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   OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - III-3 RVs 145/10   

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https://dejure.org/2010,35263
OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - III-3 RVs 145/10 (https://dejure.org/2010,35263)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.11.2010 - III-3 RVs 145/10 (https://dejure.org/2010,35263)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. November 2010 - III-3 RVs 145/10 (https://dejure.org/2010,35263)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidung zwischen der Begründung eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses und der Erschleichung einer Beamtenstellung bei der Verurteilung wegen Anstellungsbetrugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263; StGB § 267
    Voraussetzung für die Verurteilung wegen Anstellungsbetrugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.07.1961 - 4 StR 93/61
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 3 RVs 145/10
    Im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses entsteht dem Arbeitgeber ein Schaden, wenn die Leistungen, die der Täter tatsächlich zu erbringen imstande ist, den bezahlten Lohn nicht wert sind ( BGH NJW 1961, 2027, 2028; BGHSt 17, 254, 256; Cramer/Perron in Schönke/Schröder , aaO, Rdnr. 154; Fischer , aaO).

    Dies einmal dann, wenn es sich um eine besondere Vertrauensstellung handelt und die Bezahlung gerade mit Rücksicht darauf besonders hoch festgesetzt ist, der Täter jedoch die für diese Stellung erforderlichen Eigenschaften nicht besitzt, so wenn er aus seiner früheren Stellung wegen Unzuverlässigkeit entlassen worden ist und nun eine Anstellung in führender Funktion erschleicht (vgl. RGSt 73, 268, 269 f.; BGH NJW 1961, 2027, 2028; BVerfG NJW 1998, 2589, 2590; OLG Celle MDR 1960, 696, 697; Cramer/Perron in Schönke/Schröder , aaO).

    Nach § 263 StGB strafbar ist daher, wer eine Stellung erschleicht, die ihm ohne die fälschlich vorgespiegelte Ausbildung möglicherweise überhaupt nicht oder nur gegen eine geringere Bezahlung übertragen worden wäre (vgl. RGSt 64, 33, 36 f.; RGSt 65, 273, 275; BGHSt 17, 254, 257; BGH NJW 1961, 2027, 2028; BGH NJW 1978, 2042, 2043; Cramer/Perron in Schönke/Schröder , aaO).

    Zum Einen geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, dass die Bezahlung mit Rücksicht auf diese Eigenschaften (besondere Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit) besonders hoch festgesetzt sein muss (vgl. BGH NJW 1961, 2027, 2028; BGHSt 17, 255, 259).

  • BGH, 04.05.1962 - 4 StR 71/62

    Bauingenieur - § 263 StGB, Anstellungsbetrug, privater Dienstvertrag, Äquivalenz,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 3 RVs 145/10
    Im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses entsteht dem Arbeitgeber ein Schaden, wenn die Leistungen, die der Täter tatsächlich zu erbringen imstande ist, den bezahlten Lohn nicht wert sind ( BGH NJW 1961, 2027, 2028; BGHSt 17, 254, 256; Cramer/Perron in Schönke/Schröder , aaO, Rdnr. 154; Fischer , aaO).

    Nach § 263 StGB strafbar ist daher, wer eine Stellung erschleicht, die ihm ohne die fälschlich vorgespiegelte Ausbildung möglicherweise überhaupt nicht oder nur gegen eine geringere Bezahlung übertragen worden wäre (vgl. RGSt 64, 33, 36 f.; RGSt 65, 273, 275; BGHSt 17, 254, 257; BGH NJW 1961, 2027, 2028; BGH NJW 1978, 2042, 2043; Cramer/Perron in Schönke/Schröder , aaO).

    Zum Anderen hat der Bundesgerichtshof eine besondere Vertrauensstellung regelmäßig nur dann angenommen, wenn der Vermögensbereich des Arbeitgebers betroffen war, etwa bei der Anstellung als selbstständiger Einkäufer (vgl. BGH NJW 1978, 2042) oder bei der Anstellung als Bauingenieur mit der Möglichkeit, über Baustoffe und Baugeräte selbstständig zu verfügen (vgl. BGHSt 17, 254, 259 unter dem Gesichtspunkt der Vermögensgefährdung).

    Aus diesem Grund scheidet auch der Eintritt eines Schadens durch eine Gefährdung des Vermögens des Arbeitgebers der Angeklagten aus (vgl. dazu BGHSt 17, 254, 259).

