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BGH, 28.01.2016 - III ZR 76/15 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Hinreichende Darlegung eines Abflusses von mehr als 15 v.H. für Provisionen aus dem von den Anlegern einzubringenden Kapital
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Hinreichende Darlegung eines Abflusses von mehr als 15 v.H. für Provisionen aus dem von den Anlegern einzubringenden Kapital
- rechtsportal.de
ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Hinreichende Darlegung eines Abflusses von mehr als 15 v.H. für Provisionen aus dem von den Anlegern einzubringenden Kapital - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 30.04.2014 - 3 O 8334/12
- OLG München, 12.02.2015 - 15 U 2179/14
- BGH, 28.01.2016 - III ZR 76/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 12.02.2015 - 15 U 2179/14
Fehlerhaftigkeit eines Projekts
Auszug aus BGH, 28.01.2016 - III ZR 76/15
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 12. Februar 2015 - 15 U 2179/14 - wird zurückgewiesen.
- OLG Hamm, 24.05.2016 - 34 U 242/15
Abgrenzung von Anlageberatungs- und Anlagevermittlungsvertrag; Pflichten des …
Auf die übrigen Weichkostenposten kommt es nicht an, da es bei der 15 %-Grenze nur um den Abfluss von Anlegergeld in ungewöhnlich hohe Vermittlungsprovisionen geht (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 28.01.2016 - III ZR 76/15 zu IMF 3, bei dem gerichtsbekannt die Weichkosten insgesamt 15 % überstiegen). - LG Hamburg, 26.04.2019 - 301 OH 2/18
Lloyd Fonds Schiffsportfolio III: Vorlagebeschluss nach dem KapMuG
In derartigen Konstellationen sind durch das Musterverfahren keine weiteren erheblichen Erkenntnisse zu erwarten, dessen Abwarten den Prozessparteien zumutbar wäre (BGH, Beschlüsse vom 28.01.2016 - III ZB 88/15 und vom 25.02.2016 - III ZR 76/15).