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   BGH, 26.04.1990 - III ZR 56/89   

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https://dejure.org/1990,3385
BGH, 26.04.1990 - III ZR 56/89 (https://dejure.org/1990,3385)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1990 - III ZR 56/89 (https://dejure.org/1990,3385)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1990 - III ZR 56/89 (https://dejure.org/1990,3385)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Aussicht der Revision auf Erfolg - Verstoß gegen den deutschen ordre public

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einwendungen gegen einen Schiedsspruch - ordre public - rechtliches Gehör

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.07.1972 - VI ZR 114/71

    Abtretung des Anspruchs eines Angestellten auf bezahlten Urlaub

    Auszug aus BGH, 26.04.1990 - III ZR 56/89
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verkäufer eines nur der Gattung nach bestimmten Gegenstandes sein Unvermögen nach deutschem Recht (§ 279 BGB) unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu vertreten hat, etwa wenn infolge nicht vorhersehbarer Umstände so erhebliche Leistungshindernisse entstanden sind, daß dem Schuldner die Beschaffung nicht mehr zugemutet werden kann (RGZ 57, 116; 88, 172; 108, 158; BGH NJW 1972, 1703).
  • RG, 21.03.1916 - II 473/15

    Unerschwinglichkeit der Leistung als Befreiungsgrund

    Auszug aus BGH, 26.04.1990 - III ZR 56/89
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verkäufer eines nur der Gattung nach bestimmten Gegenstandes sein Unvermögen nach deutschem Recht (§ 279 BGB) unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu vertreten hat, etwa wenn infolge nicht vorhersehbarer Umstände so erhebliche Leistungshindernisse entstanden sind, daß dem Schuldner die Beschaffung nicht mehr zugemutet werden kann (RGZ 57, 116; 88, 172; 108, 158; BGH NJW 1972, 1703).
  • RG, 30.04.1924 - I 540/23

    Hat bei einem Fixgeschäft der Rücktretende zur Begründung seines Rücktrittsrechts

    Auszug aus BGH, 26.04.1990 - III ZR 56/89
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verkäufer eines nur der Gattung nach bestimmten Gegenstandes sein Unvermögen nach deutschem Recht (§ 279 BGB) unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu vertreten hat, etwa wenn infolge nicht vorhersehbarer Umstände so erhebliche Leistungshindernisse entstanden sind, daß dem Schuldner die Beschaffung nicht mehr zugemutet werden kann (RGZ 57, 116; 88, 172; 108, 158; BGH NJW 1972, 1703).
  • RG, 23.02.1904 - II 398/03

    Erfordert § 279 B.G.B. schlechthin den Untergang der ganzen Gattung, oder reicht

    Auszug aus BGH, 26.04.1990 - III ZR 56/89
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verkäufer eines nur der Gattung nach bestimmten Gegenstandes sein Unvermögen nach deutschem Recht (§ 279 BGB) unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu vertreten hat, etwa wenn infolge nicht vorhersehbarer Umstände so erhebliche Leistungshindernisse entstanden sind, daß dem Schuldner die Beschaffung nicht mehr zugemutet werden kann (RGZ 57, 116; 88, 172; 108, 158; BGH NJW 1972, 1703).
  • BGH, 10.05.1984 - III ZR 206/82

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

    Auszug aus BGH, 26.04.1990 - III ZR 56/89
    Die Rechtsprechung des Senats, nach der Einwendungen gegen einen ausländischen Schiedsspruch, die im Ausland mit einem fristgebundenden Rechtsbehelf geltend zu machen gewesen wären, aber nicht geltend gemacht wurden, für das inländische Verfahren der Vollstreckbarerklärung verloren sind (Senaturteil vom 10. Mai 1984 - III ZR 206/82 - WM 1984, 114), gilt außerhalb des § 1044 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (und des ihm entsprechenden Art. V (1) Buchst. d UNÜ) für irreguläre Vorkommnisse im Laufe des Schiedsverfahrens nur, soweit sie lediglich nach dem Recht des Schiedsverfahrenslandes einen Fehler darstellen, nicht also auch, soweit sie § 1044 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 (oder den entsprechenden Bestimmungen des UNÜ) zu subsumieren sind (Stein/Jonas/Schlosser, ZPO 20. Aufl., § 1044 Rn. 14).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 26.04.1990 - III ZR 56/89
    Die Revision hat auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).
  • OLG Hamburg, 26.01.1989 - 6 U 71/88
    Auszug aus BGH, 26.04.1990 - III ZR 56/89
    Die Revision der Antragsgegnerin und Beklagten gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu Hamburg, 6. Zivilsenat, vom 26. Januar 1989 - 6 U 71/88 - wird nicht angenommen.
  • BGH, 21.12.2023 - I ZB 37/23

    Fehlentscheidungen in der Sache sind bei Schiedssprüchen hinzunehmen!

