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   OLG Hamm, 24.01.2017 - III-4 RBs 11/17   

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https://dejure.org/2017,2669
OLG Hamm, 24.01.2017 - III-4 RBs 11/17 (https://dejure.org/2017,2669)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.01.2017 - III-4 RBs 11/17 (https://dejure.org/2017,2669)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - III-4 RBs 11/17 (https://dejure.org/2017,2669)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Burhoff online

    Geschwindigkeitsmessung, Toleranzabzug, konkret, abstrakt

  • Burhoff online

    Standardisiertes Messverfahren, Geschwindigkeitsüberschreitung, Fehlerquelle, Tolereanzabzug

  • Burhoff online

    Standardisiertes Messverfahren, Geschwindigkeitsüberschreitung, Fehlerquelle, Tolereanzabzug, Beweisantrag

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rechtsbeschwerde, standardisiertes Messverfahren, Geschwindigkeitsüberschreitung, Fehlerquelle, Tolereanzabzug

  • verkehrslexikon.de

    Zur Berücksichtigung von Behauptungen des Betroffenen von Abweichungen bei der Geschwindigkeitsmessung

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Standardisierte Messverfahren: Messungenauigkeit von 2 km/h ist unbedeutend

  • IWW

    OWiG §§ 79, 80; StPO § 267; StVO § 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Relevanz von behaupteten Messungenauigkeiten bei standardisierten Messverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 79; OWiG § 80; StPO § 267; StVO § 3
    Rechtsbeschwerde; standardisiertes Messverfahren; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fehlerquelle; Tolereanzabzug

  • rechtsportal.de

    OWiG § 79 ; OWiG § 80 ; StPO § 267 ; StVO § 3
    Relevanz von behaupteten Messungenauigkeiten bei standardisierten Messverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Geschwindigkeitsmessung: Kombination aus konkretem und abstraktem Toleranzabzug gibt es nicht

Verfahrensgang

  • AG Münster - 117 OWi 161/16
  • OLG Hamm, 24.01.2017 - III-4 RBs 11/17

Papierfundstellen

  • NZV 2017, 194
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2017 - 4 RBs 11/17
    Das Messgerät Riegl FG 21 P ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits als sogenanntes standardisiertes Messverfahren anerkannt (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.09.2012, III-1 RBs 112/12) weil die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (vgl. dazu allgemein BGHSt 39, 291 und 43, 277).

    Fehlen sie, so sind Zweifel an der Zuverlässigkeit der Messung grundsätzlich nur aufgrund einer entsprechenden Verfahrensrüge der gerichtlichen Kontrolle zugänglich (BGHSt 39, 291/297, 301 f.).

    Möglichen Fehlerquellen wird durch die Berücksichtigung von Messtoleranzen Rechnung getragen (BGH, Beschl. v. 19.08.1993 - 4 StR 627/92 -juris).

  • OLG Köln, 17.07.1998 - Ss 351/98
    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2017 - 4 RBs 11/17
    Vielmehr liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs erst dann vor, wenn ein Beweisantrag ohne nachvollziehbare und auf das Gesetz zurückführbare Begründung abgelehnt wird und die Entscheidung daher als willkürlich angesehen werden muss (zu vgl. OLG Köln, NStZ-RR 1998, 345 f.).
  • OLG Hamm, 15.09.2009 - 3 Ss OWi 689/09

    Beweisantrag; Anorderungen; Beweistatsache; Beweisziel; Rechtsbeschwerde;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2017 - 4 RBs 11/17
    Dementsprechend müssen, wenn die fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages gerügt wird, grundsätzlich sowohl der Inhalt des Beweisantrages als auch der Inhalt des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses und die die angebliche Fehlerhaftigkeit des Beschlusses ergebenden Tatsachen mitgeteilt werden (zu vgl. OLG Hamm 3. Senat für Bußgeldsachen Beschluss vom 15. September 2009 3 Ss OWi 689/09).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2017 - 4 RBs 11/17
    Das Messgerät Riegl FG 21 P ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits als sogenanntes standardisiertes Messverfahren anerkannt (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.09.2012, III-1 RBs 112/12) weil die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (vgl. dazu allgemein BGHSt 39, 291 und 43, 277).
  • OLG Hamm, 13.09.2012 - 1 RBs 112/12

