Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.04.2018 - III-1 RBs 115/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,13271
OLG Köln, 20.04.2018 - III-1 RBs 115/18 (https://dejure.org/2018,13271)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.04.2018 - III-1 RBs 115/18 (https://dejure.org/2018,13271)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. April 2018 - III-1 RBs 115/18 (https://dejure.org/2018,13271)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,13271) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Geschwindigkeitsfeststellung mittels LEIVTEC XV3 als standardisiertes Messverfahren

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    Messung mittels LEIVTEC XV3

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einem Freispruch vom Vorwurf einer mit einem standardisierten Messverfahren nachgewiesenen Geschwindigkeitsüberschreitung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 3 Abs. 1
    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einem Freispruch vom Vorwurf einer mit einem standardisierten Messverfahren nachgewiesenen Geschwindigkeitsüberschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Bamberg, 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15

    Beweisbedürftigkeit der Ergebnisse standardisierter Messverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2018 - 1 RBs 115/18
    Das ist nur dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NStz-RR 2009, 210 m.w.N.; Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 22.10.2015, Az. 2 Ss OWi 641/15, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 12).

    Von der PTB als Bundesoberbehörde zugelassene Systeme zur Geschwindigkeitsmessung sind grundsätzlich als standardisierte Messverfahren anzuerkennen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juli 2014 - IV-1 RBs 50/14, zitiert aus juris; OLG Bamberg DAR 2016, 146f).

    Der Senat schließt sich in diesem Zusammenhang - wie zuvor bereits andere Oberlandesgerichte - ausdrücklich der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt an, nach der der Bauartzulassung durch die PTB die Funktion eines Behördengutachtens im Sinne eines "antizipierten Sachverständigengutachtens" zukommt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2014,Az. 2 ss-Owi 1041/14, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 15; OLG Bamberg, Beschluss vom 22.10.2015,Az. 2 Ss Owi 641/15, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.07.2015, Az. 2 SsBs 212/15, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 6; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.04.2017, Az. 1 OWi 2 Ss Bs 18/17, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 7).

  • OLG Celle, 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13

    Wahrnehmung von ordnungsgemäß aufgestellten Vorschriftszeichen von

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2018 - 1 RBs 115/18
    Zwar hat sich die obergerichtliche Rechtsprechung bereits mit der Einstufung des eingesetzten Messverfahrens LEIVTEC XV3 als standardisiertes Messverfahren befasst (vgl. KG, Beschluss vom 01.02.2017, Az. 3 Ws 12/17-122 Ss 3/17, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 12.07.2017, Az. 3 Ws 166/17-162 Ss 95/17, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 28.10.2013, 322 SsRs 280/13, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 6).

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem hier eingesetzten Messgerät LEIVTEC XV3 grundsätzlich um eine solche in einem sog. standardisierten Messverfahren handelt (vgl. KG, Beschluss vom 01.02.2017, Az. 3 Ws 12/17-122 Ss 3/17, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 12.07.2017, Az. 3 Ws 166/17-162 Ss 95/17, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 28.10.2013, 322 SsRs 280/13, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 6).

  • OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 2 Ss OWi 1041/14

    PoliScanSpeed und Auswertesoftware TUFF-Viewer

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2018 - 1 RBs 115/18
    Der Bauartzulassung durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) kommt die Funktion eines Behördengutachtens im Sinne eines "antizipierten Sach-verständigengutachtens" zu (im Anschluss an OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.12.2014 - 2 Ss OWi 1041/14).

    Der Senat schließt sich in diesem Zusammenhang - wie zuvor bereits andere Oberlandesgerichte - ausdrücklich der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt an, nach der der Bauartzulassung durch die PTB die Funktion eines Behördengutachtens im Sinne eines "antizipierten Sachverständigengutachtens" zukommt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2014,Az. 2 ss-Owi 1041/14, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 15; OLG Bamberg, Beschluss vom 22.10.2015,Az. 2 Ss Owi 641/15, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.07.2015, Az. 2 SsBs 212/15, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 6; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.04.2017, Az. 1 OWi 2 Ss Bs 18/17, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 7).

