von Fortbildungskosten auch im Falle …
Der Arbeitnehmer muss die vorzeitige Lösung des Arbeitsverhältnisses beeinflussen können und es damit in der Hand haben, der Erstattungspflicht durch eigene Betriebstreue zu entgehen (BAG 18.03.2014 - 9 AZR 545/12; 19.02.2004 - 6 AZR 552/02; BGH 17.09.2009 - III ZR 207/08;… ErfKom-Preis, a.a.O., § 611a BGB Rn. 445). - BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 347/14
Kündigung - Klageverzicht - Inhaltskontrolle
Die Prüfung der Unangemessenheit einer Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ist auf die Frage gerichtet, ob der Verwender durch seine Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 14, BAGE 129, 121; BGH 17. September 2009 - III ZR 207/08 - Rn. 18) . - BGH, 13.01.2011 - III ZR 78/10
Auftrag an Autohändler zur Vermittlung eines Kraftfahrzeuges: Rechtsnatur des …
Eine unangemessene Benachteiligung des Kunden im Sinne von § 307 BGB ist gegeben, wenn der Verwender durch eine einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (st. Rspr.;… s. etwa Senatsurteile vom 17. Januar 2008 - III ZR 74/07, BGHZ 175, 102, 107 Rn. 19;… vom 12. Februar 2009 - III ZR 179/08, NJW 2009, 1334, 1337 Rn. 29; vom 17. September 2009 - III ZR 207/08, NJW 2010, 57, 58 Rn. 18;… vom 18. März 2010 - III ZR 254/09, NJW 2010, 3222, 3224 Rn. 23 …und vom 23. September 2010 aaO Rn. 12). - LAG Rheinland-Pfalz, 28.08.2019 - 7 Sa 6/19
Rückzahlungsklausel - AGB-Kontrolle - Studiengebühren
- BGH, 18.03.2010 - III ZR 254/09
Private Arbeitsvermittlung: Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung über …
- OLG Köln, 02.03.2011 - 6 U 165/10
Paketdienste: Vertragsklausel, die eine Aushändigung von Postsendungen an …
- BGH, 20.02.2014 - IX ZR 137/13
Formularmäßiger Darlehensvertrag zu einem Unterrichtsvertrag mit einem privaten …
- BGH, 10.10.2012 - IV ZR 10/11
Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
- BGH, 16.03.2018 - V ZR 306/16
Unangemessene Benachteiligung eines Grundstückkaufers bei Verpflichtung zur …
- OLG Dresden, 20.08.2020 - 4 U 784/20
Löschung eines Beitrags begründet keinen DSGVO-Schadensersatzanspruch
- OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 9a U 15/14
Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit der Regelung zur Herabsetzung des …
- ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12
Rückzahlung eines "Sign-On-Bonus" - Bindungsklausel - Grenzen der …
- BGH, 21.09.2016 - VIII ZR 27/16
Energielieferungsvertrag: Ausgleich einer unangemessenen Benachteiligung bei …
- LG München I, 15.02.2022 - 33 O 4638/21
Teilweise unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen betreffend den …
- BGH, 17.10.2017 - XI ZR 157/16
Darlehensvertrag: Wirksamkeit der formularmäßigen Bestimmung einer …
- OLG Celle, 03.01.2014 - 2 U 164/13
Zahlung einer Vertragsstrafe aus einem geschlossenen Gewerberaummietvertrag …
- OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 16 U 15/14
Wirksame Vereinbarung der vollständigen Zahlung des Flugpreises nach Bestätigung …
- OLG Dresden, 11.12.2019 - 4 U 1680/19
Änderung der Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerkes
- LG Münster, 13.07.2016 - 12 O 359/15
Verwendung der Formulierung zur Vereinbarung der Zahlung des Honorars eines …
- OLG München, 25.04.2018 - 13 U 2823/17
AGB-rechtliche Unwirksamkeit der Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts
- OLG Köln, 04.09.2019 - 16 U 48/19
Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des …
- LAG Hamm, 11.02.2022 - 1 Sa 648/21
