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   OLG Hamm, 27.08.2018 - III-1 RVs 52/18   

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https://dejure.org/2018,54748
OLG Hamm, 27.08.2018 - III-1 RVs 52/18 (https://dejure.org/2018,54748)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.08.2018 - III-1 RVs 52/18 (https://dejure.org/2018,54748)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. August 2018 - III-1 RVs 52/18 (https://dejure.org/2018,54748)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 ; StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1
    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis; Strafzumessung; strafschärfende Berücksichtigung des Handelns unter nicht näher bestimmtem Drogeneinfluss

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 ; StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1
    Strafschärfende Berücksichtigung vorangegangenen Drogenkonsums im Rahmen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de

    IRG § 85 ff.; EGGVG §§ 23 ff.
    Auslandsvollstreckung; Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union; Rechtsschutz gegen Vollstreckungsersuchen; Rechtsweg; Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 54 Ns 74/17
  • OLG Hamm, 27.08.2018 - III-1 RVs 52/18
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.12.2008 - 3 StR 533/08

    Tateinheitlich begangene Straftat und Ordnungswidrigkeit (Schuldspruch;

    Auszug aus OLG Hamm, 27.08.2018 - 1 RVs 52/18
    Dass der Angeklagte insofern neben dem Fahren ohne Fahrerlaubnis tateinheitlich weitere sich - gegebenenfalls strafschärfend auswirkende (vgl. Fischer, StGB, 65. Aufl., § 46 Rn. 32) - Straftatbestände verwirklicht oder zumindest eine Ordnungswidrigkeit (vgl. zur Strafzumessung insofern BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - 3 StR 533/08 -, juris) begangen hat, lässt sich dem Urteil des Landgerichts mangels konkreter Feststellungen zu den Umständen und zum Ausmaß der Drogenintoxikation bzw. dem sich daraus ergebenden Einfluss auf das Tatgeschehen nicht entnehmen.
  • OLG Köln, 05.05.2020 - 1 RVs 40/20

    Anforderungen an Beweis für illegales Autorennen; Doppelverwertungsverbot

    Aus spezial- wie generalpräventiven Gründen soll dem Täter in diesem Fall durch Entziehung seines Eigentums das Verwerfliche seiner Tat nochmals nachdrücklich vor Augen geführt werden (vgl. SenE v. 27.09.2013 - III-1 RVs 201/13 - SenE v. 28.03.2018 - III-1 RVs 52/18 - LK-StGB- Schmidt , 12. Auflage 2007, § 74 [a. F.] Rz. 4 m. N.).
  • OLG Köln, 14.09.2018 - 1 RVs 199/18

    Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bei Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

    Bei der Verhängung einer Geldstrafe sind zudem konkrete Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und insbesondere zu den monatlich erzielten Einkünften eines Angeklagten zu treffen (vgl. BGH bei Detter NStZ 2000, 188; SenE v. 24.11.2017-III-1 RVs 282/17 - SenE v. 28.03.2018 - III-1 RVs 52/18).
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