Rechtsprechung
BGH, 20.02.1997 - III ZR 81/96 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Abhängigkeit des Maklerlohns vom Bestand des Kaufvertrags bei offen liegendem Vertragsrisiko
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Provisionsanspruch des Maklers nach Rücktritt des Auftraggebers vom Hauptvertrag - Rücktrittsvorbehalt als aufschiebende Bedingung - Provisionsrückzahlung bei wirtschaftlicher Zweckverfehlung des Hauptvertrages
- zimmermann-notar-rostock.de
Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei Ausübung einer Rücktrittsklausel des Hauptvertrages
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Maklerprovision; Provisionsrückzahlung bei Fehlschlagen des Hauptvertrages
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 652
Anspruch auf Rückzahlung der Maklerprovision nach Rücktritt des Käufers - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Provisionsanspruch des Maklers bei Fehlschlagen des Hauptvertrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 652
Rückzahlung der Maklerprovision bei wirtschaftlichem Fehlschlag des Hauptvertrages - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Maklerprovision nur bei erfolgreicher Abwicklung
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Offenliegendes Vertragsrisiko, ergänzende Vertragsauslegung, Courtageanspruch des Maklers bei Rücktritt des Käufers
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wegfall des Provisionsanspruches bei wirtschaftlichem Fehlschlag des Kaufvertrages? (IBR 1997, 170)
Papierfundstellen
- NJW 1997, 1583
- VersR 1997, 1233
- WM 1997, 1303
- BB 1997, 1014
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.11.1992 - IV ZR 218/91
Voraussetzungen für das Entstehen eines Provisionsanspruchs nach § 652 BGB
Auszug aus BGH, 20.02.1997 - III ZR 81/96
Hingegen muß es in anderen Fällen bei der aus dem Gesetz abgeleiteten Regel verbleiben, so insbesondere bei der Ausübung eines gesetzlichen, eines dem gesetzlichen nachgebildeten oder eines von bestimmten sachlichen Voraussetzungen abhängig gemachten vertraglichen Rücktrittsrechts (BGH…, Urteil vom 6. März 1991 - IV ZR 53/90 = BGHR BGB § 652 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 1 = NJW-RR 1991, 820; Urteil vom 11. November 1992 - IV ZR 218/91 = NJW-RR 1993, 248 f; zusammenfassend Dehner, NJW 1997, 18, 21/22). - BGH, 06.03.1991 - IV ZR 53/90
Mitbeurkundung einer Maklerlohnklausel
Auszug aus BGH, 20.02.1997 - III ZR 81/96
Hingegen muß es in anderen Fällen bei der aus dem Gesetz abgeleiteten Regel verbleiben, so insbesondere bei der Ausübung eines gesetzlichen, eines dem gesetzlichen nachgebildeten oder eines von bestimmten sachlichen Voraussetzungen abhängig gemachten vertraglichen Rücktrittsrechts (BGH, Urteil vom 6. März 1991 - IV ZR 53/90 = BGHR BGB § 652 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 1 = NJW-RR 1991, 820; Urteil vom 11. November 1992 - IV ZR 218/91 = NJW-RR 1993, 248 f; zusammenfassend Dehner, NJW 1997, 18, 21/22). - BGH, 10.11.1976 - IV ZR 129/75
Provisionsanspruch des Maklers bei erforderlicher und nicht erforderlicher …
Auszug aus BGH, 20.02.1997 - III ZR 81/96
Die beiden in diesem Zusammenhang vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Urteile des Bundesgerichtshofs vom 21. April 1971 (IV ZR 66/69 = WM 1971, 905) und vom 10. November 1976 (IV ZR 129/75 = WM 1977, 21) hatten jeweils Fälle betroffen, in denen dem Makler die Provision nur für den Nachweis von Baugelände versprochen worden war, die Bebauungsfähigkeit des nachgewiesenen Grundstücks jedoch nicht hergestellt werden konnte. - BGH, 21.04.1971 - IV ZR 66/69
Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 20.02.1997 - III ZR 81/96
Die beiden in diesem Zusammenhang vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Urteile des Bundesgerichtshofs vom 21. April 1971 (IV ZR 66/69 = WM 1971, 905) und vom 10. November 1976 (IV ZR 129/75 = WM 1977, 21) hatten jeweils Fälle betroffen, in denen dem Makler die Provision nur für den Nachweis von Baugelände versprochen worden war, die Bebauungsfähigkeit des nachgewiesenen Grundstücks jedoch nicht hergestellt werden konnte.
