Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 01.04.2008

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - III-3 Ws 72/08   

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https://dejure.org/2008,8628
OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - III-3 Ws 72/08 (https://dejure.org/2008,8628)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.03.2008 - III-3 Ws 72/08 (https://dejure.org/2008,8628)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. März 2008 - III-3 Ws 72/08 (https://dejure.org/2008,8628)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Nr. 7000 VV RVG
    Dokumentenpauschale; Überlassung elektronisch gespeicherter Dateien

  • Burhoff online

    Dokumentenpauschale; Überlassung elektronisch gespeicherter Dateien;

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beanspruchung einer Dokumentenpauschale für die Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien durch den Pflichtverteidiger; Bestimmung der Dokumentenpauschale bei Kopieren einer großen Datenmenge auf eine DVD durch den Rechtsanwalt mit geringem ...

  • Judicialis

    RVG VV 7000 Nr. 2

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Dokumentenpauschale von 8.370 Euro zzgl. Umsatzsteuer für Pflichtverteidiger

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Man kann es ja mal probieren

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Auslagenpauschale - Dokumentenpauschale für DVD-Kopie?

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2058
  • NStZ-RR 2008, 328
  • Rpfleger 2008, 532
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 3 Ws 72/08
    Sie gleicht nach Inhalt und Qualität einem begünstigenden Verwaltungsakt (vgl. BVerfGE 39, 238, 244 = NJW 1975, 1015) und ist eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken (vgl. BVerfG NJW 2005, 3699).

    Der Zweck der Bestellung zum Pflichtverteidiger besteht ausschließlich darin, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen (§ 140 StPO) rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (vgl. BVerfGE 39, 238, 242 = NJW 1975, 1015; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 137).

  • OLG Düsseldorf, 11.12.1985 - 1 Ws 1123/85

    Wahlmandat; Niederlegung; Vertagung der Hauptverhandlung; Pflichtverteidiger;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 3 Ws 72/08
    Der Zweck der Bestellung zum Pflichtverteidiger besteht ausschließlich darin, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen (§ 140 StPO) rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (vgl. BVerfGE 39, 238, 242 = NJW 1975, 1015; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 137).
  • BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 896/05

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Vorschusses auf eine Pauschgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 3 Ws 72/08
    Sie gleicht nach Inhalt und Qualität einem begünstigenden Verwaltungsakt (vgl. BVerfGE 39, 238, 244 = NJW 1975, 1015) und ist eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken (vgl. BVerfG NJW 2005, 3699).
  • OLG Köln, 21.08.1990 - 2 Ws 401/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 3 Ws 72/08
    Der bisherige Wahlverteidiger kann erst nach Niederlegung des Wahlmandats zum Pflichtverteidiger bestellt werden, wobei sein Antrag, ihn zum Pflichtverteidiger zu bestellen, die Erklärung enthält, die Wahlverteidigung solle mit der Bestellung enden (vgl. OLG Köln NStZ 1991, 248, 249; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 142 Rdn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 08.11.1990 - 4 StR 457/90

    Verwerfung einer Revision - Anforderungen an eine wirksame Rücknahme der Revision

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 3 Ws 72/08
    Mit der Bestellung erlischt seine Vollmacht (vgl. BGH NStZ 1991, 94, 95).
  • OLG Köln, 25.07.2009 - 2 Ws 325/09

    Höhe der Dokumentenpauschale bei Kopie einer DVD mit Audiodateien einer

    Gegen die vom Rechtspfleger (in Anlehnung an die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 06.03.2008 - 3 Ws 72/08 -, veröffentlicht bei juris) auf 2, 50 EUR zuzüglich MWSt geschätzten Kosten, die auch dem Senat angemessen erscheinen, hat der Beschwerdeführer nichts eingewendet.
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2014 - 2 Ws 344/14

    Erstattung der Kosten des vollständigen Ausdrucks einer elektronischen Akte durch

    Ein grobes Missverhältnis zwischen dem tatsächlichen Aufwand für den Ausdruck der Akte und der angefallenen Dokumentenpauschale (vgl. OLG Düsseldorf -3. Strafsenat-, Beschluss vom 6. März 2008, III 3 Ws 72/08 - juris) kann der Senat vorliegend noch nicht erkennen.
  • KG, 24.05.2011 - 1 Ws 35/11

    Auslagen, CD, Kopien

    Die Regelung in Nr. 7000 Ziffer 1 d) VV RVG bezieht sich auf das privatrechtliche Mandatsverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2008, 2058).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.04.2008 - 3 Ws 72/08 (StVollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15092
OLG Frankfurt, 01.04.2008 - 3 Ws 72/08 (StVollz) (https://dejure.org/2008,15092)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.04.2008 - 3 Ws 72/08 (StVollz) (https://dejure.org/2008,15092)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. April 2008 - 3 Ws 72/08 (StVollz) (https://dejure.org/2008,15092)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versagung der Aushändigung einer DVD an einen Strafgefangenen wegen des Fehlen der FSK-18 Freigabe; Gefahr für die Sicherheit und Ordnung in einer Justizvollzugsanstalt durch Aushändigung von DVD mit erotisch-sexuellem bzw. pornographischem Inhalt an einen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 220
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 09.05.2006 - 1 Ws 157/06

