Rechtsprechung
OLG Hamm, 31.01.2013 - III-1 RBs 178/12, 1 RBs 178/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Burhoff online
§§ 73, 74 OWiG
Einspruch, Hauptverhandlung, Verwerfung. Ausbleiben Betroffener, Auskunft Verteidiger - Burhoff online
Ausbleiben. Hauptverhandlung, Entschuldigung, Rat, unrichtiger, Verteidiger
- openjur.de
Ausbleiben ohne genügende Entschuldigung, falscher Rat des Verteidigers
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zum entschuldigten Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung wegen Falschberatung des Verteidigers
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid wegen Ausbleibens in der Hauptverhandlung; Unzutreffende Verteidigerauskunft als Entschuldigungsgrund
- rabüro.de
Unrichtiger Rat des Verteidigers kann Ausbleiben zum Gerichtstermin entschuldigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 74 Abs. 2
Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid wegen Ausbleibens in der Hauptverhandlung; Unzutreffende Verteidigerauskunft als Entschuldigungsgrund - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- AG Siegen - 431 OWi 180/12
- OLG Hamm, 31.01.2013 - III-1 RBs 178/12, 1 RBs 178/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 02.10.2002 - 2 ObOWi 408/02
Keine Wiedereinsetzung bei blindem Vertrauen auf die Beratung des Verteidigers
Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2013 - 1 RBs 178/12
Ein Fall, dass ausreichende Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der vom Verteidiger erteilten Auskunft bestanden hätten, die den Betroffenen zur Nachfrage bei Gericht veranlasst hätten (vgl. insoweit BayObLG, NZV 2003, 293 m.w.N.), lag hier nicht vor. - OLG Hamm, 20.04.1999 - 2 Ss OWi 381/99
Verwerfung des Einspruchs, genügende Entschuldigung i.S. von § 74 Abs. 2 OWiG, …
Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2013 - 1 RBs 178/12
Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ist überwiegend anerkannt, dass ein Ausbleiben zu einem Gerichtstermin auch dann als entschuldigt i.S.d. § 74 Abs. 2 OWiG anzusehen sein kann, wenn es auf einem (wenn auch unrichtigen) Rat oder Hinweis des Verteidigers beruht (OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2006, 4 Ss OWi 44/06; OLG Hamm, NZV 1999, 307;… Göhler-Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 74 Rdnr. 32). - OLG Hamm, 06.03.2006 - 4 Ss OWi 44/06
Verwerfung des Einspruchs; genügende Entschuldigung; Rat des Verteidigers; …
Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2013 - 1 RBs 178/12
Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ist überwiegend anerkannt, dass ein Ausbleiben zu einem Gerichtstermin auch dann als entschuldigt i.S.d. § 74 Abs. 2 OWiG anzusehen sein kann, wenn es auf einem (wenn auch unrichtigen) Rat oder Hinweis des Verteidigers beruht (OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2006, 4 Ss OWi 44/06; OLG Hamm, NZV 1999, 307;… Göhler-Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 74 Rdnr. 32).
- LG Berlin, 10.05.2016 - 528 Qs 35/16
Wiedereinsetzung im Ordnungswidrigkeitenverfahren: Hinweis des Verteidigers als …
4 Zwar ist in Ordnungswidrigkeitenverfahren überwiegend anerkannt, dass ein Ausbleiben im Termin dann als entschuldigt iSd.§ 74 Abs. 2 OWiG anzusehen sein kann, wenn es auf einem Rat oder Hinweis des Verteidigers beruht (KG Berlin, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 3 Ws (B) 260/12 - 162 Ss 81/12 - OLG Hamm, Beschluss vom 31. Januar 2013 - III-1 RBs 178/12 - juris, m.w.N.).