    Für die weiteren in § 1044 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 ZPO aF aufgeführten Fälle, in denen als Gründe für die Ablehnung eines Antrags auf Vollstreckbarerklärung ein Verstoß gegen den ordre public (Nr. 2), eine fehlende ordnungsgemäße Vertretung (Nr. 3) sowie eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Nr. 4) genannt wurden, lehnte der Bundesgerichtshof dagegen eine allgemeine Präklusionswirkung immer schon ab (zu § 1044 Abs. 2 Nr. 4 ZPO aF vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 1990 - III ZR 56/89, IPRspr 1990, 508 [juris Rn. 7]; Urteil vom 14. Mai 1992 - III ZR 169/90, NJW 1992, 2299 [juris Rn. 10]).
  • BGH, 16.12.2010 - III ZB 100/09

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Einwand der

    Vielmehr bezog sich die Rechtsprechung in erster Linie auf § 1044 Abs. 2 Nr. 1 ZPO a.F. Außerhalb von dessen Anwendungsbereich galt die Präklusionswirkung für Einwendungen gegen den Schiedsspruch nur, soweit sie lediglich nach dem Recht des Schiedsverfahrenslandes einen Fehler darstellten, nicht aber auch, soweit sie unter die weiteren in § 1044 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 ZPO a.F. aufgeführten Fälle, in denen vormals ein Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs abgelehnt werden konnte, zu subsumieren waren (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. April 1990 - III ZR 56/89, BGHR ZPO § 1044 Abs. 2 Nr. 4 qualifizierte Mehrheit 1; und 23. Mai 1991, aaO; Urteil vom 14. Mai 1992 - III ZR 169/90, NJW 1992, 2299; siehe auch BGH, Urteil vom 7. Januar 1971, aaO S. 173), wobei der Senat allerdings bei der Prüfung der Frage, ob die Anerkennung eines Schiedsspruchs einen Verstoß gegen den deutschen ordre public (§ 1044 Abs. 2 Nr. 2 ZPO a.F.) darstellt, die ausländischen Rechtsschutzmöglichkeiten im Einzelfall mitberücksichtigt hat (Beschluss vom 12. Juli 1990 - III ZR 218/89, BGHR ZPO § 1044 Abs. 2 Nr. 2 Befangenheit 1; Urteil vom 1. Februar 2001 - III ZR 332/99, IPRax 2001, 580, 581 f; siehe aber auch Beschluss vom 30. November 1995 - III ZR 165/94, BGHR ZPO § 1044 Abs. 2 Nr. 2 Geltendmachung 1).
  • BGH, 17.04.2008 - III ZB 97/06

    Berücksichtigung von im Ausgangsverfahren geltend zu machenden Einwendungen im

    Die bisherige Rechtsprechung des Senats ging dahin, dass bestimmte, insbesondere das Bestehen einer wirksamen Schiedsvereinbarung (vgl. § 1044 Abs. 2 Nr. 1 ZPO a.F.) betreffende Einwendungen gegen einen ausländischen Schiedsspruch, die im Erlassstaat mit einem fristgebundenen Rechtsbehelf geltend zu machen gewesen wären, aber nicht geltend gemacht wurden (und deshalb im Erlassstaat präkludiert sind), auch für das inländische Vollstreckbarerklärungsverfahren verloren sind (vgl. Senatsbeschluss vom 26. April 1990 - III ZR 56/89 - BGHR ZPO § 1044 Abs. 2 Nr. 4 qualifizierte Mehrheit 1; Senatsurteil vom 14. Mai 1992 - III ZR 169/90 - NJW 1992, 2299 und vom 1. Februar 2001 - III ZR 332/99 - NJW-RR 2001, 1059, 1060 f ; Kröll aaO S. 432 f).
  • BGH, 14.05.1992 - III ZR 169/90

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Er betrifft insbesondere nicht die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach § 1044 Abs. 2 Nr. 4 ZPO (Senatsbeschluß vom 26. April 1990 - III ZR 56/89 - BGHR ZPO § 1044 Abs. 2 Nr. 4 qualifizierte Mehrheit 1 m.w.N., vgl. auch Stein/Jonas/Schlosser, ZPO 20. Aufl., § 1044 Rn. 16).
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