Rechtsprechung
OLG Köln, 18.06.2013 - III-1 RVs 111/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Führen eines Kfz ohne Versicherungsschutz und Nötigung im Straßenverkehr
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen § 6 Abs. 1 PflVG aufgrund Ermöglichen des Gebrauchs eines nicht versicherten Fahrzeugs; Anforderungen an Dauer und Intensität der bedrängenden Fahrweise im Rahmen einer Nötigungshandlung im Straßenverkehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; PflVG § 6 Abs. 1; StGB § 240
Schlichtes Ermöglichen des Gebrauchs eines nicht versicherten Fahrzeugs führt nicht zu einer Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen § 6 Abs. 1 PflVG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Strafbarkeit wegen Ermöglichens des Gebrauchs eines nicht versicherten Fahrzeugs erfordert übergeordnete Sachherrschaft am Fahrzeug
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Nötigung im Straßenverkehr durch Ausweichmanöver?
- haerlein.de (Kurzinformation)
Strafrecht - Keine Nötigung im Straßenverkehr bei nur kurzzeitig bedrängender Fahrweise
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Nötigung durch Drängeln
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 2013, 454
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 27.01.2014 - 3 RVs 4/14
Keine Pflicht zur Mitteilung der Beendigung des Haftpflichtversicherungsvertrags …
Der Begriff "Gestatten des Gebrauchs" erfordert, dass der Gestattende gegenüber dem Gebrauchenden eine übergeordnete Sachherrschaft an dem Fahrzeug hat, mit der Folge, dass der Fahrer, wenn er das Fahrzeug ohne oder gegen den Willen dieser Person gebraucht, sich ihr gegenüber rechtswidrig verhält (vgl. BGH NJW 1974, 1086; BayObLG VRS 15, 393; OLG Köln, Beschluss vom 18. Juni 2013 - III-1 RVs 111/13 -, juris; OLG Stuttgart VRS 19, 213; OLG Jena VRS 107, 220 [221];… Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., vor § 23 FZV Rn. 16;… Lampe, in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, K 180 PflVG § 6 Rn. 12).