Rechtsprechung
OLG Hamm, 30.08.2012 - III-3 RBs 189/12, 3 RBs 189/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Bußgeldbescheid; Untersuchungsgegenstand; Umgrenzungsfunktion; Verfolgungsverjährung; Ablaufhemmung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO § 264 Abs. 1; OWiG § 32 Abs. 2
Bußgeldbescheid; Untersuchungsgegenstand; Umgrenzungsfunktion; Verfolgungsverjährung; Ablaufhemmung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 264 Abs. 1; OWiG § 32 Abs. 2
Bußgeldbescheid; Identität von vorgeworfener und abgeurteilter Tat; Ablaufhemmung der Verfolgungsverjährung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Zur Identität der Tat im Bußgeldbescheid und im Urteil und zur Ablaufhemmung der Verjährung
- rabüro.de (Kurzinformation)
Zur Identität der Tat im Bußgeldbescheid und im Urteil und zur Ablaufhemmung der Verjährung
Verfahrensgang
- AG Minden - 15 OWi 843/11
- OLG Hamm, 30.08.2012 - III-3 RBs 189/12, 3 RBs 189/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 10.11.1978 - 2 ObOWi 432/78
Verurteilung wegen einer anderen als der im Bußgeldbescheid genannten Tat
Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2012 - 3 RBs 189/12
Die Ablaufhemmung bezieht sich dabei auf diejenige Tat, die Gegenstand des Bußgeldbescheides ist, auch wenn das aufgehobene Urteil (möglicherweise) eine andere Tat zum Gegenstand hatte (Anschluss an BayObLG, Beschluss vom 10.11.1978 - 2 Ob OWi 432/78 - ).Die Ablaufhemmung bezieht sich dabei auf diejenige Tat, die Gegenstand des Bußgeldbescheides ist, auch wenn das aufgehobene Urteil (möglicherweise) eine andere Tat zum Gegenstand hatte (vgl. BayObLG, Beschluss vom 10. November 1978 - 2 Ob OWi 432/78 - ).
- OLG Hamm, 21.02.2012 - 3 RBs 365/11
Langfristiger Auslandsaufenthalt kann die Abwesenheit im Hauptverhandlungstermin …
Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2012 - 3 RBs 189/12
§ 32 Abs. 2 OWiG gilt auch dann, wenn das Urteil - wie hier - im Rechtsmittelverfahren aufgehoben wird (Senat, Beschluss vom 21. Februar 2012 - III-3 RBs 365/11 -, BeckRS 2012, 05831).