    Versagung des Bezugs von Medien mit sogenannter FSK-18-Freigabe (namentlich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2008 - 3 Ws 72/08
    Im Übrigen ist gerichtsbekannt, dass ca. 5 % der am Markt befindlichen Filme mit der FSK-18-Freigabe versehen sind (vgl. OLG Celle, NStZ 2006, 702 [Rn 2]).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2007 - 3 Ws 44/07

    Strafvollzug: Besitz von DVDs pornografischen Inhalts als Sicherheitsrisiko

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.2008 - 3 Ws 72/08
    Die Entscheidung steht im Ergebnis im Einklang mit der Rechtssprechung des Senats zu der Gefahr, welche durch die Aushändigung von DVDs mit erotisch-sexuellem bzw. pornographischem Inhalt für die Sicherheit und Ordnung ausgeht (zuletzt Beschl. v. 15.03.2007 - 3 Ws 44/07).
  • OLG Nürnberg, 04.07.2016 - 2 Ws 681/15

    The Walking Dead - Sicherungsverwahrung

    So vertreten das OLG Hamburg (OLGSt StVollzG § 116 Nr. 4 = StV 2008, 599 Ls Rdn. 19 nach juris; zustimmend Goers, in: BeckOK-SVVollzG Berlin, § 38 Rdn. 19) und das OLG Frankfurt (NStZ 2009, 220 Rdn. 2 nach juris) die Auffassung dass lediglich Medien ohne FSK-Kennzeichnung die Sicherheit und Ordnung der Anstalt und - so das OLG Frankfurt (Beschluss vom 21.01.2010 - 3 Ws 1072/09 Rdn. 7 nach juris) - auch die Vollzugsziele gefährden.

    Somit tritt das Label an die Stelle der an sich gebotenen, aber wegen des Zeitaufwandes unzumutbaren Inhaltskontrolle durch die Anstalt (OLG Frankfurt NStZ 2009, 220 Rdn. 2 f. nach juris - allerdings zur "FSK ab18"-Freigabe).

    Denn eine solche Inhaltskontrolle erfordert etwa gegenüber Printmedien einen wesentlich höheren und für die Anstalt grundsätzlich unzumutbaren Kontrollaufwand, da auf DVDs ebenso wie auf Bluerays Filmmaterial von mehreren Stunden gespeichert werden kann (OLG Frankfurt NStZ 2009, 220 Rdn. 2 f. nach juris).

  • OLG Hamm, 23.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 352/14

    FSK 18; Filme in Justizvollzugsanstalt; Gewaltdarstellung; Poronographie; Medien

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass es keinen Verstoß gegen § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG darstellt, wenn eine Vollzugsanstalt der höchsten Sicherheitsstufe den Bezug und Besitz von DVDs davon abhängig macht, dass diese durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) gekennzeichnet sind (vgl. OLG Koblenz, Beschl. 2 Ws 359/10 v. 15.09.2010; OLG Hamburg, OLGSt StVollzG § 116 Nr. 4; OLG Frankfurt, NStZ 2009, 220 f.).

    Die Kennzeichnung "FSK 18" sei insoweit ein Qualitätsmerkmal und kein Kriterium zur Beurteilung der Gefährlichkeit des Besitzes eines solchen Mediums in einer Strafanstalt für Erwachsene, denn die verschiedenen Kennzeichnungsstufen folgten Prüfungskriterien im Hinblick auf die unterschiedlichen Entwicklungsstufen von Kindern oder Jugendlichen (OLG Hamburg StVollzG § 116 Nr. 4; vgl. auch OLG Frankfurt NStZ 2009, 220 f.; Beschl. 3 Ws 44/07 v. 15.03.2007 -, juris; NStZ-RR 2005, 191).

  • BayObLG, 30.09.2021 - 204 StObWs 148/21

    Zur Genehmigungsfähigkeit des Bezugs der DVD der Serie "Breaking Bad" bei

    Demgemäß berechtigt das Fehlen einer FSK-Kennzeichnung (§ 14 Abs. 3 Satz 1 JuSchG) immer dazu, den Besitz von DVDs mit pornographischem oder gewaltverherrlichenden Inhalt zu versagen (vgl. etwa OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 190, juris Rn. 7 ff. m.w.N.), da solche die Sicherheit und Ordnung der Anstalt (vgl. OLG Frankfurt, NStZ 2009, 220, juris Rn. 2) und - so das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 21.01.2010 - 3 Ws 1072/09, juris Rn. 7) - auch die Vollzugsziele gefährden.

    Die Vergabe der Kennzeichnung zeige, dass die DVD durch eine unabhängige Stelle bereits auf die Unbedenklichkeit überprüft wurde (so OLG Frankfurt, NStZ 2009, 220, juris Rn. 3), so dass die Ausschlussgründe der §§ 15 Abs. 2 und 18 JuSchG nicht vorliegen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 25.6.2008 - 3 Vollz (Ws) 43/08, OLGSt StVOllzG § 116 Nr. 4, juris Rn. 21 f.; zustimmend BeckOK Strafvollzug Berlin/Goers, a.a.O., SVVollzG Bln § 38 Rn. 19).

