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   BGH, 28.05.2015 - III ZR 318/14   

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https://dejure.org/2015,13727
BGH, 28.05.2015 - III ZR 318/14 (https://dejure.org/2015,13727)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2015 - III ZR 318/14 (https://dejure.org/2015,13727)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2015 - III ZR 318/14 (https://dejure.org/2015,13727)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 544 Abs. 7 ZPO, § 522 Abs. 2 ZPO, § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 611 Abs. 1 BGB, § 631 Abs. 1 BGB, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Kosten für die Durchführung einer Marketingveranstaltung für ein Heparinpräparat in Ungarn und Rumänien

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Kosten für die Durchführung einer Marketingveranstaltung für ein Heparinpräparat in Ungarn und Rumänien

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Darlegungslast - und ihre Überstrapazierung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.04.2013 - III ZR 80/12

    Haftung des als Mittelverwendungskontrolleur in einem Kapitalanlagemodell tätigen

    Auszug aus BGH, 28.05.2015 - III ZR 318/14
    Dabei muss das Gericht aufgrund dieser Darstellung nur in die Lage versetzt werden zu beurteilen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (z. B. Senatsurteil vom 11. April 2013 - III ZR 80/12, juris Rn. 41 m. umfangr. w. N.).
  • BGH, 25.11.2021 - III ZR 202/20

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen

    Sind diese Anforderungen erfüllt, ist es Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten und dabei gegebenenfalls die benannten Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach weiteren Einzelheiten zu befragen oder einem Sachverständigen die beweiserheblichen Streitfragen zu unterbreiten (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 11. April 2013 - III ZR 80/12, juris Rn. 41; Beschluss vom 28. Mai 2015 - III ZR 318/14, juris Rn. 6; BGH, Beschlüsse vom 25. September 2018 - VI ZR 234/17, VersR 2019, 568 Rn. 8; vom 26. März 2019 - VI ZR 163/17, VersR 2019, 835 Rn. 11 und vom 28. Januar 2020 aaO Rn. 7 ff).
  • OLG Dresden, 28.06.2018 - 8 U 1802/17

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess

    Nach der bereits oben dargestellten ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 28.05.2013, III ZR 318/14) genügt eine Partei ihrer Darlegungslast bereits dadurch, dass sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen.
  • BGH, 15.10.2015 - V ZR 52/15

    Nichtzulassungsbeschwerde im Rahmen eriner einstweiligen Verfügung zur Eintragung

    Liegen diese Voraussetzungen - wie hier - nicht vor, ist es Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten und dabei gegebenenfalls die benannten Zeugen nach weiteren Einzelheiten zu befragen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. Mai 2015 - III ZR 318/14, juris Rn. 6; Beschluss vom 23. April 2015 - VII ZR 163/14, BauR 2015, 1325 Rn. 19 jeweils mwN).
  • OLG München, 17.08.2017 - 23 U 3651/16

    Schadensersatzanspruch aufgrund fehlerhafter Materiallieferung

    In der Regel wird sie nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte vorliegen (BGH, Beschluss vom 28.05.2015, III ZR 318/14, juris Tz. 8; BGH NZG 2016, S. 658, 659 Tz. 20, je m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 64/15

    Haftung bei Kfz-Unfall: Vertrauen des Wartepflichtigen auf ein Abbiegen des

    Dabei muss das Gericht aufgrund dieser Darstellung in die Lage versetzt werden zu beurteilen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2015 - III ZR 318/14, juris, mwN.).
  • KG, 16.07.2015 - 12 U 148/13

    Rechtliches Gehör: Nichtbeachtung entscheidungserheblicher Beweisangebote einer

    Dabei muss das Gericht aufgrund dieser Darstellung nur in die Lage versetzt werden zu beurteilen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (BGH, Beschluss vom 28.05.2015, -III ZR 318/14 m. w. N, hier und nachfolgend zitiert nach juris).
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