Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.01.2016 - III-4 RBs 324/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1456
OLG Hamm, 21.01.2016 - III-4 RBs 324/15 (https://dejure.org/2016,1456)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.2016 - III-4 RBs 324/15 (https://dejure.org/2016,1456)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - III-4 RBs 324/15 (https://dejure.org/2016,1456)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,1456) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Unzulässige Verweisung auf den Textinhalt eines in Bezug genommenen Lichtbildes

  • IWW

    StPO § 267Abs. 1 S. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässige Verweisung auf in der Abbildung eines Radarfotos eingeblendete Informationen aus dem Messprotokoll

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StPO § 267Abs. 1 S. 3
    Unzulässige Verweisung auf in der Abbildung eines Radarfotos eingeblendete Informationen aus dem Messprotokoll

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verweisung im Urteil auf das Messsprotokoll - zulässig oder nicht?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wie führt man denn nun das Datenfeld in das Verfahren ein?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verweis auf Abbildung eines Radarfotos

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verweisung auf in Akten befindliches Radarfoto kann sich nicht auf eingeblendetes Messprotokoll beziehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 267Abs. 1 S. 3
    Abbildung; Verweisung; Radarfoto; Messfeld

Verfahrensgang

  • AG Paderborn - 75 OWi 396/15
  • OLG Hamm, 21.01.2016 - III-4 RBs 324/15

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 121
  • NZV 2016, 241
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 12.11.2015 - 3 Ws (B) 515/15

    Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Ordnungsgemäße Bezugnahme auf in den

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2016 - 4 RBs 324/15
    Insoweit ist auch eine Verweisung dann nicht "ausnahmsweise zulässig", wenn sich der gedankliche Inhalt der Urkunde "auf einen Blick erfassen" lässt (Abgrenzung zu: KG Berlin, Beschl. v. 12.11.2015 - 3 Ws (B) 515/15 - 122 Ss 111/15 -juris).

    Soweit das KG Berlin - bei grundsätzlicher Anerkennung dessen, dass es sich bei dem in ein Radarfoto eingeblendeten Datenfeld um eine Urkunde handelt - meint, eine Verweis sei in solchen Fällen "ausnahmsweise zulässig", wenn sich - wie hier - der gedankliche Inhalt der Urkunde "auf einen Blick erfassen" lässt (KG Berlin, Beschl. v. 12.11.2015 - 3 Ws (B) 515/15 - 122 Ss 111/15 -juris), vermag der Senat diese Auffassung nicht zu teilen.

  • OLG Hamm, 20.03.2012 - 3 RBs 438/11

    Fehlerhafte Bezugnahme auf eine Urkunde als Lichtbild

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2016 - 4 RBs 324/15
    Hierbei handelt es sich um urkundliche Informationen, nicht um Abbildungen (vgl. nur: OLG Brandenburg, Beschl. v. 12.11.2004 - 1 Ss (OWi) 210 B/04 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 20.03.2012 - III - 3 RBs 438/11 - juris m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 15.11.2021 - 3 OWi 32 SsBs 239/21

    Allein aus dem Ausmaß der Unterschreitung des Sicherheitsabstandes zum

    Selbst wenn man diese Ausführungen bezüglich dieser Aufnahme als einen ausreichenden Verweis nach § 71 OWiG iVm. § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO gelten lassen würde, ist jedoch zu beachten, dass ein solcher Verweis nur auf die Abbildung selbst, nicht aber auf die Informationen im eingeblendeten Messprotokoll möglich ist (vgl. OLG Hamm, Beschl. 4 RB2 324/15 v. 21.01.2016 - NZV 2016, 241).
  • BayObLG, 31.01.2022 - 202 ObOWi 106/22

    Widersprüchliche Darstellung der gefahrenen Geschwindigkeit in den Urteilsgründen

    Vielmehr geht es bei deren Verwertung um den Inhalt einer textlichen Darstellung, die allein dem Urkundenbeweis nach § 249 StPO zugänglich ist (ebenso: OLG Hamm, Beschluss vom 09.03.2021 - III-4 RBs 44/21 = ZfSch 2021, 531; 21.01.2016 - III-4 RBs 324/15 = NStZ-RR 2016, 121 = NZV 2016, 241; OLG Düsseldorf Beschluss vom 08.01.2016 - IV-3 RBs 132/15 = DAR 2016, 149; BeckOK StPO/Peglau [41. Ed. 1.10.2021] § 267 Rn. 11; KK-StPO/Kuckein/Bartel 8. Aufl. StPO § 267 Rn. 19, Meyer-Goßner/Schmitt StPO 64. Aufl. § 267 Rn. 9), weil es nicht auf das äußere Erscheinungsbild des Textes, sondern allein den Inhalt ankommt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht