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   BGH, 28.01.1952 - III ZR 284/51   

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https://dejure.org/1952,383
BGH, 28.01.1952 - III ZR 284/51 (https://dejure.org/1952,383)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1952 - III ZR 284/51 (https://dejure.org/1952,383)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1952 - III ZR 284/51 (https://dejure.org/1952,383)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sorgfaltspflicht beim Überqueren der Fahrbahn mit einem LKW - Beginn der geschlossenen Ortschaft - Begriffsbestimmung einer "geschlossenen Ortschaft" - Erlöschen des Vorfahrtrechts - Bildung eines Verkehrshindernisses beim Überqueren der Straße - Regelwidriges Überqueren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 4, 360
  • NJW 1952, 582
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 05.01.1931 - VI 455/30

    Welche Anforderungen sind an den Führer eines Kraftwagens zu stellen, wenn er ein

    Auszug aus BGH, 28.01.1952 - III ZR 284/51
    Das Berufungsgericht wird jedoch weiter zu berücksichtigen hab en, daß ein keine Summe enthaltender Feststellungsanspruch nicht dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden kann (RGZ 131, 119 ff [125]).
  • RG, 12.03.1931 - VI 453/30

    1. Zur Frage des Vorfahrtsrechts und des Hauptverkehrswegs. 2. Kann die

    Auszug aus BGH, 28.01.1952 - III ZR 284/51
    In einem solchen Falle darf aber ein Kraftfahrer nur unter Anwendung gespanntester Aufmerksamkeit und aller nur irgendwie möglichen Vorsichtsmaßnahmen sein verkehrsgefährdendes Unternehmen durchführen (RGZ 132, 100 ff [102]).
  • RG, 25.04.1939 - 1 D 266/39

    Der Vorfahrtberechtigte, der auf eine Straßenkreuzung zu fährt, darf nicht jede

    Auszug aus BGH, 28.01.1952 - III ZR 284/51
    Daraus folgte für ihn die Verpflichtung, den auf dem Motorrad herannahenden vorfahrtsberechtigten Kläger im Auge zu behalten, während er die Straße überquerte, und sein Verhalten so einzurichten, daß er den Kläger nicht behinderte (RGSt 73, 187 ff [191]; OLG Celle in RechtdKraftf 1949, 25 Nr. 1).
  • BGH, 01.10.1955 - VI ZR 188/54

    Rechtsmittel

    In dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 1952 - III ZR 284/51 - (BGH 4, 360) ist mangels einer damals in der Straßenverkehrsordnung und in der Strassenverkehrszulassungssrdnung enthalten gewesenen gesetzlichen Bestimmung des Begriffs der "geschlossenen Ortschaft" als Anhalt für die Auslegung der Begriff der "geschlossenen Ortslage" in § 13 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die einstweilige Neuregelung des Strassenwesens und der Strassenverwaltung vom 7. Dezember 1934 (RGBl I S. 1237) verwertet.

    Das gilt nicht nur für den der Entscheidung in BGHZ 4, 360 zugrunde liegenden Fall, dass der Bereich der geschlossenen Ortschaft über das Gebiet zwische den Ortstafeln hinausreicht, sondern es muss auch zwischen den Ortstafeln jeweils darauf ankommen, ob dazwischen befindliches unbebautes Gelände eine solche Ausdehnung besass, dass ein Zusammenhang der bebauten Teile des Gemeindebezirks nach aussen nicht mehr derart erkennbar war, dass mit einer Gefährdung von Menschen, so wie in Ortschaften, gerechnet werden musste (BayObLG 11.2.53 in DAR 1953, 100).

