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   OLG Hamm, 16.11.2021 - III-3 Ws 433/21   

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https://dejure.org/2021,47353
OLG Hamm, 16.11.2021 - III-3 Ws 433/21 (https://dejure.org/2021,47353)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.11.2021 - III-3 Ws 433/21 (https://dejure.org/2021,47353)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. November 2021 - III-3 Ws 433/21 (https://dejure.org/2021,47353)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online Blog

    Im Urteil unterbliebene Auslagenentscheidung

  • IWW

    § 467 Abs. 1 StPO
    Strafverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 464 Abs. 3 ; StPO § 467 Abs. 1
    Sofortige Beschwerde gegen unterbliebene Auslagenentscheidung; Pflicht zur Entscheidung über notwendige Auslagen des Angeklagten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 19.05.2005 - 3 Ws 212/05

    Auslagenentscheidung; Rechtsmittel, Zulässigkeit; Beschwer; Statthaftigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2021 - 3 Ws 433/21
    Der Zulässigkeit steht auch § 464 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz StPO nicht entgegen, da gegen die Hauptentscheidung ein Rechtsmittel als solches statthaft ist und dieses - wie hier aufgrund des Freispruchs - lediglich mangels Beschwer nicht zulässig wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 3 Ws 212/05 - juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Auflage, § 464, Rdnr. 19 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.11.2000 - 2 Ws 316/00

    fehlende Kostenentscheidung, Anfechtbarkeit der Hauptentscheidung, Freispruch

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2021 - 3 Ws 433/21
    Die das Verfahren abschließende Entscheidung muss ausdrücklich zum Ausdruck bringen, dass ein Dritter und - wie im Falle des Freispruchs - die Staatskasse auch die notwendigen Auslagen eines Angeklagten zu tragen hat (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 29. November 2000 - 2 Ws 316/00, BeckRS 2007, 18586; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Auflage, § 467, Rdnr. 20).
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