Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.07.1998

Rechtsprechung
   BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98 (2)   

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BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98 (2) (https://dejure.org/1999,240)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1999 - III ZR 56/98 (2) (https://dejure.org/1999,240)
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Geschenkte Investmentanteile

§ 812 BGB, Vorrang der Leistungskondiktion, § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB

Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 812
    Bereicherungshaftung des durch einen seine Verfügungsmacht ausnutzenden Bevollmächtigten mit Wertpapieren Beschenkten

Besprechungen u.ä. (3)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Empfängerhorizont des Beschenkten bei Ausnutzung der Verfügungsvollmacht des Schenkenden; Vorrang der Leistungskondiktion vor der Nichtleistungskondiktion

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bereicherungshaftung des Beschenkten bei Ausnutzung der Verfügungsmacht eines Bevollmächtigten

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wertpapierdepotfall des BGH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1393
  • ZIP 1999, 435
  • MDR 1999, 689
  • WM 1999, 484
  • BB 1999, 658
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 102/87

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung der Versicherungsleistung eines

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98
    Stimmen die Vorstellungen der Beteiligten nicht überein, ist eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers geboten (BGHZ 105, 365, 369; 122, 46, 50 f).

    Vielmehr sind in erster Linie die Besonderheiten des einzelnen Falles für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung zu beachten (vgl. nur BGHZ 105, 365, 369 m.umfangr.w. N.).

  • BGH, 10.03.1993 - XII ZR 253/91

    Rückzahlungsanspruch des Kaskoversicherers gegen Leasingsnehmer bei fingiertem

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98
    Stimmen die Vorstellungen der Beteiligten nicht überein, ist eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers geboten (BGHZ 105, 365, 369; 122, 46, 50 f).

    Dabei sind auch Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes und der Risikoverteilung zu berücksichtigen (BGHZ 122, 46, 51).

  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 47/83

    Zuvielüberweisung durch Notar - § 812 BGB, Anweisung, Fehler im

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98
    Der Bundesgerichtshof hat sich in BGHZ 88, 232, 236 der Auffassung angeschlossen, daß bei einem mangelhaften Deckungsverhältnis der Angewiesene in entsprechender Anwendung des § 822 BGB dann gegen den Leistungsempfänger vorgehen kann, wenn der Anweisende im Valutaverhältnis die Leistung dem Empfänger unentgeltlich zuwendet.
  • BGH, 20.06.1977 - II ZR 169/75

    Bereicherung im Lastschriftverfahren

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98
    Nur dann wäre für einen etwaigen Bereicherungsausgleich ausschließlich auf das Verhältnis des Vaters zur Beklagten abzustellen (vgl. zum Grundsatz des Vorrangs der Leistungskondiktion BGHZ 40, 272, 278; 56, 228, 240; 69, 186, 189).
  • BGH, 04.04.1968 - II ZR 26/67

    Verfügung über einen Gesellschaftsanteil durch den Treuhänder -

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98
    b) Soweit die Revision in diesem Zusammenhang anführt, bei den Erklärungen des Vaters könne es sich nur um ein Angebot auf Übertragung von "Treuhandeigentum" an den Anteilscheinen auf die Beklagte gehandelt haben, vermag dies schon deshalb an dem Vorliegen eines wirksamen dinglichen Übertragungsakts auf die Beklagte nichts zu ändern, weil selbst bei einer treuhänderischen Eigentumsübertragung das dingliche Recht uneingeschränkt übergeht und der neue Eigentümer sich gegenüber dem Voreigentümer lediglich schuldrechtlich wirkenden Bindungen unterwirft (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1968 - II ZR 26/67 - NJW 1968, 1471).
  • BGH, 03.12.1998 - III ZR 288/96

    Pflichtwidrige Verfügungen des treuhänderischen Verwalters von Wertpapieren;

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98
    Bei offener Stellvertretung ist der Vertretene der - berechtigte - Verfügende (vgl. Senatsurteil vom 3. Dezember 1998 - III ZR 288/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 27.05.1971 - VII ZR 85/69

    Baumaterial - § 399 BGB, Kollision mit verlängertem Eigentumsvorbehalt, § 455 BGB