    Geschwindigkeitsmessung; Überprüfung des Messergebnisses im Wege freier

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2017 - 4 RBs 11/17
    Das Messgerät Riegl FG 21 P ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits als sogenanntes standardisiertes Messverfahren anerkannt (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.09.2012, III-1 RBs 112/12) weil die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (vgl. dazu allgemein BGHSt 39, 291 und 43, 277).
  • OLG Stuttgart, 24.10.2007 - 4 Ss 264/07

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit: Lichtschrankenmessung mit

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2017 - 4 RBs 11/17
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die abweichend vom Regelfall dem Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Messung entgegen stehen, mithin konkrete Zweifel an der Funktionstüchtigkeit und der sachgerechten Handhabung des eingesetzten Messgerätes begründen, sind im Urteil über die bereits genannten Angaben hinaus nähere Ausführungen zur Messung erforderlich (OLG Stuttgart NZV 2008, 43 unter Hinweis auf OLG Dresden VRS 109, 196, 199 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 08.07.2005 - Ss OWi 801/04

    Die Abstandsmessung mit dem Gerät VIDIT VKS 3.01 ist ein standardisiertes

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2017 - 4 RBs 11/17
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die abweichend vom Regelfall dem Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Messung entgegen stehen, mithin konkrete Zweifel an der Funktionstüchtigkeit und der sachgerechten Handhabung des eingesetzten Messgerätes begründen, sind im Urteil über die bereits genannten Angaben hinaus nähere Ausführungen zur Messung erforderlich (OLG Stuttgart NZV 2008, 43 unter Hinweis auf OLG Dresden VRS 109, 196, 199 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 2 Rb 35 Ss 808/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Verwertung eines im

    Hat sich der Richter von dem ordnungsgemäßen Einsatz eines solchen Messgeräts überzeugt, ist danach eine nähere Überprüfung des Messverfahrens und -ergebnisses nur geboten, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Messung vorliegen (BGHSt 39, 291; 43, 277; KG NStZ 2019, 530; OLG Koblenz NZV 2019, 48; OLG Jena, Beschluss vom 17.5.2018 - 3 OLG 151 SsBs 2/18, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.4.2018 - IV-2 RBs 59/18, juris; OLG Karlsruhe - Senat -, Beschluss vom 23.10.2017 - 2 Rb 8 Ss 518/17, juris; OLG Bamberg NStZ 2018, 235; OLG Frankfurt ZfS 2018, 234; OLG Saarbrücken NZV 2017, 393; OLG Zweibrücken DAR 2017, 399; OLG Oldenburg ZfS 2017, 469; OLG Hamm NZV 2017, 194; OLG Schleswig DAR 2017, 47; OLG Dresden NZV 2016, 438; OLG Naumburg DAR 2016, 403; OLG Köln VRS 125, 48; OLG Celle NZV 2010, 414; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 123; BayObLGSt 1996, 134).
  • AG Landstuhl, 13.03.2017 - 2 OWi 4286 Js 777/17

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Akkumulation von konkreten

    Werden konkrete Messfehler behauptet, die innerhalb der pauschalen Toleranzgrenze liegen, bedarf es ebenfalls keiner weiteren Beweisaufnahme (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 24. Januar 2017, III-4 RBs 11/17, NZV 2017, 194).

    Bezüglich der hier offenbar angestrebten Kombination von konkretem und abstraktem Abzug von Werten hat sich das OLG Hamm, dessen Entscheidung sich das hier entscheidende Gericht anschließt, eindeutig ablehnend geäußert (OLG Hamm, Beschl. v. 24.01.2017 - 4 RBs 11/17 - juris): eine Akkumulation von konkreten Abzügen und Toleranzpauschale ist unzulässig.

  • OLG Koblenz, 14.02.2018 - 1 OWi 6 SsRs 7/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Dementsprechend müssen, wenn die fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags gerügt wird, grundsätzlich sowohl der Inhalt des Beweisantrags als auch der Inhalt des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses und die die angebliche Fehlerhaftigkeit des Beschlusses ergebenden Tatsachen mitgeteilt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 24. Januar 2017 - III-4 RBs 11/17 -, juris).
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