  • KG, 01.02.2017 - 3 Ws (B) 12/17

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Geschwindigkeitsmessung

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2018 - 1 RBs 115/18
    Zwar hat sich die obergerichtliche Rechtsprechung bereits mit der Einstufung des eingesetzten Messverfahrens LEIVTEC XV3 als standardisiertes Messverfahren befasst (vgl. KG, Beschluss vom 01.02.2017, Az. 3 Ws 12/17-122 Ss 3/17, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 12.07.2017, Az. 3 Ws 166/17-162 Ss 95/17, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 28.10.2013, 322 SsRs 280/13, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 6).

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem hier eingesetzten Messgerät LEIVTEC XV3 grundsätzlich um eine solche in einem sog. standardisierten Messverfahren handelt (vgl. KG, Beschluss vom 01.02.2017, Az. 3 Ws 12/17-122 Ss 3/17, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 12.07.2017, Az. 3 Ws 166/17-162 Ss 95/17, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 28.10.2013, 322 SsRs 280/13, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 6).

  • KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Nachweis einer

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2018 - 1 RBs 115/18
    Zwar hat sich die obergerichtliche Rechtsprechung bereits mit der Einstufung des eingesetzten Messverfahrens LEIVTEC XV3 als standardisiertes Messverfahren befasst (vgl. KG, Beschluss vom 01.02.2017, Az. 3 Ws 12/17-122 Ss 3/17, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 12.07.2017, Az. 3 Ws 166/17-162 Ss 95/17, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 28.10.2013, 322 SsRs 280/13, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 6).

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem hier eingesetzten Messgerät LEIVTEC XV3 grundsätzlich um eine solche in einem sog. standardisierten Messverfahren handelt (vgl. KG, Beschluss vom 01.02.2017, Az. 3 Ws 12/17-122 Ss 3/17, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 12.07.2017, Az. 3 Ws 166/17-162 Ss 95/17, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 28.10.2013, 322 SsRs 280/13, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 6).

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2018 - 1 RBs 115/18
    Unter einem standardisierten Messverfahren ist ein durch Normen vereinheitlichtes technisches Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (vgl. BGHSt 43, 277, 284).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2018 - 1 RBs 115/18
    Insbesondere sind die Beweise auch erschöpfend zu würdigen (vgl. BGHSt 29, 18, 19 ff).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.2014 - 1 RBs 50/14

    Standardisiertes Messverfahren mit PoliScan Speed von Vitronic

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2018 - 1 RBs 115/18
    Von der PTB als Bundesoberbehörde zugelassene Systeme zur Geschwindigkeitsmessung sind grundsätzlich als standardisierte Messverfahren anzuerkennen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juli 2014 - IV-1 RBs 50/14, zitiert aus juris; OLG Bamberg DAR 2016, 146f).
  • AG Jülich, 08.12.2017 - 12 OWi 122/16

    Leivtext XV 3, standardisiertes Messverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2018 - 1 RBs 115/18
    Auf den Einspruch des Betroffenen hat das Amtsgericht Jülich diesen mit Urteil vom 8. Dezember 2017 - 12 OWi 122/16 - freigesprochen.
  • OLG Celle, 18.06.2021 - 2 Ss OWi 69/21

    Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 nicht sicher; Fehlerquellen bei LEIVTEC

    Zudem handelt es sich bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem vorliegend verwendeten Messgerät Leivtec XV3 grundsätzlich um ein standardisiertes Messverfahren (OLG Celle, Beschluss vom 07. Juni 2018 - 2 Ss (OWi) 118/18 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 20. April 2018 - III-1 RBs 115/18 -, juris).
  • OLG Celle, 07.06.2018 - 2 Ss OWi 118/18

    Zulassung des Geschwindigkeitsmessgeräts Leivtec XV3

    Das Auslassen einer vollständigen Magnetfeldprüfung im Zulassungsverfahren für das Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig und Berlin (PTB) stellt die ordnungsgemäße Zulassung dieses Messgerätes nicht in Frage (Anschluss OLG Köln, Beschluss vom 20.04.2018, III-1 RBs 115/18; entgegen AG Jülich, Urteil vom 08.12.2017, 12 Owi-806 Js 2072/16 - 122/16).