  • OLG Frankfurt, 21.01.2010 - 3 Ws 1072/09

    Strafvollzug: Aushändigung von DVDs mit pornographischem Inhalt an Gefangene

    Dies wurde von der JVA unter Berufung auf den Erlass des HMdJ vom 12.02.2009, der sich auf den Beschluss des Senats vom 01.04.2008 (3 Ws 72/08) bezieht, abgelehnt.

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass dieser Gefahr durch zumutbare Maßnahmen wie den ausschließlichen Bezug von DVDs, die von der FSK ab 18 Jahren freigegeben worden sind, über ein ausgesuchtes Versandhandelsunternehmen, einer Mengenbegrenzung für ihren Besitz und durch ihre Siegelung begegnet werden kann (vergl. Beschlüsse vom 01.04.2008, 3 Ws 72/08; vom 15.03.2007, 3 Ws 44/07; vom 26.01.2005, 3 Ws 1322-1323/04).

    7 Mit Beschluss vom 01.04.2008 (3 Ws 72/08) hat der Senat zudem entschieden, dass bereits das Fehlen der FSK-18 Freigabe als Grund ausreicht, den Bezug einer DVD zu versagen.

  • OLG Hamburg, 25.06.2008 - 3 Vollz (Ws) 43/08

    Rückgriff auf die Sachkompetenz der Freiwilligen Selbstkontrolle der

    Es ist nicht zu beanstanden, dass eine JVA der höchsten Sicherheitsstufe den Bezug und Besitz von DVDs davon abhängig macht, dass diese durch die FSK gekennzeichnet sind (OLG Schleswig a.a.O., OLG Celle a.a.O.; OLG Frankfurt, aber ohne Altersbeschränkung, in ständiger Rechtsprechung (Beschlüsse vom 01.04.08 - 3 Ws 72/08 (StVollz), 15.03.07 - 3 Ws 44/07 (StVollz), 26.01.05 - 3 Ws 1322-1323/04 (StVollz); ZfStrVO 2005, 185).

    Die JVA wird zu erwägen haben, dass dem Austausch der DVDs mit einer Kennzeichnung durch die FSK gegen gefährliche eingeschmuggelte DVDs nicht nur durch ein Verbot des Bezuges, sondern auch durch das mildere Mittel der Siegelung begegnet werden kann (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.04.08, a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 07.01.2011 - 2 Ws 531/10

    Strafvollzug: Zulässigkeit einer durch den Rechtspfleger niedergelegten

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass es keinen Verstoß gegen § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG darstellt, wenn eine Vollzugsanstalt der höchsten Sicherheitsstufe den Bezug und Besitz von DVDs davon abhängig macht, dass diese durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) gekennzeichnet sind (vgl. OLG Koblenz, Beschl. 2 Ws 359/10 v. 15.09.2010; OLG Hamburg, OLGSt StVollzG § 116 Nr. 4; OLG Frankfurt, NStZ 2009, 220 f.).

    Die Kennzeichnung "FSK 18" sei insoweit ein Qualitätsmerkmal und kein Kriterium zur Beurteilung der Gefährlichkeit des Besitzes eines solchen Mediums in einer Strafanstalt für Erwachsene, denn die verschiedenen Kennzeichnungsstufen folgten Prüfungskriterien im Hinblick auf die unterschiedlichen Entwicklungsstufen von Kindern oder Jugendlichen (OLG Hamburg StVollzG § 116 Nr. 4; vgl. auch OLG Frankfurt NStZ 2009, 220 f.; Beschl. 3 Ws 44/07 v. 15.03.2007 -, juris; NStZ-RR 2005, 191).

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 2 Ws 64/19

    Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf FSK "ab 18" Film

    Somit tritt das Label an die Stelle der an sich gebotenen, aber wegen des Zeitaufwandes unzumutbaren Inhaltskontrolle durch die Anstalt (OLG Frankfurt NStZ 2009, 220 - allerdings zur "FSK ab18"-Freigabe).
  • OLG Koblenz, 15.09.2010 - 2 Ws 359/10

    Strafvollzug: Überlassungsanspruch des Strafgefangenen für eine DVD mit dem

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass es keinen Verstoß gegen § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG darstellt, wenn eine Vollzugsanstalt der höchsten Sicherheitsstufe den Bezug und Besitz von DVDs davon abhängig macht, dass diese durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) gekennzeichnet sind (vgl. OLG Hamburg, OLGSt StVollzG § 116 Nr. 4; OLG Frankfurt, NStZ 2009, 220 f.).
  • LG Marburg, 14.01.2010 - 7a StVK 165/09

    Strafvollzug: Bezug von Musik-DVD durch Strafgefangenen im Versandhandel

    Die grundsätzlich Erlaubnis, DVDs zu beziehen, ergibt sich auch aus dem Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 01.04.2008 - 3 Ws 72/08 (StVollz) - dort hat das OLG ausgeführt,.
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