Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.08.2012 - III-3 RBs 173/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38742
OLG Hamm, 30.08.2012 - III-3 RBs 173/12 (https://dejure.org/2012,38742)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.08.2012 - III-3 RBs 173/12 (https://dejure.org/2012,38742)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. August 2012 - III-3 RBs 173/12 (https://dejure.org/2012,38742)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,38742) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Inbetriebnahme eines nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeugs; Rechtsbeschwerde; Erstreckung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StVZO § 69a Abs. 5 Nr. 3; StVZO § 31 Abs. 2; BKatV Nr. 189.2; OWiG § 79; StPO §
    Inbetriebnahme eines nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeugs; Rechtsbeschwerde; Erstreckung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verurteilung wegen der Inbetriebnahme eines nicht vorschriftsmäßigen Lastkraftwagens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung oder Zulassung der Inbetriebnahme eines nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeugs; Erstreckung der Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 36 OWi 1280/11
  • OLG Hamm, 30.08.2012 - III-3 RBs 173/12
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 18.03.1999 - 3 ObOWi 32/99

    Erstreckung einer Aufhebung auf einen mitverurteilten Betroffenen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2012 - 3 RBs 173/12
    Eine Erstreckung der Rechtsbeschwerde nach den vorgenannten Vorschriften auf einen mitverurteilten Betroffenen, dessen Rechtsbeschwerde (im Falle ihrer form- und fristgerechten Einlegung und Begründung) der Zulassung nach §§ 79 Abs. 1 Satz 2, 80 OWiG bedurft hätte - dies ist angesichts der Höhe der verhängten Geldbuße bei dem Mitbetroffenen E der Fall -, findet nur dann statt, wenn die Rechtsbeschwerde zuzulassen gewesen wäre (BayObLG, Beschluss vom 18. März 1999 - 3 ObOWi 32/99 - ).
  • OLG Hamm, 24.05.2012 - 3 RBs 14/12

    Verwerfung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde in einem Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2012 - 3 RBs 173/12
    Bei der Prüfung, ob und in welchem Umfang das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist, sind nach allgemeinen Grundsätzen der Rechtsanwendung zunächst die speziellen Beschaffenheitsvorschriften der §§ 32 bis 67 StVZO zu prüfen, bevor auf die allgemeinen Regelungen der §§ 30 bis 31e StVZO - namentlich auf die Generalklausel für die Beschaffenheit von Fahrzeugen in § 30 StVZO - zurückgegriffen werden kann (vgl. auch Senat, Beschluss vom 24. Mai 2012 - III-3 RBs 14/12 -, BeckRS 2012, 18141).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht