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   OLG Hamm, 27.12.2016 - III-1 RBs 233/16   

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https://dejure.org/2016,53686
OLG Hamm, 27.12.2016 - III-1 RBs 233/16 (https://dejure.org/2016,53686)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.12.2016 - III-1 RBs 233/16 (https://dejure.org/2016,53686)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Dezember 2016 - III-1 RBs 233/16 (https://dejure.org/2016,53686)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Rechtliches Gehör und Nichtbehandlung abgelehnter Beweisanträge im Urteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

  • rechtsportal.de

    OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 17.02.2005 - 1 Ss 227/04

    Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2016 - 1 RBs 233/16
    Ob ein Beweisantrag mit rechtlich zutreffender Begründung hätte abgelehnt werden können, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nicht geprüft werden; damit würde es nämlich unzulässigerweise in die dem Tatrichter vorbehaltene Beweiswürdigung eingreifen (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. Februar 2005 - 1 Ss 227/04 -, juris).
  • OLG Hamm, 15.12.2015 - 3 RBs 352/15

    Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags auf Einvernahme des Auswertebeamten zu

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2016 - 1 RBs 233/16
    Der Betroffene hatte so auch nicht die Möglichkeit, sein Prozessverhalten auf die Ablehnung seiner Beweisbegehren durch das Gericht einzustellen und ggf. weitere Anträge zu stellen (vgl. zur Nichtbehandlung eines Beweisantrags auch: OLG Hamm, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - III-3 RBs 352/15 - m. w. N., juris).
  • OLG Köln, 07.06.2019 - 1 RBs 213/19

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nur bei zulassungsbedürftigen Rechtsfragen

    Die materiell-rechtlichen Anforderungen sowohl an die Begründung eines Urteils in Bußgeldsachen im Allgemeinen (vgl. nur Göhler, OWiG, 17. Auflage, § 71 Rn. 42 ff.) als auch an die tatrichterliche Beweiswürdigung und deren Darstellung in den Urteilsgründen (SenE v. 30.07.2015 - III-1 RBs 265/15 - SenE v. 06.01.2016 - III-1 RBs 431/15 - SenE v. 12.01.2016 - III-1 RBs 9/16 - SenE v. 03.08.2016 - III-1 RBs 233/16 -) sowie die Bemessung der Geldbuße in der gerichtlichen Bußgeldentscheidung (vgl. Göhler, a. a. O., § 17 Rn. 34 ff.; SenE v. 05.04.2004 - Ss 515/03 B - SenE v. 31.10.2005 - 83 Ss-OWi 44/05 - = zfs 2006, 116; SenE v. 19.05.2015 - III-1 RBs 144/15 -) sind geklärt.
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