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   OLG Köln, 10.01.2012 - III-1 RVs 258/11   

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https://dejure.org/2012,216
OLG Köln, 10.01.2012 - III-1 RVs 258/11 (https://dejure.org/2012,216)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.01.2012 - III-1 RVs 258/11 (https://dejure.org/2012,216)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - III-1 RVs 258/11 (https://dejure.org/2012,216)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Verwirklichung eines Diebstahls mit Waffen im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB; Einstufung eines Schweizer Offiziersmessers als "anderes gefährliches Werkzeug" im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB; Objektive Eignung eines ...

  • strafrechtsiegen.de

    Diebstahl mit Waffen - Schweizer Offiziersmesser als gefährliches Werkzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1a
    Diebstahl mit Waffen [Taschenmesser]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Das "Schweizer Offiziersmesser” - ein gefährliches Werkzeug…

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bewaffneter Ladendieb

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Schweizer Taschenmesser ist gefährliches Werkzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 327
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09

    Diebstahl mit Waffen bei mitgeführtem Schraubenzieher: Intention des Täters zum

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2012 - 1 RVs 258/11
    Die Kammer folgt insoweit der einschränkenden Auslegung des Oberlandesgerichts Stuttgart in einem Urteil vom 05.05.2009 (4 Ss 144/09, NJW 2009, 2756), dessen Prämisse keinesfalls "überraschend erscheint" (so Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 244 Rn. 20 a).

    Auch diese - den objektiven Tatbestand weiter einschränkende - Erwägung, die der im angefochtenen Urteil zitierten Entscheidung des OLG Stuttgart (NJW 2009, 2756 = StV 2009, 531 = StraFo 2009, 297) entnommen ist, teilt der Senat nicht.

  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2012 - 1 RVs 258/11
    Bei dem vom Angeklagten mitgeführten Taschenmesser handelt es sich nicht um ein gefährliches Werkzeug im Sinne der vorerwähnten Vorschrift, und zwar auch nicht vor dem Hintergrund des Beschlusses des BGH vom 03.06.2008 (3 StR 246/07, BGHSt 52, 257 ff.).

    Es ist - anders als z.B. Spring- oder Faustmesser - nach seiner Beschaffenheit nicht von vornherein zur Verwendung als Angriffs- oder Verteidigungsmittel bestimmt (vgl. BGHSt 52, 257 = NJW 2008, 2861 = NStZ 2008, 512 = StV 2008, 411 = StraFo 2008, 392).

  • OLG Köln, 16.10.2007 - 82 Ss 154/07

    Messer als gefährliches Werkzeug - erforderliche Feststellungen zur konkreten

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2012 - 1 RVs 258/11
    Ein "gefährliches Werkzeug" ist jeder körperliche Gegenstand, der sich bei der konkreten Art seiner Benutzung dazu eignet, einem Menschen erhebliche körperliche Verletzungen zuzufügen (vgl. nur BGH a.a.O.; SenE v. 16.10.2007 - 82 Ss 154/07 - = BeckRS 2007, 19647).
  • KG, 17.04.2008 - 1 Ss 394/07

    Diebstahl mit Waffen: "Schweizer Offiziersmessers" in der Hosentasche als

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2012 - 1 RVs 258/11
    So hat der Senat (a.a.O.) diese Eignung für Messer verneint, deren Klinge so klein ist, dass sie - quasi anstelle eines Schlüssels - in das Schlüsselloch eines Fahrradschlosses eingeführt werden können (vgl. zu dieser Einschränkung auch: KG StV 2008, 473 = StraFo 2008, 340).
  • OLG Schleswig, 16.06.2003 - 1 Ss 41/03

    Gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 I Nr. 1 a StGB

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2012 - 1 RVs 258/11
    Der Vorsatz muss sich auch auf die Gefährlichkeit des Werkzeugs erstrecken (vgl. OLG Schleswig NStZ 2004, 212; Fischer a.a.O.).
  • BGH, 09.10.1997 - 3 StR 465/97

    "sonstiger Gegenstand" im Sinne von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG (subjektive

