Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.06.1984

Rechtsprechung
   BGH, 04.10.1984 - III ZR 50/83   

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BGH, 04.10.1984 - III ZR 50/83 (https://dejure.org/1984,1221)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1984 - III ZR 50/83 (https://dejure.org/1984,1221)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1984 - III ZR 50/83 (https://dejure.org/1984,1221)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Honorarforderungen eines Rechtsanwalts - Schadensersatz aufgrund fehlerhafter Prozessführungen - Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 39
  • AnwBl 1985, 199
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64

    Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme

    Auszug aus BGH, 04.10.1984 - III ZR 50/83
    Die Sache muß insoweit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden, weil das Berufungsgericht - von seinem Standpunkt aus zu Recht - die Behauptungen des Beklagten über ihm zustehende Schadensersatzansprüche, soweit sie vom Feststellungsantrag erfaßt sind, materiell-rechtlich nicht geprüft hat und die Sache daher insoweit nicht entscheidungsreif ist (vgl. BGHZ 46, 281, 284 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 275/69

    Erledigung eines Feststellungsantrags bezüglich des Nichtbestehens von

    Auszug aus BGH, 04.10.1984 - III ZR 50/83
    Nach der vom Berufungsgericht zugrunde gelegten und allgemein anerkannten Auffassung kann sich das nach § 256 ZPO vorausgesetzte rechtliche Interesse des Klägers an der alsbaldigen Feststellung eines Rechtsverhältnisses daraus ergeben, daß sich jemand einer Forderung gegen ihn berühmt (BGH, Urteil vom 13. Juli 1971 - VI ZR 275/69 - LM ZPO § 256 Nr. 99; Stein/Jonas/Schumann/Leipold ZPO 19. Aufl. § 256 Anm. III 1 a).
  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 253/08

    Bundesweites Stadionverbot bestätigt

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 4. Oktober 1984, III ZR 50/83, VersR 1985, 39) kann auch die Schädigung anderer Rechtsgüter als die des Vermögens, z.B. die Ehre, ein rechtliches Interesse im Sinne des § 256 ZPO begründen.
  • BGH, 10.10.1991 - IX ZR 38/91

    Feststellungsinteresse eines Rechtsanwalts an Nichtbestehen einer Regreßpflicht

    Eine solche Gefährdung liegt in der Regel schon darin, daß der Beklagte sich eines.Anspruchs gegen den Kläger berühmt (BGH, Urt. v. 13. Juni 1971 - VI ZR 275/69, LM ZPO § 256 Nr. 99; Urt. v. 4. Oktober 1984 - III ZR 50/83, VersR 1985, 39).

    Besteht das Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 ZPO somit schon aufgrund des Schreibens vom 1. Juli 1988, braucht nicht mehr darauf eingegangen zu werden, ob die Kläger durch Äußerungen der Beklagten in den Gesellschafterversammlungen gegenüber Dritten in ihrer beruflichen Stellung beeinträchtigt worden sind (vgl. dazu BGH, Urt. v. 4. Oktober 1984 - III ZR 50/83, VersR 1985, 39).

  • LG Hamburg, 04.11.2016 - 313 O 328/15

    Anspruchsberühmung bei Verweis auf moralische Schuld

    Dies ist bei einer - wie hier vorliegenden - negativen Feststellungsklage der Fall, wenn sich der Beklagte gem. § 256 ZPO eines Anspruches gegenüber dem Kläger berühmt (BGH Urteil vom 4. Oktober 1984, III ZR 50/83, Rn. 11, juris).

    Dieses Berühmen muss eine "fühlbare Beeinträchtigung" (vgl. BGH VersR 1985, S. 39) bzw. eine "besondere Betroffenheit" (BGH NJW 1992, S. 436) mit sich bringen, denn dem Kläger muss durch die bestehende Unsicherheit ein wirklicher Nachteil, nicht nur eine bloße Lästigkeit drohen.

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   BGH, 28.06.1984 - III ZR 50/83   

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BGH, 28.06.1984 - III ZR 50/83 (https://dejure.org/1984,16437)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1984 - III ZR 50/83 (https://dejure.org/1984,16437)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1984 - III ZR 50/83 (https://dejure.org/1984,16437)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 28.06.1984 - III ZR 50/83
    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Dr. Tidow, Kröner, Boujong und Dr. Engelhardt am 28. Juni 1984 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39).
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