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   BGH, 11.07.1963 - III ZR 55/62   

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BGH, 11.07.1963 - III ZR 55/62 (https://dejure.org/1963,241)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1963 - III ZR 55/62 (https://dejure.org/1963,241)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1963 - III ZR 55/62 (https://dejure.org/1963,241)
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Clubhaus

Enteignender Eingriff, Immissionen

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 2020
  • MDR 1963, 991
  • WM 1963, 1121
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.1962 - III ZR 187/61

    Verkehrsunfall durch ausländischen Panzer

    Auszug aus BGH, 11.07.1963 - III ZR 55/62
    Berufungsgerichts, die Organe der Streitkräfte hätten schuldhaft gehandelt' f ührt:eine;"hoheitlich 'öffentlichen-ihie-sse â- fliegende'â- â- 'â- öder selbst eine hoheitlich genehmigte «- -private .gewerbliche Tätigkeit .'zu über-u' i;;.; mäßigen immiesi'ohejd.» so; .begründet dieser 0mstand" regelmäßig mindestensâ- ..â- insoweit kein Verschulden als die Einwirkungen durch die Tätigkeit notwendig verursacht wer den ;eben deshalbwird de m v o n ihnen Betroffenen der vom Nachweis eines Verschuldens unabhängige Entschädigungsanspruch zuerkannto Allerdings entfällt nicht» wie die Revision der Beklagten meint jedes Verschulden der Organe der Streitkräfte deshalb, weil der Betrieb des Clubs deren hoheitlicher Tätigkeit zuzurechnen isto Nach Art. 8 Abs« 4 BV ist die Rechtslage so zu beurteilen, wie wenn unter sonst gleichen Voraussetzungen die Bundeswehr den Club betreiben würdeo Dabei ist es unerheblich, ob die St re itk räfte etwa auf -Gmndderbestehenden Staats vor----- - träge oder der tatsächlich bestehenden Verhältnisse in gewissen Beziehungen freier gestellt sind als die Bundeswehr o. Denn wie der erkennende Senat in BGHZ 38, 21 aus gesprochen hat, kann das Verhalten von Angehörigen der 'Stationierungsstreitkräfte selbst dann haftungsrechtlich als unerlaubte Handlung gewertet werden, wenn es infolge einer den Streitkräften durch Staatsvertrag eingeräumten Befreiung von der Einhaltung deirfcseller Vorschriften nicht rechtswidrig isto.
  • BGH, 05.03.1963 - VI ZR 61/62

    Drahtzieher

    Auszug aus BGH, 11.07.1963 - III ZR 55/62
    'Sdhme.isdns':dld zuerkannt :, adch wähn die > Voraussetzungen des | :84? BGB nicht:erlülit :waren fBGH2 36, d49t 354 iherrenreiter-li'all) p;3P |'fi: '' iÖ (unbefugter Gebrauch eines Runstfernamens); 35»:363, 367 (Ginseng-Fal neuerdings Urteile vom: 5oiMärz '1963 VI 2R 55/62 und VI ZR 61/62 = lit 1963> 902 u, 904; vglo 'hiehzü auch Bötticher, Die Einschränkung des Ersatzes immateriellen Schadens und der Genugtuungsanspruch wegen Persönlichkeitsminderung indlBEt 1963? 353)o In all diesen Fällen sind Rechtsgüter als verletzt angesehen worden, die in § 84? BGB nicht aufgeführt sind, nämlich der Ifame, der gute Auf, die Ehre, das gesellschaftliche Ansehen» Die Frage, ob ein Schmerzensgeld ohne:Rücksicht auf die einschränkenden Vöraussetäungen des § 84? BGB auch dann gewährt werden kann, wenn eine rechtswidrige Handlung sich zwar gegen das körperliche Wohbefinden richtet, also das in § 847 BGB geschützte Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit betrifft, aber nicht zu einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit geführt hat, ist., soviel ersichtlich, bislang von der obergeriehtliehen Rechtsprechung nicht behandelt wordene Sie bedarf auch im vorliegenden Falle keiner Entscheidung« Der Kläger hat nämlich die- Belästigungen, mindestens soweit sie nicht zu einer Verletzung des Körpers'oder .der Gesundheit bei ihm oder seiner Ehefrau geführt haben, zur Grundlage eines vermögensrechtlichen Anspruchs gemacht, in dem er sich, wie äusgefü'hrt , auf eine; Minderung des , Mutzungswerts seines Grundstücks beruft« Diese Minderung beruht gerade auf; den Beiäs mit 'denen: der Kläger auch den Schmerzensgeldanspruch wegen Ertragene, der Belästigungen: durch.
  • BGH, 15.04.1959 - V ZR 3/58

    Ortsüblichkeit von Immissionen

    Auszug aus BGH, 11.07.1963 - III ZR 55/62
    3° Bei der Eröffnung ünd-ühterhaltung des Clubs handelt es sich um eine :Angelegenheit der rf: deren hoheitlicher Charakter sich aus dem militärischen Gewaltvorhältnie ergibt»:Gegenüber dieftdr; hoheitlichen s| Betätigung'''#«?/ Beöht-Zihigsmöcht;:-!'st dem Kläger der zur Ab-? wahr übermäßiger Immissionen nach" §§ 1004» 903, 906 BGB sonst gegebene ünterlassungsanspruch grundsätzlich versagt (BGBse g r K § 906 Anm» 4, 29;"RGZJ59? 129j 133; BGHZ;29, :3i4, 31Tli :er kann nicht die Einstellung des Clubbetriebs verlangen» In Fällen dieser Art tritt, wie der erkennende Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts, insbesondere in seinem Urteil BGBZ â- 56, 366, 369, 370 eingehend begründet hat, an die Stelle des Ünterlassungsanspruchs ein vom Rachweis eines Verschuldens des "Störend") unabhängiger Entschädigungsansprüche, Dieser kann auch für die Zeit vor der Klageerhebüng gelt end-gemacht.'.werden'' (BGHZ 15? 146, 3 50) 0 Er setzt lediglich Immissionen, die das ortsübliche Maß überschreiten und zu einer wesentlichen Beeinträchtigung führen, und nicht, wie der von der Rechtsprechung entwickelte und in der Reufassung des §.- 906 Abs» 2 BGB geregelte Ausgleichsanspruch für ortsübliche Immissionen, eineuschwere Beeinträchtigung (BGHZ 30, 273, 280) vorausi Dem Kläger steht daher.ein Anspruch auf Entschädigung für die Vermögensnachteile zu ;.
  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99

    Frankfurter Drogenhilfezentrum

    Ähnlich wie der Lärm von Besuchern eines Clubs, der auf der Straße beim An- und Abfahren verursacht wird (BGH, Urt. v. 11. Juni 1963, III ZR 55/62, NJW 1963, 2020), oder Beeinträchtigungen durch an einer Bushaltestelle wartende Fahrgäste (Senat, Urt. v. 21. September 1960, V ZR 89/59, JZ 1961, 498) sind derartige Umstände mit dem Drogenhilfezentrum typischerweise verbunden und ihm daher zuzurechnen.
  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 11/83

    Umfang der Entschädigung für übermäßige Geruchsbelästigungen durch eine

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 11. Juli 1963 - III ZR 55/62 - (NJW 1963, 2020 = LM § 906 BGB Nr. 17) einem Grundstückseigentümer, der von übermäßigen Geräusch- und Geruchsimmissionen aus einem hoheitlich betriebenen Clubhaus der Stationierungsstreitkräfte betroffen wurde, eine Entschädigung für die Einbuße, die "der monatliche Nutzungswert des Grundstücks" erlitt, zugebilligt.

    Durch diese Rechtsprechung wird jedoch die im Senatsurteil vom 11. Juli 1963 a.a.O. bejahte Entschädigungsfähigkeit von vorübergehenden Nutzungsbeeinträchtigungen, die der Eigentümer eines Hausgrundstücks durch unzumutbare Immissionen aus einer hoheitlich betriebenen Einrichtung erleidet, im Ergebnis nicht in Frage gestellt.

    In einigen der angeführten Urteilen wird schon darauf hingewiesen, daß zwischen den dort entschiedenen Fällen und dem Sachverhalt des Clubhaus-Urteils des erkennenden Senats vom 11. Juli 1963 (aaO) entscheidungserhebliche Unterschiede bestehen (BGHZ 63, 393, 396/7; 66, 277, 282; 75, 366, 375; 76, 179, 182; 86, 128, 133).

  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    In derselben Linie liegt die Entscheidung des Senats vom 11. Juli 1963 (III ZR 55/62 = NJW 1963, 2020 und BGH WarnR 1963 Nr. 166), wonach der Eigentümer eines Villengrundstücks, dessen Wert durch übermäßige Einwirkungen gemindert war, die er nicht verhindern konnte, eine Entschädigung auch dann verlangen kann, wenn er die Villa weiter benutzt und sie nicht zu einem Minderwert verkauft oder vermietet hat.
  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Substanz- und Nutzungswert eines Kraftwagens, oft auch der Wohnwert eines Hauses (BGHZ 40, 350 [BGH 30.09.1963 - III ZR 137/62] ; BGH LM § 906 BGB Nr. 17 = NJW 1963, 2020) lassen sich nach objektiven Maßstäben bewerten.
  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    In diesem Fall ist die Möglichkeit einer objektiven Bemessung der Minderung des Nutzungswertes dadurch gegeben, daß geprüft wird, welchen Minderertrag der Eigentümer bei einer Vermietung der Wohnung erzielt hätte (LM BGB § 906 Nr. 17 = NJW 1963, 2020).

    Aus dieser Rechtsprechung sind insbesondere solche Fälle einschlägig, in der sich der von dem Schadensereignis Betroffene entschlossen hatte, die weniger wertvolle Sache weiter zu benutzen (BGHZ 35, 396 [398] - merkantiler Minderwert - LM BGB § 906 Nr. 17 = NJW 1963, 2020 - Villengrundstück -).

  • BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80

    Nachbarrecht - Lärm - Mittelbarer Störer - Zumutbare Maßnahmen

    Im Ansatzpunkt verkennt auch das BerGer. nicht, daß die Bekl. als mittelbare Störerin für das Verhalten der Lastkraftwagenfahrer verantwortlich sein kann, sofern die Beeinträchtigungen, deren Unterlassung begehrt wird, adäquat ursächlich durch ihren Betrieb veranlaßt sind (was hier nicht zweifelhaft ist) und sie in der Lage ist, solche Störungen zu verhindern (vgl. BGH, NJW 1960, 2335; WM 1962, 765; NJW 1962, 1342; 1963, 2020; 1973, 326 m. w. Nachw.).
  • BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84

    Deliktische Haftung - Eingriff in Sacheigentum - Vorübergehende Unbenutzbarkeit -

    a) Der III. Zivilsenat hat durch Urteil vom 11. Juli 1963, III ZR 55/62, NJW 1963, 2020 = LM BGB § 906 Nr. 17 einem Grundstückseigentümer, der von übermäßigen Geräusch- und Geruchsimmissionen aus einem hoheitlich betriebenen Clubhaus der Stationierungsstreitkräfte betroffen wurde, zwar keinen Vermögensschadensersatz, wohl aber eine Entschädigung für die Einbuße zugebilligt, die "der monatliche Nutzungswert des Grundstücks" erlitt.

    a) In dem erwähnten, eine abstrakte Nutzungs-Entschädigung für die vorübergehende Unbenutzbarkeit eines selbstgenutzten Hauses zusprechenden Urteil vom 14. Juni 1967, VIII ZR 268/64, NJW 1967, 1803 hat der VIII. Zivilsenat an das - ebenfalls bereits erwähnte - Urteil des III. Zivilsenats vom 11. Juli 1963, III ZR 55/62, NJW 1963, 2020 (Clubhaus-Fall) angeknüpft, das aber die - analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zu beurteilende - Frage einer Entschädigung für zu duldende (hoheitliche) Geräusch- und Geruchsimmisssionen betraf.