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2012 - 1 RVs 258/11
    Das gilt auch für Taschenmesser (grundlegend BGH a.a.O.), namentlich für ein Multifunktionsgerät wie das sog. Schweizer Offiziersmesser mit integriertem Taschenmesser (vgl. BGHSt 43, 266; KG a.a.O.; OLG München BeckRS 2006, 06212).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 Ss 177/06

    Diebstahl mit Waffen: Einordnung eines Taschenmessers als gefährliches Werkzeug

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2012 - 1 RVs 258/11
    Für Messer, die - etwa aufgrund von Rostzersetzung - nur eine ganz geringe Bruchfestigkeit aufweisen, mag dies ebenfalls gelten (vgl. Senat a.a.O.; OLG Frankfurt StraFo 2006, 467).
  • OLG München, 16.05.2006 - 5St RR 169/05

    Schweizer Messer als gefährliches Werkzeug

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2012 - 1 RVs 258/11
    Das gilt auch für Taschenmesser (grundlegend BGH a.a.O.), namentlich für ein Multifunktionsgerät wie das sog. Schweizer Offiziersmesser mit integriertem Taschenmesser (vgl. BGHSt 43, 266; KG a.a.O.; OLG München BeckRS 2006, 06212).
  • KG, 02.12.2013 - 161 Ss 208/13

    Zange als "anderes gefährliches Werkzeug"

    Das Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs" im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass es sich um einen körperlichen Gegenstand handelt, der nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, im Falle seines Einsatzes gegen Personen erhebliche - nach der von BGHSt 52, 257 zur Begründung der Interpretation dieses Tatbestandsmerkmals allein anhand objektiver Kriterien herangezogenen Absicht des Gesetzgebers schwere - Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGHSt 52, 257; BGH NStZ 2012, 571 m.w.Nachw.; OLG Köln NStZ 2012, 327; OLG Schleswig NStZ 2004, 212).

    Letztere fehlen bislang vollständig, sind jedoch unabdingbar für den Tatnachweis im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1a) StGB, da sich der Vorsatz des Täters auf alle Merkmale des objektiven Tatbestandes, mithin auch auf die Gefährlichkeit des mitgeführten Werkzeugs in vorbeschriebenem Sinne beziehen muss (vgl. OLG Schleswig NStZ 2004, 212; OLG Köln NStZ 2012, 327).

  • LG Nürnberg-Fürth, 11.12.2017 - 16 KLs 412 Js 64048/17

    Seitenschneider als ein gefährliches Werkzeug

    Das Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs" im Sinne § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB setzt voraus, dass es sich um einen körperlichen Gegenstand handelt, der nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, im Falle seines Einsatzes gegen Personen erhebliche Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGHSt 52, 257; BGH NStZ 2012, 571 m. w. Nachw.; OLG Köln NStZ 2012, 327; OLG Schleswig NStZ 2004, 212; KG Beschluss vom 2.12.2013 - (4) 161 Ss 208/13).
  • OLG Stuttgart, 22.06.2015 - 2 Ss 209/15

    Diebstahl mit Waffen: Begriff des anderen gefährlichen Werkzeugs; Geißfuß als

    Das OLG Köln (Beschluss vom 10. Januar 2012, NStZ 2012, 327f., III-1 RVs 258/11) ist der Auffassung des OLG Stuttgart entgegengetreten und sieht ein Taschenmesser, das der Täter während der Öffnungszeiten eines Ladengeschäfts mitführte, unabhängig von dessen Gebrauchsabsicht in aller Regel als gefährliches Werkzeug im Sinne der Vorschrift an.
  • OLG Karlsruhe, 04.08.2016 - 2 (4) Ss 356/16

    Strafverfahren: Gegenstand der Strafanklage bei prozessual selbstständigen Taten;

    Auch wäre es - jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der Bemessung der Schuldschwere im Rahmen der Strafzumessung - erforderlich gewesen, nähere Feststellungen zur Größe und Beschaffenheit der Messer zu treffen (vgl. BGH, NJW 2008, 2861 ff.; KG, Urteil vom 17.04.2008, 1 Ss 394/07; OLG Köln, Beschluss vom 16.10.2007, 82 Ss 154/07; Beschluss vom 10.01.2012, III-1 RVs 258/11).
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