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   OLG Düsseldorf, 28.12.2011 - III-2 RVs 113/11   

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https://dejure.org/2011,10565
OLG Düsseldorf, 28.12.2011 - III-2 RVs 113/11 (https://dejure.org/2011,10565)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.12.2011 - III-2 RVs 113/11 (https://dejure.org/2011,10565)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Dezember 2011 - III-2 RVs 113/11 (https://dejure.org/2011,10565)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befangenheit bei Anregung eines Verwerfungsantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 2
    Befangenheit; Anregung eines Verwerfungsantrags durch das Revisionsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    OLG regt an, dass die StA einen Verwerfungsantrag stellt: Keine Befangenheit!

Besprechungen u.ä. (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Angeregte Nachbesserung beim BGH/bestellter Verwerfungsantrag beim OLG Düsseldorf - Besorgnis der Befangenheit? - Nein

  • uni-bielefeld.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Modifizierter Verwerfungsantrag nach Kontaktaufnahme mit dem Senat

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 470
  • NStZ-RR 2012, 147
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 1656/06

    Teils wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige, im Übrigen unbegründete

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.12.2011 - 2 RVs 113/11
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, dass das Revisionsgericht nicht gehindert ist, unter Hinweis auf das vorläufige Beratungsergebnis bei der Staatsanwaltschaft eine Änderung des im Rahmen des § 349 StPO bereits gestellten Antrags anzuregen und - wie vorliegend - auf einen Verwerfungsantrag nach dessen Abs. 2 hinzuwirken (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 349 Rn. 12; KK- Kuckein , StPO, 6. Aufl., § 349 Rn. 17; LR- Siolek , StPO, 26. Aufl., § 349 Rn. 43; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 1656/06; KG StV 2001, 153).

    Hier hingegen hat das Revisionsgericht ein Rechtsgespräch mit dem Zweck einer eigenständigen Prüfung durch die Staatsanwaltschaft initiiert (vgl. entsprechend auch BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 1656/06).

  • KG, 15.09.1999 - 1 Ss 384/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.12.2011 - 2 RVs 113/11
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, dass das Revisionsgericht nicht gehindert ist, unter Hinweis auf das vorläufige Beratungsergebnis bei der Staatsanwaltschaft eine Änderung des im Rahmen des § 349 StPO bereits gestellten Antrags anzuregen und - wie vorliegend - auf einen Verwerfungsantrag nach dessen Abs. 2 hinzuwirken (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 349 Rn. 12; KK- Kuckein , StPO, 6. Aufl., § 349 Rn. 17; LR- Siolek , StPO, 26. Aufl., § 349 Rn. 43; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 1656/06; KG StV 2001, 153).
  • BVerfG, 27.03.2000 - 2 BvR 434/00

    Zum Zustandekommen eines Revisionsverwerfungsbeschlusses im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.12.2011 - 2 RVs 113/11
    Genau darin unterscheidet sich die vorliegende Fallkonstellation von derjenigen, die dem in diesem Rahmen häufig zitierten Beschluss des BVerfG vom 27. März 2000 (2 BvR 434/00 - NStZ 2000, 382) zu Grunde lag.
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