Rechtsprechung
OLG Hamm, 24.05.2012 - III-3 RBs 99/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
OWiG § 17 Abs. 3 Satz 2
- verkehrslexikon.de
Zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei Verhängung der Regelgeldbuße
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen bei Verhängung der Regelgeldbuße
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 17 Abs. 3
Anforderungen an die Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen bei Verhängung der Regelgeldbuße - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bielefeld - 35 OWi 1162/11
- OLG Hamm, 24.05.2012 - III-3 RBs 99/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 20.03.2012 - 3 RBs 441/11
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung der Regelgeldbußen nach der …
Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2012 - 3 RBs 99/12
Nach der Rechtsprechung des Senats sind bei der Verhängung der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbußen unabhängig von der Höhe der Geldbuße grundsätzlich keine näheren Ausführungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen in den Urteilsgründen erforderlich (Senat, NZV 1996, 246; Beschluss vom 20. März 2012 - III-3 RBs 441/11 - ).Die Arbeitslosigkeit des Betroffenen ist indes regelmäßig als Anhaltspunkt für möglicherweise außergewöhnlich schlechte wirtschaftliche Verhältnisse anzusehen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. März 2012 - III-3 RBs 441/11 - >).
- OLG Hamm, 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1459/95
Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2012 - 3 RBs 99/12
Nach der Rechtsprechung des Senats sind bei der Verhängung der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbußen unabhängig von der Höhe der Geldbuße grundsätzlich keine näheren Ausführungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen in den Urteilsgründen erforderlich (Senat, NZV 1996, 246; Beschluss vom 20. März 2012 - III-3 RBs 441/11 - ).