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98
    Nur dann wäre für einen etwaigen Bereicherungsausgleich ausschließlich auf das Verhältnis des Vaters zur Beklagten abzustellen (vgl. zum Grundsatz des Vorrangs der Leistungskondiktion BGHZ 40, 272, 278; 56, 228, 240; 69, 186, 189).
  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 244/83

    LKW II - Mobiliargrundschuld, § 1120 BGB, Aufhebung eines Anwartschaftsrecht,

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98
    Die zur Übertragung des Eigentums erforderliche Übergabe nach § 929 Satz 1 BGB, den das Berufungsgericht heranzieht, kann auch durch Übertragung des mittelbaren Besitzes erfolgen (vgl. nur BGHZ 92, 280, 288).
  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98
    Nur dann wäre für einen etwaigen Bereicherungsausgleich ausschließlich auf das Verhältnis des Vaters zur Beklagten abzustellen (vgl. zum Grundsatz des Vorrangs der Leistungskondiktion BGHZ 40, 272, 278; 56, 228, 240; 69, 186, 189).
  • BGH, 02.06.2022 - I ZR 140/15

    Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für

    Eine Eingriffskondiktion kommt etwa in Betracht, wenn ein Bevollmächtigter Vermögensgegenstände pflichtwidrig zur Erfüllung eigener Verbindlichkeiten auf einen Dritten überträgt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 1999 - III ZR 56/98, NJW 1999, 1393).

    Der Bundesgerichtshof hat immer wieder betont, dass sich bei der bereicherungsrechtlichen Behandlung von Vorgängen, an denen mehr als zwei Personen beteiligt sind, jede schematische Lösung verbietet und stattdessen in erster Linie die Besonderheiten des einzelnen Falls für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung zu beachten sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 2. November 1988 - IVb ZR 102/87, BGHZ 105, 365 [juris Rn. 11]; BGH, NJW 1999, 1393 [juris Rn. 20]).

  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 187/10

    gewinn.de

    Ein Eingriff in die Rechtsposition des Klägers, der zu einer Bereicherung der Beklagten geführt hat, ist als von der Rechtsordnung im Sinne einer endgültigen Güterzuordnung gebilligt anzusehen, wenn und soweit sich die Eintragung der Beklagten im bereicherungsrechtlichen Sinne als eine Leistung an die Beklagte dargestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 1999 - III ZR 56/98, NJW 1999, 1393, 1394).

    Die dahingehende Bewertung entzieht sich indes jeder schematischen Betrachtung, sondern ist in erster Linie nach den Besonderheiten des Falles für eine sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes und der Risikoverteilung zwischen den Beteiligten der Vermögensverschiebung zu beurteilen (vgl. BGH, NJW 1999, 1393, 1394; Palandt/Sprau aaO § 812 Rn. 53).

  • BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe:

    In diesem Fall wäre wegen des Vorrangs der Leistungsbeziehung (vgl. BGH Urteil vom 4. Februar 1999 - III ZR 56/98 - NJW 1999, 1393, 1394 mwN; MünchKomm-BGB/Schwab 5. Aufl. § 812 Rn. 58; Palandt/Sprau BGB 71. Aufl. § 812 Rn. 7) für einen etwaigen Bereicherungsausgleich insoweit ausschließlich auf das Verhältnis der Kläger zu ihrem Sohn abzustellen.
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Rechtsprechung
   BGH, 30.07.1998 - III ZR 56/98   

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https://dejure.org/1998,3298
BGH, 30.07.1998 - III ZR 56/98 (https://dejure.org/1998,3298)
BGH, Entscheidung vom 30.07.1998 - III ZR 56/98 (https://dejure.org/1998,3298)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 1998 - III ZR 56/98 (https://dejure.org/1998,3298)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1452
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.10.1981 - II ZR 49/81

    Streitwertfestsetzung für das Berufungsverfahren - Berücksichtigung des Werts des

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - III ZR 56/98
    Denn diese Vorschrift betrifft nicht die Fälle, in denen sich der Wert des - unverändert gebliebenen - Streitgegenstandes während des Berufungs- oder Revisionsverfahrens über den Wert des Streitgegenstandes der ersten Instanz erhöht hat (BGH, Beschluß vom 5. Oktober 1981 - II ZR 49/81 - NJW 1982, 341).