  • BGH, 09.05.1978 - 1 StR 104/78

    Verurteilung wegen tateinheitlich mit Urkundenfälschung begangenen Betruges -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 3 RVs 145/10
    Nach § 263 StGB strafbar ist daher, wer eine Stellung erschleicht, die ihm ohne die fälschlich vorgespiegelte Ausbildung möglicherweise überhaupt nicht oder nur gegen eine geringere Bezahlung übertragen worden wäre (vgl. RGSt 64, 33, 36 f.; RGSt 65, 273, 275; BGHSt 17, 254, 257; BGH NJW 1961, 2027, 2028; BGH NJW 1978, 2042, 2043; Cramer/Perron in Schönke/Schröder , aaO).

    Zum Anderen hat der Bundesgerichtshof eine besondere Vertrauensstellung regelmäßig nur dann angenommen, wenn der Vermögensbereich des Arbeitgebers betroffen war, etwa bei der Anstellung als selbstständiger Einkäufer (vgl. BGH NJW 1978, 2042) oder bei der Anstellung als Bauingenieur mit der Möglichkeit, über Baustoffe und Baugeräte selbstständig zu verfügen (vgl. BGHSt 17, 254, 259 unter dem Gesichtspunkt der Vermögensgefährdung).

  • BVerfG, 20.05.1998 - 2 BvR 1385/95

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 2 durch eine strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 3 RVs 145/10
    Dies einmal dann, wenn es sich um eine besondere Vertrauensstellung handelt und die Bezahlung gerade mit Rücksicht darauf besonders hoch festgesetzt ist, der Täter jedoch die für diese Stellung erforderlichen Eigenschaften nicht besitzt, so wenn er aus seiner früheren Stellung wegen Unzuverlässigkeit entlassen worden ist und nun eine Anstellung in führender Funktion erschleicht (vgl. RGSt 73, 268, 269 f.; BGH NJW 1961, 2027, 2028; BVerfG NJW 1998, 2589, 2590; OLG Celle MDR 1960, 696, 697; Cramer/Perron in Schönke/Schröder , aaO).
  • RG, 02.12.1929 - II 1265/29

    1. Kann das Erschleichen einer Anstellung auf Privatdienstvertrag oder als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 3 RVs 145/10
    Nach § 263 StGB strafbar ist daher, wer eine Stellung erschleicht, die ihm ohne die fälschlich vorgespiegelte Ausbildung möglicherweise überhaupt nicht oder nur gegen eine geringere Bezahlung übertragen worden wäre (vgl. RGSt 64, 33, 36 f.; RGSt 65, 273, 275; BGHSt 17, 254, 257; BGH NJW 1961, 2027, 2028; BGH NJW 1978, 2042, 2043; Cramer/Perron in Schönke/Schröder , aaO).
  • RG, 13.04.1931 - III 107/31

    1. Wann liegt im Sinne des § 154 StGB. ein Zeugnis vor? 2. Strafermäßigung nach §

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 3 RVs 145/10
    Nach § 263 StGB strafbar ist daher, wer eine Stellung erschleicht, die ihm ohne die fälschlich vorgespiegelte Ausbildung möglicherweise überhaupt nicht oder nur gegen eine geringere Bezahlung übertragen worden wäre (vgl. RGSt 64, 33, 36 f.; RGSt 65, 273, 275; BGHSt 17, 254, 257; BGH NJW 1961, 2027, 2028; BGH NJW 1978, 2042, 2043; Cramer/Perron in Schönke/Schröder , aaO).
  • RG, 13.07.1939 - 3 D 472/39

    Erschleicht jemand eine Anstellung auf Privatdienstvertrag, die eine besondere

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 3 RVs 145/10
    Dies einmal dann, wenn es sich um eine besondere Vertrauensstellung handelt und die Bezahlung gerade mit Rücksicht darauf besonders hoch festgesetzt ist, der Täter jedoch die für diese Stellung erforderlichen Eigenschaften nicht besitzt, so wenn er aus seiner früheren Stellung wegen Unzuverlässigkeit entlassen worden ist und nun eine Anstellung in führender Funktion erschleicht (vgl. RGSt 73, 268, 269 f.; BGH NJW 1961, 2027, 2028; BVerfG NJW 1998, 2589, 2590; OLG Celle MDR 1960, 696, 697; Cramer/Perron in Schönke/Schröder , aaO).
  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18

    Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden;

    Daraus folgt - worauf allerdings die Strafkammer vorliegend abgestellt hat -, dass bei privaten Anstellungsverhältnissen ein Vermögensschaden nicht schon deshalb anzunehmen ist, weil der Getäuschte den Täter ohne die Täuschung nicht eingestellt hätte (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. November 2010 - III-3 RVs 145/10, StV 2011, 734).
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