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   OLG Hamm, 04.05.2010 - III-2 RBs 35/10   

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https://dejure.org/2010,4423
OLG Hamm, 04.05.2010 - III-2 RBs 35/10 (https://dejure.org/2010,4423)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.05.2010 - III-2 RBs 35/10 (https://dejure.org/2010,4423)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - III-2 RBs 35/10 (https://dejure.org/2010,4423)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Notwendigkeit einer Aufklärung der beruflichen Verhältnisse des Betroffenen bei der Verhängung eines Fahrverbots

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags als verspätet; Erforderlichkeit der Begründung einer Fahrverbotsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot & Entzug der Fahrerlaubnis: Aktuelle Entscheidungen 2010

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verspäteter Beweisantrag in OWi-Sachen?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Schnell ist das scharfe Schwert der Verspätung gezückt…

Verfahrensgang

  • AG Schwelm - 60 OWi 281/09
  • OLG Hamm, 04.05.2010 - III-2 RBs 35/10
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00

    Begriff des "materiellen Vorteils" bei der Bestechlichkeit (Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2010 - 2 RBs 35/10
    Diese Angaben haben mit Bestimmtheit und so genau und vollständig zu erfolgen, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensverstoß vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (zu vgl. BGH, NStZ 2001, 425).
  • OLG Hamm, 18.09.2008 - 2 Ss OWi 707/08

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; Anforderungen; Urteilsgründe;

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2010 - 2 RBs 35/10
    Bei einer Messung nach dem ProVida-System, das gerade darauf ausgerichtet ist, in kurzen Zeiträumen Geschwindigkeiten zu messen, ist es, um möglichen Fehlern Rechnung zu tragen, ausreichend, wenn bei Fehlen besonderer Umstände ein Toleranzwert von 5 % der ermittelten Geschwindigkeit bei Werten über 100 km/h berücksichtigt wird (zu vgl. Senatsbeschlüsse vom 01.09.2009 - 2 Ss OWi 707/08 - und vom 22.09.2003 - 2 Ss OWi 518/03 - jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 22.09.2003 - 2 Ss OWi 518/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Messung; Messtoleranz; ProVidasystem

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2010 - 2 RBs 35/10
    Bei einer Messung nach dem ProVida-System, das gerade darauf ausgerichtet ist, in kurzen Zeiträumen Geschwindigkeiten zu messen, ist es, um möglichen Fehlern Rechnung zu tragen, ausreichend, wenn bei Fehlen besonderer Umstände ein Toleranzwert von 5 % der ermittelten Geschwindigkeit bei Werten über 100 km/h berücksichtigt wird (zu vgl. Senatsbeschlüsse vom 01.09.2009 - 2 Ss OWi 707/08 - und vom 22.09.2003 - 2 Ss OWi 518/03 - jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 08.01.2008 - 2 Ss OWi 864/07

    Beweisantrag; Ablehnung; Verspätung; Aussetzung; Unterbrechung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2010 - 2 RBs 35/10
    Ohne eine solche Prüfung, die sich vorliegend weder aus dem Hauptverhandlungsprotokoll noch aus den Urteilsgründen ergibt, hätte der Beweisantrag des Betroffenen nicht gem. § 77 Abs. 2 Nr. 2 OWiG zurückgewiesen werden dürfen (zu vgl. Senatsbeschluss in NZV 2008, 160).
  • OLG Hamm, 15.11.2000 - 2 Ss OWi 1057/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung mittels PPS,

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2010 - 2 RBs 35/10
    Die Geschwindigkeitsermittlung auf der Grundlage des vorliegend verwendeten ProVida-Systems ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung als sogenanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt (zu vgl. OLG Hamm, NZV 2001, 90).
  • BayObLG, 11.06.2019 - 202 ObOWi 874/19

    Voraussetzungen für Ablehnung eines Beweisantrags wegen Verspätung

    Diese Voraussetzungen sind vom Tatrichter im Rahmen der Begründung des Ablehnungsbeschlusses nachvollziehbar darzulegen (st.Rspr.; u.a. Anschluss an OLG Hamm, Beschl. v. 08.01.2008 - 2 Ss OWi 864/17 = NZV 2008, 160 = ZfSch 2008, 169 = StraFo 2008, 122 = VRS 114 [2008], 55; 04.05.2010 - 2 RBs 35/10 bei juris und 03.02.2015 - 1 RBs 18/15 = DAR 2015, 275; KG, Beschl. v. 17.04.2018 - 122 Ss 46/18 = VRS 133 [2017], 149).

    Der Richter muss sich deshalb vor einer auf § 77 Abs. 2 Nr. 2 OWiG gestützten Ablehnung Gewissheit darüber verschaffen, ob die Hauptverhandlung mit der beantragten Beweiserhebung innerhalb der Frist des § 229 Abs. 1 StPO fortgeführt werden kann (OLG Hamm, Beschl. vom 04.05.2010 - 2 RBs 35/10 bei juris).

  • OLG Hamm, 03.02.2015 - 1 RBs 18/15

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrags wegen drohender Aussetzung

    Der Richter muss sich vor einer auf § 77 Abs. 2 Nr. 2 OWiG gestützten Beweisantragsablehnung Gewissheit darüber verschaffen, ob die Hauptverhandlung mit der beantragten Beweiserhebung innerhalb der Frist des § 229 Abs. 1 StPO fortgeführt werden kann (OLG Hamm, Beschl. v. 04.05.2010 - 2 RBs 35/10).
  • AG Landstuhl, 05.02.2022 - 2 OWi 4211 Js 8338/21

    Abstandsmessung mit Messsystem Provida 2000 als standardisiertes Messverfahren

    Von den gemessenen Geschwindigkeitswerten sind bei direkter Messung höhere Sicherheitsabschläge als bei den sonstigen Messgeräten vorzunehmen: 5 km/h bei gemessenen Geschwindigkeiten bis 100 km/h und 5 % bei gemessenen Geschwindigkeiten über 100 km/h (OLG Hamm BeckRS 2010, 12297).
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