Rückforderung von Fort- und Ausbildungskosten; keine ausreichende Differenzierung …
- OLG München, 26.06.2012 - 5 U 2038/11
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Gewährleistungsausschluss ohne so genannte …
- OLG Celle, 26.11.2009 - 8 U 238/08
Umfang und Auslegung einer Transportversicherung; Versicherung von Buchgeld; …
- KG, 02.05.2022 - 8 U 90/21
Umlegung von Bewachungskosten ohne Höhenbegrenzung
- OLG Karlsruhe, 17.04.2015 - 15 U 89/14
- DVAG 44 -, nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne festgelegte …
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 58/14
Rückzahlung von Ausbildungskosten - Eigenkündigung - unzumutbare Benachteiligung
- OLG Saarbrücken, 29.03.2023 - 5 U 72/22
Wirksamkeit von Regelungen in AGB eines Makler-Alleinauftrags
- OLG Frankfurt, 10.12.2021 - 26 W 21/21
Präklusion von neuem Sachvortrag im Verfahren auf Versagung der Vollstreckung …
- OLG Köln, 03.11.2015 - 15 U 93/15
Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung des Leasingnehmers zur Rückgabe des …
- LG Köln, 20.10.2022 - 33 O 258/21
Deutsche Post darf Gültigkeit von Mobiler Briefmarke bzw. Portocode nicht auf 14 …
- KG, 10.09.2012 - 23 U 161/11
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Konzessionsvertrages im …
- LG Bonn, 13.06.2012 - 16 O 4/11
Anspruch eines Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Buchauszug über alle …
- OLG Dresden, 12.05.2020 - 4 U 1523/19
- OLG Dresden, 06.12.2019 - 4 U 2198/19
Änderung der Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerkes
- OLG Hamm, 12.06.2023 - 18 U 43/22
Wirksamkeit eines formularmäßigen "qualifizierten Alleinauftrags" betreffend die …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.09.2013 - 10 Sa 85/13
Rückzahlung von Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Inhaltskontrolle
- LG München I, 28.01.2021 - 12 O 8721/20
Unwirksamkeit von Bedingungen einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung …
- OLG Karlsruhe, 06.06.2014 - 10 U 21/12
Staub von der Nachbarbaustelle: Vermieter haftet nicht für verschmutzte Ware!
- OLG Stuttgart, 28.10.2010 - 2 U 46/10
AGB eines Stromlieferungsvertrages: Wirksamkeit des Sonderkündigungsrechts des …
- LG Hamburg, 14.12.2017 - 309 O 116/16
Notwendigkeit von Banken-Erlaubnis bei qualifiziertem Rangrücktritt
- OLG Frankfurt, 30.12.2014 - 12 U 150/13
Zur Auslegung von Versicherungsbedingungen bei der Berechnung der …
- OLG Frankfurt, 28.06.2022 - 12 U 224/21
Betriebsschließungsversicherung: wirksamer Ausschluss von Corona-Folgen
- AG Donaueschingen, 27.06.2011 - 11 C 64/11
Fitness- und Freizeitanlage - fristlose Kündigung wegen Erkrankung
- LG Heilbronn, 15.07.2020 - 2 S 30/19
Gewerbliche Gerätemiete: Vertragseinbeziehung und Inhaltskontrolle der …
- LG Bochum, 14.02.2012 - 12 O 146/11
Inanspruchnahme eines Mikrofinanzierers für die Ausfälle von Krediten vor dem …
- LG Karlsruhe, 25.10.2019 - 6 O 5/19
Beitragserstattung in gesetzlichen Rentenversicherung und Betriebsrente …
- LG Landshut, 09.08.2018 - 24 O 2699/17
Grenzen der Befreiung von wiederaufgelebter Kommanditistenhaftung durch Vertrag …
- ArbG Hamburg, 24.06.2016 - 10 Ca 40/16
- OLG Schleswig, 01.03.2021 - 7 U 152/20
Berechtigung von Facebook (jetzt Meta) zur Löschung von Posts mit "Hassrede" und …
- LG Rostock, 24.01.2020 - 3 O 1065/18
Berechtigung des sozialen Netzwerks zur Löschung des Profilbildes eines Nutzers
- AG Kassel, 20.01.2022 - 435 C 15/21
Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel - unangemessene Benachteiligung