- BGH, 14.12.2000 - III ZR 3/00
Wegfall des Anspruchs auf Zahlung von Maklerlohn nach Aufhebung des Kaufvertrages …
Dagegen lassen Umstände, die ohne eine im Vertragsschluß selbst liegende Unvollkommenheit lediglich die Leistungspflichten aus dem Vertrag beseitigen (wie nachträgliche Unmöglichkeit, Kündigung, Rücktritt oder einverständliche Vertragsaufhebung), den Provisionsanspruch regelmäßig unberührt (BGH, Urteil vom 11. November 1992 - IV ZR 218/91 - NJW-RR 1993, 248, 249; Senatsurteil vom 20. Februar 1997 - III ZR 81/96 - VersR 1997, 1233;… MünchKomm/Roth, BGB, 3. Aufl., § 652 Rn. 139 m.w.N.). - BGH, 09.07.2009 - III ZR 104/08
Rechtsfolgen der Geltendmachung des sog. "großen Schadensersatzes" wegen …
Dem entspricht es, dass Umstände, die lediglich die Leistungspflicht aus dem wirksam zustande gekommenen Vertrag beseitigen - wie einverständliche Aufhebung des Vertrags, nachträgliche Unmöglichkeit, Kündigung oder Rücktritt -, die Provisionspflicht unberührt lassen (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1992 - IV ZR 218/91 - NJW-RR 1993, 248, 249 ; Senatsurteile vom 20. Februar 1997 - III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583; vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00 - NJW 2001, 966, 967 ; vom 14. Juli 2005 - III ZR 45/05 - NJW-RR 2005, 1506; Senatsbeschluss vom 30. November 2000 - III ZR 79/00 - NJW-RR 2001, 562).Insoweit wird lediglich für ein im Hauptvertrag ausbedungenes zeitlich befristetes und an keine Voraussetzung gebundenes Rücktrittsrecht eine Ausnahme gemacht, weil in einem solchen Fall eine echte vertragliche Bindung - ähnlich wie bei einem Vertragsschluss unter einer aufschiebenden Bedingung - erst in dem Zeitpunkt begründet wird, in dem der Rücktrittsberechtigte sein Rücktrittsrecht nicht mehr ausüben kann (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1997 aaO).
b) Demgegenüber schließen Umstände, die einen wirksamen Abschluss des Kaufvertrags verhindern oder ihn als von Anfang an als unwirksam erscheinen lassen, die Entstehung eines Provisionsanspruchs aus (vgl. BGH…, Urteil vom 11. November 1992 aaO; Senatsurteil vom 20. Februar 1997 aaO).
- BGH, 14.07.2005 - III ZR 45/05
Rechtsfolgen der Nichterfüllung des nachgewiesenen Hauptvertrages für die …
Insoweit bedarf es indessen jeweils einer auf die Besonderheiten des Einzelfalls abgestellten Prüfung, deren Ergebnisse unterschiedlich ausfallen können und sich nicht verallgemeinern lassen (Senatsurteil vom 20. Februar 1997 - III ZR 81/96 = NJW 1997, 1583 f).Besondere provisionsschädliche Umstände, wie sie im Senatsurteil vom 20. Februar 1997 (aaO) festgestellt worden waren, waren daher aus der Sicht der Beklagten nicht zutage getreten; daher besteht hier kein Anlaß, die normale Risikoverteilung zugunsten des Maklerkunden und zu Lasten des Maklers zu verschieben.
- BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06
Kausalität der Maklerleistung bei vorherigem Rücktritt vom Vertrag
Dieser Sichtweise entspricht es, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Maklerlohnanspruch bei einem von dem Makler nachgewiesenen Kaufvertrag, der mit einem zeitlich befristeten, aber im Übrigen vorbehaltlosen Rücktrittsrecht vereinbart ist, erst entsteht, wenn die Rücktrittsmöglichkeit verstrichen ist (vgl. BGHZ 66, 270, 271; Senatsurteile vom 20. Februar 1997 - III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583 und vom 13. Januar 2000 - III ZR 294/98 - NJW-RR 2000, 1302, 1303; Urteil vom 9. Januar 1974 - IV ZR 71/73 - NJW 1974, 694, 695). - BGH, 17.01.2008 - III ZR 224/06
Provisionsanspruch des Maklers bei Veräußerung eines restitutionsbefangenen …
Sollten der Beklagte und die Verkäuferin, was das Berufungsgericht angenommen hat, den Kaufvertrag nach seiner Genehmigung aufgehoben haben, würde dies den Provisionsanspruch der Klägerin nicht berühren (BGH, Urteil vom 11. November 1992 - IV ZR 218/91 - NJW-RR 1993, 248, 249; Senatsurteile vom 20. Februar 1997 - III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583; vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00 - NJW 2001, 966, 967). - BGH, 29.01.1998 - III ZR 76/97
Provisionsanspruch des Maklers nach Rücktritt des Käufers vom …
Dabei verkennt die Revision, daß der Senat bereits im Urteil vom 20. Februar 1997 (III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583) die Fallgestaltungen, die den Entscheidungen WM 1971, 905 und 1977, 21 einerseits und NJW-RR 1991, 820 und 1993, 248 andererseits zugrunde lagen, voneinander abgegrenzt und rechtlich unterschiedlich gewürdigt hat. - BGH, 04.11.1999 - III ZR 223/98
Auslegung eines Objektnachweises
Denn das Berufungsgericht hat - von seinem Standpunkt aus folgerichtig - nicht geprüft, ob der Beklagte deshalb nicht provisionspflichtig ist, weil der Verkäufer fristgerecht von einem in sein freies Belieben gestellten Rücktrittsrecht (vgl. hierzu Senatsurteil vom 20. Februar 1997 - III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583 m.w.N.) hinsichtlich des Hauptvertrages Gebrauch gemacht haben könnte. - OLG Köln, 05.02.2013 - 24 U 75/12
Ansprüche nach vorzeitiger Kündigung eines Vertrages im Zusammenhang mit dem …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schließen Umstände, die das wirksame Zustandekommen des Hauptvertrages verhindern oder ihn als von Anfang an unwirksam erscheinen lassen, die Entstehung des Provisionsanspruchs aus (BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - III ZR 81/96, NJW 1997, 1583-1584, juris: Tz. 5).Hingegen muss es in anderen Fällen bei der aus dem Gesetz abgeleiteten Regel verbleiben, so insbesondere bei der Ausübung eines gesetzlichen, eines dem gesetzlichen nachgebildeten oder eines von bestimmten sachlichen Voraussetzungen abhängig gemachten vertraglichen Rücktrittsrechts (BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - III ZR 81/96, NJW 1997, 1583-1584, juris: Tz. 5).
- BGH, 20.02.1997 - III ZR 208/95
Provisionsanspruch des Maklers bei Veräußerungsverbot hinsichtlich des …
Eine solche Vereinbarung zwischen den Parteien des Maklervertrags ist möglich (vgl. auch Senatsurteil vom heutigen Tage - III ZR 81/96 - zur Veröffentlichung in BGHR vorgesehen). - OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03
Vergütung des Maklers: Anfall der Provision bei Ausübung eines im Hauptvertrag …
In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass in derartigen Fällen der Provisionsanspruch des Maklers erst dann entsteht, wenn das Rücktrittsrecht (nach Fristablauf) nicht mehr ausgeübt werden kann (vgl. BGH, WM 1974, 394; BGH NJW-RR 1993, 248, 249; BGH, NJW 1997, 1583;… anders Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl. 1999, Rn. 490). - BGH, 27.09.2001 - III ZR 318/00
Entstehen des Maklerlohns bei Vermittlung einer nicht genehmigten Spielhalle
- OLG Hamm, 28.04.2014 - 18 U 72/13
Rückforderung der für die Vermittlung eines Darlehensnehmers gezahlten Provision …
- OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - 7 U 139/05
Keine Maklerprovision bei fehlender Ausnutung der vom Makler nachgewiesenen …
- OLG Dresden, 27.10.1999 - 8 U 1676/99
Mitbeurkundung eines Provisionsversprechens zu Gunsten des Maklers; Abreden mit …
- OLG Frankfurt, 31.01.2003 - 19 U 178/02
Maklerlohnanspruch des Immobilienmaklers: Fortbestand trotz Rücktritts vom …
- LAG Düsseldorf, 17.08.2010 - 17 Sa 1717/08
Handelsvertreterprovision bei Vermittlung von Immobilien aufgrund …
- OLG Frankfurt, 03.03.2023 - 19 U 4/22
Maklervertrag: Zustandekommen und Nachweisleistung
- OLG Koblenz, 16.05.2002 - 5 U 1974/01
Provisionsanspruch des Maklers
- OLG München, 24.06.1998 - 7 U 2180/98
Rückzahlung einer Maklerprovision
- OLG Bamberg, 20.08.2003 - 3 U 223/02
Zum Courtageanspruch einer Maklerin bei vereinbarter Vertragsaufhebung durch die …