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   OLG Düsseldorf, 02.11.2015 - III-1 Ws 358/15   

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https://dejure.org/2015,42113
OLG Düsseldorf, 02.11.2015 - III-1 Ws 358/15 (https://dejure.org/2015,42113)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.11.2015 - III-1 Ws 358/15 (https://dejure.org/2015,42113)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. November 2015 - III-1 Ws 358/15 (https://dejure.org/2015,42113)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Dauer der Hauptverhandlung für die an den Pflichtverteidiger zu zahlenden Gebühren

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VV RVG Nr. 4122
    Kein Abzug einer angemessenen Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlags für Pflichtverteidiger

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 4122
    Ermittlung der Dauer der Hauptverhandlung für die an den Pflichtverteidiger zu zahlenden Gebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 27.07.2012 - 5 Ws 33/12

    Gebühren des Pflichtverteidigers: Berechnung der für den Längenzuschlag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2015 - 1 Ws 358/15
    Für eine Anrechnung spricht insbesondere die mit der Schaffung der in Teil 4 VV RVG neu konzipierten - Längenzuschläge gewährenden - zusätzlichen Gebührentatbestände verfolgte gesetzgeberische Zielsetzung, den nach früherer Rechtslage regelmäßig im Pauschvergütungsverfahren einzelfallbezogen zu prüfenden besonderen Zeitaufwand für die Teilnahme an der Hauptverhandlung pauschal und weitestgehend unabhängig von den Gegebenheiten des Einzelfalls zu vergüten; die im Wesentlichen auf den Wortlaut ("Hauptverhandlung") und eine "Prozessneutralität" der Mittagspause gestützte Gegenmeinung überzeugt nicht (Anschluss an OLG Düsseldorf (3. Senat), Beschluss vom 7. September 2006 - III-3 (s) RVG 4/06 -, juris; vgl. auch OLG Karlsruhe, aaO; OLG Stuttgart StraFo 2012, 384).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2013 - 1 Ws 166/12

    Kein Abzug der Dauer der Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlags für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2015 - 1 Ws 358/15
    Die Frage, ob und in welchem Umfang bei der Ermittlung der für derartige Längenzuschläge maßgeblichen Hauptverhandlungsdauer Sitzungspausen, insbesondere eine - im Sitzungsprotokoll ausdrücklich als solche ausgewiesene oder ersichtlich als solche angeordnete - Mittagspause, anzurechnen oder in Abzug zu bringen sind, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet (vgl. zum Streitstand die Ausführungen des OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 1 Ws 166/12 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 23.08.2016 - 2 Ws 76/16

    Längenzuschlag, Mittagspause

    Schließlich wird vertreten, dass Verhandlungspausen, insbesondere auch Mittagspausen, grundsätzlich nicht von der Dauer der Hauptverhandlung abgezogen werden, wobei allenfalls bei sehr langen Pausen im Einzelfall etwas anderes gelten könne (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Juli 2012, Az.: 5 Ws 33/12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2013, Az.: 1 Ws 166/12 mit ausführlicher Darstellung des Streitstandes; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. November 2015, Az.: 1 Ws 358/15, alle zitiert nach juris; OLG Koblenz NJW 2006, 1150).
  • OLG Koblenz, 30.09.2019 - 1 StE 6 OJs 36/17

    Pflichtverteidigergebühren; Bemessung der Hauptverhandlungsdauer bei sog.

    Daneben bestehen differenzierende Ansichten, die bei Bemessung der Verhandlungsdauer entweder eine vergütete Mittagspause von zumindest einer Stunde berücksichtigen (OLG Hamm, Beschluss vom 20. April 2006 - 3 Ws 47/06 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. November 2015 - III-1 Ws 358/15 - OLG Dresden, Beschluss vom 8. November 2007 - 3 Ws 67/07 - alle zit. nach juris) bzw. immer eine vergütungsfreie Mittagspause von zumindest bis zu einer Stunde von einer längeren Unterbrechung in Abzug bringen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Oktober 2007, - 1 Ws 541/07 - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31. August 2006 - 1 Ws 342/06 - OLG Jena, Beschluss vom 11. Juni 2008, - 1 AR (S) 79/07 - alle zit. juris) und die Behandlung einer darüber hinausgehenden Unterbrechung vom Einzelfall davon abhängig machen, ob der Verteidiger die Pause sinnvoll hat nutzen können.
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