  • BGH, 28.02.1980 - VII ZR 183/79

    Schadensersatz für vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Schwimmbades

    Im "Clubhaus-Fall" (NJW 1963, 2020) hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zwar einem Hauseigentümer eine Entschädigung nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zuerkannt, weil er übermäßige Immissionen dulden mußte, die von einem in der Nachbarschaft eröffneten Clubbetrieb der Stationierungsstreitkräfte ausgingen.
  • BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80

    Schadensersatz für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines

    Der Revision ist einzuräumen, daß die Rechtsprechung die Vorenthaltung oder Beeinträchtigung der Gebrauchsmöglichkeit oder des Besitzes von Grundstücken im Einzelfall als Vermögensschaden bewertet hat (BGH Urteile vom 11. Juli 1963 - III ZR 55/62 = LM BGB § 906 Nr. 17 = NJW 1963, 2020 = WM 1963, 1121; Senatsurteil vom 14. Juni 1967 - VIII ZR 268/64 = LM BGB § 556 Nr. 2 = NJW 1967, 1803 = WM 1967, 749).
  • BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77

    Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als

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  • BGH, 15.06.1967 - III ZR 23/65

    Bürgerlichrechtlicher Aufopferungsanspruch und öffentlichrechtlicher

  • AG Brandenburg, 20.10.2003 - 32 C 538/01

    Maßnahmen zur Sicherstellung der Verhinderung des Austrittes von Küchengerüchen

  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 10/83

    Entschädigungsanspruch wegen Geruchsimmissionen einer Kläranlage - Rechtsfigur

  • BGH, 14.05.1976 - V ZR 157/74

    Entgehende Gebrauchsvorteile beim Schuldnerverzug

  • BVerwG, 12.10.1978 - 2 C 6.78
  • BGH, 12.02.1975 - VIII ZR 131/73

    Pelzmantel - § 463 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 253 BGB, vorübergehender

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2007 - 1 ME 61/07

    Bestehen eines Abwehranspruchs gegen den Betrieb einer Drogenberatungsstelle in

  • BGH, 15.06.1977 - V ZR 44/75

    Fluglärm

  • BGH, 14.06.1967 - VIII ZR 268/64

    Voraussetzungen für einen Anspruch aus unerlaubter Handlung - Rechtmäßigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1985 - 15 A 2856/83

    Parkanlage; Anlegen; Wohngebäude; Nähe

  • LG Siegen, 01.06.2012 - 2 O 435/11

    Duldungspflicht von Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen in einer

  • BGH, 22.05.1967 - III ZR 124/66

    Eigentumsgarantie und Nachbarrecht

  • BGH, 26.06.1972 - III ZR 16/70

    Verjährung - Verjährung von Schadenersatzansprüchen - Fortdauernde Handlung -

  • BGH, 18.06.1979 - VII ZR 172/78

    Voraussetzungen für einen Anspruch aus unerlaubter Handlung - Ausgleich solcher

  • BGH, 07.11.1974 - III ZR 107/72

    Durch Bergbau verursachter Personenschaden

  • BGH, 12.02.1971 - V ZR 115/68

    Anspruch auf Ersatz des Schadens dem Grunde nach - Wahrung und Ausübung einer

  • BGH, 12.02.1975 - II ZR 131/73
  • BGH, 11.07.1968 - III ZR 33/66

    Rechtliches Interesse für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage sei schon aus

  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 153/75

    Schadensersatz infolge Beeinträchtigung des Eigentums (eingerichteter und

  • OLG Koblenz, 15.08.2000 - 3 U 1689/99

    Begriff des Störers bei wildem Plakatieren

  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 226/81

    Entscheidung über die Kosten nach Erledigung der Hauptsache -

  • VG Berlin, 17.12.1974 - XII A 204.67

    Mit einer Anfechtungsklage verbundene Verpflichtungsklage ; Anspruch auf

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