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   OLG Hamm, 30.09.2010 - III-3 RBs 336/09, 3 RBs 336/09   

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https://dejure.org/2010,1953
OLG Hamm, 30.09.2010 - III-3 RBs 336/09, 3 RBs 336/09 (https://dejure.org/2010,1953)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.09.2010 - III-3 RBs 336/09, 3 RBs 336/09 (https://dejure.org/2010,1953)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. September 2010 - III-3 RBs 336/09, 3 RBs 336/09 (https://dejure.org/2010,1953)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zugewachsenes oder zugeschneites Verkehrsschild

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nicht erkennbares Verkehrszeichen hat keine Bedeutung!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Unsichtbare" Geschwindigkeitsbeschränkung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    In der "30er-Zone" mit 70 km/h unterwegs - Geldbuße wird herabgesetzt, weil das Tempo-30-Zone-Schild nicht zu erkennen war

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Verkehrsschilder müssen auch im Winter eindeutig erkennbar sein

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Zugeschneite Verkehrsschilder

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Verschneite Verkehrszeichen verlieren Wirksamkeit

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Zugewachsenes Verkehrsschild löst Geldbuße aus

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unkenntliches Verkehrszeichen: Keine Geldbuße bei gut getarntem Schild

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Geldbuße bei verschneiten Verkehrsschildern, insbesondere bei Geschwindigkeitsübertretungen: Verkehrszeichen müssen sich

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Nur erkennbare Verkehrszeichen sind wirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Tempoüberschreitung, Verkehrsrecht- Verkehrsschilder müssen erkennbar sein.

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Geldbuße bei verschneiten Verkehrsschildern, insbesondere bei Geschwindigkeitsübertretungen: Verkehrszeichen müssen sichtbar sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geldbuße bei verschneiten Verkehrschildern, insbesondere bei Geschwindigkeitsübertretungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wenn das Verkehrsschild zugewachsen ist

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zugewachsenes Tempo 30-Schild entfaltet für ortsunkundige Fahrzeugführer keine Rechtswirksamkeit - Für die Wirksamkeit von Verkehrszeichen gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz

Verfahrensgang

  • AG Herford - 11 OWi 13 Js 262/09 OWi 193/09
  • OLG Hamm, 30.09.2010 - III-3 RBs 336/09, 3 RBs 336/09

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 94
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.05.1966 - III ZR 59/64

    Verletzung einer Amtspflicht wegen unzulänglicher Kennzeichnung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 RBs 336/09
    Der Verkehrsteilnehmer muss die Anordnung des Verkehrszeichens ohne weitere Überlegung eindeutig erfassen können (vgl. OVG Münster, NJW 2005, 1142, BGH NJW 1966, 1456).
  • BGH, 22.01.1971 - 3 StR 3/70

    Verschließen der Tür zum Sitzungssaal während der Urteilsbegründung in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 RBs 336/09
    Dieser Grundsatz findet nämlich seine Grenze, wo die tatsächliche Möglichkeit nicht mehr besteht, ihm zu entsprechen, etwa wenn vorhandener Raum für Zuhörer nicht ausreicht (vgl. BGH NJW 1971, 715; OLG Köln NJW 1976, 637).
  • BGH, 20.12.2001 - 3 StR 295/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 RBs 336/09
    Abgesehen davon fallen Terminankündigungen nicht unter den Öffentlichkeitsgrundsatz (vgl. BGH Beschluss vom 20.12.2001 - 3 StR 295/01), so dass der behauptete Verstoß nicht gegeben ist.
  • OLG Hamm, 05.08.1975 - 2 Ss OWi 176/75
    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 RBs 336/09
    Angesichts dessen kann es dahingestellt bleiben, ob ein Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit selbst bei Fehlen eines schriftlichen Hinweises im Gerichtsgebäude hier nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil die Inaugenscheinnahme auf einer öffentlichen Straße stattfand, die jedermann zugänglich war (vgl. OLG Hamm NJW 1976, 122).
  • OLG Köln, 28.11.1975 - Ss OWi 259/75
    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 RBs 336/09
    Dieser Grundsatz findet nämlich seine Grenze, wo die tatsächliche Möglichkeit nicht mehr besteht, ihm zu entsprechen, etwa wenn vorhandener Raum für Zuhörer nicht ausreicht (vgl. BGH NJW 1971, 715; OLG Köln NJW 1976, 637).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2004 - 5 A 850/03

    Kfz-Umsetzungsgebühren

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 RBs 336/09
    Der Verkehrsteilnehmer muss die Anordnung des Verkehrszeichens ohne weitere Überlegung eindeutig erfassen können (vgl. OVG Münster, NJW 2005, 1142, BGH NJW 1966, 1456).
  • BayObLG, 16.05.1984 - 1 ObOWi 127/84

    Gegenüber einem ortsunkundigen Verkehrsteilnehmer entfaltet ein durch

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 RBs 336/09
    Werden Verkehrsregelungen aufgrund von Abnutzung oder Witterungsbedingungen derart unkenntlich, dass die Erkennbarkeit im o.g. Sinne nicht mehr vorhanden ist, so verlieren sie ihre Wirksamkeit (vgl. OVG Münster a.a.O.; BayObLG NJW 1984, 2110; König in Jagusch/ Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 39 Rdnr. 32 m.w.N.; Heß in Burmann/ Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., § 39 StVO Rdnr. 18 a m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 20.08.1998 - 1 Ss 514/98
    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 RBs 336/09
    Dies gilt gleichermaßen, etwa wenn eine Markierung abgenutzt ist oder ein Schild völlig verschneit ist (vgl. BayObLG a.a.O.) oder wenn aufgrund von Zweigen bzw. Gebüsch in der Nähe des Verkehrszeichens eine Wahrnehmbarkeit im o.g. Sinne nicht mehr gegeben ist (vgl. OLG Stuttgart VRS 95, 441).
  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 18.07

    Autobahnmaut; Maut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; erhebliche Auswirkungen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 RBs 336/09
    Unter diesen Voraussetzungen äußern sie Rechtswirkung gegen jeden von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.03.2008 - 3 C 18.07 -).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2022 - 2 Rb 35 Ss 587/22

    Umgang mit Beweisantrag auf Vernehmung des Beifahrers bei

    Denn hinsichtlich der im Zeitraum des Messvorgangs herrschenden Wetterverhältnisse und ihrer Auswirkungen auf die Sichtbarkeit der die Geschwindigkeitsbeschränkung anordnenden Verkehrszeichen, die Voraussetzung für die Vorwerfbarkeit des Verstoßes ist (OLG Stuttgart VRS 95, 441; OLG Hamm NZV 2011, 94), war nicht von vornherein auszuschließen, dass durch die Aussage der benannten Zeugin die dazu gemachte Angabe des Zeugen X. erschüttert werden könnte, nachdem sich aus den Urteilsgründen nicht ergibt, dass dessen Angaben durch weitere Beweismittel gestützt wurden.
  • OLG Hamm, 25.06.2012 - 3 RBs 149/12

    Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung; Terminsverzeichnis

    Dagegen fallen Terminsankündigungen als solche nicht unter den Schutz von § 169 GVG (BVerfG NJW 2002, 814; BGH NStZ-RR 2002, 261; Senat, NZV 2011, 94), so dass insbesondere auch unschädlich ist, wenn der Aushang keinerlei Uhrzeit aufweist (BVerfG NJW-RR 2006, 1653).
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