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   OLG Köln, 01.02.2011 - III-1 RVs 18/11   

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https://dejure.org/2011,7202
OLG Köln, 01.02.2011 - III-1 RVs 18/11 (https://dejure.org/2011,7202)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.02.2011 - III-1 RVs 18/11 (https://dejure.org/2011,7202)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - III-1 RVs 18/11 (https://dejure.org/2011,7202)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer Schilderung des wesentlichen Aussagegehalts bei einer Verweisung auf kinderpornografische Abbildungen; Beschreibung der sexuellen Handlung der Art nach und der Kriterien einer nachvollziehbaren Altersbestimmung als wesentlicher Aussageinhalt einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 476
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 26.05.2015 - 2 RVs 36/15

    Strafbarkeit des Besitzes kinderpornographischer Vorschaubilder ("Thumbnails")

    Denn dort können die Dateien mit der Bezeichnung thumbs.db nur durch einen Zugriff auf die originären (später gelöschten) Bilddateien generiert worden sein (vgl. OLG Köln NStZ 2011, 476).
  • OLG Stuttgart, 18.10.2019 - 2 Rv 16 Ss 795/19

    Besitz kinderpornographischer und jugendpornographischer Schriften: Wirksamkeit

    Erst in den Urteilsgründen ist dann - wie bereits ausgeführt - eine genauere Darstellung notwendig, dort aber genauso wenig für alle Bild- und Videodateien, sondern nur für eine exemplarische Auswahl (OLG Köln, Beschluss vom 1. Februar 2011 - 1 RVs 18/11, BeckRS 2011, 3344; BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 3 StR 180/18, BeckRS 2018, 19227).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2018 - 3d A 2378/15

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des

    Vor diesem Hintergrund war für den Strafbefehl, anders als in vergleichbaren Fällen, in denen es um den erstmaligen Besitz einer größeren Anzahl kinderpornographischer Schriften ging, vgl. OLG Köln, Beschluss vom 1. Februar 2011 - III-1 RVs 18/11 -, juris Rdn. 1; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 2015 - III-2 RVs 36/15 -, juris Rdn. 1, und LG Freiburg, Urteil vom 11. Juli 2011 - 7 Ns 81 Js 1434/09 - AK 96/10 -, juris Rdn. 28, 30, auch für den Besitz kinderpornographischer Schriften eine Freiheitsstrafe naheliegend.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2018 - 3d A 963/16
    In Fällen, in denen es um den erstmaligen Besitz einer größeren Anzahl kinderpornographischer Schriften ging, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 2015 - III-2 RVs 36/15 -, juris Rdn. 1; OLG Köln, Beschluss vom 1. Februar 2011 - III-1 RVs 18/11 -, juris Rdn. 1, und LG Freiburg, Urteil vom 11. Juli 2011 - 7 Ns 81 Js 1434/09 - AK 96/10 -, juris Rdn. 28, 30, halten die Strafgerichte Geldstrafen öfter für tat- und schuldangemessen.
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2015 - 2 (6) SsBs 157/15

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anwendbares Recht bei der

    Die - wenn auch knappe - Schilderung des wesentlichen Aussagegehalts der einzelnen Abbildungen bleibt erforderlich, sie darf nicht ganz entfallen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 1.2.2011, 1 RVs 18/11, NStZ 2011, 476).
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