Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 26.05.2015 - III-2 RVs 36/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Besitz, Kinderpornografie, Vorschaubilder
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Strafbarkeit des Besitzes kinderpornographischer Vorschaubilder ("Thumbnails")
- Wolters Kluwer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB §§ 184b Abs. 4, 78 Abs. 3 Nr. 4
Strafbarkeit des Besitzes kinderpornographischer Vorschaubilder ("Thumbnails") - rechtsportal.de
StGB §§ 184b Abs. 4, 78 Abs. 3 Nr. 4
Strafbarkeit des Besitzes kinderpornographischer Vorschaubilder ("Thumbnails") - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Automatisch angelegte Vorschaubilder - Besitz von Kinderpornographie?
- lawblog.de (Kurzinformation)
Automatische Vorschaubilder
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kinderpornografische Vorschaubilder auf Datenträger lassen nicht per se auf Besitzwillen schließen
- loebisch.com (Kurzinformation)
Strafverteidigung bei Besitz von Kinderpornographie
- anwalt.de (Kurzinformation)
Strafverteidigung Kinderpornografie
Besprechungen u.ä.
- ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)
Besitz von Kinderpornographie bei automatisch angelegten Vorschaubildern?
Papierfundstellen
- MMR 2015, 550
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 13.10.2022 - 2 WD 2.22
Dienstgradherabsetzung unter Verkürzung der Frist zur Wiederbeförderung wegen …
Werden auf den Datenträgern des Nutzers solche vom Computer automatisch generierten Explorer-Thumbnails vorgefunden, ist nicht ohne Weiteres davon auszugehen, dass sich der Nutzer ihres Besitzes bewusst war; denn die Kenntnis des automatischen Erstellens von Explorer-Thumbnails setzt ein überdurchschnittliches Computerwissen voraus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 2015 - III-2 RVs 36/15, 2 RVs 36/15 - juris Rn. 6 ff.;… Heckmann, in: Heckmann/Paschke, jurisPK-Internetrecht, 7. Aufl., Kap. 8, Stand: 15. September 2022, Rn. 91; Krötz/Zenger, StraFo 2022, 272 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2018 - 3d A 2378/15
Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des …
Vor diesem Hintergrund war für den Strafbefehl, anders als in vergleichbaren Fällen, in denen es um den erstmaligen Besitz einer größeren Anzahl kinderpornographischer Schriften ging, vgl. OLG Köln, Beschluss vom 1. Februar 2011 - III-1 RVs 18/11 -, juris Rdn. 1; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 2015 - III-2 RVs 36/15 -, juris Rdn. 1, und LG Freiburg, Urteil vom 11. Juli 2011 - 7 Ns 81 Js 1434/09 - AK 96/10 -, juris Rdn. 28, 30, auch für den Besitz kinderpornographischer Schriften eine Freiheitsstrafe naheliegend. - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2018 - 3d A 963/16 In Fällen, in denen es um den erstmaligen Besitz einer größeren Anzahl kinderpornographischer Schriften ging, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 2015 - III-2 RVs 36/15 -, juris Rdn. 1; OLG Köln, Beschluss vom 1. Februar 2011 - III-1 RVs 18/11 -, juris Rdn. 1, und LG Freiburg, Urteil vom 11. Juli 2011 - 7 Ns 81 Js 1434/09 - AK 96/10 -, juris Rdn. 28, 30, halten die Strafgerichte Geldstrafen öfter für tat- und schuldangemessen.
- VG Magdeburg, 07.12.2021 - 15 A 17/20
Disziplinarmaßnahme gegen einen pädophilen Polizeibeamten
Solche Vorschaubilder werden in einem Bereich der Festplatte gespeichert, auf den der Nutzer keinen Zugriff hat, und dort nicht bewusst abgespeichert werden können (vgl.: OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.05.2015, III-2RVs 36/15.2 RVs 36/15; juris). - OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19
Disziplinarrecht: Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis bei Besitz …
Werden auf Datenträgern, die sich im Besitz des Beklagten befanden, kinderpornografische Vorschaubilder festgestellt, die durch das Betriebssystem des Computers automatisch generiert worden sind, kann zwar nicht ohne Weiteres der Schluss gezogen werden, dass dem Beklagten der Besitz der Vorschaubilder bewusst war (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 2015 - III-2 RVs 36/15 -, juris Rn. 9).