Rechtsprechung
OLG Hamm, 27.12.2018 - III-4 RBs 391/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Burhoff online
Täteridentifizierung, Sachverständigengutachten, Urteilsgründe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Anthropologisches Sachverständigengutachten, Darstellung im Urteil, eigene Beweiswürdigung des Gerichts
- verkehrslexikon.de
Unzulängliche bloße Wiedergabe des Ergebnisses eines anthropologischen Identitätsgutachtens
- beck-blog
Täteridentifizierung bei Motorradfahrer
- IWW
- Wolters Kluwer
Anthropologisches Sachverständigengutachten; Darstellung im Urteil; eigene Beweiswürdigung des Gerichts
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261 ; StPO § 267
Anthropologisches Sachverständigengutachten; Darstellung im Urteil; eigene Beweiswürdigung des Gerichts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Die Identifizierung des Motorradfahrers aufgrund eines SV-Gutachtens, oder: Lückenhafte Beweiswürdigung
Verfahrensgang
- AG Coesfeld - 3b OWi 282/17
- OLG Hamm, 27.12.2018 - III-4 RBs 391/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 22.06.2017 - 4 RBs 216/17
Fahrerindentifizierung; Sachverständigengutachten; Beweiswürdigung; …
Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2018 - 4 RBs 391/18
Nach ständiger obergerichtlicher und höchstrichter-licher Rechtsprechung muss der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen, von dessen Sachkunde er überzeugt ist, anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer in sich geschlossenen (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Rechtsmittelgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (OLG Hamm, Beschluss vom 22. Juni 2017 - 4 RBs 216/17 -, Rn. 3, juris m.w.N.). - OLG Hamm, 08.06.2017 - 4 RVs 64/17
Bestimmte Behauptung von Verfahrenstatsachen; Verfahrensrügen; Protokoll; …
Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2018 - 4 RBs 391/18
Das Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht kann nur eingreifen, wenn sie rechtsfehlerhaft ist, insbesondere wenn sie Widersprüche oder erhebliche Lücken aufweist oder mit Denkgesetzen oder gesicherten Erfahrungssätzen nicht vereinbar (OLG Hamm, Beschluss vom 08. Juni 2017 - III-4 RVs 64/17 -, Rn. 15, juris m.w.N.).