  • BGH, 10.06.1965 - III ZR 239/63

    Abgrenzung zwischen einem Anspruch aus einem Darlehen und einem

    Das ist das Ergebnis einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 3, 75; 4, 364 [BGH 28.01.1952 - III ZR 284/51]; BGH LM HGB § 335 Nr. 1; UmstG § 16 Nr. 14).
  • BGH, 10.12.1952 - VI ZR 17/52
    Im übrigen würde eine Anwendung der von der Rechtsprechung des Reichsgerichts für das Fehten eines Verschuldens eines Beamten bei Amtspflichtverletzungen entwickelten Grundsätze, auf die sich der Kläger anscheinend berufen will, hier schon deshalb nicht in Frage kommen, weil diese Grundsätze keinesfalls ausdehnend auf andere Haftungstatbestände übertragen werden können (Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 1952 - III ZR 284/51 - VerkRSamml 4, 223 [228], insoweit in BGHZ 4, 360 nicht abgedruckt).
  • BGH, 10.11.1952 - VI ZR 45/52
    Ebenso wie der Vorfahrtberechtigte nicht auf sein Vorfahrtrecht pochen darf und daher verpflichtet ist, von der Durchführung der Vorfahrt dann Abstand zu nehmen, wenn er bei gehöriger Aufmerksamkeit rechtzeitig hätte erkennen müssen, daß der Wartepflichtige das Vorfahrtrecht verletzen werde (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 1952 - III ZR 284/51 - VerkRSamml 4, 223 [226] - insoweit in BGHZ 4, 360 nicht mit abgedruckt - mit weiteren Nachweisen), darf auch, wie der Revision zuzugeben ist, der auf der Strasse befindliche Verkehrsteilnehmer gegenüber dem aus einem Grundstück auf die Strasse Ausfahrenden von seinem Recht, seine Fahrt mit unverminderter Geschwindigkeit fortzusetzen, keine mißbräuchliche Benutzung machen.
  • BGH, 14.01.1958 - VI ZR 294/56

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden LKW mit einem im

    Es ist normalerweise gebräuchlich, daß der von rechts kommende Fahrer, der nach links einbiegt, wenn es die Verkehrslage gestattet, bis zur Mitte der Fahrbahn vorfährt, um den fließenden Verkehr vorbei zu lassen (BGH III ZR 284/51 vom 28. Januar 1952 = VRS 4, 223, 226; insofern nicht abgedruckt in BGHZ 4, 361 und NJW 1952, 582; nur einschlägiger Leitsatz bei LM Nr. 3 zu § 13 StVO).
  • BGH, 30.12.1955 - VI ZR 264/54

    Rechtsmittel

    Ein Verkehrszeichen kann, wenn die für die Aufstellung geltenden Voraussetzungen nicht vorliegen, die Rechtslage an der Straße nicht entgegen dem Gesetz gestalten (BGHZ 4, 360 [362] sowie Urteil des erkennenden Senats vom 1. Oktober 1955 - VI ZR 188/54 -, NJW 1955, 1037).
  • BGH, 07.05.1953 - 4 StR 21/53

    Rechtsmittel

    Die Strafkammer ist zutreffend davon ausgegangen, dass für den Beginn einer geschlossenen Ortschaft nicht die amtliche Kennzeichnung, sondern die tatsächliche Art der Bebauung massgebend ist (vgl. BGH 4 StR 348/51 vom 31. August 1951 = VRS 4, 137, II ZR 284/51 vom 28. Januar 1952 = NJW 1952, 582), und dass der Angeklagte daher an der Unfallstelle die nach § 9 Abs. 1 a StVO zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/st überschritten hat.
  • BGH, 11.02.1952 - III ZR 13/51

    Rechtsmittel

    Wird von diesen in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ausgegangen, von denen abzuweichen der Senat keine Veranlassung hat (vgl. das zum Abdruck bestimmte Urteil des Senats vom 28. Januar 1952 - III ZR 284/51 -), so ist ein für den Unfall ursächliches Mitverschulden des Klägers nach den Feststellungen des Berufungsgerichts hier nicht gegeben.
  • BGH, 10.06.1953 - VI ZR 165/52
    Auf die Revision des Beklagten ist das Urteil des Oberlandesgerichts durch Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 1952 - III ZR 284/51 - (abgedruckt BGHZ 4, 360, ausführlicher: VerkRSamml 4, 223) aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden.
  • BGH, 18.10.1960 - VI ZR 176/59

    Einschränkung des Vertrauens auf die richtige Verhaltensweise anderer

    Er muß aber von der Durchführung der Vorfahrt Abstand nehmen, wenn die Verkehrslage schwierig wird und ihm Anhaltspunkte zu der Befürchtung gibt, der Wartepflichtige werde möglicherweise sein Vorrecht verletzen(Urteil des erkennenden Senats vom 2. Juni 1954 - VI ZR 263/53 - LM § 13 StVO HIN 11; BGH Urteil vom 28. Januar 1952 - III ZR 284/51 - VRS 4, 223).
  • BGH, 14.10.1953 - VI ZR 103/52
  • BGH, 23.09.1958 - VI ZR 171/57
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