    Wie das Oberlandesgericht Köln in seinem Beschluss vom 20. April 2018, III-1 RBs 115/18, mit dem es das Urteil des Amtsgerichts Jülich aufgehoben hat, ausführlich dargelegt hat, beruhte die Annahme des Amtsgerichts Jülich auf einer unzureichenden Beweiserhebung, die sich auf die ungesicherten Annahmen eines Sachverständigen in der Hauptverhandlung gestützt hat, ohne die PTB zu einer ergänzenden Begutachtung aufzufordern.

    Das Auslassen der vollständigen Magnetfeldprüfung im Zulassungsverfahren für das Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 durch die PTB stellt die ordnungsgemäße Zulassung dieses Messgerätes nicht in Frage (so auch OLG Köln, Beschluss vom 20.04.2018, III-1 RBs 115/18).

  • OLG Köln, 26.02.2019 - 1 RBs 69/19

    Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3

    Nachgang zu SenE v. 20.04.2018 - III-1 RBs 115/18: unzulässige Aufklärungsrüge zum Geschwindigkeitsmessverfahren mit dem Messgerät LEIVTEC XV3.

    Hinsichtlich des Sachverhalts wird zunächst auf die Gründe der Senatsentscheidung vom 20.04.2018 - III - 1 RBs 115/18 - Bezug genommen (Bl. 293 ff. d. A.).

    Das gilt namentlich für die Beweiswürdigung zur Feststellung einer in einem standardisierten Messverfahren ermittelten Geschwindigkeit, auch insbesondere solche mit dem hier gegenständlichen Messgerät Leivtec XV 3 (SenE v. 20.04.2018 - III-1 RBs 115/18 - KG Berlin, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 3 Ws (B) 166/17 -, juris m. w. N.).

  • VGH Bayern, 15.10.2018 - 11 CS 18.1240

    Fahrtenbuchauflage

    Zum andern ist die Geschwindigkeitsmessung, wie sich aus dem bis zum 31. Dezember 2018 gültigen Eichschein ergibt, mit dem von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt am 2. Juli 2009 zugelassenen Messgerät Leivtec XV3 und damit in einem anerkannten und standardisierten Messverfahren (vgl. OLG Celle, B.v. 7.6.2018 - 2 Ss (OWi) 118/18 - ZfSch 2018, 470 = juris Rn. 5; OLG Köln, B.v. 20.4.2018 - III-1 RBs 115/18 u.a. - ZfSch 2018, 470 = juris Rn. 18 ff.; KG Berlin, B.v. 12.7.2017 - 3 Ws (B) 166/17 u.a. - VRS 132, 31 = juris Rn. 9 f. jeweils m.w.N.) gewonnen worden, d.h. in einem durch Normen vereinheitlichten technischen Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGH, B.v. 30.10.1997 - 4 StR 24/97 - BGHSt 43, 277/284 = juris Rn. 27).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2022 - 2 Rb 35 Ss 587/22

    Umgang mit Beweisantrag auf Vernehmung des Beifahrers bei

    Von ausschlaggebender Bedeutung ist indes, dass die belastende Tatsache - die gefahrene Geschwindigkeit - letztlich nicht auf der ihrer Natur nach eher fehleranfälligen Wahrnehmung der vernommenen Zeugen beruht, sondern durch eine technische Messung mit einem Messgerät ermittelt wurde, das nach eingehender Prüfung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt für solche Messungen als geeignet befunden wurde und deshalb als standardisiertes Messverfahren gilt (vgl. dazu allgemein OLG Düsseldorf VRR 2014, 392; OLG Frankfurt DAR 2015, 149; OLG Bamberg DAR 2016, 146; OLG Schleswig DAR 2017, 47; OLG Hamm Beschluss vom 10.3.2017 - 2 RBs 202/16, juris; KG VRS 131, 308; OLG Köln ZfS 2018, 407; OLG Koblenz Beschluss vom 17.7.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18, juris), bei dem ohne - vorliegend fehlende - konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlmessung im Einzelfall ohne Weiteres von einem zutreffenden Messergebnis ausgegangen werden kann (st. Rspr., zuletzt KG Blutalkohol 59, 361; OLG Zweibrücken ZfS 2022, 167; OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.2.2021 - 1 OLG 53 Ss-OWi 684/20, juris; vgl. auch BVerfG NJW 2021, 455).
  • AG Landstuhl, 08.04.2021 - 2 OWi 4211 Js 2936/21

