Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 28.12.2011 - III-2 RVs 113/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Revisions, Verwerfungsantrag, bestellter, Besorgnis der Befangenheit
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befangenheit bei Anregung eines Verwerfungsantrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 24 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 2
Befangenheit; Anregung eines Verwerfungsantrags durch das Revisionsgericht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
OLG regt an, dass die StA einen Verwerfungsantrag stellt: Keine Befangenheit!
Besprechungen u.ä. (2)
- Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)
Angeregte Nachbesserung beim BGH/bestellter Verwerfungsantrag beim OLG Düsseldorf - Besorgnis der Befangenheit? - Nein
- uni-bielefeld.de (Entscheidungsbesprechung)
Modifizierter Verwerfungsantrag nach Kontaktaufnahme mit dem Senat
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 470
- NStZ-RR 2012, 147
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 1656/06
Teils wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige, im Übrigen unbegründete …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.12.2011 - 2 RVs 113/11
In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, dass das Revisionsgericht nicht gehindert ist, unter Hinweis auf das vorläufige Beratungsergebnis bei der Staatsanwaltschaft eine Änderung des im Rahmen des § 349 StPO bereits gestellten Antrags anzuregen und - wie vorliegend - auf einen Verwerfungsantrag nach dessen Abs. 2 hinzuwirken (…vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 349 Rn. 12;… KK- Kuckein , StPO, 6. Aufl., § 349 Rn. 17;… LR- Siolek , StPO, 26. Aufl., § 349 Rn. 43; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 1656/06; KG StV 2001, 153).Hier hingegen hat das Revisionsgericht ein Rechtsgespräch mit dem Zweck einer eigenständigen Prüfung durch die Staatsanwaltschaft initiiert (vgl. entsprechend auch BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 1656/06).
- KG, 15.09.1999 - 1 Ss 384/98
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.12.2011 - 2 RVs 113/11
In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, dass das Revisionsgericht nicht gehindert ist, unter Hinweis auf das vorläufige Beratungsergebnis bei der Staatsanwaltschaft eine Änderung des im Rahmen des § 349 StPO bereits gestellten Antrags anzuregen und - wie vorliegend - auf einen Verwerfungsantrag nach dessen Abs. 2 hinzuwirken (…vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 349 Rn. 12;… KK- Kuckein , StPO, 6. Aufl., § 349 Rn. 17;… LR- Siolek , StPO, 26. Aufl., § 349 Rn. 43; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 1656/06; KG StV 2001, 153). - BVerfG, 27.03.2000 - 2 BvR 434/00
Zum Zustandekommen eines Revisionsverwerfungsbeschlusses im Strafverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.12.2011 - 2 RVs 113/11
Genau darin unterscheidet sich die vorliegende Fallkonstellation von derjenigen, die dem in diesem Rahmen häufig zitierten Beschluss des BVerfG vom 27. März 2000 (2 BvR 434/00 - NStZ 2000, 382) zu Grunde lag.