    Diese Auslegung des Gesetzes, die auch in der kostenrechtlichen Fachliteratur anerkannt ist (vgl. Hillach/Rohs, Handbuch des Streitwerts 9. Aufl. § 17 A II a m.w.N.), gilt unbeschadet dessen weiter, daß die - in dem Beschluß vom 5. Oktober 1981 aaO zur Begründung mit herangezogenen - Bestimmungen des § 14 Abs. 2 Satz 3 GKG und des § 15 Abs. 1 GKG durch das Gesetz zur Änderung von Kostengesetzen und anderen Gesetzen [(Kostenrechtsänderungsgesetz 1994 - KostRÄndG 1994)] vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1325) aufgehoben bzw. geändert worden sind; daß der Gesetzgeber durch diese Änderungen, wonach künftig immer der Wert zu Beginn einer Instanz maßgebend sein soll (vgl. BT-Drucks. 12/6962 S. 62), das bisherige Verständnis des § 14 Abs. 2 Satz 1 GKG antasten wollte, ist nicht ersichtlich.

  • BGH, 13.02.2013 - II ZR 46/13

    Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwerterhöhung durch Feststellungsantrag

    Die Regelung betrifft nicht die Fälle, in denen sich der Wert des - unverändert gebliebenen - Streitgegenstands der ersten Instanz erhöht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1988 - III ZR 56/98, NJW-RR 1998, 152; Beschluss vom 5. Oktober 1981 - II ZR 49/81, NJW 1982, 341).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2016 - 5 S 2291/15

    Allgemeines Wohngebiet und Verkehrslärm - Zulässigkeit einer gewerblichen

    Anderes folgt auch nicht aus § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG (vgl. BGH, Beschl. v. 30.07.1998 - III ZR 56/98 -, NJW-RR 1998, 1452; BVerwG, Beschl. v. 22.05.2013 - 7 KSt 5.13 - Beschl. v. 10.12.1992 - 6 B 42.92 -, Buchholz 360 § 14 GKG Nr. 4).
  • BGH, 13.01.2010 - XII ZB 12/05

    Streitwert der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung im

    Für die Bemessung des Streitwerts ist deswegen auf den Umrechnungskurs bei Eingang der Rechtsbeschwerden im Januar 2005 abzustellen (vgl. BGH Beschluss vom 30. Juli 1998 - III ZR 56/98 - NJW-RR 1998, 1452 und OLG Hamburg JurBüro 1981, 1546).
  • OLG Stuttgart, 22.07.2021 - 19 U 135/20

    Stufenklage: Zurückverweisung der Sache bei erstinstanzlicher Entscheidung über

    Ausgehend von einem bei Eingang des Rechtsmittelschriftsatzes der Klägerin geschätzten - und daher maßgeblichen, § 40 GKG (vgl. BGH, Beschluss vom 30.7. 1998 - III ZR 56-98, NJW-RR 1998, 1452, beck-online zu § 15 GKG a. F.) - Wert des Nachlasses von 250.000 EUR ergibt sich bei einer Pflichtteilsquote von 1/8 zunächst ein Pflichtteilsanspruch der Klägerin von 31.250 EUR.
  • BGH, 20.02.2017 - IX ZR 195/16

    Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Anordnung einer ergänzenden

    Die Höhe der weiteren Sicherheit bemisst der Senat auf der Grundlage eines Streitwerts von (bis zu) 470.000 EUR (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1998 - III ZR 56/98, NJW-RR 1998, 1452; vom 13. Januar 2010 - XII ZB 12/05, FamRZ 2010, 365) nach den möglichen Anwaltskosten für die dritte Instanz (für die Nichtzulassungsbeschwerde mit möglicher anschließender Revision: 2,3-Verfahrensgebühr in Höhe von 7.113,90 EUR, 1,5-Terminsgebühr in Höhe von 4.639,50 EUR, Auslagenpauschale in Höhe von 20 EUR, Umsatzsteuer in Höhe von 2.236,95 EUR, insgesamt 14.010,35 EUR).
  • BGH, 18.12.2014 - III ZR 221/13