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Beanstandung fehlender

    Diese Nichtbeteiligung der PTB ist zudem ein eklatanter Widerspruch zur bisherigen OLG-Rechtsprechung, die den Tatgerichten genau diese Erkundigungspflicht auferlegt (vgl. nur OLG Köln zfs 2018, 407).
  • OLG Zweibrücken, 26.08.2020 - 1 OWi 2 SsBs 110/20

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

    aa) Sind die beschriebenen Auffälligkeiten in der Messtechnik, der Messsoftware oder der Auswertesoftware strukturell verankert und betreffen sie damit eine Vielzahl von Messvorgängen an unterschiedlichen Orten und Zeiten, würde die Zulassung durch die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB) als antizipiertes Sachverständigengutachten (Senat, Beschluss vom 21.04.2017 - 1 OWi 2 Ss Bs 18/17, juris Rn. 7) bereits der Annahme einer Fehlmessung grundsätzlich entgegenstehen, sofern - was im Zweifel naheliegend durch Einholung einer Auskunft der PTB aufzuklären wäre - das beschriebene Phänomen bei der Zulassung ausreichend Berücksichtigung gefunden hat (Senat aaO; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2014 - 2 Ss-OWi 1041/14, juris Rn. 21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.07.2015 - 2 (7) SsBs 212/15, juris Rn. 6; OLG Köln, Beschluss vom 20.04.2018 - III-1 RBs 115/18, juris Rn. 24).
  • OLG Köln, 24.07.2020 - 1 RBs 224/20

    Keine Gehörsverletzung bei Beschäftigung des Gerichts mit Richtigkeit der

    Die materiell-rechtlichen Anforderung an die Begründung eines Urteils in Bußgeldsachen im Allgemeinen sind ebenso hinreichend geklärt (vgl. nur Göhler, a. a. O. § 71 Rn. 42 ff.) wie auch die Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem hier verwendeten Verkehrsradargerät des Typs Leivtec XV3 (OLG Celle, Beschluss vom 17.05.2017 - 2 Ss Owi 93/17; OLG Köln, Beschluss vom 20.04.2018 - III-1 RBs 115/18).
  • AG Brilon, 06.01.2021 - 14 OWi 85/20
    Dass es sich dabei um ein durch Normen vereinheitlichtes technisches Verfahren handelt, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (sog. standardisiertes Messverfahren), ist obergerichtlich bereits entschieden (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 20.04.2018 - III 1 RBs 115/18; OLG Celle Beschl. v. 7.6.2018 - 2 Ss (OWi) 118/18).
  • AG Eilenburg, 21.08.2020 - 8 OWi 604/20

    Geschwindigkeitsmessung - Herausgabe sämtlicher Falldateien der Messreihe

    aa) Eine Geschwindigkeitsmessung unter Einsatz einer Messanlage des Systems LEIVTEC XV3 ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung als standardisiertes Messverfahren anerkannt (vgl. nur OLG Köln, Beschl. v. 20.04.2018 - III-1 RBs 115/18 - OLG Celle, Beschl. v. 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13 -, beide juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.05.2018 - 4 Rb 16 Ss 380/18).
  • AG Eilenburg, 07.11.2019 - 8 OWi 956 Js 12907/19

    Geschwindigkeitsüberwachungsgerät LEIVTEC XV 3

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht