Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 06.02.2019

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.01.2020 - III-2 Ws 37/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,1114
OLG Hamm, 23.01.2020 - III-2 Ws 37/19 (https://dejure.org/2020,1114)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.01.2020 - III-2 Ws 37/19 (https://dejure.org/2020,1114)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Januar 2020 - III-2 Ws 37/19 (https://dejure.org/2020,1114)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Vollstreckung eines italienischen Urteils gegen zwei deutsche Staatsangehörige ist zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urteil in Italien - Vollstreckung in Deutschland

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Exequaturentscheidung: Vollstreckung eines italienischen Urteils gegen zwei deutsche Staatsangehörige ist zulässig

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Essen, 17.01.2019 - I StVK 1900/17

    Strafvollstreckung aus italienischem Urteil

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2020 - 2 Ws 37/19
    Das LG Essen hatte mit Beschlüssen vom 17.01.2019 (I StVK 1900/17) und vom 04.02.2019 (I StVK 2056/17) jeweils antragsgemäß entschieden und die Vollstreckung des gegen sie ergangenen italienischen Urteils für zulässig erklärt.
  • LG Essen, 04.02.2019 - I StVK 2056/17

    Strafvollstreckung aus italienischem Urteil

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2020 - 2 Ws 37/19
    Das LG Essen hatte mit Beschlüssen vom 17.01.2019 (I StVK 1900/17) und vom 04.02.2019 (I StVK 2056/17) jeweils antragsgemäß entschieden und die Vollstreckung des gegen sie ergangenen italienischen Urteils für zulässig erklärt.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.02.2019 - 2 Ws 37/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,4452
OLG Celle, 06.02.2019 - 2 Ws 37/19 (https://dejure.org/2019,4452)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.02.2019 - 2 Ws 37/19 (https://dejure.org/2019,4452)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Februar 2019 - 2 Ws 37/19 (https://dejure.org/2019,4452)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    Nr. 7002 VV RVG
    Umbauordnung

  • Burhoff online

    Umbeiordnung, Mehrkosten, Begriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrkosten im Rahmen der Umbeiordnung eines Pflichtverteidigers

  • rechtsportal.de

    RVG § 56 Abs. 2
    Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder sind keine Mehrkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einvernehmliche Umbeiordnung des Pflichtverteidigers: Was sind "Mehrkosten”?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mehrkosten im Rahmen der Umbeiordnung eines Pflichtverteidigers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 150
  • Rpfleger 2019, 424
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Oldenburg, 23.04.2015 - 1 Ws 170/15

    Pflichtverteidigerwechsel, kostenneutrale Umbeiordnung

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2019 - 2 Ws 37/19
    Die so zu schützenden Fiskalinteressen reichen aber nicht weiter, als wenn der Beschuldigte den jetzt gewählten Verteidiger von vornherein bezeichnet hätte und dieser hätte beigeordnet werden können (OLG Oldenburg, Beschlüsse vom 21.03.2017, 1 Ws 122/17 und vom 23.04.2015, 1 Ws 170/15).

    Ein anderes Ergebnis ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass das Oberlandesgericht Oldenburg in seinem Beschluss vom 23.04.2015 (1 Ws 170/15) bei der Prüfung der Beiordnungsvoraussetzungen einen Vergleich der räumlichen Entfernungen zwischen Gericht und dem Kanzleiort des Verteidigers sowie der Größe des Landgerichtsbezirks vorgenommen hat.

  • OLG Oldenburg, 21.03.2017 - 1 Ws 122/17

    Kostenneutrale Umbeiordnung, Fahrtkosten

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2019 - 2 Ws 37/19
    Die durch den Begriff der Mehrkosten bei einer Umbeiordnung geschützten Fiskalinteressen reichen nicht weiter, als wenn der Beschuldigte den jetzt gewählten Verteidiger von vornherein bezeichnet hätte und dieser hätte beigeordnet werden können (Anschluss an OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.03.2017, 1 Ws 122/17).

    Die so zu schützenden Fiskalinteressen reichen aber nicht weiter, als wenn der Beschuldigte den jetzt gewählten Verteidiger von vornherein bezeichnet hätte und dieser hätte beigeordnet werden können (OLG Oldenburg, Beschlüsse vom 21.03.2017, 1 Ws 122/17 und vom 23.04.2015, 1 Ws 170/15).

  • BGH, 26.11.2002 - VI ZB 41/02

    Rechtsweg für Ansprüche einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2019 - 2 Ws 37/19
    Es konnte auch keine Heilung gem. §§ 37 Abs. 1 StPO, 189 ZPO eintreten, denn diese setzt eine fehlgeschlagene Zustellung mit Zustellungswillen des Gerichts voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 26.11.2002, VI ZB 41/02 und Urteil vom 07.12.2010, VI ZR 48/10; OLG Brandenburg, Urteil vom 16.01.2019, 7 U 104/16; Wittschier in: Musielak , ZPO, 11. Auflage, 2014, § 189 ZPO, Rn. 2; Schultzky in: Zöller , Zivilprozessordnung, 32. Auflage, 2018, § 189 ZPO, Rn. 2).
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2019 - 2 Ws 37/19
    Im Bestellungsverfahren tritt der Gesichtspunkt der Ortsnähe im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung aber grundsätzlich gegenüber dem besonderen Vertrauensverhältnis des Beschuldigten zu seinem Verteidiger zurück (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.09.2001, 2 BvR 1152/01; BGH, Beschluss vom 17.07.1997, 1 StR 781/96; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.01.2006, 2 Ws 5/06).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2019 - 2 Ws 37/19
    Im Bestellungsverfahren tritt der Gesichtspunkt der Ortsnähe im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung aber grundsätzlich gegenüber dem besonderen Vertrauensverhältnis des Beschuldigten zu seinem Verteidiger zurück (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.09.2001, 2 BvR 1152/01; BGH, Beschluss vom 17.07.1997, 1 StR 781/96; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.01.2006, 2 Ws 5/06).
  • OLG Stuttgart, 13.01.2006 - 2 Ws 5/06

    Pflichtverteidigerbestellung eines auswärtigen Rechtsanwalts als

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2019 - 2 Ws 37/19
    Im Bestellungsverfahren tritt der Gesichtspunkt der Ortsnähe im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung aber grundsätzlich gegenüber dem besonderen Vertrauensverhältnis des Beschuldigten zu seinem Verteidiger zurück (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.09.2001, 2 BvR 1152/01; BGH, Beschluss vom 17.07.1997, 1 StR 781/96; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.01.2006, 2 Ws 5/06).
  • BGH, 07.12.2010 - VI ZR 48/10

    Wirksamkeit der Klagezustellung: Mögliche Heilung des etwaigen Zustellungsmangels

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2019 - 2 Ws 37/19
    Es konnte auch keine Heilung gem. §§ 37 Abs. 1 StPO, 189 ZPO eintreten, denn diese setzt eine fehlgeschlagene Zustellung mit Zustellungswillen des Gerichts voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 26.11.2002, VI ZB 41/02 und Urteil vom 07.12.2010, VI ZR 48/10; OLG Brandenburg, Urteil vom 16.01.2019, 7 U 104/16; Wittschier in: Musielak , ZPO, 11. Auflage, 2014, § 189 ZPO, Rn. 2; Schultzky in: Zöller , Zivilprozessordnung, 32. Auflage, 2018, § 189 ZPO, Rn. 2).
  • OLG Brandenburg, 20.10.2014 - 1 Ws 162/14

    Pflichtverteidiger, Auswahl, fiskalische Erwägungen

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2019 - 2 Ws 37/19
    Der Umstand der Ortsferne steht nur dann der Bestellung entgegen, wenn dadurch eine sachdienliche Verteidigung des Beschuldigten bzw. der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gefährdet werden (OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2014, 1 Ws 162/14).
  • OLG Brandenburg, 16.01.2019 - 7 U 104/16

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Zulässigkeitsanforderungen an einen

    Auszug aus OLG Celle, 06.02.2019 - 2 Ws 37/19
    Es konnte auch keine Heilung gem. §§ 37 Abs. 1 StPO, 189 ZPO eintreten, denn diese setzt eine fehlgeschlagene Zustellung mit Zustellungswillen des Gerichts voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 26.11.2002, VI ZB 41/02 und Urteil vom 07.12.2010, VI ZR 48/10; OLG Brandenburg, Urteil vom 16.01.2019, 7 U 104/16; Wittschier in: Musielak , ZPO, 11. Auflage, 2014, § 189 ZPO, Rn. 2; Schultzky in: Zöller , Zivilprozessordnung, 32. Auflage, 2018, § 189 ZPO, Rn. 2).
  • LG Braunschweig, 03.09.2020 - 4 Qs 180/20

    Pflichtverteidiger, Umbeiordnung, Mehrkosten

    Der Begriff der Mehrkosten erfasst nur solche Gebührenpositionen, die durch eine neue Bestellung doppelt entstehen würden (Grund- und Verfahrensgebühr), nicht dagegen Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder (vgl. OLG Celle BeckRS 2019, 7185).
  • OLG Celle, 10.12.2021 - 5 AR (P) 7/20

    Verzicht auf Mehrkosten bei Verteidigerwechsel; Bewilligung einer Pauschgebühr;

    Zwar reichen im Falle einer kostenneutralen Umbeiordnung die durch den Mehrkostenbegriff geschützten Fiskalinteressen nicht weiter, als wenn der Beschuldigte den jetzt gewählten Verteidiger von vornherein bezeichnet hätte und dieser hätte beigeordnet werden können (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 6. Februar 2019 - 2 Ws 37/19, StraFo 2019, 263;OLG Oldenburg, Beschluss vom 21. März 2017 - 1 Ws 122/17, juris).
  • OLG Celle, 27.05.2020 - 2 Ws 161/20

    Keine Verwirkung bei Untätigkeit von weniger als drei Jahren; Keine Unbilligkeit

    Der Gesichtspunkt der Ortsnähe tritt im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung gegenüber dem besonderen Vertrauensverhältnis zurück (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 06.02.2019 - 2 Ws 37/19).
  • LG Braunschweig, 22.12.2022 - 4 Qs 371/22

    Pflichtverteidiger, Umbeiordnung, Mehrkosten, Verzicht

    Der Begriff der Mehrkosten erfasst nur solche Gebührenpositionen, die durch eine neue Bestellung doppelt entstehen würden (Grund- und Verfahrensgebühr), nicht dagegen Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder (vgl. OLG Celle, BeckRS 2019, 7185).
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