    Für Wert der Beschwer einer Revision Interesse des Rechtsmittelklägers an

    Dies ist im Fall der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in der Entscheidung eines Berufungsgerichts der Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juli 1998 - III ZR 56/98, NJW-RR 1998, 1452 zur Revision; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 12/05, juris Rn. 2 zur Rechtsbeschwerde).
  • BVerwG, 20.03.2013 - 7 C 5.13

    Bestimmung des Streitwerts im Rechtsmittelverfahren nach den Anträgen des

    Außerdem kommt es für § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG nicht auf die Höhe des in der ersten Instanz festgesetzten, sondern des nach § 52 Abs. 1 GKG objektiv angemessenen Streitwertes an (Beschlüsse vom 14. Oktober 1988 - BVerwG 4 C 58.84 - Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 3 S. 3 = Rechtspfleger 1989, 171 und vom 10. Dezember 1992 - BVerwG 6 B 42.92 - Buchholz 360 § 14 GKG Nr. 4 S. 2 = juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 30. Juli 1998 - III ZR 56/98 - NJW-RR 1998, 1452).
  • BVerwG, 22.05.2013 - 7 KSt 5.13

    Streitwert; Streitigkeiten über die Zuteilung von Emissionsberechtigungen

    Außerdem kommt es für § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG nicht auf die Höhe des in der ersten Instanz festgesetzten, sondern des nach § 52 Abs. 1 GKG objektiv angemessenen Streitwertes an (Beschlüsse vom 14. Oktober 1988 - BVerwG 4 C 58.84 - Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 3 S. 3 = Rechtspfleger 1989, 171 und vom 10. Dezember 1992 - BVerwG 6 B 42.92 - Buchholz 360 § 14 GKG Nr. 4 S. 2 = juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 30. Juli 1998 - III ZR 56/98 - NJW-RR 1998, 452).
  • OLG München, 25.10.2023 - 7 U 1224/21

    Rückabwicklung eines Oldtimer-Kaufvertrages nach UN-Kaufrecht

    Der Streitwert ergibt sich aus der Beschwer des Beklagten durch das landgerichtliche Urteil, § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG, wobei der in schweizerischer Währung zuerkannte Betrag von 59.974 CHF anhand des Wechselkurses am 05.03.2021 - dem Tag der Einlegung der Berufung, vgl. § 40 GKG und BGH, Beschluss vom 30.07.1998 - III ZR 56/98, juris-Rn. 1 [zu § 15 GKG aF] - in 54.076,73 EUR umzurechnen war.
  • BGH, 10.11.2005 - IX ZR 74/01

    Streitwert bei Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater wegen

    Für die Wertberechnung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der die Instanz einleitenden Antragstellung entscheidend (§ 15 GKG a. F.), hier also des Eingangs der Revisionsschrift (BGH, Beschl. v. 30. Juli 1998 - III ZR 56/98, NJW-RR 1998, 1452; Markl/Meyer, 5. Aufl., GKG § 15 Rn. 3).
  • OLG Dresden, 03.06.2016 - 20 UF 122/15

    Gegenstandswert eines Beschwerdeverfahrens im Sorgerechtsverfahren

  • BGH, 11.09.2001 - IX ZR 46/01

    Abweichende Streitwertfestsetzung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2014 - L 10 SF 2/12
  • OLG Schleswig, 11.05.2017 - 5 U 16/17

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Wirksamkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2011 - 1 Ta 141/11

    Gegenstandswert - Zahlungsantrag

  • BVerwG, 15.03.2013 - 7 KSt 2.13

    Streitigkeit über Zuteilung von Emissionsberechtigungen; Festsetzung des Wertes

  • OLG Saarbrücken, 11.11.2022 - 3 W 3/22

    1. In Fällen, in denen der Kläger als Erwerber eines seiner Behauptung nach von

  • OVG Bremen, 09.01.2009 - 2 A 38/05

    Festsetzung der Höhe des Streitwertes bei einem Unfallausgleich

  • OLG Brandenburg, 14.09.2022 - 7 W 97/22

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Begrenzung des Werts eines

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