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   OLG Hamm, 09.02.2017 - III-1 Ws 457/16   

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https://dejure.org/2017,11567
OLG Hamm, 09.02.2017 - III-1 Ws 457/16 (https://dejure.org/2017,11567)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.02.2017 - III-1 Ws 457/16 (https://dejure.org/2017,11567)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - III-1 Ws 457/16 (https://dejure.org/2017,11567)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kostenerstattung im Strafverfahren; Erstattungsfähigkeit höherer Rechtsanwaltskosten nach Anwaltswechsel

  • IWW

    StPO § 464a Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 91 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten nach Vornahme eines nicht zwingend erforderlichen Anwaltswechsels im Verfahren

  • Burhoff online

    Kostenerstattung, höhere Rechtsanwaltskosten nach Anwaltswechsel

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 464a Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 91 Abs. 2
    Kostenerstattung im Strafverfahren; Erstattungsfähigkeit höherer Rechtsanwaltskosten nach Anwaltswechsel

  • rechtsportal.de

    StPO § 464a Abs. 2 Nr. 2 ; ZPO § 91 Abs. 2
    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten nach Vornahme eines nicht zwingend erforderlichen Anwaltswechsels im Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Anwaltswechsel: Wer trägt die Mehrkosten?

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1436/04

    Erstattung der Kosten für mehrere Wahlverteidiger

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2017 - 1 Ws 457/16
    Daraus folgt aber nicht, dass in jedem Fall die gesamten Auslagen hierfür erstattet werden müssen (BVerfG NJW 2004, 3319).
  • OLG Frankfurt, 11.08.1999 - 2 Ws 91/99
    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2017 - 1 Ws 457/16
    Letzteres ist nur bei zwingenden in der Person des Verteidigers liegenden und vom Verurteilten nicht zu vertretenden Gründen erfüllt (vgl. OLG Hamm StV 1989, 116; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 64; KK-StPO/Gieg StPO, § 464a Rn. 13, beck-online; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 59. Auflage § 464 a Rz 13).
  • OLG Hamm, 21.07.1988 - 2 Ws 529/88
    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2017 - 1 Ws 457/16
    Letzteres ist nur bei zwingenden in der Person des Verteidigers liegenden und vom Verurteilten nicht zu vertretenden Gründen erfüllt (vgl. OLG Hamm StV 1989, 116; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 64; KK-StPO/Gieg StPO, § 464a Rn. 13, beck-online; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 59. Auflage § 464 a Rz 13).
  • OLG Hamm, 24.07.2014 - 1 Ws 305/14

    Erstattung von Wahlverteidigerbegühren trotz der Bestellung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2017 - 1 Ws 457/16
    Auch bei der vorliegenden Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung nach § 464b StPO richtet sich das Verfahren nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung, welcher der erkennende Senat beigetreten ist, nach den Grundsätzen der Strafprozessordnung (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2014 - III-1 Ws 305/14 m. w. N).
  • OLG Hamm, 29.05.2017 - 1 Ws 25/17

    Kostenerstattung nach Freispruch; Erstattungsfähigkeit der

    Die vom Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern (vgl. Senatsbeschluss vom 09.02.2017 - III-1 Ws 457/16 - m.w.N., juris) zu bescheidende sofortige Beschwerde ist nach den §§ 464b S. 3 StPO, 104 Abs. 3 S. 1, 11 Abs. 1 RPflG statthaft und auch im Übrigen zulässig.

    Letzteres ist nur bei zwingenden in der Person des Verteidigers liegenden und vom Verurteilten nicht zu vertretenden Gründen erfüllt (vgl. Senatsbeschluss vom 09.02.2017, a.a.O., m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 14.10.2019 - 1 Ws 105/19

    Umfang der zu erstattenden Verteidigerkosten im Falle eines Anwaltswechsels

    Die vom Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09. Februar 2017 - III-1 Ws 457/16 -) zu bescheidenden sofortigen Beschwerden sind gemäß § 464b S. 3 StPO, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG statthaft und auch im Übrigen zulässig.

    Letzteres ist nur bei zwingend in der Person des Verteidigers liegenden und vom Verurteilten nicht zu vertretenden Gründen erfüllt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 9. Februar 2017 -1 Ws 457/16 - m.w.N.).

  • LG Arnsberg, 28.10.2019 - 6 Qs 83/19

    Beschwerde, Abgeltung der Tätigkeiten, Verfahrensgebühr

    Die gemäß § 464b S. 3 StPO, §§ 104 Abs. 3 S.1, 567 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde, über die das Beschwerdegericht als Kammer mit dem gesamten Spruchkörper entscheidet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.02.2017 - 1 Ws 457/16), ist nicht begründet.
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